Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 14. Januar 1974 über die Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften an der Europäischen Wissenschaftsstiftung

CELEX
31974Y0129(02)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1974-01-14
In force since
1974-01-14
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 14. Januar 1974 über die Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften an der Europäischen Wissenschaftsstiftung Amtsblatt Nr. C 007 vom 29/01/1974 S. 0005 - 0005 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 16 Band 1 S. 0036 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 16 Band 1 S. 0036 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 14 . Januar 1974 über die Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften an der Europäischen Wissenschaftsstiftung DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften , nach Kenntnisnahme von dem Entwurf der Kommission , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments , in Erwägung nachstehender Gründe :

Die Staats - und Regierungschefs haben auf ihrer Konferenz vom 19 . und 20 . Oktober 1972 in Paris den Willen geäussert , im wissenschaftlich-technologischen Bereich Ziele zu setzen und die Entwicklung einer gemeinsamen Politik zu gewahrleisten . Zu diesem Zweck muß die einzelstaatliche Politik koordiniert werden . Die Forschungsräte und Akademien der europäischen Staaten , darunter diejenigen der neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften , errichten gegenwartig eine Europäische Wissenschaftsstiftung . Die Errichtung dieser Stiftung scheint geeignet , die europäischen Zusammenarbeit anzuregen und zu Losungen für die Probleme auf dem Gebiet der Grundlagenforschung beizutragen - NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN 1 .

Der Rat nimmt mit Interesse zur Kenntnis , daß eine Europäische Wissenschaftsstiftung errichtet werden soll und daß die Kommission gebeten worden ist , an den Arbeiten der mit der Erstellung der Statuten für diese Stiftung beauftragten Gruppe teilzunehmen . 2 . Der Rat beturwortet die Herstellung von Beziehungen zwischen der Stiftung und den Europäischen Gemeinschaften . Er wird nach Abschluß der vorbereitenden Arbeiten , die zur Errichtung dieser Stiftung aufgenommen worden sind , auf Vorschlag der Kommission die Form und Art dieser Beziehungen festlegen .

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions