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Entschließung des Rates vom 16. Dezember 1975 über stärkere Maßnahmen zur Verhinderung und Verfolgung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik

CELEX
31975Y1230(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1975-12-16
In force since
1975-12-16
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 16. Dezember 1975 über stärkere Maßnahmen zur Verhinderung und Verfolgung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik Amtsblatt Nr. C 298 vom 30/12/1975 S. 0001 - 0002 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 16 . Dezember 1975 über stärkere Maßnahmen zur Verhinderung und Verfolgung von Unregelmässigkeiten im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - nach Kenntnisnahme der von der Kommission vorgelegten Berichte der von ihr eingesetzten ausserordentlichen Kontrollkommission ; im Bewusstsein der wachsenden Bedeutung , die die europäische Öffentlichkeit der verstärkten Bekämpfung des Subventionsbetrugs und anderer Unregelmässigkeiten im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik beimisst ; in dem Bestreben , zur Verbesserung des Gemeinschaftsrechts , der Kontrollmodalitäten sowie der Zusammenarbeit in der Gemeinschaft beizutragen ; in der Überzeugung , daß es aus Gründen der Wirksamkeit wichtig ist , die Maßnahmen zur Verhinderung und Verfolgung von Unregelmässigkeiten , zur Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie zur beruflichen Aus - und Fortbildung der Kontrollbeamten zu verstärken ; in der Erwägung , daß die Möglichkeiten der Informatik zur Bekämpfung von Unregelmässigkeiten und zur Ausübung der Kontrollen im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik auf Gemeinschaftsebene zu nutzen sind - KOMMT WIE FOLGT ÜBEREIN :

I Der Rat - begrüsst die von der Kommission ergriffene Initiative , eine ausserordentliche Kontrollkommission mit dem Ziel einzusetzen , die gegebenen Möglichkeiten für stärkere Maßnahmen zur Verhinderung und Verfolgung von Unregelmässigkeiten im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik zu prüfen und eine wirksamere Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge zu gewährleisten . - nimmt von den Schlußfolgerungen und Empfehlungen der Kontrollkommission mit besonderem Interesse Kenntnis ; - bittet die Mitgliedstaaten - sofern dies noch nicht geschehen ist - , im Rahmen ihrer Zuständigkeit die in Betracht kommenden Schlußfolgerungen und Empfehlungen der Kontrollkommission in die praktische Arbeit ihrer Verwaltungen umzusetzen und der Kommission diese Maßnahmen mitzuteilen ; - würde es begrüssen , wenn die Kommission auf Grund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse geeignete Vorschläge unterbreitete ; - fordert die Kommission auf , im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit Maßnahmen zur strikteren Anwendung und besseren Abfassung der Durchführungsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften zu ergreifen und diese dem Rat so schnell wie möglich mitzuteilen ; - beabsichtigt , auf der Grundlage eines detaillierten Berichtes und einer Bewertung der Kommission , welche diese ihm übermitteln wird , die getroffenen Maßnahmen und die in der Bekämpfung von Unregelmässigkeiten erzielten Ergebnisse zu überprüfen ; - hält es für zweckmässig , daß die Kontrollkommission wegen der grösseren Wirksamkeit ihre Arbeiten fortsetzt , um die Probleme eingehend zu prüfen und ihre Aufgaben zu erweitern ; diesen Arbeiten müssen im besonderen die Ergebnisse geeigneter Untersuchungen durch die gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Kontrollbehörden zugrunde gelegt werden .

II Die Gemeinschaftsinstitutionen werden aufgefordert , so intensiv wie möglich ihre Anstrengungen zu verstärken , die gewährleisten sollen , daß in den Rechtsakten der Gemeinschaften folgendes von der finanziellen Unterstützung ausgeschlossen ist : - Scheingeschäfte , - Fälle , in denen die Verwendung der subventionierten Erzeugnisse klar im Widerspruch zu den Zielsetzungen der Gemeinschaftsakte stehen , sofern diese Zielsetzungen genannt sind . Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert , zu prüfen , inwieweit es zweckmässig ist , daß die Behörden , die die gemeinsame Agrarpolitik zu verwalten und die Behörden , die Unregelmässigkeiten in diesem Bereich festzustellen und die zu Unrecht gezahlten Beträge wiedereinzuziehen haben , ihre Zusammenarbeit verbessern .

Neben einer Verbesserung und Ausweitung der Kontrollen , insbesondere auch durch die Gemeinschaftsinstitutionen , ist die Zusammenarbeit in der Gemeinschaft zu intensivieren . Dazu gehört auch die Verbesserung der Kontakte zwischen den Dienststellen , der Informationsmöglichkeiten sowie der beruflichen Aus - und Fortbildung der Kontrollbeamten . Die Anregungen der Kontrollkommission im Zusammenhang mit einem gemeinschaftlichen Informatik-System für Kontrolle und Bekämpfung von Unregelmässigkeiten sowie zur Einrichtung einer europäischen Datenbank sind eingehend zu prüfen . Ersetzung eines Mitglieds des Beratenden Ausschusses der EGKS Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat auf seiner Tagung am 24 .

November 1975 beschlossen , Herrn Jung , DGB-Bundesvorstand , zum Mitglied des Beratenden Ausschusses der EGKS zu ernennen . Herr Jung ersetzt in dieser Eigenschaft das ausscheidende Mitglied , Herrn Hensche . Herr Jung wurde für die Zeit bis zum 24 . Juni 1976 ernannt . Dieser Beschluß wurde dem Betreffenden zur Kenntnis gebracht , der seine Ernennung angenommen hat .

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