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78/990/EWG: Entscheidung der Kommission vom 21. November 1978 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Automax 16 mm Cine-pulse camera"

CELEX
31978D0990
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1978-11-21
In force since
1978-12-06
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

78/990/EWG: Entscheidung der Kommission vom 21. November 1978 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Automax 16 mm Cine-pulse camera" Amtsblatt Nr. L 340 vom 06/12/1978 S. 0021 - 0021 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 6 S. 0265 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21. November 1978 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "Automax 16 mm Cine-pulse camera" (78/990/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr.

1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 16. Juni 1978 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Automax 16 mm Cine-pulse camera" wissenschaftlichen Charakter besitzt und, bei Bejahung dieser Frage, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.

Am 20. Oktober 1978 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich bei dem Gerät um eine impulsgesteuerte Kamera handelt, die unter anderem für Zeitrafferaufnahmen der nächtlichen Bewegung von Schnecken sowie der Schnellspeicherung von Daten über die Reaktionen von Gastropoden in Studien der neuronalen Verhaltensgrundlage verwendet wird. Es handelt sich um ein Gerät mit vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten, das selbst keine objektiven Eigenschaften besitzt, die es für die reine wissenschaftliche Forschung besonders geeignet machen ; seine Verwendung zu Forschungszwecken genügt für sich allein nicht, um ihm den Charakter eines wissenschaftlichen Gerätes zu verleihen und es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1 Das Gerät "Automax 16 mm Cine-pulse camera" besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 21. November 1978 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.

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