Beschluß des Rates zur Gründung einer Gruppe für technische Hilfe Amtsblatt Nr. 073 vom 19/11/1960 S. 1429 - 1430 Dänische Sonderausgabe: Reihe II Band VII S. 0008 Englische Sonderausgabe: Reihe II Band VII S. 0008 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 1 S. 0009 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 1 S. 0009 EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT DER RAT INFORMATIONEN BESCHLUSS des Rates zur Gründung einer Gruppe für technische Hilfe DER RAT DER EUROPÄISCHEN WIRTSCH "FTSGÈMEINSCHAFT" In der Erwägung, daß auf verschiedenen Sektoren ein Mißverhältnis zwischen dem Bedarf an technischer Hilfe und den dafür verfügbaren Mitteln besteht und daß sich hieraus die Notwendigkeit ergibt, Überschneidungen bei der Gewährung der technischen Hilfe zu vermeiden und den zur Zeit verfügbaren Bestand an finanziellen Hilfsquellen und menschlicher Arbeitskraft rationell zu nutzen; in der Erwägung, daß die den Entwicklungsländern zur Verfügung gestellte technische Hilfe intensiviert werden muß und die hierfür geeigneten Maßnahmen zu ermitteln sind; in der Erwägung, daß es zweckdienlich ist, unter Berücksichtigung der Tätigkeiten der übrigen regionalen oder internationalen Organisationen für technische Hilfe die Erfahrungen auf diesem Gebiet, die angewandten Methoden und die technischen Organisationsprobleme zu vergleichen; in der Erwägung, daß es wünschenswert ist, das Ergebnis der auf internationaler oder nationaler Ebene durchgeführten Maßnahmen der technischen Hilfe zu verbessern, ohne jedoch die praktische Tätigkeit der staatlichen Stellen in den einzelnen Mitgliedstaaten ersetzen zu wollen; in der Erwägung, daß aus diesen Gründen eine Koordinierung der Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der technischen Hilfe von grossem Nutzen ist und daß diese eine bestmögliche Ausnutzung der materiellen Hilfsquellen und der menschlichen Arbeitskraft im Dienste der technischen Hilfe ermöglichen würde, HAT FOLGENDES BESCHLOSSEN:
1. Im Hinblick auf die Förderung einer aktiven Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Kommission und die Ermittlung gemeinsamer Lösungen für die besonderen Probleme der technischen Hilfe für die Entwicklungsländer wird eine Gruppe "Technische Hilfe" eingesetzt. 2. Die Gruppe hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Informationsaustausch über die von den Mitgliedstaaten und der Kommission auf dem Gebiet der technischen Hilfe entfaltete Tätigkeit; b) Gegenüberstellung der in den Spenderländern zur Verfügung stehenden Mittel und des Bedarfs der Entwicklungsländer; c) Studium der Anträge der Entwicklungsländer auf technische Hilfe, namentlich zwecks Feststellung der besten Mittel und Wege, um diesen Anträgen stattzugeben; d) Vergleich und gegebenenfalls Unterbreitung aller zweckdienlichen Anregungen für eine Harmonisierung der von den verschiedenen staatlichen Stellen auf diesem Gebiet angewandten Methoden und technischen Verfahren; e) Prüfung der Möglichkeiten für gemeinsame Maßnahmen auf dem Gebiet der technischen Hilfe und gegebenenfalls Untertreibung von Vorschlägen hierzu; f) ganz allgemein die Untersuchung jeglichen Problems, das in den Zuständigkeitsbereich der Gruppe fällt und ihr von jedem ihrer Mitglieder unterbreitet werden kann, und insbesondere Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten innerhalb der internationalen Organisationen und Untertreibung aller zweckdienlichen Vorschläge hierzu.
3. Die Gruppe besteht aus Delegierten der Mitgliedstaaten und der Kommission mit besonderen Verantwortlichkeiten auf dem Gebiet der technischen Hilfe. Jeder Delegierte kann sich von einer Persönlichkeit vertreten lassen, die unter den gleichen Voraussetzungen benannt worden ist. Die Delegierten können bei der Prüfung besonderer Punkte Sachverständige hinzuziehen. Das Sekretariat der Gruppe wird vom Sekretariat der Räte wahrgenommen. 4. Die Hohe Behörde der EGKS und die Euratom-Kommission können sich bei den Tagungen der Gruppe vertreten lassen. 5. Die Gruppe kann alle Sachverständigen einladen und anhören, deren Konsultation sie im Verlauf ihrer Arbeiten für zweckdienlich hält.
6. Die Gruppe erstattet den zuständigen Stellen in regelmässigen Zeitabschnitten Bericht. Geschehen zu Brüssel am 19. Oktober 1960 Im Namen des Rates Der Präsident J.M.A.H. LUNS