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77/63/EWG: Beschluß des Rates vom 21. Dezember 1976 zur Änderung des Beschlusses 71/306/EWG zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge

CELEX
31977D0063
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1976-12-21
In force since
1977-01-15
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

77/63/EWG: Beschluß des Rates vom 21. Dezember 1976 zur Änderung des Beschlusses 71/306/EWG zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge Amtsblatt Nr. L 013 vom 15/01/1977 S. 0015 - 0015 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 6 Band 1 S. 0190 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 17 Band 1 S. 0038 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 6 Band 1 S. 0190 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 17 Band 1 S. 0043 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 17 Band 1 S. 0043 BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 1976 zur Änderung des Beschlusses 71/306/EWG zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge (77/63/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:

Bei der Anwendung der vom Rat auf dem Gebiet der öffentlichen Lieferaufträge beschlossenen Maßnahmen können sich Probleme ergeben, die im gleichen Rahmen wie die im Bereich der öffentlichen Bauaufträge auftretenden Probleme geprüft werden sollten. Es empfiehlt sich, zu diesem Zweck die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses für öffentliche Bauaufträge zu ändern - BESCHLIESST: Artikel 1 Der Beschluß 71/306/EWG wird wie folgt geändert: a) in Artikel 1 wird das Wort "Bau-" gestrichen; b) in Artikel 2 wird das Wort "Bauaufträge" durch "Bau- und Lieferaufträge" ersetzt; c) in Artikel 3 Absatz 2 werden die Worte "einen Stellvertreter" durch "einen oder zwei Stellvertreter" ersetzt.

Artikel 2 Vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Beschlusses an erhält der Ausschuß die Bezeichnung "Beratender Ausschuß für öffentliche Aufträge". Artikel 3 Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Er wird zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wirksam. Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 1976. Im Namen des Rates Der Präsident A.P.L.M.M. van der STEE

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