Entschließung des Rates vom 26. Juni 1975 zur Ausdehnung der Zuständigkeit des Beratenden Programmausschusses für das Programm "Behandlung und Lagerung radioaktiver Abfälle" (direkte Aktion) auf das Programm "Bewirtschaftung und Lagerung radioaktiver Abfälle" (indirekte Aktion) Amtsblatt Nr. C 153 vom 09/07/1975 S. 0010 - 0010 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 26 . Juni 1975 zur Ausdehnung der Zuständigkeit des Beratenden Programmausschusses für das Programm " Behandlung und Lagerung radioaktiver Abfälle " ( direkte Aktion ) auf das Programm " Bewirtschaftung und Lagerung radioaktiver Abfälle " ( indirekte Aktion ) 1 .
Auf Grund des Beschlusses des Rates vom 26 . Juni 1975 über ein Programm für eine indirekte Aktion betreffend die Bewirtschaftung und Lagerung radioaktiver Abfälle wird die Zuständigkeit des durch die Entschließung des Rates vom 19 . November 1973 im Rahmen des Programms für die indirekte Aktion " Behandlung und Lagerung radioaktiver Abfälle " eingesetzten Beratenden Programmausschusses auf das Programm für die Bewirtschaftung und Lagerung radioaktiver Abfälle ( indirekte Aktion ) ausgedehnt . Die Mitgliedstaaten tragen dieser Ausdehnung der Zuständigkeit bei der Benennung der Mitglieder des Ausschusses Rechnung .
2 . Der Ausschuß wird auch zu folgenden Fragen angehört : - detaillierte Festlegung der Aktionen , - Bewertung der vorgeschlagenen Arbeiten , - Wahl der Stellen , denen diese Arbeiten übertragen werden , - Überprüfung des Programms gemäß Artikel 3 des Beschlusses des Rates vom 26 . Juni 1975 .