Entschließung des Rates vom 17. Dezember 1973 über die Industriepolitik Amtsblatt Nr. C 117 vom 31/12/1973 S. 0001 - 0014 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 2 S. 0154 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 3 S. 0127 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 3 S. 0127 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 17 . Dezember 1973 über die Industriepolitik DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf die Erklärung der Staats - und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der erweiterten Gemeinschaft vom 21 . Oktober 1972 , insbesondere auf Punkt 7 , gestützt auf die Mitteilung der Kommission vom 3 .
Mai 1973 betreffend das Programm für eine Industrie - und Technologiepolitik , kommt überein , für die Durchführung eines ersten Abschnitts des in der Erklärung der Pariser Gipfelkonferenz vorgesehenen Aktionsprogramms den nachstehend dargelegten Zeitplan zu billigen . Der Zeitplan ist entwicklungsfähig und könnte auf Vorschlag der Kommission vom Rat geändert werden , um Änderungen der Prioritätenfolge Rechnung zu tragen , die sich im Verlauf der Durchführung als notwendig erweisen könnten . Die Kommission wird den Rat immer dann befassen , wenn es sich auf Grund der ihr zur Verfügung stehenden Angaben herausstellt , daß der Zeitplan nicht eingehalten werden konnte .
Die Kommission wird alljährlich über die Durchführung der Aktionsprogramms Bericht erstatten . 1 . Beseitigung technischer Hemmnisse im Handel mit Lebensmitteln und gewerblichen Erzeugnissen DER RAT - gestützt auf die Entschließungen des Rates vom 28 . Mai 1969 auf dem Gebiet der Beseitigung technischer Handelshemmnisse und die Vereinbarung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28 . Mai 1969 über die Stillhalteregelung und die Unterrichtung der Kommission auf dem Gebiet der Beseitigung technischer Handelshemmnisse sowie auf die Entschließung des Rates vom 21 .
Mai 1973 zur Ergänzung des allgemeinen Programms von 1969 - a ) betreffend Lebensmittel - nimmt den von der Kommission vorgeschlagenen , in Anhang 1 enthaltenen Zeitplan zur Kenntnis , der den zuvor vom Rat für diesen Bereich aufgestellten Zeitplan ersetzt , - verpflichtet sich , über die in diesem Anhang genannten Vorschläge in der darin vorgesehenen Zeitfolge zu beschließen , - weist auf die Bedeutung der allgemeinen Fragen hin , wie z . B . Stoffe , die mit Lebensmitteln in Berührung kommen , Kennzeichnung , Lösungsmittel , tiefgekühlte Lebensmittel , Aromen und Essenzen , bittet daher die Kommission , ihm so bald wie möglich die entsprechenden Vorschläge zu übermitteln , und kommt überein , diese Vorschläge vorrangig zu prüfen , - beauftragt den Ausschuß der Ständigen Vertreter , alle praktischen Vorkehrungen zu treffen , die geeignet sind , die Verwirklichung dieses Programms zu ermöglichen ; b ) betreffend gewerbliche Erzeugnisse - nimmt den von der Kommission vorgeschlagenen , in Anhang 2 eathaltenen Zeitplan zur Kenntnis , der den zuvor vom Rat für die Beseitigung der technischen Handelshemmnisse und den Umweltschutz aufgesellten Zeitplan ersetzt , - bittet die Kommission , Richtlinienvorschläge entsprechend dem Schema in Anhang 2 Buchstaben c ) bis f ) zu unterbreiten , das gegebenenfalls auf der Grundlage der jährlichen Berichte der Kommission auf den neuesten Stand gebracht wird , - verpflichtet sich , über die von der Kommission bereits vorgelegten und in Anhang 2 Buchstaben a ) und b ) wiedergegebenen Richtlinienvorschläge vor den darin angegebenen Terminen und über die in Anhang 2 Buchstaben c ) bis f ) genannten Richtlinienvorschläge nach der darin vorgesehenen Zeitfolge zu beschließen , - beauftragt den Ausschuß der Ständigen Vertreter , alle praktischen Vorkehrungen zu treffen , die geeignet sind , die Verwirklichung dieses Programms zu ermöglichen .
2 . Schrittweise und effektive Liberalisierung der öffentlichen Lieferaufträge Der Rat beschließt so bald wie möglich und spätestens vor dem 1 . Januar 1975 über den Entwurf einer Richtlinie vom 15 . März 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe der öffentlichen Lieferaufträge . 3 . Beseitigung der steuerlichen Hindernisse , die einer Annäherung der Unternehmen im Wege stehen Der Rat beschließt soweit möglich - vor dem 1 . Januar 1975 über den Vorschlag für eine Richtlinie über das gemeinsame Steuersystem für Mutter - und Tochtergesellschaften mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten , - vor dem 1 .
Januar 1976 über den Vorschlag für eine Richtlinie über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen , Spaltungen und Einb * ingungen von Unternchmensteilen , die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen . 4 . Beseitigung der rechtlichen Hindernisse , die einer Annäherung der Unternehmen im Wege stehen Der Rat kommt überein , mit der Prüfung des Vorschlags für eine Verordnung über ein Statut für die Europäische Aktiengesellschaft zu beginnen , sobald die Kommission ihren nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts - und Sozialausschusses überarbeiteten Vorschlag vorgelegt hat ; er wird sich in jeder Weise darum bemühen , daß diese Prüfung so bald wie möglich abgeschlossen wird .
Er kommt ferner überein , mit der Prüfung des Richtlinienvorschlags über die Struktur der Aktiengesellschaft zu beginnen , sobald die erbetenen Stellungnahmen abgegeben worden sind . Der Rat beschließt - vor dem 1 . Januar 1975 über den Vorschlag für eine Richtlinie über die Gründung und das Kapital der Aktiengesellschaften , - vor dem 1 . Juli 1975 über den Vorschlag einer Richtlinie über die Fusion von Aktiengesellschaften , - vor dem 1 . Januar 1976 über den Vorschlag für eine Richtlinie über den Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften der Mitgliedstaaten , - so bald wie möglich über den Vorschlag für die Errichtung einer europäischen Vereinigung für Zusammenarbeit , den die Kommission ihm vorzulegen sich verpflichtet hat .
5 . Förderung konkurrenzfähiger Unternehmen im Bereich der fortgeschrittenen Technologie auf europäischer Ebene Der Rat beschließt möglichst vor dem 1 . Juli 1974 über folgende von der Kommission vorgelegte Entwürfe : - Entwurf für eine Verordnung über die Gründung von gemeinsamen Unternehmen im Geltungsbereich des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , - Entwurf für eine Verordnung über die Vergabe von industriellen Entwicklungsverträgen durch die Gemeinschaft . Der Rat fasst auf der Grundlage der in den Mitteilungen der Kommission enthaltenen Vorschläge erste Beschlüsse , und zwar - vor dem 31 .
März 1974 für den Sektor Flugzeugbau , - vor dem 1 . Oktober 1974 für den Sektor Informatik . 6 . Umwandlung und Umstellung von bestimmten Industriezwe * en Der Rat beschließt wie folgt über die in den Mitteilungen der Kommission enthaltenen Vorschläge : - vor dem 1 . Juli 1974 über den Vorschlag betreffend die Schiffsbauindustrie , - wenn möglich innerhalb von neun Monaten nach Eingang des Kommissionsvorschlags für den Papiersektor ( 1 ) . 7 . Ausarbeitung von Vorschriften , die gewährleisten , daß die Konzentrationen von in der Gemeinschaft niedergelassenen Unternehmen mit den wirtschaftlichen und sozialen Zielen der Gemeinschaft im Einklang stehen und der Wettbewerb sich sowohl innerhalb des Gemeinsamen Marktes als auch auf dritten Märkten entsprechend den Bestimmungen der Verträge unverfälscht vollzieht Der Rat wird - vor dem 1 .
Januar 1975 über den Vorschlag für eine Verordnung über die Konzentrationskontrolle beschließen , - so bald wie möglich und auf jeden Fall vor dem 1 . Mai 1974 an Hand der Mitteilung der Kommission das Problem der Entwicklung der multinationalen Unternehmen erörtern . 8 . Maßnahmen betreffend die Ausfuhren , insbesondere in bezug auf die Kreditversicherung Da mehrere Kommissionsvorschläge für Verordnungen oder Richtlinien , die sowohl die Handels - als auch die Industriepolitik der Gemeinschaft betreffen , zur Zeit noch geprüft werden , wird der Rat vor dem 1 . Juli 1974 eine Prioritätenliste für die Vorschläge , die er bis zu diesem Termin nicht genehmigt hat , sowie einen Zeitplan für die noch zu fassenden Beschlüsse aufstellen .
9 . Versorgung mit Rohstoffen , insbesondere mit Nichteisenmetallen Der Rat wird so bald wie möglich über die Vorschläge für die Versorgung mit Rohstoffen und insbesondere mit Nichteisenmetallen beschließen , die die Kommission sich verpflichtet hat , ihm im ersten Halbjahr 1974 vorzulegen . ( 1 ) Die Kommission wird vor dem 1 . April 1974 Vorschläge für diesen Sektor vorlegen . ANHANG 1 BESEITIGUNG DER TECHNISCHEN HEMMNISSE IM HANDEL MIT LEBENSMITTELN I . Vom Rat vor dem 1 . Juli 1974 zu genehmigende Vorschläge - Milch , haltbar gemacht - Emulgatoren , Stabilisatoren , Gelier - und Verdickungsmittel - Honig - Fruchtsäfte und gleichartige Erzeugnisse - Natürliche Mineralwässer II .
Vom Rat vor dem 1 . Januar 1975 zu genehmigende Vorschläge - Diätetische Nahrungsmittel ( 1 ) - Stoffe , die mit Lebensmitteln in Berührung kommen ( 1 ) - Konfitüren , Marmeladen , Gelees , Maronenkrem - Auszuege aus Kaffee und Tee - Emulgierte Sossen III . Vom Rat vor dem 1 . Januar 1976 zu genehmigende Vorschläge - Kennzeichnung von Lebensmitteln - Stärke , einschließlich Sago - Fleischextrakt , Hefcextrakt , Eiweissextrakt , Suppen - und Speisewürze , Brühen , Suppen und Fleischsossen - Butter - Öle und Fette - Margarine - Olivenöl - Zuckerwaren - Hefe - Bier - Kaseine und Kaseinate - Verarbeitete Tomaten - Erfrischungsgetränke IV .
Vom Rat vor dem 1 . Januar 1977 zu genehmigende Vorschläge - Bestrahlung von Lebensmitteln - Extraktionsmittel - Tiefgekühlte Lebensmittel - Müllereierzeugnisse - Brot - Teigwaren - Speiseeis - Nichtemulgierte Sossen - Feine Backware - Essig - Senf V . Vom Rat vor dem 1 . Januar 1978 zu genehmigende Vorschläge - Würzen und Essenzen - Fleischzubereitungen - Fische und Fischzubereitungen - Aromatisierte Weine - Alkoholische Getränke - Obst - und Gemüsekonserven - Malzextrakte ( 1 ) Rahmenrichtlinie , auf die je nach dem Fortschreiten der einschlagigen Arbeiten Durchführungsrichtlinien folgen werden .
ANHANG 2 a ) BESEITIGUNG DER TECHNISCHEN HEMMNISSE IM HANDEL MIT INDUSTRIEERZEUGNISSEN Richtlinienvorschläge , die von der Kommission übermittelt worden sind , damit sie vom Rat vor dem 1 . Juli 1974 genehmigt werden können ( 1 ) ( Von der Kommission bereits vorgelegte Vorschläge , zu denen das Europäische Parlament und der Wirtschafts - und Sozialausschuß ihre Stellungnahmen abgegeben haben ) 1 . Kraftfahrzeuge - Innenausstattung ( 1 Vorschlag ) - Sicherheitsscheiben (*) - Steckvorrichtungen für Anhänger 2 . Meßgeräte - Medizinische Thermometer - Präzisionsgewichte - Abfuellung von Flüssigkeiten in Fertigpackungen (*) - Flaschen als Maßbehältnisse (*) 3 .
Elektrische Betriebsmittel - Funkstörungen durch tragbare Elektrowerkzeuge - Funkstörungen durch Leuchtstofflampen - Elektrische Betriebsmittel für explosible Atmosphäre 4 . Düngemittel 5 . Kosmetische Mittel (*) 6 . Land - und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern - Bauteile und Merkmale , für die Vorschläge gemacht worden sind , insbesondere Rückspiegel und Lenkvorrichtung 7 . Glasfaserverstärkte Kunststofftanks für die Beförderung gefährlicher Stoffe 8 . Aerosole ( 1 ) Die Fragen , bei denen die Stillhalteregelung Anwendung findet , sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet .
ANHANG 2 b ) BESEITIGUNG DER TECHNISCHEN HEMMNISSE IM HANDEL MIT INDUSTRIEERZEUGNISSEN Richtlinienvorschläge , die von der Kommission übermittelt worden sind , damit sie vom Rat vor dem 1 . Januar 1975 genehmigt werden können ( 1 ) ( Von der Kommission bereits übermittelte Vorschläge , zu denen dem Rat noch nicht die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments bzw . des Wirtschafts - und Sozialausschusses vorliegen ) 1 . Kraftfahrzeuge - Innenausstattung ( Widerstandsfähigkeit Sitze und Verankerungen ) 2 . Fahrräder mit Hilfsmotor - Rahmenrichtlinie (*) 3 . Meßgeräte - Elektrizitätszähler - Wasserzähler - Stetig arbeitende Wägeeinrichtungen mit Summierwerk - Abfuellung bestimmter Feststoffe und Flüssigkeiten (*) 4 .
Elektrische Betriebsmittel - Funkstörungen durch Ton - und Fernseh-Rundfunkempfänger 5 . Druckbehälter - Rahmenrichtlinie - Nahtlose Gasflaschen ( 1 ) Die Fragen , bei denen die Stillhalteregelung Anwendung findet , sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet . ANHANG 2 c ) BESEITIGUNG DER TECHNISCHEN HEMMNISSE IM HANDEL MIT INDUSTRIEERZEUGNISSEN Richtlinienvorschläge , die von der Kommission vor dem 1 . Januar 1974 dem Rat zu übermitteln sind , damit sie vor dem 1 . Januar 1975 genehmigt werden können ( 1 ) B . INDUSTRIEERZEUGNISSE 1 . Kraftfahrzeuge - Beleuchtungseinrichtungen ( erste Einzelrichtlinien ) ( einschließlich der Richtlinie Fahrtrichtungsanzeiger , bei der bereits grundsätzlich Übereinstimmung besteht ) - Rückstrahler - Nebellampen - Vorstehende Aussenteile 2 .
Brennstoffe - Maximaler Bleigehalt von Kraftstoffen (*) - Maximaler Schwefelgehalt in leichten Heizölen ( 1 ) Die Fragen , bei denen die Stillhalteregelung Anwendung findet , sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet . ANHANG 2 d ) BESEITIGUNG DER TECHNISCHEN HEMMNISSE IM HANDEL MIT INDUSTRIEERZEUGNISSEN Richtlinienvorschläge , die von der Kommission vor dem 1 . Januar 1975 dem Rat zu übermitteln sind , damit sie vor dem 1 . Januar 1976 genehmigt werden können ( 1 ) 1 . Kraftfahrzeuge - Sicherheitsgurte - Verankerungen von Sicherheitsgurten - Kopfstützen - Rückwärtsgang , Geschwindigkeitsanzeiger und vorgeschriebene Aufschriften - Luftreifen 2 .
Zugmaschinen - Bremsanlage - Beleuchtungsanlage - Betriebserlaubnis für Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit über 25 km/h - Geräuschpegel in Höhe der Ohren des Fahrzeugführers (*) 3 . Fahrräder mit Hilfsmotor - Zulässiger Geräuschpegel - Antriebsmaschine 4 . Krafträder - Betriebserlaubnis - Zulässiger Geräuschpegel (*) 5 . Baumaschinen - Betriebserlaubnis - Zulässiger Geräuschpegel (*) 6 . Detergentien - Toxizität (*) 7 . Meßgeräte - Alkoholometrie und Alkoholometer - Strassen - und Schienentankwagen 8 . Gefährliche Stoffe und Zubereitungen - Schädlingsbekämpfungsmittel - Farben und Lacke - Anwendungsgrenzen für bestimmte Stoffe und gefährliche Zubereitungen 9 .
Druckbehälter - Gasflaschen aus Aluminium - Geschweisste Gasflaschen 10 . Nichtelektrische Heiz - , Koch - und Warmwasserbereitungsgeräte - Rahmenrichtlinie - Einzelrichtlinie 11 . Hebezeuge - Personen - und Lastenaufzuege 12 . Tafelgeschirr und Küchengeräte - Hoechstgehalt an Blei und Kadmium in Tafelgeschirr 13 . Elektrische Geräte - Funkstörungen durch wissenschaftliche Geräte - Elektromedizinische und elektroradiologische Geräte 14 . Düngemittel - Ammoniumnitrat ( 1 ) Die Fragen , bei denen die Stillhalteregelung Anwendung findet , sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet . ANHANG 2 e ) BESEITIGUNG DER TECHNISCHEN HEMMNISSE IM HANDEL MIT INDUSTRIEERZEUGNISSEN Richtlinienvorschläge , die von der Kommission vor dem 1 .
Januar 1976 zu übermitteln sind , damit sie vom Rat vor dem 1 . Januar 1977 genehmigt werden können 1 . Kraftfahrzeuge - Letzte Einzelrichtlinien 2 . Vergnügungsboote - Betriebserlaubnis - Wasserverschmutzung 3 . Zugmaschinen - Abmessung und Gewichte - Luftverschmutzung ( Dichte der Abgase ) - Lage und Kennzeichnung der Bedienungsmechanismen - Arbeitsschutz ( insbesondere Kabine und Rahmen ) 4 . Fahrräder mit Hilfsmotor - Beleuchtungseinrichtung - Bremsanlage 5 . Krafträder - Erste Einzelrichtlinien 6 . Detergentien - Meßverfahren für die biologische Abbaubarkeit anionischer grenzflächenaktiver Substanzen - Verfahren zur Messung der biologischen Abbaubarkeit von kationaktiven Detergentien 7 .
Gefährliche Stoffe und Zubereitungen - Haushaltspflegemittel - Explosivstoffe 8 . Flüssige Brennstoffe - Zusammensetzung bestimmter fluessiger Brennstoffe 9 . Meßgeräte - Messanlagen für Flüssigkeiten ausser Wasser - Taxameter - Bestimmung des Wassergehalts von Getreide - Sortierwaagen 10 . Druckbehälter - Einzelrichtlinie(n ) 11 . Nichtelektrische Koch - , Heiz - und Warmwasserbereitungsgeräte - Einzelrichtlinien 12 . Hebezeuge - Baumaterial-Aufzuege - Fahrbare Bandförderer - Krane 13 . Zulassungspflichtige Werkzeugmaschinen und Vorrichtungen - Rahmenrichtlinie und erste Einzelrichtlinie 14 .
Edelmetalle 15 . Verpackung - Biologische Abbaubarkeit von Verpackungsmaterial 16 . Zement und Baumaterial - Einteilung der Zementsorten - Glas und Keramik 17 . Textilien - Beseitigung von Zusatzstoffen - Probenahme 18 . Elektrische Betriebsmittel - Steckdosen 19 . Öl - und Gasfernleitungen ANHANG 2 f ) BESEITIGUNG DER TECHNISCHEN HEMMNISSE IM HANDEL MIT INDUSTRIEERZEUGNISSEN Richtlinienvorschläge , die von der Kommission vor dem 1 . Januar 1977 zu übermitteln sind , damit sie der Rat vor dem 1 . Januar 1978 genehmigt 1 . Zugmaschinen - Letzte Richtlinien 2 . Vergnügungsboote - Einzelrichtlinien 3 .
Fahrräder mit Hilfsmotor - Letzte Richtlinien 4 . Krafträder - Letzte Richtlinien 5 . Baumaschinen und -geräte - Einzelrichtlinien 6 . Gefährliche Stoffe - Ätzende Stoffe - Genchmigung 7 . Meßgeräte - Letzte Richtlinien 8 . Tafelgechirr und Küchengeräte - Zulassungspflichtige Geräte ( Dampfkochtöpfe usw . ) 9 . Nichtelektrische Heiz - , Koch - und Warmwasserbereitungsgeräte - Letzte Richtlinien 10 . Detergentien - Verfahren zur Messung der biologischen Abbaubarkeit von ampholytischen Detergentien 11 . Zement und Baustoffe - Letzte Richtlinien 12 . Metallgerüste - Gerüstbauteile 13 .
Brandbekämpfungs - und Feuerschutzgeräte - Einzelrichtlinien 14 . Individülle Schutzgeräte und Schutzkleidung - Einzelrichtlinien 15 . Jagdwaffen und -munition - Einzelrichtlinien 16 . Spielzeug 17 . Geräte für ionisierende Strahlen - Industrielle Röntgengeräte - Andere Richtlinien 18 . Unterrichtsmaterial - Unterrichtsbedarf - Andere Einzelrichtlinien 19 . Mechanische Fördereinrichtungen 20 . Textilien - Vließtoffe