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Entschließung des Rates vom 17. Dezember 1973 über den Kampf gegen die Preissteigerung und über die Wahrung eines hohen Beschäftigungsniveaus in der Gemeinschaft

CELEX
31973Y1229(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1973-12-17
In force since
1973-12-17
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 17. Dezember 1973 über den Kampf gegen die Preissteigerung und über die Wahrung eines hohen Beschäftigungsniveaus in der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 116 vom 29/12/1973 S. 0022 - 0023 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 17 . Dezember 1973 über den Kampf gegen die Preissteigerung und über die Wahrung eines hohen Beschäftigungsniveaus in der Gemeinschaft DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - nach Kenntnisnahme von dem Entschließungsentwurf der Kommission , in Erwägung nachstehender Gründe : Der Rat hat auf seiner Tagung am 9 . November 1973 beschlossen , für die nächsten Monate zusätzliche Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung anzunehmen .

Die Preissteigerungen bei Rohstoffen , insbesondere bei Mineralölerzeugnissen , und die Versorgungsschwierigkeiten drohen 1974 die Inflationstendenzen in der Gemeinschaft zu verschärfen . Die anhaltende Inflation zieht die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und das Beschäftigungsniveau in Mitleidenschaft - NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN : I Zur Inflationsbekämpfung und damit zur Sicherung der unerläßlichen Voraussetzungen für ein hohes Beschäftigungsniveau kommt der Rat überein , daß die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft unverzueglich und parallel geeignete Maßnahmen ergreifen , damit in den ersten Monaten des Jahres 1974 eine energische Aktion zur Mässigung des Kosten - und Preisanstiegs durchgeführt wird .

II Hinsichtlich ihrer Haushaltsausgaben - begrenzen die Mitgliedstaaten im ersten Quartal so stark wie möglich den Anstieg der laufenden Ausgaben , namentlich durch eine zeitliche Strekkung eines Teils ihrer Käufe von Gütern und eines Teils ihrer Verträge über Dienstleistungen und durch Zurückstellung einer etwaigen Aufstockung der Zahl der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst ; - überprüfen die Mitgliedstaaten die Subventionen an die Wirtschaft ; - passen die Mitgliedstaaten gegebenenfalls das Tempo der öffentlichen Investitionsausgaben an die - insbesondere im Bausektor - verfügbaren Kapazitäten an .

Hinsichtlich der Steuereinnahmen sehen die Mitgliedstaaten von jeder neuen Anpassung der Steuern ab , die im ersten Quartal zu einer verstärkten Steigerung der Gesamtnachfrage führen könnte ; sie beschleunigen , wenn möglich , die Steuererhebung . In den Mitgliedstaaten , in denen der Staatshaushalt ein Defizit aufweist , bemühen sich die Regierungen , dieses durch eine verstärkte Inanspruchnahme mittel - oder langfristiger Anleihen zu decken . Die Mitgliedstaaten wachen darüber , daß das Finanzgebaren der Gebietskörperschaften und gegebenenfalls der öffentlichen Unternehmen sowie der Sozialversicherungsträger zur Inflationsbekämpfung beiträgt .

III Die Mitgliedstaaten verfolgen weiterhin eine Geld - und Kreditpolitik , die zur Eindämmung der Preissteigerung in der Gemeinschaft beiträgt . Zu diesem Zweck gehen sie insbesondere im Bereich der Zinspolitik konzertiert vor . Sie wenden nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten eines oder mehrere der folgenden Mittel an : - quantitative Überwachung der Geldmenge und insbesondere des Kreditvolumens ; - bei der Vergabe von Bankkrediten Bemühungen um eine grössere Selektivität zugunsten produktiver Investitionen , besonders im Energiesektor , und zum Nachteil der Kredite , die den privaten Verbrauch stimulieren ; - Vermeidung der Kompensierung der von Devisenverkäufen der Währungsbehörden auf die Inlandsliquidität ausgehenden kontraktiven Effekte ; - Förderung der Spartätigkeit durch eine bessere Gestaltung der Habenzinsenstruktur .

IV Die Mitgliedstaaten wenden im Hinblick auf die Preise eines oder mehrere der folgenden Mittel an : - strenge Überwachung der Bedingungen für die Preisbildung für Güter und Dienstleistungen und gegebenenfalls Begrenzung der Handelsspannen ; - vorherige Anmeldung von Preiserhöhungen ; - strikte oder verstärkte Anwendung der Bestimmungen über die Preisauszeichnung und -publizität sowohl bei Gütern als auch bei Dienstleistungen ; - Einfrieren der öffentlichen Tarife während des ersten Quartals 1974 auf dem Niveau vom 1 . Dezember 1973 ; - strikte oder verstärkte Anwendung der einzelstaatlichen Bestimmungen über die Kontrolle von Mißbrauch auf Grund einer marktbeherrschenden Stellung ; - Einleitung einer Aufklärungsaktion - gegebenenfalls unter Mithilfe der Verbraucherorganisationen - über die Preise für Massenkonsumgüter unter Inanspruchnahme aller zweckdienlichen Informationsmittel .

Der Rat fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf , so bald wie möglich Vorkehrungen für den regelmässigen Austausch aller zweckmässigen und spezifischen Informationen über die Preisentwicklung und den Preisvergleich in den Mitgliedstaaten zu treffen . Die Mitgliedstaaten erleichtern der Kommission die wirtschafts - und handelspolitischen Untersuchungen , welche die Voraussetzung für eine systematische Anwendung des Artikels 86 des EWG-Vertrags bilden . V Der Erfolg der Inflationsbekämpfung hängt weitgehend vom Verhalten der wirtschaftlichen und sozialen Gruppen ab . Der Rat fordert diese Gruppen auf durch eine erhebliche Mässigung in Fragen des Einkommens ( Gewinne der Industrie und des Handels , Löhne und Gehälter , Einkommen aus Dienstleistungen und der Landwirtschaft , Dividenden und Mieten ) dazu beizutragen .

Im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel treffen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen , die sich für eine rasche Erreichung dieses Zieles eignen . VI Der Rat stellt fest , daß die Anwendung der Mechanismen der gemeinsamen Agrarpolitik und insbesondere der Maßnahmen , die den Export betreffen , dazu beiträgt , daß bei einer grossen Zahl von Erzeugnissen , wie Getreide ( einschließlich Reis ) und Zucker , der Verbraucher gegen die erheblichen Preiserhöhungen auf dem Weltmarkt geschützt wird . Der Rat unterstützt die Absicht der Kommission , ihm Vorschläge für die Festsetzung der Preise für das Wirtschaftsjahr 1974 1975 zu unterbreiten , die mit der allgemeinen Politik der Gemeinschaft zur Inflationsbekämpfung vereinbar sind ; er wird für diese Vereinbarkeit sorgen .

VII Die Mitgliedstaaten überprüfen ihre derzeitigen mengenmässigen Beschränkungen bei der Einfuhr bestimmter Erzeugnisse aus Drittländern im Hinblick auf ihre Lockerung , damit ein erhöhtes Angebot dieser Erzeugnisse erreicht wird . Es ist der Wunsch des Rates , daß jede etwaige Konsultation auf Grund der Entscheidung des Rates vom 19 . Dezember 1972 über bestimmte Übergangsmaßnahmen zur schrittweisen Vereinheitlichung der Einfuhrregelungen der Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern ( 1 ) innerhalb aussergewöhnlich kurzer Fristen durchgeführt wird . Die Mitgliedstaaten erleichtern eine möglichst weitgehende Ausnutzung der Kontingente im ersten Halbjahr 1974 .

Der Rat wird vor dem 31 . Dezember 1973 über die Vorschläge befinden , die von der Kommission zur Anwendung der allgemeinen Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer für das Jahr 1974 vorgelegt worden sind . VIII Der Rat wird die Ergebnisse dieses Programms spätestens auf der Tagung prüfen , die er im März 1974 zur Untersuchung der Wirtschaftslage der Gemeinschaft abhalten wird . ( 1 ) ABl . Nr . L 299 vom 31 . 12 . 1972 , S . 46 . Zusammensetzung des Ausschusses für Wissenschaft und Technik Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat mit Beschluß vom 15 . Oktober 1973 zu Mitgliedern des Ausschusses für Wissenschaft und Technik der Europäischen Atomgemeinschaft für den Zeitraum vom 1 .

April 1973 bis zum 31 . März 1978 ernannt : Prof . Arnaldo Maria Angelini Herr Jean-Jacques Baron Herr Richard Baumgartner Prof . Dr . phil . Adolf Birkhofer Ing . Giulio Cesoni Prof . Ezio Clementel Herr Alexis Dejou Prof . P . De Meester Herr F . W . Fenning Herr J . Göns Prof . W . B . Hall , MSc MIMech E Dr . rer . nat . Rudolf Harde Dr . L . C . W . Hobbis Herr Jules Horowitz Prof . Dr . phil . H . Hojgaard Jensen Dr.-Ing . Klaus Knizia Prof . Raymond Latarjet Prof . Ir . D . G . H . Latzko Prof . D . C . Leslie , MA D . Phil Ir . A . Meijer Prof . Dr . rer . nat . Dr . med . Erik Oberhausen Prof .

Cormac O'Ceallaigh Herr R . A . Peddi , BSc ( Eng ) C Eng FI Mech E FIEE M Inst F Prof . Gian Piero Puppi Ing . Ambrogio Puri Prof . Dr . rer . nat . Arnulf Schlüter Herr Henri Wagener Dieser Beschluß ist den Betreffenden zur Kenntnis gebracht worden , die ihre Ernennung angenommen haben .

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