Entschließung des Rates vom 20. November 1978 über den gegenseitigen Informationsaustausch über Fragen der Standortwahl beim Bau von Kraftwerken Amtsblatt Nr. C 286 vom 30/11/1978 S. 0001 - 0001 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 1 S. 0259 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0133 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0133 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 20 . November 1978 über den gegenseitigen Informationsaustausch über Fragen der Standortwahl beim Bau von Kraftwerken DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - nach Kenntnisnahme von der Mitteilung der Kommission vom 13 .
Dezember 1976 " Gemeinschaftsaktionen im Zusammenhang mit der Wahl von Standorten für Kraftwerke " , nach Kenntnisnahme von den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts - und Sozialausschusses , in Anbetracht der Entschließungen des Rates vom 17 . Dezember 1974 und vom 13 . Februar 1975 , die insbesondere die Rolle der elektrischen Energie im Rahmen einer gemeinsamen Energiepolitik festlegten , in Anbetracht der Entschließung des Rates vom 3 . März 1975 über Energie und Umweltschutz , in Erwägung nachstehender Gründe : Beim Bau neuer Kraftwerke - sowohl Kernkraftwerke als auch herkömmlicher Kraftwerke - ist die Standortwahl eines der wichtigsten Probleme , die sich bei der Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft stellen .
Die Beschlusse über die Standortwahl beim Bau von Kraftwerken fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ; ein Austausch von Informationen zwischen Mitgliedstaaten über die durch die Standortwahl von Kraftwerken aufgeworfenen Fragen kann daher die Suche nach Lösungen für die sich ergebenden Probleme erleichtern - 1 . betont die Notwendigkeit eines intensiveren gegenseitigen Informationsaustauschs auf Gemeinschaftsebene über Fragen der Standorte für den Bau von Kraftwerken ; 2 . nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission , in einer Gruppe von Vertretern , die von den Mitgliedstaaten benannt werden und im Rahmen des Energieausschusses tagen , diesen gegenseitigen Informationsaustausch über Standortfragen beim Bau von Kraftwerken durchzuführen , wobei die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden ;
3 . nimmt zur Kenntnis , daß die Kommission dem Rat nach Anhörung des Energieausschusses einen Bericht über die Ergebnisse dieses Informationsaustauschs vorlegen wird .