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79/114/EWG: Empfehlung des Rates vom 21. Dezember 1978 über die Ratifikation des Internationalen Übereinkommens von 1978 über die Ausbildung, die Befähigung und den Wachdienst von Seeleuten

CELEX
31979H0114
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
1978-12-21
In force since
1978-12-21
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

79/114/EWG: Empfehlung des Rates vom 21. Dezember 1978 über die Ratifikation des Internationalen Übereinkommens von 1978 über die Ausbildung, die Befähigung und den Wachdienst von Seeleuten Amtsblatt Nr. L 033 vom 08/02/1979 S. 0031 - 0031 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 3 S. 0163 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 2 S. 0162 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 2 S. 0162 EMPFEHLUNG DES RATES vom 21. Dezember 1978 über die Ratifikation des Internationalen Übereinkommens von 1978 über die Ausbildung, die Befähigung und den Wachdienst von Seeleuten (79/114/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 84 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 7. und 8. April 1978 in Kopenhagen erklärt, daß die Gemeinschaft die Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung, insbesondere durch Kohlenwasserstoffe, zu einem wichtigen Ziel machen sollte. Auf seiner Tagung am 6. und 7. Juli 1978 in Bremen hat es der Europäische Rat für erforderlich gehalten, unter Berücksichtigung der Vorschläge einzelner Mitgliedstaaten und der Kommission weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Seeverkehr zu treffen. Im Juli 1978 ist in London ein Internationales Übereinkommen über die Ausbildung, die Befähigung und den Wachdienst von Seeleuten angenommen worden.

Im Interesse der Sicherheit auf See und der Verhütung der Verschmutzung sollte dieses Übereinkommen so bald wie möglich in Kraft treten. Die rasche Ratifikation des Übereinkommens durch die Mitgliedstaaten wäre hierfür ein bedeutsamer Beitrag - EMPFIEHLT: - Die Mitgliedstaaten unterzeichnen bis zum 1. April 1979 und ratifizieren möglichst bald, spätestens jedoch am 31. Dezember 1980 das Internationale Übereinkommen von 1978 über die Ausbildung, die Befähigung und den Wachdienst von Seeleuten. - Die Mitgliedstaaten unterrichten den Generalsekretär der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrtsorganisation davon, daß die Unterzeichnung und die Ratifizierung des Übereinkommens durch sie in Anbetracht dieser Empfehlung erfolgt ist.

Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 1978. Im Namen des Rates Der Präsident Otto Graf LAMBSDORFF

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