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Entschließung des Rates vom 18. Februar 1980 betreffend den Beratenden Programmausschuß im Bereich der Forschung "Bewirtschaftung und Lagerung radioaktiver Abfälle"

CELEX
31980Y0229(02)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1980-02-18
In force since
1980-02-18
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 18. Februar 1980 betreffend den Beratenden Programmausschuß im Bereich der Forschung "Bewirtschaftung und Lagerung radioaktiver Abfälle" Amtsblatt Nr. C 051 vom 29/02/1980 S. 0004 - 0004 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0209 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0209 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 18 . Februar 1980 betreffend den Beratenden Programmausschuß im Bereich der Forschung " Bewirtschaftung und Lagerung radioaktiver Abfälle " DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN : 1 . Der Beratende Programmausschuß im Bereich der Forschung " Bewirtschaftung und Lagerung radioaktiver Abfälle " erhält neben den Aufgaben , die in den Nummern 2 bis 6 der Entschließung vom 18 .

Juli 1977 über die Beratenden Programmausschüsse im Bereich der Forschung vorgesehen sind , die zusätzliche Aufgabe , die Kommission bei der Ausführung des vom Rat in seiner Entschließung vom 18 . Februar 1980 gebilligten " Aktionsplans der Gemeinschaft auf dem Gebiet der radioaktiven Abfallstoffe " zu beraten . 2 . Der Ausschuß gibt in bezug auf die Ausführung des Plans Stellungnahmen ab , die von den in der Entschließung vom 18 . Juli 1977 vorgesehenen Stellungnahmen zu unterscheiden sind ; diese Stellungnahmen werden vom Sekretariat ausgearbeitet und dem Ausschuß zur Genehmigung vorgelegt .

Jedes Mitglied des Ausschusses kann beantragen , daß seine Auffassung in diese Stellungnahmen aufgenommen wird . Diese Stellungnahmen werden der Kommission übermittelt ; eine Kopie davon geht an den Rat . 3 . Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Kommission können , wenn sie es für zweckmässig erachten , zur Erfuellung der Aufgabe im Sinne der Nummer 1 der vorliegenden Entschließung und abweichend von Nummer 7 der Entschließung vom 18 . Juli 1977 je Delegation bis zu zwei Sachverständige benennen , die die im Rahmen der Verwaltung des Forschungsprogramms ernannten Mitglieder ersetzen .

4 . Der Beratende Programmausschuß im Bereich der Forschung " Bewirtschaftung und Lagerung radioaktiver Abfälle " erfuellt nach den angegebenen Modalitäten die in dieser Entschließung vorgesehene zusätzliche Aufgabe während der gesamten Laufzeit des Aktionsplans der Gemeinschaft auf dem Gebiet der radioaktiven Abfallstoffe , auch wenn seine ursprüngliche Aufgabe beendet ist . 5 . Durch diese Entschließung wird die Entschließung vom 18 . Juli 1977 ergänzt .

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