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76/495/EWG: Empfehlung des Rates vom 4. Mai 1976 über die rationelle Nutzung der im Personennahverkehr verbrauchten Energie

CELEX
31976H0495
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
1976-05-04
In force since
1976-05-05
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

76/495/EWG: Empfehlung des Rates vom 4. Mai 1976 über die rationelle Nutzung der im Personennahverkehr verbrauchten Energie Amtsblatt Nr. L 140 vom 28/05/1976 S. 0016 - 0017 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 1 S. 0134 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0119 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0119 EMPFEHLUNG DES RATES vom 4. Mai 1976 über die rationelle Nutzung der im Personennahverkehr verbrauchten Energie (76/495/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, nach Kenntnisnahme von dem Entwurf der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Rat hat in seiner Entschließung vom 17. September 1974 betreffend eine neue energiepolitische Strategie für die Gemeinschaft (1) folgende Leitlinie gebilligt : "Senkung der Wachstumsrate des innergemeinschaftlichen Verbrauchs durch Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Energieeinsparung, ohne daß hierdurch die Ziele der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt werden". Der Rat hat in seiner Entschließung vom 17. Dezember 1974 für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der rationellen Energienutzung (2) davon Kenntnis genommen, daß die Kommission in ihrer einschlägigen Mitteilung an den Rat ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der rationellen Energienutzung aufgestellt hat.

Es sollten möglichst schnell greifbare Ergebnisse im Bereich der rationellen Energienutzung erzielt werden ; Maßnahmen im Personennahverkehr könnten zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen. Die empfohlenen Maßnahmen sind geeignet, ausreichende Energieeinsparungen herbeizuführen, um die Rentabilität der erforderlichen Investitionen zu gewährleisten. Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung an den Rat über die weitere Entwicklung der gemeinsamen Verkehrspolitik vor, Gesamtpolitiken zu entwickeln, um eine Verbesserung nicht nur im Verkehrsbereich, sondern auch im Energiebereich zu erzielen - EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN, 1. im Hinblick auf eine rationelle Nutzung sowohl der öffentlichen Verkehrsmittel als auch der Privatfahrzeuge die zuständigen Behörden aufzufordern, sich dafür einzusetzen, daß sich die Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr durch Häufigkeit, Bequemlichkeit, Regelmässigkeit, Schnelligkeit und Verläßlichkeit auszeichnen.

Unter anderem sollten zu diesem Zweck die Errichtung von geschützten wetterfesten Haltestellen und die Trennung von Individualverkehr und öffentlichem Verkehr, insbesondere durch reservierte Fahrbahnen für Autobusse und Vorfahrt für Autobusse an Verkehrsampeln, gefördert werden; 2. Bemühungen um eine Verbesserung der bestehenden Verkehrsmittel und Versuche mit öffentlichen Verkehrssystemen, die den individuellen Bedürfnissen besser entsprechen, zu fördern; 3. um die mit Privatfahrzeugen zurückgelegten Pendelstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu reduzieren, den Bau von bequem erreichbaren Parkplätzen in der Nähe grösserer Haltestellen und Endstationen von öffentlichen Verkehrsmitteln in städtischen Gebieten und Vorstadtzonen zu fördern;

4. zu prüfen, ob es zweckmässig ist, die steuerlichen und anderen Vorschriften zu ändern, die den Pendelverkehr mit Privatfahrzeugen und den Pendelverkehr über längere Strecken, auch unter Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, begünstigen; 5. bei unzureichenden öffentlichen Verkehrsmitteln die höchstmögliche Besetzung von Privatfahrzeugen zu fördern, indem insbesondere die rechtlichen und verwaltungstechnischen Hemmnisse beseitigt werden, die der Kostenbeteiligung der Mitfahrer bei einer Beförderung von Mitfahrern in Privatfahrzeugen entgegenstehen, und indem die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsmaßnahmen getroffen werden, um die Schaffung oder Beibehaltung der einer solchen Praxis entgegenstehenden vertraglichen Hindernisse durch die Versicherungsträger zu verhindern;

(1)ABl. Nr. C 153 vom 9.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. C 153 vom 9.7.1975, S. 5. 6. alle Maßnahmen zu fördern, die einen fluessigeren Ablauf des Verkehrs in erster Linie des Verkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln gestatten, und zwar insbesondere durch eine bessere Synchronisierung und Programmierung der Verkehrsampeln. Dem Rat ist bei der Genehmigung dieser Empfehlung bewusst, daß bei der Prüfung und Durchführung der darin vorgesehenen Maßnahmen deren Auswirkungen auf andere Wirtschaftsbereiche, insbesondere Verkehr und Steuerwesen, berücksichtigt werden müssen. Geschehen zu Brüssel am 4.

Mai 1976. Im Namen des Rates Der Präsident G. THORN

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