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Richtlinie 83/127/EWG des Rates vom 28. März 1983 zur Änderung der Richtlinie 68/297/EWG zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die abgabenfreie Einfuhr des in den Treibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffs

CELEX
31983L0127
Document type
DIR
Sector
Legislation
Date of document
1983-03-28
In force since
1983-04-06
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Richtlinie 83/127/EWG des Rates vom 28. März 1983 zur Änderung der Richtlinie 68/297/EWG zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die abgabenfreie Einfuhr des in den Treibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffs Amtsblatt Nr. L 091 vom 09/04/1983 S. 0028 - 0028 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 3 S. 0161 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 3 S. 0161 ***** RICHTLINIE DES RATES vom 28. März 1983 zur Änderung der Richtlinie 68/297/EWG zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die abgabenfreie Einfuhr des in den Treibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffs (83/127/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestüzt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 75 und 99, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2), in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit der Richtlinie 68/297/EWG (3) wurde die Mindestmenge an Treibstoff in den Treibstoffbehältern von Nutzkraftfahrzeugen festgelegt, die an den Binnengrenzen der Gemeinschaft abgabenfrei eingeführt können werden muß. Um den Übergang an diesen Grenzen zu erleichtern, empfiehlt es sich, die abgabenfreie Mindestmenge des Treibstoffs zu erhöhen - HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 68/297/EWG erhält folgende Fassung: »(1) Die Mitgliedstaaten gestatten spätestens mit Wirkung vom 1. Juli 1984 die abgabenfreie Einfuhr von 200 Litern Treibstoff." Artikel 2 Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 28. März 1983. Im Namen des Rates Der Präsident J. ERTL (1) ABl. Nr. C 155 vom 9. 12. 1974, S. 77. (2) ABl. Nr. C 142 vom 16. 11. 1974, S. 11. (3) ABl. Nr. L 175 vom 23. 7. 1968, S. 15.

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