Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zur Umweltschutzpolitik der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 114 vom 28/04/1984 S. 0002 - 0003 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS zur Umweltschutzpolitik der Gemeinschaft ( in der 241 . Vollsitzung vom 23 . März 1984 einstimmig angenommen ) ( 84/C 114/02 ) DER BERATENDE AUSSCHUSS - in dem Bewusstsein der zunehmenden Besorgnis in der Gemeinschaft angesichts der Umweltschäden , die den Schadstoffemissionen durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen zugeschrieben werden ; gestützt insbesondere auf : - die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom 17 . bis 19 .
Juni 1983 und des Rates der Umweltminister vom 28 . und 29 . November sowie vom 16 . Dezember 1983 , - die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der Luftverunreinigungen durch Industrieanlagen ( der am 18 . November 1983 angenommen wurde ) , - die Beratungen auf dem von der Kommission vom 19 . bis 21 . September 1983 in Karlsruhe veranstalteten Symposium über " Saure Depositionen - eine Herausforderung für Europa " , - die Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der Luftverunreinigungen durch Industrieanlagen vom 1 . März 1984 , die Hinweise auf die zunehmende Bedeutung des Umweltschutzes und auf die Notwendigkeit gesicherter Daten erneut bekräftigend , die in seiner Entschließung vom 21 .
Juni 1983 ( 1 ) über das Arbeitsprogramm " Feste Brennstoffe " enthalten sind , in Erinnerung bringend , daß die Gemeinschaft bereits Grenz - und Richtwerte für die Konzentration von SO2 und von Schwebstoffen in der Luft festgelegt hat ( Richtlinie 80/779/EWG ) , in der Erwägung , daß die Kommission dem Rat im Rahmen des dritten umweltpolitischen Aktionsprogramms der EWG bereits zahlreiche Vorschläge für Vorschriften zur Bekämpfung der Luftverunreinigungen vorgelegt hat , insbesondere : - einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Luftqualitätsstandards für Stickstoffdioxid ( KOM(83 ) 498 endg . ) , - einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Begrenzung von Schadstoffemissionen durch grosse Verbrennungsanlagen ( KOM(83 ) 704 endg . ) , gestützt auf den Entwurf für einen Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Überprüfung des bereichsspezifischen Umweltforschungs - und -entwicklungsprogramms ( Umweltschutz und Klimatologie ) - indirekte und konzertierte Aktion ( 1981 - 1985 ) , davon ausgehend , daß es der Grundsatz der Vorsorge ratsam erscheinen lassen kann , bestimmte umweltschutzpolitische Maßnahmen einzuführen , bevor die Ursachen der Umweltschäden eindeutig geklärt sind , jedoch berücksichtigend , daß die Mechanismen , denen die Umweltschäden zugeschrieben werden , trotz der zur Zeit durchgeführten ausgedehnten Forschungen innerhalb und ausserhalb der Gemeinschaft noch immer nicht so weit durchschaut werden , daß die Effizienz der neuen vorgeschlagenen Maßnahmen hinreichend gewährleistet werden kann , beunrubigt über den erheblichen Kapitalaufwand sowie über die drastische Erhöhung der Betriebskosten , die im Falle einer Entscheidung zugunsten einer unbeschränkten Rauchgasentschwefelung und sonstiger Maßnahmen zur Reduzierung gasformiger Emissionen von den Produzenten und Verbrauchern fossiler Brennstoffe getragen werden müssen , in der Erwägung , daß andere Möglichkeiten bestehen , um die Übersäuerung der Umwelt durch lokale Maßnahmen rasch und kostengünstig zu verhindern , darauf Wert legend , daß in den Durchführungsbestimmungen zu den umweltpolitischen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in höherem Masse sämtlichen Kosten Rechnung getragen wird , die negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaftsindustrien und auf deren Beschäftigungslage haben könnten , 1 . begrüsst die Aufmerksamkeit , die den Auswirkungen der Verbrennung fossiler Brennstoffe auf die Umwelt auf Gemeinschaftsebene beigemessen wird ;
2 . wiederholt , daß die dringende Notwendigkeit besteht , die einschlägige Forschung zu intensivieren und in neue Bahnen zu lenken , um die Ursachen der Übersäuerung der Umwelt bzw . der Umweltschäden sowie den Zusammenhang zwischen Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe und den sauren Depositionen festzustellen ;