Verordnung (EWG) Nr. 2165/83 der Kommission vom 29. Juli 1983 zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1727/70, (EWG) Nr. 1728/70, (EWG) Nr. 2603/71 und (EWG) Nr. 410/76 hinsichtlich bestimmter Tabaksorten Amtsblatt Nr. L 206 vom 30/07/1983 S. 0065 - 0070 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 16 S. 0172 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 28 S. 0149 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 16 S. 0172 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 28 S. 0149 ***** VERORDNUNG (EWG) Nr. 2165/83 DER KOMMISSION vom 29. Juli 1983 zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1727/70, (EWG) Nr. 1728/70, (EWG) Nr.
2603/71 und (EWG) Nr. 410/76 hinsichtlich bestimmter Tabaksorten DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf Verordnung (EWG) Nr. 727/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Rohtabak (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1461/82 (2), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3 erster Unterabsatz, Artikel 5 Absatz 6, Artikel 6 Absatz 10 und Artikel 7 Absatz 4, in Erwägung nachstehender Gründe: Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1677/83 des Rates vom 21.
Juni 1983 zur Festsetzung der Zielpreise, der Interventionspreise und der Käufern von Tabakblättern gewährten Prämien sowie der abgeleiteten Interventionspreise für Tabakballen und Bezugsqualitäten der Ernte 1983 (3), wurde die Sorte Elassona von der laufenden Nummer 20 b) in die laufende Nummer 19 b) übernommen. Infolgedessen sind die nachstehenden Verordnungen, die sich auf die verschiedenen Tabaksorten beziehen, entsprechend zu ergänzen: - (EWG) Nr. 1727/70 der Kommission vom 25. August 1970 über Durchführungsbestimmungen für die Intervention bei Rohtabak (4), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr.
2728/81 (5), - (EWG) Nr. 1728/70 der Kommission vom 25. August 1970 zur Festsetzung der Zu- und Abschläge für Rohtabak (6), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1759/83 (7), - (EWG) Nr. 2603/71 der Kommission vom 6. Dezember 1971 über Einzelheiten bei der Vergabe von Verträgen betreffend die erste Bearbeitung und Aufbereitung des im Besitz der Interventionsstellen befindlichen Tabaks (8), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2728/81, - (EWG) Nr. 410/76 der Kommission vom 23. Februar 1976 zur Festsetzung des höchstzulässigen Gewichtsverlusts bei der Kontrolle auf der ersten Bearbeitungs- und Aufbereitungsstufe von Tabak (9), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr.
2728/81. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1677/83 sind die Wahl der Bezugsqualität der Sorte Forchheimer Havanna II c und ihre Beschreibung geändert worden. Die Verordnung (EWG) Nr. 1727/70 ist also hinsichtlich der Beschreibung der Bezugsqualität dieser Sorte zu ändern. Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Rohtabak - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 In den Anhängen IV und V der Verordnung (EWG) Nr. 1727/70, in den Anhängen I und II der Verordnung (EWG) Nr. 1728/70 sowie im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2603/71 und der Verordnung (EWG) Nr.
410/76 werden die Worte, die die Sorten mit den laufenden Nummern 19 und 20 bezeichnen, durch folgende Angaben ersetzt: »19. a) Klassischer Kaba Koulak b) Elassona 20. a) Nicht klassischer Kaba Koulak b) Myrodata Smyrna, Trapezous und Phi 1". Artikel 2 (1) Die in den Anhängen I und II der Verordnung (EWG) Nr. 1727/70 genannte Beschreibung der Sorten 19 und 20 wird durch die in den Anhängen I und II dieser Verordnung angegebene Beschreibung ersetzt. (2) Die in den Anhängen I und II der Verordnung (EWG) Nr. 1727/70 genannte Beschreibung der Klasse B der Sorte 11 wird durch die in Anhang III dieser Verordnung angegebene Beschreibung ersetzt.
Artikel 3 Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 29. Juli 1983 Für die Kommission Poul DALSAGER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 94 vom 28. 4. 1970, S. 1. (2) ABl. Nr. L 164 vom 14. 6. 1982, S. 27. (3) ABl. Nr. L 170 vom 29. 6. 1983, S. 1. (4) ABl. Nr. L 191 vom 27. 8. 1970, S. 5. (5) ABl. Nr. L 272 vom 26. 9. 1981, S. 1. (6) ABl. Nr. L 191 vom 27. 8. 1970, S. 18. (7) ABl. Nr. L 172 vom 30. 6.
1983, S. 17. (8) ABl. Nr. L 269 vom 8. 12. 1971, S. 11. (9) ABl. Nr. L 50 vom 26. 2. 1976, S. 11. ANHANG I »19. a) Klassischer KABA KOULAK b) ELASSONA 1.2 // Qualität I/II: // Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen ausser dem Obergut, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 25 cm und bei Elassona, Karatzova und Kontoula bis zu 20 cm lang, mittel- bis dunkelgelb, gut biegsam, glänzend, offenporig von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig. // Qualität III: // Reife Blätter mit einigen leichten Beschädigungen und/oder Trocknungsfehlern, mit einigen Kankheitszeichen, aus allen Erntestufen bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 30 cm und bei Elassona, Karatzova und Kontoula bis zu 25 cm lang, gelb, gelbgrün, rötlich, ziemlich offenporig und von recht gutem Gewebe, mittelmässig biegsam und mässig glänzend, hervorragend glimmfähig. // Qualität IV: // Reife und ausreichend unbeschädigte Blätter mit ausgesprochenen Trocknungsfehlern und Schäden, von allen Blattstufen, unabhängig von ihrer Grösse, nicht einheitlich in der Farbe, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften. // Qualität I/III: // Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen ausser dem Obergut, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 25 cm und bei Elassona, Karatzova und Kontoula bis zu 20 cm lang, mittel- bis dunkelgelb, gut biegsam, glänzend, offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig. // // Die hier beschriebenen Blätter machen 47 % der Qualität I/III aus. // // Reife Blätter mit einigen leichten Beschädigungen und/oder Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 30 cm und bei Elassona, Karatzova und Kontoula bis zu 25 cm lang, gelb, gelbgrün, rötlich, ziemlich offenporig und von recht gutem Gewebe, mittelmässig biegsam und mässig glänzend, hervorragend glimmfähig. // // Die hier beschriebenen Blätter machen 53 % der Qualität I/III aus (1).
20. a) Nicht klassischer KABA KOULAK b) MYRODATA SMYRNA, TRAPEZOUS und PHI 1 1.2 // Qualität I/II: // Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen ausser dem Obergut, bei Macedonia Kaba Koulak und Trapezous bis zu 30 cm lang, bei Phi 1 bis zu 20 cm und bei Myrodata Smyrna bis zu 15 cm lang, hellgelb bis rötlich, gut biegsam und glänzend, ziemlich offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig. // Qualität III: // Reife und genügend unbeschädigte Blätter, mit einigen leichten Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Macedonia Kaba Koulak und Trapezous bis zu 35 cm lang, bei Phi 1 bis zu 25 cm und bei Myrodata Smyrna bis zu 20 cm lang, gelb, gelbgrün oder hellbraun, ziemlich offenporig, von ziemlich gutem Gewebe, recht biegsam und glänzend, sehr glimmfähig. // Qualität IV: // Reife und ausreichend unbeschädigte Blätter mit ausgesprochenen Trocknungsfehlern und schweren Beschädigungen, von allen Blattstufen, unabhängig von ihrer Grösse, nicht einheitlich in der Farbe, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften. // Qualität I/III: // Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen, ausser dem Obergut, bei Macedonia Kaba Koulak und Trapezous bis zu 30 cm lang, bei Phi 1 bis zu 20 cm und bei Myrodata Smyrna bis zu 15 cm, hellgelb bis rötlich, gut biegsam und glänzend, ziemlich offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig. // // Die hier beschriebenen Blätter machen 47 % der Qualität I/III aus. // // Reife und genügend unbeschädigte Blätter, mit einigen leichten Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Macedonia Kaba Koulak und Trapezous bis zu 35 cm lang, bei Phi 1 bis zu 25 cm und bei Myrodata Smyrna bis zu 20 cm, gelb, gelbgrün oder hellbraun, ziemlich offenporig, von ziemlich gutem Gewebe, recht biegsam und glänzend, sehr glimmfähig. // // Die hier beschriebenen Blätter machen 53 % der Qualität I/III aus (1).
(1) Bezugsqualität." ANHANG II »19. a) Klassischer KABA KOULAK b) ELASSONA 1.2 // Qualität I/II: // Reife, unbeschädigte, gesunde, sorgfältig gewartete Blätter aus allen Erntestufen ausser dem Obergut, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 25 cm und bei Elassona, Karatzova und Kontoula bis zu 20 cm lang; mittel- bis dunkelgelb, gut biegsam, glänzend; offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig. // Qualität III: // Reife Blätter mit einigen leichten Beschädigungen und/oder Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 30 cm und bei Elassona, Karatzova und Kontoula bis zu 25 cm lang, gelb bis rötlich, ziemlich offenporig und von recht gutem Gewebe, mittelmässig biegsam und glänzend, hervorragend glimmfähig. // Qualität IV: // Reife und ausreichend unbeschädigte Blätter mit deutlichen Behandlungsfehlern, starken Beschädigungen, von allen Blattstufen, unabhängig von der Grösse, Farbe hellgelb bis hellgrün, grün oder braun, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften. // Qualität I/III: // Reife, unbeschädigte, gesunde, sorgfältig gewartete Blätter, aus allen Erntestufen ausser dem Obergut, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 25 cm und bei Elassona, Karatzova und Kontoula bis zu 20 cm lang; mittel- bis dunkelgelb, gut biegsam, glänzend; offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig. // // Die hier beschriebenen Blätter machen 47 % der Qualität I/III aus. // // Reife Blätter mit einigen leichten Beschädigungen und/oder Trocknungsfehlern mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 30 cm und bei Elassona, Karatzova und Kontoula bis zu 25 cm lang, gelb bis rötlich, ziemlich offenporig und von recht gutem Gewebe, mittelmässig biegsam und glänzend, hervorragend glimmfähig. // // Die hier beschriebenen Blätter machen 53 % der Qualität I/III aus (1).
20. a) Nicht klassischer KABA KOULAK b) MYRODATA SMYRNA, TRAPEZOUS und PHI 1 1.2 // Qualität I/II: // Reife, unbeschädigte, gesunde, gut getrocknete Blätter, aus allen Erntestufen ausser dem Obergut, bei Macedonia Kaba Koulak und Trapezous bis zu 30 cm lang, bei Phi 1 bis zu 20 cm und bei Myrodata Smyrna bis zu 15 cm lang, hellgelb bis rötlich, gut biegsam und glänzend, ziemlich offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig. // Qualität III: // Reife und genügend unbeschädigte Blätter, mit einigen leichten Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Macedonia Kaba Koulak und Trapezous bis zu 35 cm lang, bei Phi 1 bis zu 25 cm und bei Myrodata Smyrna bis zu 20 cm lang, gelb bis hellbraun, ziemlich offenporig, von ziemlich gutem Gewebe, recht biegsam und glänzend, sehr glimmfähig. // Qualität IV: // Reife und ausreichend unbeschädigte Blätter mit deutlichen Behandlungsfehlern und ernsthaften Beschädigungen, von allen Blattstufen, unabhängig von ihrer Grösse, Farbe uneinheitlich, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften. // Qualität I/III: // Reife, unbeschädigte, gesunde, gut getrocknete Blätter, aus allen Erntestufen ausser dem Obergut, bei Macedonia Kaba Koulak und Trapezous bis zu 30 cm lang, bei Phi 1 bis zu 20 cm und bei Myrodata Smyrna bis zu 15 cm, hellgelb bis rötlich, gut biegsam und glänzend, ziemlich offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig. // // Die hier beschriebenen Blätter (I/II) machen 47 % der Qualität I/III aus. // // Reife und genügend unbeschädigte Blätter, mit einigen leichten Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Macedonia Kaba Koulak und Trapezous bis zu 35 cm lang, bei Phi 1 bis zu 25 cm und bei Myrodata Smyrna bis zu 20 cm, gelb bis hellbraun, ziemlich offenporig, von ziemlich gutem Gewebe, recht biegsam und glänzend, sehr glimmfähig. // // Die hier beschriebenen Blätter (III) machen 53 % der Qualität I/III aus (1).
(1) Bezugsqualität." ANHANG III »II. a) Forchheimer Havanna II c b) Nostrano del Brenta c) Resistente 142 d) Gojano Klasse B - Blätter mit festem oder lichtem Blattgewebe, gesund, ohne Trocknungsfehler, von brauner bis grünlicher Farbe, mit Beschädigungen (1). (1) Bezugsqualität."