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76/754/EGKS: Beschluß der Kommission vom 17. September 1976 über den Abschluß eines Protokolls über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Kanada

CELEX
31976D0754
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1976-09-17
In force since
1976-09-25
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

76/754/EGKS: Beschluß der Kommission vom 17. September 1976 über den Abschluß eines Protokolls über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Kanada Amtsblatt Nr. L 260 vom 24/09/1976 S. 0027 - 0027 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 3 S. 0034 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 8 S. 0155 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 3 S. 0034 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 6 S. 0141 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 6 S. 0141 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. September 1976 über den Abschluß eines Protokolls über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Kanada (76/754/EGKS) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften für Kohle und Stahl, insbesondere auf die Artikel 6 und 8, in der Erwägung, daß das am 26.

Juli 1976 in Brüssel unterzeichnete Protokoll über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EGKS und Kanada im Namen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu schließen ist - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Protokoll über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Kanada wird im Namen der Gemeinschaft geschlossen und gebilligt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident der Kommission nimmt für die Gemeinschaft die Notifizierung nach Artikel 3 des Protokolls vor (1).

Artikel 3 Dieser Beschluß tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Brüssel, den 17. September 1976 Für die Kommission Der Vizepräsident Christopher SOAMES (1)Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

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