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83/273/EWG: Entscheidung der Kommission vom 25. Mai 1983 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in den Niederlanden gemäß der Richtlinie des Rates 72/159/EWG (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

CELEX
31983D0273
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1983-05-25
In force since
1983-05-26
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

83/273/EWG: Entscheidung der Kommission vom 25. Mai 1983 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in den Niederlanden gemäß der Richtlinie des Rates 72/159/EWG (Nur der niederländische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 149 vom 07/06/1983 S. 0021 - 0021 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 25. Mai 1983 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in den Niederlanden gemäß der Richtlinie des Rates 72/159/EWG (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (83/273/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie des Rates 72/159/EWG vom 17.

April 1972 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 81/528/EWG (2), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: Die niederländische Regierung hat am 24. März 1983 gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Richtlinie 72/159/EWG die Neufestsetzung des vergleichbaren Einkommens gemäß Artikel 4 dieser Richtlinie für das Jahr 1983 mitgeteilt. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 72/159/EWG muß die Kommission entscheiden, ob unter Berücksichtigung der genannten Mitteilung die in den Niederlanden bestehenden Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahmen erfuellen.

Die Neufestsetzung des vergleichbaren Einkommens für 1983 entspricht den Bedingungen der Richtlinie 72/159/EWG und insbesondere des Artikels 4 Absatz 1 dieser Richtlinie. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die in den Niederlanden bestehenden Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG erfuellen unter Berücksichtigung der Festsetzung des vergleichbaren Einkommens für 1983 weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme.

Artikel 2 Diese Entscheidung ist an das Königreich der Niederlande gerichtet. Brüssel, den 25. Mai 1983 Für die Kommission Poul DALSAGER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 96 vom 23. 4. 1972, S. 1. (2) ABl. Nr. L 197 vom 20. 7. 1981, S. 41.

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