85/394/EWG: Stellungnahme der Kommission vom 17. Juli 1985 an das Großherzogtum Luxemburg zum Entwurf einer großherzoglichen Verordnung zur Anwendung der Richtlinie 82/714/EWG des Rates vom 4. Oktober 1982 über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe Amtsblatt Nr. L 224 vom 22/08/1985 S. 0046 - 0046 ***** STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 17. Juli 1985 an das Großherzogtum Luxemburg zum Entwurf einer großherzoglichen Verordnung zur Anwendung der Richtlinie 82/714/EWG des Rates vom 4. Oktober 1982 über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe (85/394/EWG) Mit Schreiben vom 30.
Oktober 1984 übermittelte der Ständige Vertreter Luxemburgs bei den Europäischen Gemeinschaften der Kommission zwecks Konsultierung den Wortlaut des Entwurfs einer Großherzoglichen Verordnung zur Anwendung der Richtlinie 82/714/EWG des Rates vom 4. Oktober 1982 über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe (1). Mit Schreiben vom 21. Dezember 1984 übermittelte der Ständige Vertreter Luxemburgs bei den Europäischen Gemeinschaften der Kommission die Stellungnahme des Staatsrates von Luxemburg zu diesem Verordnungsentwurf, welche zu einigen Änderungen Anlaß gab. Beide Mitteilungen erfolgten gemäß Artikel 22 der vorgenannten Richtlinie, demzufolge die Mitgliedstaaten nach Konsultierung der Kommission die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Die Kommission gibt zu dem vorgenannten Verordnungsentwurf folgende Stellungnahme ab: 1. Die Kommission stellt fest, daß mit der im Entwurf vorliegenden Großherzoglichen Verordnung den Bestimmungen der Richtlinie 82/714/EWG nachgekommen wird; 2. Die Kommission ist der Auffassung, daß an Artikel 10 der im Entwurf vorliegenden Großherzoglichen Verordnung ein Satz angefügt werden sollte, welcher dem letzten Absatz von Artikel 15 der Richtlinie 82/714/EWG des Rates entspricht. Brüssel, den 17. Juli 1985 Für die Kommission Stanley CLINTON DAVIS Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 301 vom 28.
10. 1982, S. 1.