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Entschließung des Rates vom 24. Juni 1975 betreffend eine überarbeitete Liste von im Rahmen des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz zu untersuchenden Schadstoffen der zweiten Gruppe

CELEX
31975Y0725(03)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1975-06-24
In force since
1975-06-24
Status
In force

Text

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Entschließung des Rates vom 24. Juni 1975 betreffend eine überarbeitete Liste von im Rahmen des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz zu untersuchenden Schadstoffen der zweiten Gruppe Amtsblatt Nr. C 168 vom 25/07/1975 S. 0004 - 0005 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 1 S. 0088 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 1 S. 0088 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 24 . Juni 1975 betreffend eine überarbeitete Liste von im Rahmen des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz zu untersuchenden Schadstoffen der zweiten Gruppe DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - nach Kenntnisnahme von dem Entschließungsentwurf der Kommission , in Erwägung nachstehender Gründe :

Die Gefahren gewisser Schadstoffe für die menschliche Gesundheit und die Umwelt müssen objektiv beurteilt werden . Diese Beurteilung ist erforderlich , um die Grenzen zu definieren , die dem Vorhandensein von Schadstoffen in der Umwelt zu setzen sind , und um die Werte für die Beschaffenheit der Erzeugnisse festzulegen . Die Kenntnisse über die Schadstoffe und ihre Wirkungen sind noch lückenhaft , und es bedarf daher eingehender Untersuchungen und Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet . Die im Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz ( 1 ) in der Liste der ersten Gruppe aufgeführten Schadstoffe werden bereits untersucht .

In diesem Programm ist die Aufstellung einer endgültigen Liste der Schadstoffe der zweiten Gruppe vorgesehen - NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN : Die überarbeitete Liste von Schadstoffen der zweiten Gruppe , die die Kommission im Rahmen des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaften für den Umweitschutz im Hinblick auf die Verringerung der Umweltbelastungen zu unter uchen hat , lautet wie folgt : LUFT Vinylchlorid Fluor und seine Verbindungen (*) Kadmium Schädlingsbekämpfungsmittel (*) Chlor und seine Verbindungen (*) , darunter Chlorwasserstoffsäure WASSER Chlor und seine Verbindungen (*) Nitrate und Nitrite Schädlingsbekämpfungsmittel (*) Organische Lösungsmittel (*) Phtalate Asbest Ammoniak Organische Siliziumverbindungen Kationische , anionische und nicht ionische Oberflächenaktivstoffe (*) Die Kommission wird die mit einem Sternchen gekennzeichneten Stoffe im Benehmen mit den einzelstaatlichen Sachverständigen erneut prüfen , um zu bestimmen , welche Verbindungen und Derivate eingehender zu untersuchen sind .

Bei Ammoniak werden sich die Untersuchungen nur auf die Langzeitwirkungen erstrecken . ( 1 ) ABl . Nr . C 112 vom 20 . 12 . 1973 , S . 3 .

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