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Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu den sozialen Aspekten der Allgemeinen Ziele Stahl 1985

CELEX
31983Y0317(04)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1983-02-18
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu den sozialen Aspekten der Allgemeinen Ziele Stahl 1985 Amtsblatt Nr. C 072 vom 17/03/1983 S. 0004 - 0005 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL zu den sozialen Aspekten der Allgemeinen Ziele Stahl 1985 (in der 232. Vollsitzung am 18. Februar 1983 einstimmig angenommen DER BERATENDE AUSSCHUSS - hat den Bericht des Unterausschusses für Arbeitsfragen geprüft ; dieser ist am 2. Februar 1983 zusammengetreten, um sowohl die sozialen Auswirkungen der Allgemeinen Ziele Stahl 1985 als auch die verschiedenen, von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen einer Politik der Betriebsumstellungen in den von der Stahlkrise betroffenen Regionen und auch die von ihr in Aussicht genommenen flankierenden sozialen Maßnahmen zu überprüfen; - nimmt folgendes zur Kenntnis: - die Wirtschaftsanalysen und -daten, die bei der Ausarbeitung der Allgemeinen Ziele Stahl zugrundegelegt wurden, - die unausweichliche Notwendigkeit, angesichts einer weltweiten, sich noch verschärfenden Konjunktur- und Strukturkrise die Umstrukturierung der europäischen Stahlindustrie weiterzuverfolgen, damit sie im Jahr 1985 sowohl eine angemessene Auslastung der Produktionskapazitäten als auch eine Rentabilität erreicht, die unerläßliche Amortisierungen und Investitionen gestattet, und auch den ihr gebührenden Rang im Stahlweltmarkt einnimmt, - ist in Sorge darüber, - daß nach dem Verlust von 247 000 Arbeitsplätzen in der Stahlindustrie von 1974 bis 1981 die Kommission von der Annahme ausgeht, daß im Zeitraum 1982 bis 1986 weitere 150 000 Arbeitsplätze verlorengehen, - daß unter 11,5 Millionen in der Europäischen Gemeinschaft registrierten Arbeitslosen 40 % Jugendliche unter 25 Jahren gezählt werden, die keine echten Aussichten haben, schnell eine Beschäftigung zu finden oder wiederzuerlangen, - begrüsst, daß die Kommission seiner Forderung entsprochen hat und zu den Allgemeinen Zielen Stahl 1985 Vorstellungen über soziale Maßnahmen sowie Umstellungsmaßnahmen zur Abstützung der Umstrukturierung in den Stahlrevieren entwickelt hat, - verweist auf: a) die Entschließungen, die er seit 1976 zur Sozialpolitik und zur Betriebsumstellungspolitik der Gemeinschaft angenommen hat, insbesondere auf die Entschließungen vom 26.

Juni 1981 (1) und vom 24. September 1982 (2), b) die Tatsache, daß mit den Artikeln 2, 3, 5 und 56 des EGKS-Vertrags zum einen, kombiniert mit den mit Betriebsumstellungen, regionalen und sonstigen finanziellen Beihilfen verbundenen sozialpolitischen Möglichkeiten, die sich die EWG geschaffen hat, zum anderen, den Gemeinschaftsinstitutionen angemessene Instrumente zu Verfügung stehen, die es ihnen erlauben, die sozialen Probleme, die durch die fortdauernde Krise in allen Mitgliedstaaten noch verschärft werden, in den Griff zu bekommen, - und angesichts der Tatsache, daß die sozialen Probleme und die Arbeitsplatzvernichtung in der Stahlindustrie in den betroffenen Regionen auch in anderen Industriesektoren ein Zusammenbrechen der industriellen Strukturen bewirken, 1. fordert die Kommission auf, sich beim Ministerrat mit Nachdruck dafür einzusetzen, daß eine wirtschafts- und beschäftigungspolitische Initiative auf der Grundlage von gemeinsamen Strategien eingeleitet wird, um die Arbeitslosenquote schnell zu reduzieren und schrittweise die Vollbeschäftigung zu erreichen durch: a) finanzielle Unterstützung der einzelstaatlichen Politiken zur Förderung arbeitsplatzschaffender Investitionen, wobei die Beihilfen koordiniert und ihre Verwendung kontrolliert werden, b) genau abgestimmte und konkrete Hilfsmaßnahmen für Unternehmen unter Ausnutzung ihrer spezifischen Möglichkeiten, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Groß-, Mittel- oder Kleinbetriebe handelt, wobei neuartige Vorhaben in diesen Betrieben angeregt werden, ihre Investitionspläne unterstützt werden, ihr Bedarf an Ausrüstungsgütern befriedigt wird, eine Koordinierung der Pläne betrieben wird und die Bewältigung der betrieblichen Probleme sowie Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gefördert werden;

2. fordert die Kommission auf, im Rahmen einer europäischen Industriepolitik verstärkt Mittel für folgende Zwecke bereitzustellen: a) Gewährleistung einer angemessenen Stellung Europas im Bereich der neuen Technologien, (1) ABl. Nr. C 188 vom 29.7.1981. (2) ABl. Nr. C 276 vom 19.10.1982. b) Durchführung eines Forschungsprogramms sowohl auf dem Gebiet neuer und alternativer Energiequellen als auch im Bereich der Kostensenkung bei Investitionen zur Energieeinsparung, c) Ausbau ihrer Hilfe für Entwicklungländer, der in der Folge zu einem industriellen Wiederaufschwung in den Gemeinschaftsländern beiträgt, d) Koordinierung und Dynamisierung der Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen der Einzelstaaten auf der Grundlage von Vorschlägen hinsichtlich konkreter, wenn möglich gemeinsamer Zielsetzungen, e) besondere Aufmerksamkeit den Tätigkeiten und Investitionen zu widmen, die der Förderung des Stahlverbrauchs dienen;

3. fordert die Kommission auf, folgende Maßnahmen einzuleiten, wobei die vorstehend erwähnten Bemühungen um einen wirtschaftlichen Aufschwung und die Entwicklung einer umfassenden Industriepolitik zu nutzen sind: a) maximale Nutzung der gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumente, neben denjenigen der EGKS, b) Unterstützung der einzelstaatlichen Bemühungen um Betriebsumstellungen im Rahmen von Programmen, die sich insbesondere mit den Folgen der Umstrukturierung der Stahlindustrie befassen, c) Verstärkung der Bemühungen der Gemeinschaft in allen Regionen, die von den Umstrukturierungsmaßnahmen am härtesten betroffen sind, d) Förderung dieser Regionen durch eine angemessene Wiederankurbelung der Wirtschaft mit Hilfe öffentlicher Arbeiten, e) schnellstmögliche Bereitstellung einer vollständigen Bestandsaufnahme der Möglichkeiten, die der Gemeinschaft hinsichtlich der Betriebsumstellungen zur Vefügung stehen - wobei die aus dem EGKS-Vertrag herrührenden Instrumente mit den übrigen der Gemeinschaft zu Gebote stehenden Mitteln angemessen zu verbinden sind - für sämtliche interessierten sozio-ökonomischen Gruppen;

4. bittet die Kommission, ein neues Sozialprogramm für den Zeitraum vom 1. Januar 1983 bis 31. Dezember 1986 zu entwerfen, das a) ungerechtfertigte Überstunden reduziert und damit zusätzliche Einstellungen ermöglicht, b) die Beihilfen für einzelstaatliche Maßnahmen zur Personalfreisetzung fortsetzt, wodurch Vereinbarungen über frühzeitige Pensionierung oder andere Maßnahmen mit gleicher Wirkung ermöglicht werden, c) weiterhin Kurzarbeiterunterstützung gewährt, d) finanzielle Unterstützung für Regelungen gewährt, die auf Teilung von Arbeitsplätzen und die Verkürzung der Arbeitszeit auf den verschiedensten Ebenen zielen, soweit diese Maßnahmen für die Unternehmen wirtschaftlich tragbar und von den Sozialpartnern vereinbart worden sind, e) durch Gewährung von Beschäftigungsbeihilfen die Wiederbeschäftigung von Arbeitnehmern, die freigesetzt wurden, in neuen Arbeitsverhältnissen, einschließlich von Versuchen mit zeitweiliger Arbeit, ermutigt, f) Fortbildung und Nachschulung im Hinblick auf betriebliche Umstellungen beschleunigt, g) die Arbeit von koordinierenden Instanzen in den von Umstellungsmaßnahmen betroffenen Regionen unterstützt, die eine besondere Verantwortung auf dem Gebiet der Beschäftigungsplanung haben;

5. fordert die Kommission auf, die für die Durchführung dieser Wirtschafts-, Industrie- und Sozialpolitik unerläßlichen finanziellen Mittel in einem Umfang bereitzustellen, der den Rahmen des EGKS-Haushalts weit überschreitet, und zwar über Aktionen, mittels Zuteilungskriterien und in Gestalt von Zinsvergütungen sowie durch Erweiterung, Harmonisierung und Koordinierung des ihre zur Verfügung stehenden finanziellen Instrumentariums; 6. besteht darauf, daß die finanziellen Mittel, um einen Teil ihrer Zielsetzung nicht zu verfehlen, kurzfristig verabschiedet und der Kommission zur Verfügung gestellt werden;

7. bittet seinen Präsidenten, die vorliegende Entschließung der Kommission vorzulegen und diese darum zu ersuchen, sie an folgende Stellen weiterzuleiten: - den Vorsitzenden des Ministerrats, - das Europäische Parlament und dessen Ausschuß für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung, - die Regierungen der Mitgliedstaaten, und diesen Instanzen mitzuteilen, daß der Beratende Ausschuß der EGKS für alle Kontakte und Aktionen, die sie zur Erreichung dieser Ziele für angebracht halten, weiterhin zu ihrer Verfügung steht. Insbesondere erklärt sich der Beratende Ausschuß bereit, der Kommission seine guten Dienste anzubieten, um die Bestrebungen des Europäischen Parlaments hinsichtlich der Einberufung einer europäischen Stahlkonferenz zu unterstützen.

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