Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS über die von der Kommission vorgenommene Analyse der Energiepolitik der Mitgliedstaaten Amtsblatt Nr. C 160 vom 20/06/1984 S. 0002 - 0004 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS über die von der Kommission vorgenommene Analyse der Energiepolitik der Mitgliedstaaten ( 84/C 160/02 ) ( in der 242 . Vollsitzung am 17 . Mai 1984 einstimmig angenommen ) DER BERATENDE AUSSCHUSS - hat sowohl die von der Kommission vorgenommene Analyse der Energiepolitik der Mitgliedstaaten als auch ihre Hauptergebnisse ( 1 ) geprüft , stellt fest , daß den Erklärungen der Regierungen zufolge : - bei der Ölerzeugung der Gemeinschaft von 1985 an ein Rückgang zu verzeichnen und auch die Erdgaserzeugung in der EG noch vor Ende des Jahrzehnts wieder rückläufig sein wird , - die Öl - und Gaseinfuhr in die Gemeinschaft bis zum Jahr 1990 entsprechend um annähernd ein Drittel ansteigen und sich der Anteil dieser Einfuhr am Bruttönergieverbrauch wieder bis auf ungefähr 41 % erhöhen wird , - die Abhängigkeit der Gemeinschaft von eingeführter Energie trotz einer leichten Erhöhung des Beitrags der Kernkraft zur Stromerzeugung zwischen 1983 und 1990 nicht weiter zurückgehen dürfte , sondern voraussichtlich von ungefähr 42 % auf rund 47 % ansteigen wird , ist sich daher bewusst , daß die Gemeinschaft mit der umfassenden und raschen Umstrukturierung ihres Energieverbrauchs , die sie nach den Ölkrisen von 1973 und 1979 zu einem Ziel ihrer Energiepolitik erklärt hatte , noch immer keine Fortschritte macht , bekräftigt seine in zahlreichen Entschließungen und Stellungnahmen der vergangenen Jahre ( 2 ) vertretene Ansicht , daß die Energiepolitik der Gemeinschaft eine deutliche und rasche Verringerung der Abhängigkeit von Importöl und -gas zum Ziel haben sollte und daß es einer Gemeinschaftspolitik bedarf , die alles daran setzt , den Anteil der Kohle am Energieverbrauch zu steigern , die Kernenergie und die alternativen Energiequellen weiter zu entwickeln und die rationelle Energieverwendung zu fördern , weist hin auf die Entwicklung der Elektrizitätserzeugung als eines besonders wirkungsvollen Instruments , um zu einer Diversifizierung der Energiequellen und zur Einführung alternativer Energien beizutragen , ist daher aufs äusserste besorgt darüber , daß den Programmen der Mitgliedstaaten zufolge der Anteil der Kohle am Bruttönergieverbrauch spätestens 1990 voraussichtlich sogar nur ungefähr 20 % betragen wird und daß der Anteil der in der Gemeinschaft erzeugten Kohle nach den Vorausschätzungen von fast 16 % auf nur noch 13,5 % des Energieverbrauchs zurückgehen dürfte , ist infolgedessen überzeugt , daß bestehende energiepolitische Tendenzen , die zu einer übermässigen Abhängigkeit der Versorgung der Gemeinschaft führen und ein erhebliches Risiko bergen , dringend geändert werden müssen , teilt in diesem Zusammenhang die Ansichten der Kommission , daß die Abhängigkeit vom Öl weiterhin groß ist , insbesondere angesichts der Spannungen im Nahen Osten , daß " neue Schwierigkeiten auf dem Weltölmarkt entstehen könnten " , daß " die vor vier Jahren festgelegten Leitlinien heute überholt sind " und " der Nettobeitrag alternativer Brennstoffe sehr viel niedriger liegen wird als erwartet " ...
( im Jahr 1990 werden fünf Mitgliedstaaten - Italien , Griechenland , die Niederlande , Dänemark und Irland - noch immer zur Hälfte ihres Energiebedarfs vom Öl abhängen ) , begrüsst die Absicht der Kommission , dem Rat im Laufe der kommenden zwölf Monate Vorschläge zu neuen Leitlinien für die nächsten zehn Jahre vorzulegen , betont angesichts dieser Voraussagen , daß Kohle der fossile Energieträger ist , der sowohl jetzt als auch künftig am leichtesten verfügbar ist , und dies zu einem relativ wettbewerbsfähigen Preis im Vergleich mit anderen fossilen Brennstoffen , ist der Ansicht , daß die Gemeinschaft , um die Versorgung mit Kohle zu garantieren , ihre Erzeugung durch die Schaffung einer optimalen Kapazität stabilisieren und gleichzeitig eine Investitionspolitik führen sollte , die die nötigen Lieferungen aus Drittländern unter günstigen Bedingungen sicherstellt , um den grösstmöglichen wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen , ist überzeugt , daß die Gemeinschaftskohle für die Sicherung der Versorgung aller Mitgliedsländer unabdingbar ist und daß die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten , angesichts des langfristigen Bedarfs an Kohle , im Interesse ihrer künftigen Sicherheit Maßnahmen treffen müssen , um die Versorgung auf Dauer zu gewährleisten , stellt fest , daß der Kohlebergbau der Gemeinschaft aufgrund der konjunkturellen Situation auf breiter Front tätig werden muß , um seinen Produktionsstand zu ändern und gleichzeitig die für die Sicherung der Energieversorgung der Gemeinschaft unter zufriedenstellenden wirtschaftlichen Bedingungen erforderliche Produktivität zu erweitern , unterstreicht , daß der Kohlebergbau der Gemeinschaft bei der gegenwärtigen schwierigen Wirtschaftslage Unterstützung braucht , um die Investitionsanstrengung fortsetzen zu können , die zur Verbesserung der Produktivität in Zechen mit guten geologischen und abbautechnischen Bedingungen und zur Schaffung neuer , rentabler Produktionskapazität erforderlich ist , ist sich bewusst , daß , wenn die Gemeinschaft eine dauerhafte Verstärkung der Rolle der Kohle bei der Deckung des Energiebedarfs der Gemeinschaft erzielen kann , dadurch längerfristig eine Steigerung ihrer Kohleeinfuhr aus Drittländern nötig sein wird , teilt die Auffassung , daß " die zu erwartenden Folgen eines wachsenden Kohleverbrauchs auf Gesundheit und Umwelt in der Gemeinschaft nicht derart sind , daß die Behörden sich veranlasst sehen müssten , ihre Bemühungen zur Umstellung auf Kohle zu verlangsamen " ( 3 ) , 1 . spricht deshalb der Kommission für die von ihr erstellte Analyse ihre Anerkennung aus und fordert sie auf , alsbald für die Gemeinschaft eine wohlausgewogene , umfassende Energiepolitik zu formulieren , in der der Kohle , neben der Kernenergie , eine besonders bedeutende Rolle zugewiesen werden muß ;
2 . begrüsst die Vorschläge der Kommission , Gemeinschaftsbeihilfen zu Investitionen in den Bau neuer und die Modernisierung bestehender Gruben zu gewähren und zusätzliche Beihilfen zur Umstrukturierung des Kohlebergbaus zur Verfügung zu stellen , so daß sein Beitrag zur Deckung des Energiebedarfs und zur Sicherung der Versorgung auf eine solide wirtschaftliche Grundlage gestellt werden kann ; 3 . begrüsst die kürzlich erfolgte Verlängerung des Gemeinschaftssystems für Kokskohle und Koks , das sich in seinen seit 1967 mehrfach geänderten Fassungen bewährt hat , als einen positiven Beitrag zur Gemeinschaftspolitik , durch den die Sicherheit der Versorgung auf diesem Sektor erhöht wird ;
4 . fordert die Kommission auf , sich mit äusserster Priorität dafür einzusetzen , daß die langfristige Aufrechterhaltung dieser Maßnahme , die sowohl für die Kohle als auch für die Stahlindustrie von Bedeutung ist , sichergestellt wird ; 5 . rät der Kommission dringend , die Mitgliedstaaten in aller Deutlichkeit aufzufordern , eine Politik der beschleunigten und systematischen Ersetzung von Öl und Gas durch feste Brennstoffe zu führen ; 6 . vertritt die Auffassung , daß ein wichtiger erster Schritt in diese Richtung das Vorantreiben der Kohleverfeuerung in Kraftwerken ( einem potentiellen zusätzlichen Absatzmarkt in der Grössenordnung von 100 Millionen Tonnen SKE ) sein wird , wobei zu berücksichtigen ist , daß Kernenergie und Braunkohle zwar bei Grundlast einen Kostenvorteil gegenüber der Kohle haben , daß aber Kohle der geeignetste und wirtschaftlichste Brennstoff bei allen mittleren Belastungen ist ;
7 . betont , daß auf dem allgemeinen industriellen Sektor , in den privaten Haushalten ( Heizung ) und bei den Kleinverbrauchern ein grosses Potential für den Ersatz von Öl und Gas durch Kohle vorhanden ist ( ein potentieller Absatzmarkt von ungefähr 150 Millionen Tonnen SKE ) ; 8 . hält es für angebracht , daß die Gemeinschaft in Zusammenarbeit mit der Kohleindustrie ( Erzeuger , Arbeitnehmer und Verbraucher und Händler ) ein umfassendes Aktionsprogramm entwickelt mit dem Ziel , so rasch und effizient wie möglich die psychologischen , finanziellen , technischen und planungsmässigen Hindernisse auf dem Weg zu einer durchgreifenderen Umstellung auf Kohle , trotz ihres deutlichen Preisvorteils , zu überwinden ;
9 . ist überzeugt , daß die von der Kommission bereits erarbeiteten und vom Beratenden Ausschuß unterstützten Vorschläge zur - Priorität für Kohle als einem alternativen Energieträger , - Förderung von Investitionen in rationelle Energienutzung , - Förderung von Pilotprojekten auf dem Energiesektor , insbesondere auf dem Gebiet der Ersetzung von Kohlenwasserstoffen durch feste Brennstoffe , - Förderung der Forschung und Entwicklung im Bereich der Technologie der Kohlenutzung , im Rahmen des oben beschriebenen umfassenden Aktionsprogramms noch grössere Bedeutung erlangen würden , unterstützt die Politik der Gemeinschaft zur rationellen Energienutzung und auf dem Gebiet der Forschung und fordert die Kommission auf , unter beschäftigungspolitischen Aspekten in diesen Bereichen sowohl selbst tätig zu werden als auch die Politik der Regierungen zu unterstützen ;
10 . fordert die Erarbeitung einer Strategie unter Einbeziehung der betroffenen Parteien in der Gemeinschaft , insbesondere auch der Entwicklungsländer , so daß sie in die weltweite Kette der Kohlenwirtschaft investieren und dadurch diese unentbehrliche Ergänzung zur Kohleversorgung der Gemeinschaft sichern sowie bedeutende Beschäftigungseffekte für die Ausrüstungsindustrien auslösen können ; 11 . weist auf die mit einer Strategie für Kohle verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkte hin , die er für gleichermassen wichtig hält ; 12 . gibt der Hoffnung Ausdruck , daß der Rat unverzueglich die Übertragung von 60 Millionen ECU aus dem allgemeinen EG-Haushalt in den EGKS-Haushalt für 1984 und die folgenden Jahre beschließt , um damit zur Lösung der sozialen Probleme beizutragen , die mit der Umstrukturierung des Kohlenbergbaus verbunden sind ;
13 . betont , daß technische Forschung und Entwicklung im Bereich Abbau und Nutzung eine grundlegende Voraussetzung für die Verbesserung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des Kohlenbergbaus in der Gemeinschaft sind und daß Gemeinschaftsbeihilfen auf diesen wichtigen Sektoren aufrechterhalten und erhöht werden sollten ; 14 . bekräftigt die zentrale Bedeutung der Erhaltung der Bergbauunternehmen in der Gemeinschaft , um eine langfristige Beschäftigungs - und Investitionspolitik auf einer soliden Grundlage führen zu können , im Interesse der Erhaltung der Arbeitsplätze und der Sicherung der Existenz Hunderttausender von Menschen in Regionen , die wirtschaftlich von Kohle und ihrer Nutzung abhängig sind .
( 1 ) Dok . KOM(84 ) 87 endg . " Fortschritte beim Strukturwandel - Hauptergebnisse der von der Kommission vorgenommenen Analyse der Energiepolitiken der Mitgliedstaaten " . Dok . KOM(84 ) 88 endg . " Die Energiepolitik der Mitgliedstaaten " . ( 2 ) Entschließung vom 21 . und 22 . Juni 1983 , ABl . Nr . C 191 vom 16 . 7 . 1983 ) ; Steliungnahme vom 6 . und 7 . Mai 1983 , ABl . Nr . C 147 vom 6 . 6 . 1983 ) ; Entschließung vom 8 . Mai 1981 , ABl . Nr . C 161 vom 1 . 7 . 1981 ) ; Entschließung vom 6 . Juni 1980 , ABl . Nr . C 161 vom 1 . 7 . 1980 ) ; Entschließung vom 15 . Juni 1979 , ABl . Nr .
C 175 vom 12 . 7 . 1979 ) ; Bericht von Herrn Thomas vom 11 . Mai 1979 , ABl . Nr . C 161 vom 28 . 6 . 1979 ) . ( 3 ) " Die Rolle der Kohle in der Energiestrategie der Gemeinschaft , ABl . Nr . C 105 vom 26 . 4 . 1982 .