Erklärung des Rates betreffend die Einrichtungen, denen in den Mitgliedstaaten das Fernmeldewesen übertragen ist Amtsblatt Nr. C 011 vom 15/01/1977 S. 0003 - 0003 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 06 Band 1 S. 0229 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 17 Band 1 S. 0028 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 17 Band 1 S. 0028 ++++ ERKLÄRUNG DES RATES betreffend die Einrichtungen , denen in den Mitgliedstaaten das Fernmeldewesen übertragen ist Der Rat ist der Auffassung , daß es notwendig ist , auf Gegenseitigkeit beruhende Maßnahmen einzuleiten , die auf Gemeinschaftsebene die Vergabe von Lieferaufträgen im Wege des effektiven Wettbewerbs durch die Einrichtungen , denen in den Mitgliedstaaten das Fernmeldewesen übertragen ist , gewährleisten sollen .
Der Rat ist der Ansicht , daß die Harmonisierung der technischen Normen im Fernmeldewesen ein wesentliches Element dafür ist , daß der Wettbewerb bei der Vergabe von Lieferaufträgen für Fernmeldeanlagen auf Gemeinschaftsebene gewährleistet wird . Der Rat fordert die Kommission auf , den Verlauf der Harmonisierungsarbeiten des CEPT aufmerksam zu verfolgen und parallel zu diesen Arbeiten einen Zeitplan für das Inkrafttreten der in Absatz 1 genannten Maßnahmen auszuarbeiten und ihm diesen Zeitplan binnen zwei Jahren nach der Annahme der Richtlinie vorzuschlagen . Verfahrensmässig könnten für die vorgesehenen Maßnahmen Modalitäten festgelegt werden , wonach die Vergabestellen stufenweise das folgende Schema anwenden müssen : i ) Annahme von Vergabeverfahren , die den Auftragnehmern eine angemessene Teilnahmemöglichkeit bieten ; ii ) kurze Unterrichtung der Kommission über die von ihnen vergebenen Aufträge ; iii ) Teilnahme an den regelmässig von der Kommission veranstalteten Treffen , um die erzielten Erfolge sowie die aufgetreteten Schwierigkeiten darzulegen und zu untersuchen , was zur Beseitigung von Hindernissen getan werden kann .
Die Kommission wird mit Unterstützung des Beratenden Ausschusses für die Durchführung dieser Erklärung Sorge tragen .