Verordnung (EWG) Nr. 2342/79 des Rates vom 9. Oktober 1979 über die Durchführung des Beschlusses Nr. 1/79 des Assoziationsrates EWG-Zypern zur Änderung des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs ,,Waren mit Ursprung in..." oder ,,Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern Amtsblatt Nr. L 271 vom 29/10/1979 S. 0001 - 0001 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 27 S. 0025 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 6 S. 0073 Portugiesische Sonderausgabe:
Kapitel 02 Band 6 S. 0073 Verordnung (EWG) Nr. 2342/79 Des Rates vom 9. Oktober 1979 über die Durchführung des Beschlusses Nr. 1/79 des Assoziationsrates EWG — Zypern zur Änderung des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs "Waren mit Ursprung in ..." oder "Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:
Das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern [1] wurde am 19. Dezember 1972 unterzeichnet und trat am 1. Juni 1973 in Kraft. Das Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen [2] wurde am 15. September 1977 in Brüssel unterzeichnet und trat am 1. Juni 1978 in Kraft. Gemäß Artikel 25 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs "Waren mit Ursprung in ..." oder "Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, das dem vorgenannten Protokoll beigefügt und Bestandteil des Abkommens ist, hat der Assoziationsrat EWG — Zypern den Beschluß Nr.
1/79 zur Änderung des Protokolls über die Ursprungsregeln gefaßt. Dieser Beschluß soll in der Gemeinschaft Anwendung finden — HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluß Nr. 1/79 des Assoziationsrates EWG — Zypern findet in der Gemeinschaft Anwendung. Der Wortlaut des Beschlusses ist dieser Verordnung beigefügt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 1979. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Luxemburg am 9.
Oktober 1979. Im Namen des Rates Der Präsident D. O'malley [1] ABl. Nr. L 133 vom 21. 5. 1973, S. 2. [2] ABl. Nr. L 339 vom 28. 12. 1977, S. 2. --------------------------------------------------