Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS über die Kohlepolitik der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 103 vom 27/11/1973 S. 0002 - 0003 ++++ ENTSCHLIESSUNG des Beratenden Ausschusses der EGKS über die Kohlepolitik der Gemeinschaft ( angenommen in der 159 . Vollsitzung Vom 6 . November 1973 ) DER BERATENDE AUSSCHUSS I . unter Hinweis 1 . auf seine Entschließung über die Energiepolitik der Gemeinschaft vom 15 . September 1972 ( 1 ) , 2 . auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12 . Oktober 1972 ( 2 ) , das in seiner Sorge um die Sicherung der Energieversorgung insbesondere die Erhaltung des Verbrauchs von gemeinschaftlicher Steinkohle durch Kokereien und Haushalte sowie des Anteils der Steinkohle an der Versorgung der Elektrizitatswerke empfiehlt .
II . unter Berücksichtigung 1 . der Arbeiten seines Unterausschusses Allgemeine Ziele vom 13 . September 1973 , 2 . der Erklärungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf ihrer Vollsitzung vom 28 . September 1973 ; III . in der Erwägung folgender Grunde : 1 . in den vergangenen drei Jahren war die Lage auf dem Eniergiesektor grundlegend anders als in dem vorhergehenden Jahrzehnt , 2 . nach den Schätzungen der Europäischen Kommission wird sich der Energiebedarf der Gemeinschaft zwischen 1970 und 1985 verdoppeln , 3 . hingegen ist das noch vor kurzem vorhandene , nicht sehr stabile Gleichgewicht des Weltenergiemarkts nunmehr durch eine Reihe neuer Ereignisse in Frage gestellt , die auf diesem Markt ein grundlegendes Ungleichgewicht und ständige Spannungen erzeugen könnten , 4 . zum einen haben die erdölproduzierenden und -exportierenden Länder am 16 .
Oktober 1973 den Beschluß gefasst , einseitig die Preise festzusetzen und ihre Produktion zu begrenzen , 5 . zum anderen führt die in den Vereinigten Staaten wachsende Krise der Energieversorgung dazu , daß die Abhangigkeit dieses Landes vom Weltmarkt zunimmt , es gezwungen ist , seine Erdoleinfuhren zu erhohen , und daß auf seinem eigenen Markt Versorgungsschwierigkeiten bei Steinkohle entstehen , so daß jetzt seine Ausfuhrmöglichkeiten in Mitleidenschaft gezogen sind , 6 . als Folge dieser Umstände werden die Preise für Importerdöl , -gas und -steinkohle immer schneller steigen , und da somit die Zeit des Energieueberschusses und der billigen Energie zu Ende geht , wird der europäische Markt wegen seiner Verletzbarkeit schwer unter den Folgen bezueglich der Menge sowie der Preise zu leiden haben ;
IV . ist der Ansicht , daß es geboten ist , die Sicherung der Energieversorgung der Europäischen Gemeinschaft zu gewährleisten : - durch Verstärkung der Suche nach Kohlewasserstoffen auf dem Gebiet der Gemeinschaft , - durch Beschleunigung der Entwicklung der Kernenergieindustrie , - durch höchstmögliche Ausnutzung der eigenen Produktionsfähigkeiten , darunter an erster Stelle der Steinkohlenindustrie . Letztere kann wesentlich zu dieser Versorgungssicherheit besonders der Eisen - und Stahlindustrie sowie der Erzeugung von Elektrizität beitragen , wenn die Wettbewerbsfähigkeit der Verbraucherindustrien gegenüber ihren Konkurrenten auf dem Weltmarkt nicht beeinträchtigt wird ;
V . bittet daher die Kommission der Europäischen Gemeinschaften erneut und eindringlich , 1 . alle zuständigen Stellen , insbesondere die Regierungen der Mitgliedstaaten , auf den Ernst der Lage und die Dringlichkeit von geeigneten Maßnahmen hinzuweisen und ihnen vor allem zu empfehlen , ihre Politik der systematischen Einschränkung der Steinkohlenförderung zu beenden und die Förderpolitik den eingetretenen und derzeitigen Änderungen auf dem Energiemarkt anzupassen , 2 . sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden und eine Energiepolitik zu verfolgen , die die Bedingungen dafür schafft , daß die Steinkohlenindustrien die in einigen Revierten unvermeidlichen Verluste an Förderkapazität durch eine Förderzunahme in anderen Revieren kompensieren können , ohne daß es dadurch zu Diskriminierungen unter den Verbrauchern kommt , 3 . ihn regelmässig vollständig über ihre Initiativen in diesem Sinne und die erreichten Ergebnisse zu informieren .
( 1 ) ABl . Nr . C 106 vom 11 . 10 . 1972 , S . 10 . ( 2 ) ABl . Nr . C 112 vom 27 . 10 . 1972 , S . 32 .