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83/629/EWG: Entscheidung der Kommission vom 2. Dezember 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,PERKIN ELMER - Infrared Spectrophotometer, model 283" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

CELEX
31983D0629
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1983-12-02
In force since
1983-12-02
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

83/629/EWG: Entscheidung der Kommission vom 2. Dezember 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,PERKIN ELMER - Infrared Spectrophotometer, model 283" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann Amtsblatt Nr. L 355 vom 17/12/1983 S. 0045 - 0045 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 2. Dezember 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät »PERKIN ELMER - Infrared Spectrophotometer, model 283" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (83/629/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr.

1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 608/82 (2), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Deutschland hat mit Schreiben an die Kommission vom 30. Mai 1983 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr.

2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät »PERKIN ELMER - Infrared Spectrophotometer, model 283", bestellt am 5. Dezember 1978 und bestimmt zur Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Festkörperphysik und insbesondere zur Registrierung von Absorption und Reflexion im Spektralbereiche 2,5 - 50 m, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 15. November 1983 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.

Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um Spektrophotometer handelt. Aufgrund seiner objektiven technischen Merkmale wie der Präzision der Analyse im Infrarotbereich sowie seines Verwendungszwecks ist dieses Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen. Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden jedoch in der Gemeinschaft zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können, hergestellt.

Dies gilt insbesondere für das Gerät »SP 2000", hergestellt von der Firma Pye Unicam Ltd, Oxford Street, Cambridge CB1 2PX, Vereinigtes Königreich - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät »PERKIN ELMER - Infrared Spectrophotometer, model 283", das Gegenstand des Antrages Deutschlands vom 30. Mai 1983 ist, kann nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 2. Dezember 1983 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15.

7. 1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 74 vom 18. 3. 1982, S. 4. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.

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