71/55/Euratom: Entschließung des Rates vom 17. Dezember 1970 über die Einzelheiten der Annahme der Forschungs- und Ausbildungsprogramme Amtsblatt Nr. L 016 vom 20/01/1971 S. 0013 - 0013 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 1 S. 0148 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 1 S. 0148 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 17. Dezember 1970 über die Einzelheiten der Annahme der Forschungs- und Ausbildungsprogramme (71/55/Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IST WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: (1) Der Rat, der von der Kommission mit Programmvorschlägen befasst wird, legt die allgemein definierten Forschungs- und Ausbildungsprogramme der Gemeinschaft, den Gesamtbetrag der Mittel sowie die Gesamtzahl der Bediensteten für jedes dieser Programme fest, wobei die Aufteilung der Bediensteten bei den Programmen, die nach demselben Aufbringungsschlüssel finanziert werden, nur als Anhaltspunkt dient.
(2) Der Rat kann bei seinen Beratungen darum ersuchen, daß der Generaldirektor der Gemeinsamen Forschungsstelle zu den Programmvorschlägen Stellung nimmt. Dasselbe gilt für die Prüfung der Mittel für die Forschungsausgaben in den jährlichen Entwürfen der Haushaltspläne.