EWG: Beschluß des Rats (Änderung der Satzung des Währungsausschusses) Amtsblatt Nr. 032 vom 30/04/1962 S. 1064 - 1064 Dänische Sonderausgabe: Reihe I Kapitel 1959-1962 S. 0122 Englische Sonderausgabe: Reihe I Kapitel 1959-1962 S. 0131 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 10 Band 1 S. 0015 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 10 Band 1 S. 0017 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 10 Band 1 S. 0017 BESCHLUSS DES RATS DER RAT - gestützt auf Artikel 105 Absatz 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, durch den ein Währungsausschuß eingesetzt wird, um die Koordinierung der Währungspolitik der Mitgliedstaaten in dem für das Funktionieren des gemeinsamen Marktes erforderlichen Umfang zu fördern; gestützt auf Artikel 153 des genannten Vertrages, nach dem der Rat die rechtliche Stellung der in diesem Vertrag vorgesehenen Ausschüsse regelt; nach Einholung der Stellungnahme der Kommission - BESCHLIESST, die durch Beschluß vom 18.
März 1958 festgelegte Satzung des Währungsausschusses wie folgt zu ändern: Artikel 7 Absatz 2 ist aufgehoben. Geschehen zu Brüssel am 2. April 1962. Im Namen des Rats Der Präsident M. COUVE de MURVILLE