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Allgemeine Leitlinien zur Ausarbeitung eines gemeinschaftlichen Tätigkeitsprogramms auf dem Gebiet der Berufsausbildung

CELEX
31971Y0812
Document type
GUIDELINE_GEN
Sector
Legislation
Date of document
1971-07-26
Status
In force

Text

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Allgemeine Leitlinien zur Ausarbeitung eines gemeinschaftlichen Tätigkeitsprogramms auf dem Gebiet der Berufsausbildung Amtsblatt Nr. C 081 vom 12/08/1971 S. 0005 - 0011 Dänische Sonderausgabe: Reihe II Band IX S. 0050 Englische Sonderausgabe: Reihe II Band IX S. 0050 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 1 S. 0148 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 1 S. 0148 ++++ Allgemeine Leitlinien zur Ausarbeitung eines gemeinschaftlichen Tätigkeitsprogramms auf dem Gebiet der Berufsausbildung ( Vom Rat auf der 162 . Tagung am 26 . Juli 1971 angenommen ) I . ALLGEMEINE ÜBERLEGUNGEN 1 . Der Umfang und die Qualität der Berufsausbildung , die sowohl Jugendlichen als auch Erwachsenen auf den verschiedenen Qualifikationsebenen zuteil wird , stellen einen der Schlüsselbereiche für die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft dar .

Das Ziel muß darin bestehen , angesichts des ständig wachsenden Bedarfs der Wirtschaft der Gesamtbevölkerung geeignete Möglichkeiten allgemeiner und beruflicher Art zur Ausbildung und Fortbildung sowie zur ständigen Weiterbildung zu bieten , damit jeder einzelne seine Persönlichkeit entfalten kann und Zugang zu einer beruflichen Laufbahn erhält . 2 . Die Arbeit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der Berufsausbildung ergibt sich aus dem im Kapitel über den Europäischen Sozialfonds enthaltenen Artikel 128 des Vertrages zur Gründung der EWG , der die Aufstellung allgemeiner Grundsätze für eine gemeinsame Politik in der Berufsausbildung als Beitrag zur harmonischen Entwicklung der einzelnen Volkswirtschaften und des Gemeinsamen Marktes vorsieht .

Ferner ergibt sich diese Arbeit aus dem zum Kapitel über die Sozialvorschriften gehörenden Artikel 118 des gleichen Vertrages , der die Mitgliedstaaten zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet , die von der Kommission insbesondere auf den Gebieten der beruflichen Ausbildung und Fortbildung zu fördern ist . Aus der Untersuchung des Wortlauts dieser Vorschriften ist erkennbar , daß bei ihrer Formulierung und Konzeption den engen Verbindungen zwischen der Wirtschaftspolitik unter allen ihren Aspekten und der Sozialpolitik sowie vor allem der Politik auf dem Gebiet der Berufsausbildung Rechnung getragen wurde .

Es muß also dafür gesorgt werden , daß die Tätigkeit auf dem Gebiet der Berufsausbildung , die gemäß den sozialen Zielen der Verträge der Europäischen Gemeinschaften auf Gemeinschaftsebene fortzusetzen und neu einzuleiten ist , in bezug auf die Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Lage den Anliegen der sechs in der Gemeinschaft vereinten Völker gerecht wird . Ausserdem ist klar , daß die Berufsausbildung weder eine gesonderte und unabhängige Maßnahme bilden darf noch kann , sondern daß sie sich auf die Ergebnisse einer allgemeinen Ausbildung stützen muß , die auf ihren verschiedenen Ebenen den hohen Anforderungen der modernen Gesellschaft gerecht wird .

3 . Die bisher auf Grund des EWG-Vertrags durchgeführte Arbeit stützt sich im wesentlichen auf die zehn allgemeinen Grundsätze , die der Rat gemäß Artikel 128 des EWG-Vertrags in einem Beschluß vom 2 . April 1963 aufgestellt hat und die sowohl Jugendliche als auch Erwachsene bis zu der Ebene der Führungskräfte mittlerer Position betreffen ( 1 ) . Die Kommission hat mitgeteilt , daß die von ihr auf Grund dieses Beschlusses eingeleitete Arbeit nicht zu den erhofften Ergebnissen geführt habe , und zwar insbesondere aus den folgenden drei Gründen : - es sei unbedingt erforderlich gewesen , zunächst einmal Erfahrungen auf dem Gebiet der Methodologie zu sammeln , um abstrakte Grundsätze in konkrete Aktionen umsetzen zu können ; - es sei nicht streng genug unterschieden worden zwischen den kurzfristigen Aktionen ( z .

B . Informationsaustausch ) und den längerfristigen Zielen ( z . B . Angleichung der Ausbildungsniveaus und Ausbildungsstrukturen , gegenseitige Anerkennung der Diplome , Aufstellung von Statistiken ) ; - die verfügbaren Mittel seien unzureichend gewesen . 4 . Daher muß auf Gemeinschaftsebene für sämtliche Bereiche der Berufsausbildung - einschließlich der Berufsberatung und beruflichen Information - eine erneute Anstrengung unternommen werden , um die bisherige Arbeit intensiver und wirksamer zu gestalten . Diese erneute Anstrengung ist um so notwendiger , als die primären Anliegen auf dem Gebiet der Berufsausbildung zur Zeit in gewissem Umfang anders geartet sind als zu Beginn des Gemeinsamen Marktes .

Die wirtschaftliche , soziale , technische und pädagogische Entwicklung in den Mitgliedstaaten zwingt die verantwortlichen Stellen , die Ausbildungsfragen in neuer Form aufzuwerfen und die entwicklung der Unterrichtssysteme und Maßnahmen zur Berufsberatung und beruflichen Information besser an die Wünsche und Fähigkeiten der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der bestehenden Arbeitsmöglichkeiten anzupassen . Man ist sich nummehr bewusst geworden , welche Bedeutung der Verbindung zwischen Unterricht und Wirtschaft und der Entwicklung von nachschulischen Ausbildungssystemen bzw . der ständigen Weiterbildung zukommt .

Zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen und Verordnungen und in einigen Mitgliedstaaten sogar Übereinkünfte zwischen den Sozialpartnern kennzeichnen eine sehr spürbar zutage tretende Entwicklung . 5 . Diesen Erwägungen zufolge müsste die Kommission mit Unterstützung des Beratenden Ausschusses für Berufsausbildung ein neues Tätigkeitsprogramm ausarbeiten und dem Rat vorlegen , damit es in gegenseitigem Einvernehmen beschlossen werden kann . Dieses Programm , dessen Endziel nur in einer wirklich gemeinsamen Politik der Berufsausbildung liegen kann , müsste im Rahmen einer auf Gemeinschaftsebene immer tatkräftiger gestalteten Beschäftigungspolitik - für die unter anderem der Europäische Sozialfonds ein Instrument ist - durchgeführt werden und dabei gleichzeitig den Erfordernissen der allgemeinen Ausbildung und des sozialen Aufstiegs der Arbeitnehmer gerecht werden .

Dieses Programm müsste eine schrittweise Annäherung des Ausbildungsniveaus in der Gemeinschaft zum Ziel haben und mit den nachstehenden Leitlinien übereinstimmen . II . AUSRICHTUNG UND UMFANG DES TÄTIGKEITSPROGRAMMS AUF GEMEINSCHAFTSEBENE 6 . Ganz allgemein sollten die auf Grund dieses Programms einzuleitenden Aktionen in einem Rahmen und auf einer Ebene durchgeführt werden , die den Erwartungen der Mitgliedstaaten entsprechen , gleichgültig ob es sich nun um die Regierungen oder um die Sozialpartner handelt , die an diesen Arbeiten beteiligt und von ihren Ergebnissen praktisch betroffen sind .

Sie sollten alle Ausbildungsniveaus , die solcher Initiativen bedürfen , von den untersten bis zu den höchsten Stufen betreffen . 7 . Eine besondere Anstrengung müsste zur Verbesserung des technischen Niveaus der gemeinschaftlichen Aktivitäten und ihrer Wirksamkeit im Hinblick auf die gegenwärtigen und künftigen Bedingungen der Entwicklung der Gemeinschaft unternommen werden . Das Programm müsste es ermöglichen ; pragmatisch vorzugehen und auf diese Weise unvorhergesehene Ereignisse zu vermeiden , die die Verwirklichung einiger in der Vergangenheit geplanter Aktionen verhindert haben . Darin müssten die früher vom Rat gezogenen Schlußfolgerungen in bezug auf die Berufsausbildung ( 2 ) sowie die bisherige Arbeit anderer Gremien auf Gemeinschaftsebene ( Niederlassungsrecht , Gruppe für PWTF usw . ) und insbesondere die Arbeit auf Grund des EGKS - und des EAG-Vertrags berücksichtigt werden .

8 . Das neue Tätigkeitsprogramm müsste also von einer Bilanz der Tätigkeiten ausgehen , die bisher auf Gemeinschaftsebene auf Grund der drei Verträge durchgeführt worden sind . 9 . Es müsste die vordringlichen Aktionen für folgende Probleme aufzeigen : - für die gegenwärtigen sowie die kurz - , mittel - oder längerfristig vorhersehbaren Probleme , mit denen die Gemeinschaft sowohl auf Grund der auf Gemeinschaftsebene durchgeführten oder geplanten Maßnahmen oder Aktionen als auch auf Grund der sich aus den technischen Neuerungen ergebenden Folgen konfrontiert wird , sowie - für die fortschrittlichsten pädagogischen Konzeptionen und Methoden .

Es müssten darin mit der erforderlichen Genauigkeit die für seine Verwirklichung notwendigen Mittel dargelegt werden . 10 . Das Arbeitsprogramm müsste entsprechend dem Zeitplan durchgeführt werden , der darin für die kurz - , mittel - und längerfristigen Ziele angegeben ist . Natürlich könnte dieses Programm später gegebenenfalls neuen dringenden Erfordernissen angepasst werden . Das Programm müsste sich im wesentlichen auf die Ausbildungsfragen beziehen , - die allgemein alle Länder der Gemeinschaft betreffen und zu deren Lösung eine Aktion auf Gemeinschaftsebene einen positiven Beitrag liefern könnte ; - die sich auf der Ebene der Gemeinschaft stellen und die - mit der am weitesten fortgeschrittenen wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung verbunden sind ; - mit den bedeutenden strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft und insbesondere auf dem Arbeitsmarkt in der Gemeinschaft in engem Zusammenhang stehen , oder in den am wenigsten begünstigten Gebieten der Gemeinschaft , die vielfach Gebiete mit überwiegend landwirtschaftlicher Tätigkeit sind , besonders akut sind ; - durch die Entwicklung der modernen pädagogischen Methoden beeinflusst sind .

In diesem Sinne muß das Programm auf folgenden Gebieten der Entwicklung Rechnung tragen : - auf technologischem Gebiet , und zwar nicht nur auf Grund der Ergebnisse der Fortschritte , die in der Industrie und in den anderen Wirtschaftszweigen erzielt worden sind , und des damit verbundenen Bedarfs , sondern auch angesichts der beträchtlichen Auswirkungen , die der technische Fortschritt auf dem Gebiet der Ausbildung mit sich bringt : Die pädagogische Methodik wirft jetzt Probleme auf , deren Bedeutung bisweilen über den einzelstaatlichen Rahmen hinausgeht ; - auf dem Gebiet der Maßnahmen und Aktionen , die auf Grund der drei Verträge bzw . nach Maßgabe der im Rahmen dieser Verträge erlassenen Bestimmungen auf Gemeinschaftsebene durchgeführt werden ( industrielle Entwicklung , Regionalpolitik , Agrarstrukturen , Verkehr , Technologie , Europäischer Sozialfonds , Freizuegigkeit der Arbeitnehmer usw . ) .

11 . Die Hauptprobleme , die sich für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Ausbilder und Berufsberater auf Grund der immer schnelleren wirtschaftlichen und technischen Veränderungen und der damit verbundenen sozialen Auswirkungen ergeben und mit denen sich die Institutionen der Gemeinschaft befassen müssen , sind insbesondere folgende : - Mangel an qualifizierten Arbeitskräften , starker Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften und Technikern ( z . B . auf dem Gebiet der Informatik ) ; - Mangel an Führungs - und Verwaltungspersonal ( Management ) mit einer angemessenen Vorbildung ; - Ausbildung der am stärksten benachteiligten sozialen Gruppen ; - grosser Bedarf an Information über pädagogische Konzeptionen und neue Methoden , der bei allen Beteiligten , insbesondere aber bei den mit der Berufsausbildung und Berufsberatung beauftragten Organisationen , zutage tritt ; denn es besteht ein so grosser Bedarf auf dem Gebiet der Ausbildung , daß immer mehr Verfahren herangezogen werden müssen , die eine grosse Durchschlagskraft und vielfach weiterwirkende Erfolge versprechen ; - ständig zunehmender Bedarf an Ausbildern und Berufsberatern .

Das Programm müsste sich insbesondere auf die neuen Ausbildungsmethoden ( sowohl der Jugendlichen als auch der Erwachsenen ) erstrecken und auf die neuen pädagogischen Methoden ausgerichtet sein , die Probleme aufwerfen , die zuweilen über die vorhandenen einzelstaatlichen Möglichkeiten hinausgehen ; auf diese Weise könnten zur gegebenen Zeit hinsichtlich der möglicherweise angesichts der technischen , wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in der Gemeinschaft erforderlichen Anpassung der in den einzelnen Staaten bestehenden Ausbildungssysteme und Ausbildungsmethoden je nach Fall auf gemeinschaftlicher oder einzelstaatlicher Ebene Schlußfolgerungen gezogen werden .

Diese Anpassung müsste auf zwei Ebenen erfolgen : - sie müsste sich im allgemeinen auf die Ausbildung und Weiterbildung bestimmter Gruppen von Personen erstrecken : Jugendliche - sie sollten eine polyvalente Ausbildung erhalten , die ihnen die später unter Umständen notwendig werdenden Anpassungen erleichtert - , Erwachsene , Lehr - und Ausbildungspersonal usw . ; - sie müsste ferner unter Berücksichtigung des Bedarfs der einzelnen Wirtschaftszweige durchgeführt werden . 12 . Aus dieser Sicht müssten in dem Programm insbesondere die in den folgenden Kapiteln dargelegten Punkte behandelt werden : - Entwicklung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene ; - spezifische Tätigkeiten im Hinblick auf die Angleichung des Ausbildungsniveaus .

III . ENTWICKLUNG DES INFORMATIONSAUSTAUSCHS UND DER ZUSAMMENARBEIT AUF GEMEINSCHAFTSEBENE a ) Berufsausbildung , Entwicklung der Berufe und des Ausbildungsbedarfs 13 . Der Informationsaustausch sollte auf hohem fachlichem Niveau stehen und - sich unter Berücksichtigung des aktuellsten Bedarfs insbesondere auf folgendes beziehen : a ) den letzten Stand bei den Rechts - und Verwaltungsvorschriften , damit diese sowohl in bezug auf die allgemeine Ausbildung als auch in bezug auf die Berufsausbildung verglichen werden können , b ) Lage bei den Untersuchungen über den Ausbildungsbedarf und die Entwicklungsaussichten für die einzelnen Berufe , c ) Modernisierung der Lehrlingsausbildung , d ) Fortbildung der Führungskräfte , e ) Erleichterungen für die Teilnehmer an Berufsausbildungslehrgängen ( bezahlter Urlaub usw . ) , f ) Maßnahmen zur sprachlichen Ausbildung und zur Anpassung der Wanderarbeitnehmer , g ) Untersuchung über Kosten und Ertrag der Berufsausbildung und über Finanzierung dieser Ausbildung , h ) Ausbildungsstand und Ausbildungsbedarf bei Berufsberatern ; - eine Gegenüberstellung der Erfahrungen , die bei den in den einzelnen Mitgliedstaaten unternommenen Reformen und Reformversuchen gewonnen wurden , ermöglichen ; - die Kenntnis der Lage in den Mitgliedstaaten dadurch erleichtern , daß das statistische Instrumentarium betreffend die Berufsausbildung im allgemeinen und die Erwachsenenbildung im besonderen verbessert oder gegebenenfalls geschaffen wird .

14 . Zu diesem Zweck sollte man vor allem die Dokumentationsmittel , die Seminare und Besichtigungen weiterentwickeln , die für die für die Berufsausbildung Verantwortlichen - einschließlich der Lehrkräfte - - gedacht sind . Ferner sollte ein Informationsbulletin , dessen Einführung seit einiger Zeit gewünscht wird , herausgegeben werden . b ) Pädagogische Technik und pädagogische Methoden 15 . Dieses Programm sollte darauf abgestellt sein , die von der Kommission durchgeführte Arbeit hinsichtlich der pädagogischen Technik und der pädagogischen Methoden zu vertiefen und aktueller zu gestalten .

Das angestrebte Ziel müsste die Verbesserung der Pädagogik sein . Es wären nämlich neue pädagogische Methoden und neue didaktische Grundsätze auszuarbeiten ; die Benutzung moderner pädagogischer Mittel ( z . B . Fernunterricht , programmierter Unterricht , Verwendung von Computern für Unterricht und Ausbildung ) müssten ermöglicht und erleichtert werden , und es wären auf Gemeinschaftsebene Lehr - und Ausbildungsgänge auszuarbeiten . Es müssten insbesondere die verschiedenen zur Zeit auf dem Markt angebotenen Systeme und Lehrmittel geprüft werden ( audio-visuelle Apparate , Computer , Tonbandkassetten usw . ) .

16 . Bei der künftigen Arbeit auf diesem Gebiet müssten die gesammelten Erfahrungen und die in den Mitgliedstaaten und in den anderen industrialisierten Ländern unternommenen Anstrengungen berücksichtigt werden . 17 . In diesem Rahmen müsste insbesondere geprüft werden , ob Aktionen auf folgenden Gebieten schrittweise durchgeführt werden können : - Lehrmaterial , dessen Herstellung eine internationale Zusammenarbeit und einen internationalen Markt erfordert ( z . B . Lehrgeräte , angepasste Rechenmaschinen , Simulatoren ... ) ; - Zusammenarbeit oder Austausch in bezug auf Radio - und Fernsehprogramme ; - Ausarbeitung von Mindestkriterien für die in Sonderfällen vorzunehmende Aufstellung gemeinsamer Ausbildungsprogramme für die Gewerbezweige , in denen neue Fragen auftreten und die in der industriellen Entwicklung einen Engpaß darstellen ( z .

B . Informatik , Elektronik usw . ) . c ) Wechselbeziehung zwischen der allgemeinen Ausbildung und der Berufsausbildung 18 . Bei den künftigen Aktionen müsste der immer stärker werdenden Wechselbeziehung zwischen der allgemeinen Ausbildung und der beruflichen und technischen Ausbildung die ihr gebührende Bedeutung beigemessen werden . Es sind zwei Tendenzen zu beobachten : Verlängerung der Schulpflicht und Notwendigkeit , eine ständige Weiterbildung sicherzustellen . Aus diesem Grund müsste unter Berücksichtigung der in den verschiedenen internationalen Organisationen geleisteten Arbeit folgendes geprüft werden : - Mittel zur Erleichterung des Übergangs von der allgemeinen Ausbildung zur Berufsausbildung ; - Erweiterung und Verbesserung der Möglichkeiten für eine berufliche Information und für die Berufsberatung ; - in den Mitgliedstaaten bereits eingeleitete Reformen der Ausbildungs - und Berufsausbildungssysteme .

19 . Auf diesem Gebiet könnten in dem Programm die gleichen Aktionsmöglichkeiten , wie sie unter Nr . 14 bereits erwähnt wurden , vorgesehen werden ; gegebenenfalls könnten Fachorganisationen oder Berater herangezogen werden . Ferner könnte in dem Programm vorgesehen werden , daß die Bedingungen für das Funktionieren einer europäischen Dienststelle für pädagogische Dokumentation geprüft werden . d ) Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung 20 . Im Rahmen der Zusammenarbeit , die auf Gemeinschaftsebene herbeigeführt werden soll , müssten geeignete Methoden zur Förderung , Verstärkung und Koordinierung der von den verschiedenen Einrichtungen und Instituten der Mitgliedstaaten durchgeführten Forschungsarbeit in bezug auf folgende Gebiete entwickelt werden : - die verschiedenen Berufe und ihre quantitative und qualitative Entwicklung , damit zu gegebener Zeit die den Erfordernissen entsprechenden Ausbildungsmittel besser festgelegt werden können ; - pädagogische Methoden und Lehrmittel ; - Zusammenhang zwischen der allgemeinen Ausbildung und der Berufsausbildung ; - Ausbildung der Lehrkräfte . e ) Wanderarbeitnehmer 21 .

Insbesondere in bezug auf die in den Artikeln 48 und 49 des Vertrages genannten Arbeitnehmer wird das Programm vor allem der Notwendigkeit Rechnung tragen , geeignete Initiativen auf dem Gebiet der Berufsausbildung zu fördern , um ein besseres Gleichgewicht zwischen Stellenangeboten und Stellengesuchen in der Gemeinschaft herzustellen und um die Integration im Aufnahmeland und den sozialen Aufstieg dieser Arbeitnehmer zu erleichtern . f ) Mustervorhaben In dem Aktionsprogramm kann gegebenenfalls die Durchführung von Mustervorhaben auf den dafür geeigneten Gebieten vorgesehen werden . g ) Andere Aktionen 22 .

Ausser dieser Forschungsarbeit können , insbesondere auf Grund eines verstärkten Informationsaustauschs , weitere gemeinsame Aktionen in Betracht gezogen werden , über deren Verwirklichung von Fall zu Fall entschieden werden soll . IV . SPEZIFISCHE TÄTIGKEITEN IM HINBLICK AUF DIE ANGLEICHUNG DER AUSBILDUNGSNIVEAUS 23 . Die Angleichung der Ausbildungsniveaus in den sechs Mitgliedstaaten muß Gegenstand der im Programm für die Berufsausbildung vorgesehenen Tätigkeiten sein . Dabei muß in erster Linie die Angleichung der zur Zeit bestehenden Ausbildungsniveaus in Angriff genommen werden , soweit sich eine solche Angleichung im Interesse der Wirtschaft der Gemeinschaft sowie der Personen , die die betreffende Ausbildung genossen haben ; als erforderlich , zweckmässig und durchführbar erweist .

Diese Angleichung sollte mit dem zweifachen Ziel angestrebt werden , die Ausbildung zu verbessern und so zweckdienlich wie möglich zu gestalten sowie die Freizuegigkeit der Personen innerhalb der Mitgliedstaaten sowie der gesamten Gemeinschaft zu erleichtern . Bei den Arbeiten für die Angleichung der Ausbildungsniveaus müsste ausserdem der Tatsache Rechnung getragen werden , daß auf längere Sicht neue Ausbildungsstrukturen und -methoden benötigt werden , um den Anforderungen zu genügen , die sich aus der notwendigen Schaffung der für eine ständige Ausbildung erforderlichen Mittel ergeben ; eine fortgesetzte Ausbildung wird nämlich in Zukunft für viele Personen die conditio sine qua non für eine kontinuierliche Betätigung in ihrem Arbeitsbereich sowie für einen beruflichen und sozialen Aufstieg sein .

Diese neuen Strukturen beziehen sich nicht nur auf die Möglichkeiten der Erwachsenenausbildung , sondern müssen auch eine sorgfältige und weit gefächerte ( " polyvalente " ) Ausbildung für Jugendliche ermöglichen , die ins Berufsleben eintreten . 24 . Bei der Arbeit im Zusammenhang mit dieser Angleichung sollte ganz allgemein die tatsächliche Bedeutung der verschiedenen Diplome für die berufliche Laufbahn des Betreffenden geprüft werden - und zwar , wie oben erwähnt , auf kurze und lange Sicht - , und es sollte eine Methode ermittelt werden , welche die gegenseitige Anerkennung der Diplome , die den Abschluß einer bestimmten Ausbildung bilden , erleichtert .

Man sollte sich auf kurze Sicht um die gegenseitige Anerkennung der Diplome bemühen , damit diese , soweit sie für die aus dem Funktionieren der Gemeinschaft resultierenden Erfordernisse nützlich ist , schnell erfolgen kann ( z . B . Freizuegigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsfreiheit ) , wobei in diesem letzten Fall die zivilrechtlichen Auswirkungen bestimmter Diplome einen Sonderaspekt der Frage der Anerkennung der Diplome darstellen ; in diesem Zusammenhang ist auch auf Artikel 45 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1612/68 des Rates ( 3 ) zu verweisen . 25 . Zu diesem Zweck sollten insbesondere die folgenden ersten Schritte unternommen werden : - Festlegung einer gemeinsamen Terminologie , die sich bei Aktionen , die auf Gemeinschaftsebene durchzuführen sind , als notwendig erweist ; - Analyse der Berufsausbildung nach dem Ausbildungsniveau und nach grossen Gewerbe - und Aufgabengruppen ; - Analyse der von den verschiedenen Wirtschaftszweigen geforderten Befähigungsnachweise nach Inhalt und Niveau ; - Bestandsaufnahme der wichtigsten Möglichkeiten für die berufliche Fortbildung und die laufende Ausbildung sowie Analyse der Auswirkungen , die sich für die derzeitigen Systeme der Berufsausbildung aus der Notwendigkeit ergeben , eine ständige Ausbildung sicherzustellen ; - Entwicklung moderner pädagogischer und technischer Konzeptionen , die insbesondere auf die ständige Beschreibung der methodischen und terminologischen Entwicklung konzentriert sind ; - Entwicklung geeigneter Methoden für die Angleichung der Ausbildungsniveaus .

26 . Bezueglich dieses letzten Punktes sieht das Europäische Berufsbild für die Ausbildung von Facharbeitern an spanenden Werkzeugmaschinen , das von der Kommission vorgelegt und vom Rat am 29 . September 1970 genehmigt worden ist ( 4 ) , eine Angleichung der Ausbildungsniveaus für die darin erfasste Gruppe von Berufen vor . Um beurteilen zu können , ob es zweckmässig ist , künftig nach dieser Methode vorzugehen , sind folgende Fragen zu beantworten : - Bei welchen Gruppen von Berufen und Tätigkeiten würden solche Berufsbilder gegebenenfalls den tatsächlichen Bedürfnissen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer entsprechen ? - Wie kann die technische und strukturelle Entwicklung , die diese Gruppen von Berufen und Tätigkeiten betrifft , genügend schnell berücksichtigt werden ? - Welche Mittel sind gegebenenfalls für die Ausarbeitung neuer Berufsbilder notwendig , und nach welchem Zeitplan könnten sie aufgestellt werden ? Das Programm müsste die Prüfung dieser Fragen vorsehen , damit der Rat in Kenntnis der Sachlage Stellung nehmen kann .

27 . Die vorstehenden Anregungen sollen eine bestimmte Anzahl erster Aktionen auslösen , die schrittweise durchzuführen sind . Die Analyse der auf Grund dieser Aktionen erzielten Ergebnisse soll es ermöglichen , die erforderlichen Beschlüsse zur Festlegung der weiteren Schritte zu fassen . ( 1 ) ABl . Nr . 63 vom 20 . 4 . 1963 . ( 2 ) Diese Schlußfolgerungen sind zum Teil in diesen Text aufgenommen worden , und es wird insbesondere auf diejenigen hingewiesen , die bestimmte Aspekte der Berufsausbildung der Erwachsenen betreffen und in der Anlage wiedergegeben sind . ( 3 ) Artikel 45 der Verordnung ( EWG ) Nr .

1612/68 des Rates lautet wie folgt : " Die Kommission unterbreitet dem Rat Vorschläge für Bestimmungen , die die Beschränkungen des Zugangs zu der Beschäftigung der Arbeitnehmer , die Staatsangehörige der Mitgliedstaaten sind , unter den im Vertrag vorgesehenen Voraussetzungen insoweit aufheben , als das Fehlen der gegenseitigen Anerkennung der Diplome , Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise der Liberalisierung der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer im Wege stehen kann . " ( 4 ) ABl . Nr . L 219 vom 5 . 10 . 1970 . ANLAGE Schlußfolgerungen des Rates zur Frage der Berufsausbildung der Erwachsenen als Mittel einer aktiven Beschäftigungspolitik Auf seiner Tagung am 26 .

November 1970 hat der Rat in bezug auf die Fragen der Berufsausbildung der Erwachsenen als Instrument einer aktiven Beschäftigungspolitik entsprechende Schlußfolgerungen gezogen . Er hat insbesondere Schritte auf gemeinschaftlicher Ebene ins Auge gefasst : " Bis der Rat in bezug auf die Berufsausbildung im allgemeinen zu Schlußfolgerungen gelangt ist , müssten auf Gemeinschaftsebene Bemühungen insbesondere in bezug auf die nachstehenden Punkte unternommen werden ; die Kommission würde ersucht , die Frage zu prüfen , ob sie dem Rat konkrete Projekte hinsichtlich der folgenden Punkte unterbreiten könnte : a ) Verbesserung von Information und Vergleichbarkeit des Zahlenmaterials Um die Kenntnis der Verhältnisse in den Mitgliedstaaten zu fördern , müsste man wie folgt vorgehen : - das statistische Instrumentarium im Berich der Erwachsenenausbildung weiterentwickeln , - eine europäische Typologie der Erwachsenenausbildung ausarbeiten . b ) Verstärkter Austausch von Informationen und Erfahrungen Verstärkter Austausch von Informationen und Erfahrungen , der sich nicht nur auf die derzeitigen Einrichtungen , sondern auch auf die anstehenden Probleme und die geplanten Maßnahmen erstreckt ; die Informationen müssten auch die Entwicklung in dritten Ländern betreffen .

Prüfung des Vorschlags des Wirtschafts - und Sozialausschusses betreffend die Schaffung eines Europäischen Instituts zur wissenschaftlichen Untersuchung der Berufsausbildung , auch unter dem Gesichtspunkt der Erwachsenenausbildung . Möglichkeit , Musterinitiativen zur Verwirklichung der am weitesten fortgeschrittenen und koordinierten Methoden durchzuführen . c ) Koordinierte Forschung Koordinierung der Forschung , die in den Mitgliedstaaten im Bereich der Berufsausbildung der Erwachsenen durchgeführt wird , um gegebenenfalls zu gemeinsamen Leitlinien zu gelangen , schneller voranzukommen und Überschneidungen zu vermeiden . d ) Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung der nach Abschluß einer Erwachsenenausbildung erteilten Diplome .

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