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Seqlense EUR-Lex

63/32/EWG: Beschluß des Rats vom 18. Dezember 1962 zur Bestimmung der Anstellungsbehörde für den Kontrollausschuß

CELEX
31963D0032
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1962-12-18
In force since
1963-01-25
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

63/32/EWG: Beschluß des Rats vom 18. Dezember 1962 zur Bestimmung der Anstellungsbehörde für den Kontrollausschuß Amtsblatt Nr. 012 vom 25/01/1963 S. 0139 - 0139 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 1 S. 0024 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 1 S. 0024 INFORMATIONEN DER RAT BESCHLUSS DES RATS vom 18. Dezember 1962 zur Bestimmung der Anstellungsbehörde für den Kontrollausschuß (63/32/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT - gestützt auf Artikel 2 des Statuts der Beamten der Gemeinschaften und Artikel 6 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, gestützt auf Artikel 10 Absatz (1) des Statuts des Kontrollausschusses vom 15.

Mai 1959 - BESCHLIESST: Einziger Artikel Die Befugnisse, die der Anstellungsbehörde durch das Statut der Beamten und der Stelle, die zum Abschluß der Dienstverträge ermächtigt ist, durch die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind, werden hinsichtlich des der Aufsicht des Kontrollausschusses unterstehenden ausführenden Personals wie folgt ausgeuebt: a) durch die Räte auf Vorschlag des Kontrollausschusses und im Einvernehmen mit ihm zur Anwendung der Artikel 1, 30 Absatz (2), 31 und 50 des Statuts; b) durch den Kontrollausschuß in den übrigen Fällen. Geschehen zu Brüssel am 18.

Dezember 1962. Im Namen des Rats Der Präsident E. COLOMBO

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