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80/562/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1980 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in den Niederlanden gemäß der Richtlinie 72/159/EWG des Rates (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

CELEX
31980D0562
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1980-05-23
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

80/562/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 1980 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in den Niederlanden gemäß der Richtlinie 72/159/EWG des Rates (Nur der niederländische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 145 vom 11/06/1980 S. 0037 - 0037 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 23. Mai 1980 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in den Niederlanden gemäß der Richtlinie 72/159/EWG des Rates (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (80/562/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 72/159/EWG des Rates vom 17.

April 1972 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 77/390/EWG (2), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: Die niederländische Regierung hat am 21. Februar 1980 gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Richtlinie 72/159/EWG den Erlaß über die für die Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe verfügbaren staatlichen Zuschüsse mitgeteilt. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 72/159/EWG muß die Kommission entscheiden, ob unter Berücksichtigung der genannten Mitteilung die in den Niederlanden bestehenden Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme erfuellen.

Der genannte Erlaß über die für die Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe verfügbaren staatlichen Zuschüsse entspricht den Bedingungen der Richtlinie 72/159/EWG. Der Ausschuß des EAGFL ist zu den finanziellen Aspekten angehört worden. Die in dieser Entscheidung getroffene Feststellung entspricht der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die in den Niederlanden bestehenden Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG erfuellen unter Berücksichtigung des Erlasses über die für die Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe verfügbaren staatlichen Zuschüsse weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme.

Artikel 2 Diese Entscheidung ist an das Königreich der Niederlande gerichtet. Brüssel, den 23. Mai 1980 Für die Kommission Finn GUNDELACH Vizepräsident (1)ABl. Nr. L 96 vom 23.4.1972, S. 1. (2)ABl. Nr. L 145 vom 13.6.1977, S. 43.

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