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Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 20. November 1978 über den gegenseitigen Informationsaustausch über Fragen der Standortwahl beim Bau von Kraftwerken

CELEX
31978Y1130(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1978-11-20
In force since
1978-11-20
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 20. November 1978 über den gegenseitigen Informationsaustausch über Fragen der Standortwahl beim Bau von Kraftwerken Amtsblatt Nr. C 286 vom 30/11/1978 S. 0001 - 0001 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 1 S. 0259 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0133 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0133 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 20 . November 1978 über den gegenseitigen Informationsaustausch über Fragen der Standortwahl beim Bau von Kraftwerken DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - nach Kenntnisnahme von der Mitteilung der Kommission vom 13 .

Dezember 1976 " Gemeinschaftsaktionen im Zusammenhang mit der Wahl von Standorten für Kraftwerke " , nach Kenntnisnahme von den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts - und Sozialausschusses , in Anbetracht der Entschließungen des Rates vom 17 . Dezember 1974 und vom 13 . Februar 1975 , die insbesondere die Rolle der elektrischen Energie im Rahmen einer gemeinsamen Energiepolitik festlegten , in Anbetracht der Entschließung des Rates vom 3 . März 1975 über Energie und Umweltschutz , in Erwägung nachstehender Gründe : Beim Bau neuer Kraftwerke - sowohl Kernkraftwerke als auch herkömmlicher Kraftwerke - ist die Standortwahl eines der wichtigsten Probleme , die sich bei der Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft stellen .

Die Beschlusse über die Standortwahl beim Bau von Kraftwerken fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ; ein Austausch von Informationen zwischen Mitgliedstaaten über die durch die Standortwahl von Kraftwerken aufgeworfenen Fragen kann daher die Suche nach Lösungen für die sich ergebenden Probleme erleichtern - 1 . betont die Notwendigkeit eines intensiveren gegenseitigen Informationsaustauschs auf Gemeinschaftsebene über Fragen der Standorte für den Bau von Kraftwerken ; 2 . nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission , in einer Gruppe von Vertretern , die von den Mitgliedstaaten benannt werden und im Rahmen des Energieausschusses tagen , diesen gegenseitigen Informationsaustausch über Standortfragen beim Bau von Kraftwerken durchzuführen , wobei die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden ;

3 . nimmt zur Kenntnis , daß die Kommission dem Rat nach Anhörung des Energieausschusses einen Bericht über die Ergebnisse dieses Informationsaustauschs vorlegen wird .

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