85/386/EWG: Empfehlung des Rates vom 10. Juni 1985 betreffend die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Diploms auf dem Gebiet der Architektur Amtsblatt Nr. L 223 vom 21/08/1985 S. 0028 - 0028 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 06 Band 3 S. 0022 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 06 Band 3 S. 0022 ***** EMPFEHLUNG DES RATES vom 10. Juni 1985 betreffend die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Diploms auf dem Gebiet der Architektur (85/386/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - bei der Genehmigung der Richtlinie 85/384/EWG vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr (1); mit der Feststellung, daß diese Richtlinie nur die einem Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise betrifft; in dem Bestreben jedoch, der besonderen Lage der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, die ihre Studien in einem Drittland absolviert haben und Inhaber eines Diploms auf dem Gebiet der Architektur sind, das nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats staatlich anerkannt wird - EMPFIEHLT den Regierungen der Mitgliedstaaten, den genannten Personen die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur in der Gemeinschaft durch Anerkennung dieser Diplome in ihrem Hoheitsgebiet zu erleichtern.
Geschehen zu Luxemburg am 10. Juni 1985. Im Namen des Rates Der Präsident M. FIORET (1) Siehe Seite 15 dieses Amtsblatts.