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Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 15. März 1985 betreffend die rationelle Energienutzung im Gebäudebereich

CELEX
31985Y0326(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1985-03-15
In force since
1985-03-15
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 15. März 1985 betreffend die rationelle Energienutzung im Gebäudebereich Amtsblatt Nr. C 078 vom 26/03/1985 S. 0001 - 0001 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 4 S. 0292 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 4 S. 0292 ++++ ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 15 . März 1985 betreffend die rationelle Energienutzung im Gebäudebereich ( 85/C 78/01 ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf die Entschließung des Rates vom 15 . Januar 1985 über die Verbesserung der Energiesparprogramme der Mitgliedstaaten ( 1 ) , gestützt auf die Mitteilungen der Kommission vom 13 .

November 1984 mit dem Titel " Für eine europäische Politik der rationellen Energienutzung im Gebäudebereich " , in der Erwägung , daß einer wirtschaftlich vertretbaren Nutzung des Energieeinsparungspotentials im Gebäudebereich insbesondere aufgrund der Tatsache , daß auf diesen Sektor allein etwa die Hälfte dieses Potentials entfällt , grösste Bedeutung zukommt ; in der Erwägung , daß die Kommission im Benehmen mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten gesammelten Erfahrungen ein Arbeitsprogramm für die in ihrer Mitteilung sowie in der vorliegenden Entschließung genannten Bereiche entwickelt wird - begrüsst die von der Kommission ergriffene Initiative , durch die die Bemühungen ergänzt werden sollen , die die Mitgliedstaaten bereits zur Förderung der rationellen Energienutzung im Gebäudebereich unternommen haben ; nimmt zur Kenntnis , daß die Kommission insbesondere im Rahmen dieses Programms im Benehmen mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten - die in einigen Mitgliedstaaten bereits eingeleiteten Pilotvorhaben betreffend die im Anschluß an eine thermische Diagnose durchgeführte energietechnische Sanierung von bestehenden Gebäuden so bald wie möglich eingehend prüfen wird , um die angewandte Methodik , die aus den Diagnosen resultierenden Empfehlungen und die erzielten Ergebnisse zu analysieren und miteinander zu vergleichen ; - im Lichte der Schlußfolgerungen , zu denen sie dabei gelangt , gegebenenfalls Pilotvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse durchführen wird , wie sie in der Mitteilung der Kommission angekündigt sind ; - die Fragen , die mit der Kennz * hnung des Energieverbrauchs von Gebäuden im Wege eines Zeugnisausstellungsverfahrens zusammenhängen , prüfen wird , damit die betroffenen Kreise besser über die Lage auf dem Immobilienmarkt informiert werden und die von den Bauherren/Eigentümern gemachten Anstrengungen stärker zum Tragen kommen ; - ihre Tätigkeit auf technischem Gebiet insbesondere im Hinblick auf die Ausarbeitung eines spezifischen " Eurocode " fortsetzen wird ; erkennt die Bedeutung einer auf Gemeinschaftsebene durchzuführenden eingehenden Prüfung zur Festlegung standardisierter Verfahren zur Ermittlung der Energieleistungsdaten von Gebäuden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen klimatischen Gegebenheiten ; weist darauf hin , daß es angebracht ist , die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieleistungsdaten bei der Modernisierung von bestehenden Gebäuden eingehender zu untersuchen ; unterstreicht die Bedeutung der in den Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften zur Verbesserung der Energieleistungsdaten von Neubauten und betont , daß derartige Vorschriften gegebenenfalls zu erlassen oder zu verschärfen sind ; betont , daß auf dem Gebiet der Forschung/Entwicklung und Demonstration weiterhin Anstrengungen unternommen werden müssen , um die Entwicklung und Anwendung neuer Techniken und neuer Erzeugnisse in den Fällen zu fördern , in denen sich dies als erforderlich erweist ; bittet die Kommission , ihn über den Stand des Arbeitsprogramms auf dem laufenden zu halten , und ersucht sie , ihm über die in diesem Bereich erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten .

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