Entschließung des Rates vom 24. Juni 1975 betreffend eine überarbeitete Liste von im Rahmen des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz zu untersuchenden Schadstoffen der zweiten Gruppe Amtsblatt Nr. C 168 vom 25/07/1975 S. 0004 - 0005 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 1 S. 0088 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 1 S. 0088 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 24 . Juni 1975 betreffend eine überarbeitete Liste von im Rahmen des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz zu untersuchenden Schadstoffen der zweiten Gruppe DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - nach Kenntnisnahme von dem Entschließungsentwurf der Kommission , in Erwägung nachstehender Gründe :
Die Gefahren gewisser Schadstoffe für die menschliche Gesundheit und die Umwelt müssen objektiv beurteilt werden . Diese Beurteilung ist erforderlich , um die Grenzen zu definieren , die dem Vorhandensein von Schadstoffen in der Umwelt zu setzen sind , und um die Werte für die Beschaffenheit der Erzeugnisse festzulegen . Die Kenntnisse über die Schadstoffe und ihre Wirkungen sind noch lückenhaft , und es bedarf daher eingehender Untersuchungen und Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet . Die im Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz ( 1 ) in der Liste der ersten Gruppe aufgeführten Schadstoffe werden bereits untersucht .
In diesem Programm ist die Aufstellung einer endgültigen Liste der Schadstoffe der zweiten Gruppe vorgesehen - NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN : Die überarbeitete Liste von Schadstoffen der zweiten Gruppe , die die Kommission im Rahmen des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaften für den Umweitschutz im Hinblick auf die Verringerung der Umweltbelastungen zu unter uchen hat , lautet wie folgt : LUFT Vinylchlorid Fluor und seine Verbindungen (*) Kadmium Schädlingsbekämpfungsmittel (*) Chlor und seine Verbindungen (*) , darunter Chlorwasserstoffsäure WASSER Chlor und seine Verbindungen (*) Nitrate und Nitrite Schädlingsbekämpfungsmittel (*) Organische Lösungsmittel (*) Phtalate Asbest Ammoniak Organische Siliziumverbindungen Kationische , anionische und nicht ionische Oberflächenaktivstoffe (*) Die Kommission wird die mit einem Sternchen gekennzeichneten Stoffe im Benehmen mit den einzelstaatlichen Sachverständigen erneut prüfen , um zu bestimmen , welche Verbindungen und Derivate eingehender zu untersuchen sind .
Bei Ammoniak werden sich die Untersuchungen nur auf die Langzeitwirkungen erstrecken . ( 1 ) ABl . Nr . C 112 vom 20 . 12 . 1973 , S . 3 .