Entschließung des Rates vom 14. Januar 1974 über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Vorausschau, Bewertung und Methodik Amtsblatt Nr. C 007 vom 29/01/1974 S. 0007 - 0007 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 14 . Januar 1974 über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Vorausschau , Bewertung und Methodik DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften , nach Kenntnisnahme von dem Entwurf der Kommission , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments , in Erwägung nachstehender Gründe :
Die Staats - und Regierungschefs haben auf der Pariser Konferenz am 19 . und 20 . Oktober 1972 den Willen zum Ausdruck gebracht , im wissenschaftlich-technologischen Bereich Ziele zu setzen und die Entwicklung einer gemeinsamen Politik zu gewährleisten . Das Aktionsprogramm , das den Gegenstand dieser Entschließung bildet , ist notwendig für die Definition der langfristigen Aktion der Gemeinschaften und dient als technische Basis für die künftigen Entscheidungen der Gemeinschaftsorgane im wissenschaftlich-technologischen Bereich - NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN : Der Rat genehmigt das als Anhang beigefügte Aktionsprogramm , dessen Laufzeit ein Jahr beträgt ; der Anhang ist Bestandteil dieser Entschließung .
Der Rat nimmt davon Kenntnis , daß es sich bei dem Vorschlag der Kommission nur um ein erstes Versuchsprogramm handelt und daß die Kommission beabsichtigt , in naher Zukunft unter Mitarbeit des Ausschusses für wissenschaftliche und technische Forschung konkrete Vorschläge auf der Grundlage der Ergebnisse dieses ersten Programms zu unterbreiten . ANHANG AKTIONSPROGRAMM VORAUSSCHAU , BEWERTUNG UND METHODIK Um die Entwicklung einer Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Technologie sicherzustellen , müssen die Europäischen Gemeinschaften untersuchen , wie die vorhandenen wissenschaftlich-technologischen Kapazitäten genutzt werden können , um eine ständige Überprüfung der Ziele und Instrumente einer gemeinsamen Politik optimal zu gewährleisten .
Die auf der Gipfelkonferenz von Paris festgelegten Leitlinien machen insbesondere die Erarbeitung langfristiger Vorausschauen , eine Selbstkontrolle der Forschung und das Studium der Auswirkungen der Entwicklung von Wissenschaft und Technik auf die Gesellschaft und Wirtschaft erforderlich . Um diese Ziele zu erreichen , wird zunächst eine vorbereitende Phase vorgeschlagen ( erstes Versuchsprogramm ) , in der festzustellen ist , in welchem Umfang , mit welchen Mitteln und nach welchem Zeitplan die Europäischen Gemeinschaften zur Leosung der Gesamtheit dieser Probleme beitragen können . Diese vorbereitende Phase wird auf ein Jahr begrenzt und greift künftigen Entscheidungen nicht vor .
Das Ziel der vorbereitenden Phase ist die Beantwortung der beiden folgenden Fragen : 1 . Sollen die Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der gemeinsamen Wissenschafts - und Technologiepolitik eine Prospektivstudie " Europa + 30 Jahre " ( 1 ) unternehmen , die den vorhersehbaren oder möglichen Entwicklungen Europas in den nachsten 30 Jahren gewidmet ist ? Wenn ja : Könnte auf Grund dieser Studie insbesondere ein Prognoseinstrument entwickelt werden , das laufend auf den neuesten Stand gebracht wird ? Ausgehend von einer analytischen Bestandsaufnahme bereits durchgeführter Studien und Vorausschauen sind bei positiver Stellungnahme zu diesem Programm zu definieren : - die anzuwendende(n ) Methode(n ) ; - die Merkmale des Inhalts , nämlich : - die zu beachtenden Grenzbedingungen ; - die zu behandelnden Bereiche ; - die Struktur der Studie ; - die Art und Weise ihrer Durchführung .
Im Falle einer negativen Stellungnahme wären die möglichen vorhandenen Alternativen für eine effektive Entscheidungshilfe im Bereich der Planung von Forschung und Technologie festzulegen . 2 . Sollen die Europäischen Gemeinschaften ein eigenes Amt für technologische Bewertung schaffen mit der Aufgabe , die Folgen wissenschaftlich-technologischer Entwicklungen für Gesellschaft und Wirtschaft der Gemeinschaft im voraus abzuschätzen ? Bei positiver gutachtlicher Stellungnahme müsste mit Hilfe einer analytischen Bestandsaufnahme bereits vorhandener Organisationen , Institute und Arbeiten folgendes definiert werden : - die institutionelle Struktur des Europäischen Amtes für technologische Bewertung und seine Beziehungen zu den Gemeinschaftsorganen ; - die Art und Weise , wie dieses Amt in den Planungs - und Entscheidungsprozeß der Gemeinschaften einbezogen werden kann ; und - die Art und Weise , wie möglicherweise durch Rückgriff auf bestehende Organisationen die Errichtung einer neuen zentralisierten Organisation vermieden werden könnte .
Im Falle einer negativen Stellungnahme wäre festzulegen , welche Alternativen in den Gemeinschaften bestehen , um die Aufgaben einer technologischen Bewertung zu übernehmen . VERWIRKLICHUNG Die Kommission übernimmt die Verantwortung für die optimale Verwirklichung dieser Aktion . Um Zugang zu allen wichtigen Erfahrungen auch ausserhalb der Kommission zu gewährleisten , kann die Kommission Experten unter Vertrag nehmen . Die Dauer der Aktion ist auf ein Jahr begrenzt , beginnend mit der Unterzeichnung der ersten Vertrage . MITTEL Die Kosten dieser vorbereitenden Phase belaufen sich auf maximal 500 000 RE ( einschließlich der Unterstützung durch Sachverständige , etwaiger Dienstreisekosten und eventueller Nebenstudien , die ausserhalb der Kommission durchgeführt werden ) .
Ersetzung eines Mitglieds des Wirtschafts - und Sozialausschusses Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat auf seiner Tagung am 10 . Dezember 1973 beschlossen , Herrn Hubregtse , Landelijk Secretaris van de Agrarische en Vödingsbedrijfsbond N.V.V . , zum Mitglied des Wirtschafts - und Sozialausschusses zu ernennen . Herr Hubregtse ersetzt in dieser Eigenschaft Herrn Van Der Plög . Herr Hubregtse wurde für die Zeit bis zum 22 . August 1974 ernannt . Dieser Beschluß wurde dem Betreffenden zur Kenntnis gebracht , der seine Ernennung angenommen hat . Ersetzung eines Mitglieds des Wirtschafts - und Sozialausschusses Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat auf seiner Tagung am 10 .
Dezember 1973 beschlossen , Herrn Luciani , Segretario Generale dell'Unione Italiana Mezzadri e Coltivatori ( UIMEC ) , zum Mitglied des Wirtschafts - und Sozialausschusses zu ernennen . Herr Luciani ersetzt in dieser Eigenschaft Herrn Rossi . Herr Luciani wurde für die Zeit bis zum 22 . August 1974 ernannt . Dieser Beschluß wurde dem Betreffenden zur Kenntnis gebracht , der seine Ernennung angenommen hat . Ersetzung eines Mitglieds des Beratenden Ausschusses der EGKS Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat auf seiner Tagung am 17 . und 18 . Dezember 1973 beschlossen , Herrn Varoquaux , Präsident der Chambre syndicale des Mines de Fer de France , zum Mitglied des Beratenden Ausschusses der EGKS zu ernennen .
Herr Varoquaux ersetzt in dieser Eigenschaft Herrn Labbe . Herr Varoquaux wurde für die Zeit bis zum 22 . März 1974 ernannt . Dieser Beschluß wurde dem Betreffenden zur Kenntnis gebracht , der seine Ernennung angenommen hat .