Schlußfolgerungen des Rates vom 22. Juni 1984 über ein mittelfristiges Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Sozialbereich Amtsblatt Nr. C 175 vom 04/07/1984 S. 0001 - 0003 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 4 S. 0118 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 4 S. 0118 ++++ SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 22 . Juni 1984 über ein mittelfristiges Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Sozialbereich ( 84/C 175/01 ) Die Gemeinschaft kann ihren wirtschaftlichen Zusammenhalt gegenüber der internationalen Konkurrenz nur festigen , wenn sie gleichzeitig ihren Zusammenhalt im sozialen Bereich verstärkt .
Die Sozialpolitik muß also auf Gemeinschaftsebene ebenso ausgebaut werden wie die Wirtschafts - , Währungs - und Industriepolitik . Häufig beruft man sich auf die institutionellen Unterschiede , die von den jedem Land eigenen Traditionen herrühren , an denen jedes Land auch festhalten möchte . Diese Unterschiede sind zwar groß , aber die sozialen Einrichtungen und die in den letzten Jahrzehnten zwischen den Sozialpartnern entstandenen Beziehungen weisen auch viel Ähnlichkeit auf . In allen Ländern waren sie ein wichtiger Faktor des wirtschaftlichen Wachstums , der Hebung des Lebensstandards und der Erreichung der Vollbeschäftigung .
Diese Unterschiede zwischen den sozialen Einrich tungen und den Sozialpolitiken schließen nicht aus , daß gemeinsame Maßnahmen zur schrittweisen Errichtung eines europäischen Sozialraums getroffen werden . Die Gemeinschaft muß im Sozialbereich weiterhin die Ziele , die sie sich am Anfang gesteckt hat , anstreben , nämlich die Vollbeschäftigung bzw . die bessere Beschäftigung , die Verbesserung der Lebens - und Arbeitsbedingungen sowie die volle Verwirklichung der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer . Dies impliziert , daß die soziale Solidarität verstärkt und ein Konsens zwischen den Partnern im Sozialleben erreicht wird .
Diese Ziele hängen jedoch untrennbar mit dem Streben nach einem stärkeren Wirtschaftswachstum zusammen , das sich auf wettbewebsfähigere Unternehmen , den Ausbau des Binnenmarktes und eine Wirtschaftspolitik stützt , die darauf ausgerichtet ist , die Inflationsrate so niedrig wie möglich zu halten . Die Gemeinschaft muß dazu beitragen , daß zwischen der Wirtschafts - und Sozialpolitik noch engere Bindungen entstehen , damit sich ihre Wettbewerbsfähigkeit und Solidarität nach aussen hin verstärken . Eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik ist eine wesentliche Voraussetzung für eine angemessene Sozialpolitik .
Eine effiziente Sozialpolitik ist ein notwendiges Fundament für die Wirtschaftspolitik . Die Veränderungen , die der technologische Wandel mit sich bringt , sollten durch eine Politik der Bildung und beruflichen Bildung , eine Arbeitsmarkt - sowie eine Sozialpolitik aufgefangen werden , um eine rasche und erfolgreiche Anpassung zu ermöglichen und zu fördern . Die bereits eingeleiteten Maßnahmen müssen also durch Anpassung an die derzeitigen Gegebenheiten fortgesetzt und verstärkt werden , insbesondere auf dem Gebiet der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer , der Beschäftigung , der neuen Technologien , der beruflichen Orientierung und Bildung , der Bildung , der Gleichbehandlung von Männern und Frauen , der Maßnahmen zugunsten benachteiligter Gruppen , der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz ; es müssen aber auch die Möglichkeiten neuer Initiativen im Bereich des Sozialschutzes , der Demographie und der Familienpolitik geprüft werden .
Schließlich muß der europäische soziale Dialog intensiviert und in bezug auf seine Modalitäten angepasst werden , um die Sozialpartner stärker an den wirtschafts - und sozialpolitischen Entscheidungen der Gemeinschaft zu beteiligen . Im Rahmen ihrer Befugnisse und unter Beachtung der beschränkten Finanzmittel möchte die Gemeinschaft - ohne an die Stelle der Mitgliedstaaten oder der Sozialpartner treten zu wollen - ihren politischen Willen bekräftigen , auf dem Wege zur Errichtung eines europäischen Sozialraums voranzuschreiten . In diesem Kontext geht es darum , bestimmten Initiativen , die eine notwendige Voraussetzung für eine neue Dynamik sind , neue Impulse zu verleihen , für weiteres Wachstum und sozialen Fortschritt und für die Festigung der Demokratie in Europa zu sorgen .
Im Hinblick hierauf vertritt der Rat unbeschadet der Fortsetzung und Verstärkung der in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen , die Gegenstand von Entschließungen des Rates waren , die Auffassung , daß in den kommenden Jahren eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen in den nachstehenden Bereichen in Betracht gezogen werden könnte : 1 . Beschäftigung , soziale Aspekte der neuen Technologien und Ausbildung Die Arbeitslosigkeit ist das schwierigste wirtschaftliche und soziale Problem der Gemeinschaft . Die Verstärkung der Maßnahmen , die zur Lösung dieses Problems beitragen , wird in den nächsten Jahren den Vorrang haben .
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen muß ständig darauf geachtet werden , daß der Produktionsapparat der Entwicklung der Technologien angepasst wird , damit ein hoher Grad an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der internationalen Konkurrenz gefördert wird . 1.1 . Bei den Jugendlichen männlichen und weiblichen Geschlechts liegt in der Gemeinschaft die Arbeitslosenrate erheblich höher als bei den anderen Altersgruppen . Das ist im Hinblick auf ihre soziale und berufliche Zukunft sowie das soziale Gleichgewicht der Länder sehr besorgniserregend . Die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit der Jugendlichen , in der sich das unzureichende Arbeitsplatzangebot widerspiegelt , ist oft mit einem niedrigen Ausbildungsniveau und inadäquaten Qualifikationen verbunden .
Die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche , insbesondere für jugendliche Arbeitslose , ist ein vorrangiges Ziel . Die Maßnahmen der Gemeinschaft müssen daher verstärkt werden ; dies gilt vor allem für die Ausbildung und Umschulung im Bereich der neuen Technologien und die soziale Integration , insbesondere bei Jugendlichen und Frauen . Die Kommission ist ersucht worden , regelmässig eine Bilanz über die in den verschiedenen Ländern der Gemeinschft eingesetzten Mittel und die damit erzielten Ergebnisse aufzustellen . 1.2 . Die Kommission wird ersucht , gemäß den Schlußfolgerungen des Rates über die technologischen und sozialen Veränderungen die Initiativen zu fördern , die die Entwicklung der vorausschauenden Arbeitsmarktverwaltung , die Erstausbildung und Fortbildung , die Umschulung von Arbeitnehmern , deren Arbeitsplatz von Veränderungen betroffen ist , sowie Information , Konsultation und Verhandlungen auf geeigneter Ebene begünstigen können .
1.3 . Bei der Beurteilung der technologischen Veränderungen , die sich auf Beschäftigung , Arbeitsorganisation und Produktion auswirken , sowie der wirtschaftlichen Aspekte , die auf eine grössere Wettbewerbsfähigkeit abzielen , dürften die sozialen Aspekte der Bedingungen , unter denen die Arbeitskräfte eingesetzt werden , nicht aus den Augen verloren werden . Die Sozialpartner sollten zu einem Dialog über die Bedingungen für die Nutzung der Anlagen , die Neugestaltung der Arbeit und der Arbeitsstunden sowie die Beschäftigungsprobleme und die Dauer der Arbeit ermutigt werden . 1.4 . Besondere Aufmerksamkeit muß den Arbeitsbedingungen und insbesondere den Aspekten Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewidmet werden , umso mehr , als es sich hierbei um für die Produktivität der Arbeit wichtige Faktoren handelt .
Der Verstärkung der diesbezueglichen Gemeinschaftsmaßnahmen gebührt der Vorrang . Insbesondere muß nach Modalitäten für eine bereits im Stadium der Planung und Entwicklung der Anlagen einsetzende systematische Berücksichtigung der ergonomischen Auswirkungen der technologischen Innovationen gesucht werden . Die Kommission wird ersucht , dem Rat , insbesondere im Rahmen des zweiten Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz , Vorschläge zu unterbreiten . 2 . Sozialschutz und Bevölkerungsentwicklung Die Systeme des Sozialschutzes stellen einen wichtigen Faktor für den sozialen Zusammenhalt der Länder der Gemeinschaft dar .
Die Sicherheit , die dadurch geboten wird , ist darüber hinaus die Gegenleistung für die angesichts der technologischen Entwicklung und des Wettbewerbs unerläßliche Mobilität der Arbeitnehmer . Anpassungen zur Wahrung der Errungenschaften und zur Steigerung der Effizienz der einzelstaatlichen Systeme müssten indessen in Aussicht genommen werden , ohne daß hierdurch allerdings das Ziel einer Harmonisierung impliziert würde . Sie würden auch dazu beitragen , die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften gegenüber der internationalen Konkurrenz zu stärken . Die Kommission wird weiterhin darauf achten , daß diese Anpassungen nicht zu einem Einsatz im Wettbewerbsspiel zwischen den europäischen Volkswirtschaften werden .
2.1 . Die Kommission wird ersucht , die Auswirkungen der Sozialabgaben auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen , die Beschäftigung und den Lebensstandard der Haushalte im gesamtwirtschaftlichen Kontext näher zu umreissen , dabei jedoch die institutionellen Unterschiede zu berücksichtigen . Anschließend wird sie dem Rat Bericht erstatten . 2.2 . Die zuständigen Minister werden ersucht , die Maßnahmen zur Beherrschung der Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen anhand eines periodischen Berichtes der Kommission zu prüfen . Die Kommission wird zusammen mit den Mitgliedstaaten die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit im Gesundheitswesen prüfen .
2.3 . Im Rat wird ein regelmässiger Informationsaustausch über die Entwicklung der Familienpolitiken und die Auswirkungen der demographischen Tendenzen sowie über die Folgen der Überalterung stattfinden . Die Kommission wird ersucht , zu diesem Zweck entsprechende Untersuchungen vorzunehmen . 2.4 . Im derzeitigen sozio-ökonomischen Kontext darf die Bedeutung der Wanderungsprobleme nicht ignoriert werden . Der Rat nimmt zur Kenntnis , daß die Kommission ihm Vorschläge unterbreiten wird , die es gestatten , - die Maßnahmen der Gemeinschaft zur Förderung der kulturellen und sozialen Integration der Wanderarbeitnehmer zu verstärken , - die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Kontrolle der Einwanderung aus Drittländern zu entwickeln , - die Maßnahmen zur Umschulung von Wanderarbeitnehmern , die in ihr Drittstaatheimatland zurückkehren wollen , miteinander zu vergleichen und die Beziehungen zwischen diesen Maßnahmen und der Gemeinschaftspolitik der Zusammenarbeit mit diesen Ländern zu prüfen .
3 . Europäischer sozialer Dialog Der Rat ist schließlich der Auffassung , daß die Verwirklichung einer gemeinschaftlichen Sozialpolitik und gemeinschaftlicher industrieller Strategien impliziert , daß der Dialog zwischen den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene fortgesetzt und intensiviert wird . Die Kommission wird ersucht zu prüfen , wie der Dialog mit den Sozialpartnern im Rahmen der bestehenden Mechanismen verbessert werden kann , um die Sozialpartner stärker an den wirtschafts - und sozialpolitischen Entscheidungen der Gemeinschaft zu beteiligen . Die Kommission wird ausserdem ersucht , geeignete Methoden zu konzipieren , die es ermöglichen , unter strikter Wahrung der Autonomie und der spezifischen Zuständigkeiten der Sozialpartner die Entwicklung paritätischer Beziehungen auf Gemeinschaftsebene zu fördern .