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Entschließung des Rates vom 23. November 1976 über Maßnahmen zur Vereinfachung der Agrarmarktregelungen

CELEX
31976Y1204(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1976-11-23
In force since
1976-11-23
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 23. November 1976 über Maßnahmen zur Vereinfachung der Agrarmarktregelungen Amtsblatt Nr. C 287 vom 04/12/1976 S. 0001 - 0002 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 23 . November 1976 über Maßnahmen zur Vereinfachung der Agrarmarktregelungen DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - nach Kenntnisnahme von dem Entschließungsentwurf der Kommission , eingedenk der Schwierigkeiten , denen sowohl die gemeinschaftlichen als auch die einzelstaatlichen Stellen bei der Verwaltung und Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik insbesondere deswegen gegenüberstehen , weil die Entwicklung der Marktbedingungen ein immer rascheres Handeln verlangt , in dem Wunsch , diese Lage nach Möglichkeit zu verbessern - NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN :

I Der Rat hebt die Notwendigkeit hervor , dafür Sorge zu tragen , daß die Agrarmarktregelungen sowohl von den einzelstaatlichen Stellen als auch von den betreffenden Wirtschaftskreiten ohne übermässige Schwierigkeiten durchgeführt werden können . II Der Rat nimmt die von der Kommission zur Vereinfachung der gemeinschaftlichen Agrarmarktregelungen unternommenen Schritte zur Kenntnis und ersucht sie , ihre Bemühungen in diesem Sinne fortzusetzen und ihm bis 31 . Dezember 1977 Bericht zu erstatten . III Der Rat bittet die Kommission und die Mitgliedstaaten , die Abstimmung zwischen allen Stellen , die von der Ausarbeitung und Anwendung der Agrarmarktregelungen betroffen sind , zu verbessern .

IV Der Rat 1 . stellt fest , daß die in der gemeinsamen Agrarpolitik zu erlassenden Rechtsvorschriften in zahlreichen Fällen Maßnahmen betreffen , welche in zwingenden Ausnahmefällen wirtschaftlicher Art im Sinne der Entschließung des Rates vom 27 . Juni 1974 über die Maßnahmen zur Vereinfachung der Aufgaben der Zollverwaltungen ( 1 ) gerechtfertigt sind ; diese Lage ergibt sich insbesondere aus wirtschaftlichen Erfordernissen der gemeinsamen Agrarpolitik ; die in der genannten Entschließung für die Veröffentlichung der Rechtsvorschriften vorgesehene Frist von sechs Wochen kann in Anbetracht der Dringlichkeit des Beginns der Anwendung der betreffenden Maßnahmen bei den Agrarmarktregelungen nicht immer eingehalten werden ;

2 . ist daher der Auffassung , daß , falls diese Frist nicht eingehalten werden kann , unter allen Umständen eine angemessene Frist vorgesehen werden muß , auf Grund der es in jedem Fall möglich ist , den praktischen Erfordernissen der Anwendung der betreffenden Rechtsakte seitens der Verwaltung Rechnung zu tragen ; diese Frist sollte grundsätzlich nicht unter einer Woche liegen ; 3 . wird infolgedessen dafür Sorge tragen , daß seine Rechtsakte so erlassen werden , daß die Kommission und die Mitgliedstaaten über die Zeit verfügen , die normalerweise zur Ausarbeitung der auf Grund dieser Rechtsvorschriften erforderlichen Durchführungsmaßnahmen notwendig ist , und fordert die Kommission auf , ihm zu gegebener Zeit ihre Vorschläge zu unterbreiten .

( 1 ) ABl . Nr . C 79 vom 8 . 7 . 1974 , S . 1 .

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