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Sonderbericht des Rechnungshofes über die gemeinsame Marktorganisation für Olivenöl

CELEX
31985Y0603(01)
Document type
REPORT_SPECIAL
Sector
Legislation
Date of document
1985-04-25
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Sonderbericht des Rechnungshofes über die gemeinsame Marktorganisation für Olivenöl Amtsblatt Nr. C 134 vom 03/06/1985 S. 0001 - 0057 SONDERBERICHT DES RECHNUNGSHOFES über die gemeinsame Marktorganisation für Olivenöl (Stellungnahme gemäß Artikel 206a Absatz 4 des EWG-Vertrags) (85/C 134/01) Der Rechnungshof hat den vorliegenden Bericht aufgrund eines Antrags erstellt, der ihm vom Präsidenten des Europäischen Parlaments auf Vorschlag des Ausschusses für Haushaltskontrolle übermittelt worden war. Der Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 25. April 1985 gemäß Artikel 206a Absatz 4 EWG-Vertrag angenommen.

Der Entwurf des Berichts war vorher am 4. März 1985 der Kommission zur Stellungnahme übermittelt worden, deren Antworten diesem Bericht als Anlage beigefügt sind. INHALT KAPITEL 1 EINLEITUNG Ziffer Vorgeschichte des Berichts . 1.1 Umfang der durchgeführten Prüfung . 1.2 1.6 Allgemeine Angaben . 1.7 1.10 Die gemeinsame Marktorganisation . 1.11 1.14 Grundverordnung . 1.11 1.13 Marktmechanismus . 1.14 KAPITEL 2 ÜBERBLICK ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES OLIVENÖLMARKTES IM ZEITRAUM 1978/79 1981/82 Vorbemerkungen . 2.1 2.2 Anteil der Gemeinschaft an der Weltproduktion . 2.3 Analyse der Produktion und des Verbrauchs der Gemeinschaft .

2.4 2.11 Produktion . 2.5 2.8 Verbrauch . 2.9 2.11 Handel zwischen der Gemeinschaft und Drittländern . 2.12 2.14 Innergemeinschaftlicher Handel . 2.15 Preise . 2.16 2.18 KAPITEL 3 ENTWICKLUNG DER HAUSHALTSMITTEL Entwicklungstendenz der Ausgaben . 3.1 3.3 Haushaltsmässige Darstellung . 3.4 Ausgaben nach Mitgliedstaaten . 3.5 Genauigkeit der Haushaltsansätze . 3.6 KAPITEL 4 PRODUKTIONSBEIHILFE Überblick über die bisherige Entwicklung . 4.1 4.7 Ursprüngliche Produktionsbeihilfe . 4.1 4.5 Die Reform von 1978 . 4.6 4.7 Grundzuege der Beihilferegelung . 4.8 4.13 Im Rahmen der Beihilferegelung erforderliche Schlüsselkontrollen .

4.13 Kontrollvorschriften der einschlägigen Verordnungen . 4.14 4.30 Kontrollaufgaben der Erzeugerorganisationen . 4.17 4.21 Kontrollen bei nichtorganisierten Erzeugern . 4.22 Kontrollaufgaben der nationalen Behörden . 4.23 4.28 Verteilung der Kontrollaufgaben . 4.29 4.30 Durchführung der Beihilferegelung in den Mitgliedstaaten . 4.31 4.70 Italien . 4.31 4.52 Prüfungsfeststellungen . 4.35 4.52 Griechenland . 4.53 4.66 Prüfungsfeststellungen . 4.59 4.66 Frankreich . 4.67 4.70 Verwaltung durch die Kommission Prüfungsfeststellungen . 4.71 4.72 Schlußfolgerungen zur Produktionsbeihilfe . 4.73 4.82 KAPITEL 5 VERBRAUCHSBEIHILFE Beschreibung der Beihilferegelung .

5.1 5.12 Durchführung der Beihilferegelung in den Mitgliedstaaten . 5.13 5.35 Italien . 5.13 5.24 Prüfungsfeststellungen . 5.24 Griechenland . 5.25 5.33 Prüfungsfeststellungen . 5.33 Frankreich . 5.34 5.35 Prüfungsfeststellungen . 5.35 Verwaltung durch die Kommission . 5.36 5.43 Prüfungsfeststellungen . 5.37 5.43 Schlußfolgerungen zur Verbrauchsbeihilfe . 5.44 5.50 KAPITEL 6 INTERVENTIONSLAGERHALTUNG Allgemeines . 6.1 6.13 Durchführung der Interventionsregelung in den Mitgliedstaaten . 6.14 6.48 Italien . 6.14 6.31 Prüfungsfeststellungen . 6.23 6.31 Griechenland . 6.32 6.48 Prüfungsfeststellungen .

6.41 6.48 Verwaltung durch die Kommission Prüfungsfeststellungen . 6.49 6.54 Schlußfolgerungen zur Interventionslagerhaltung . 6.55 6.65 KAPITEL 7 SONSTIGE ASPEKTE DER VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT ERBETENEN UNTERSUCHUNG Vorbemerkungen . 7.1 Gemeldete Betrugsfälle und Unregelmässigkeiten . 7.2 7.5 Verbesserungsvorschläge . 7.6 7.16 Produktionsbeihilfe . 7.6 7.13 Verbrauchsbeihilfe . 7.14 7.15 Interventionslagerhaltung . 7.16 KAPITEL 8 GESAMTBEWERTUNG Das gegenwärtige System . 8.1 8.17 Produktionsbeihilfe . 8.5 8.10 Verbrauchsbeihilfe . 8.11 8.13 Interventionslagerhaltung . 8.14 8.17 Vorschläge für ein zuverlässigeres Kontrollsystem .

8.18 8.21 ANHÄNGE I Verwendung der Oliven II Mechanismus des Olivenölmarktes II (a) Mechanismus des Olivenölmarktes: Gemeinsame Preise III Zuverlässigkeit der statistischen Daten IV Ölkartei V Analyseergebnisse der in Italien entnommenen Proben ANTWORTEN DER KOMMISSION EWG:C134UMBA00.94 FF: UWAL; SETUP: 01; Höhe: 765 mm; 154 Zeilen; 4062 Zeichen; Bediener: MIKE Pr.: C; Kunde: c134 s. 1-3 ANHANG I BESTIMMUNG VON OLIVEN >ANFANG EINES SCHAUBILD> >ENDE EINES SCHAUBILD> ANHANG II MARKTMECHANISME OLIJFOLIE >ANFANG EINES SCHAUBILD> >ENDE EINES SCHAUBILD> ANHANG II(a) Mechanismus des Olivenölmarktes:

Gemeinsame Preise 1978/79 1983/84 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> ANHANG III ZUVERLÄSSIGKEIT DER STATISTISCHEN DATEN Vorbemerkungen 1. Die rechtzeitige und verläßliche Bereitstellung von Marktstatistiken ist für eine gute Verwaltung des Marktes und eine rationale Entscheidungsfindung unerläßlich. In bestimmten Fällen können diese Statistiken auch zur Ergänzung der Kontrollmaßnahmen verwendet werden, da sie ungewöhnliche Entwicklungen aufzeigen oder zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit der Buchführungsdaten herangezogen werden können. Aufgrund der in diesem Bericht erwähnten Systemmängel sind betrügerische Praktiken und Unregelmässigkeiten grundsätzlich möglich.

Wenn es auch über die Thematik des vorliegenden Berichts hinausginge, zusätzlich im Rahmen einer sehr umfassenden Prüfung zu zeigen, ob solche Unregelmässigkeiten tatsächlich vorkommen und wenn ja, in welchem Umfang, sollen in diesem Anhang doch einige Überlegungen zu den Produktions- und Verbrauchsstatistiken für Olivenöl, und zwar insbesondere unter Kontrollaspekten, vorgebracht werden. 2. Wie in Kapitel 5 dargelegt, wird die Verbrauchsbeihilfe nur für einen Teil des insgesamt verbrauchten Öls gewährt, während die Produktionsbeihilfe grundsätzlich für jedes erzeugte Kilogramm gewährt werden kann.

Die produktionsbeihilfefähigen und die verbrauchsbeihilfefähigen Mengen können daher nicht zueinander in Beziehung gesetzt werden. Aus diesem Grund ist es zweckmässig, sich auf den Produktionsaspekt zu konzentrieren und nur soweit auf die Verbrauchsstatistiken zurückzugreifen, als sie dazu beitragen können, die Frage der tatsächlichen Produktion zu klären. Diese Untersuchung wird auf Italien und Griechenland beschränkt. ITALIEN Produktionsstatistik 3. Eine Analyse der Produktionsstatistik für Italien wird dadurch erschwert, daß es drei getrennte und bisweilen widersprüchliche Quellen statistischer Daten gibt, nämlich:

(a) die vom Italienischen Statistischen Amt (ISTAT) veröffentlichten Angaben, die auf den Meldungen seiner in den Provinzen tätigen Bediensteten beruhen. Sie stellen die Hauptquelle dar (siehe Ziffer 5); (b) die Produktionsangaben in den Versorgungsbilanzen, die vom Ministerium für Landwirtschaft und Forsten erstellt und an Eurostat weitergeleitet werden. Die Angaben in diesen Bilanzen werden unter Berücksichtigung anderer Faktoren wie Nettöinfuhren, Bestandsveränderung und Verbrauch berichtigt, um Aufkommen und Verwendung aufeinander abzustimmen; (c) die vom Internationalen Olivenölrat (1) (IOOC) veröffentlichten Daten.

4. In Tabelle 1 werden die drei statistischen Reihen für die Zeit von 1974/75 bis heute einander gegenübergestellt: Die Tatsache, daß der Internationale Olivenölrat die Olivenölerzeugung in drei von acht Jahren um jeweils rund 200 000 Tonnen unter den amtlichen italienischen Schätzzahlen veranschlagt hat, ist wenn man es gemässigt ausdrücken will alarmierend. Die Gesamtdifferenz für den Achtjahreszeitraum beträgt 770 100 Tonnen (oder 506 000 Tonnen, wenn die niedrigeren Angaben des ISTAT zugrunde gelegt werden). Die Beamten der Kommission erklärten die Abweichung damit, daß es sich bei den dem IOOC zur Verfügung gestellten Zahlen um frühe Schätzungen gehandelt habe und daß es beim IOOC nicht üblich sei, verfügbar werdende geänderte Zahlen zu veröffentlichen.

Die Differenz zwischen den Schätzzahlen des ISTAT und jenen des Landwirtschaftsministeriums (im Durchschnitt 30 000 Tonnen) ist ebenfalls beunruhigend. In dem Bemühen, den oben beschriebenen Sachverhalt weiter aufzuklären, wird in der folgenden Ziffer die grundlegende Quelle analysiert, d. h. die Schätzungen des ISTAT über die Olivenerzeugung und das aus diesen Oliven gewonnene Jungfernöl. 5. Tabelle 2 enthält die amtliche (ISTAT) Produktionsstatistik für in Italien erzeugtes Jungfernöl sowie Angaben über die damit zusammenhängenden Produktionsindikatoren wie Anbaufläche, Olivenerzeugung und Ölausbeute für einen Zeitraum, der lang genug ist, um signifikante Trendabweichungen festzustellen.

Der allmähliche Rückgang der für die Olivenerzeugung genutzten Gesamtfläche wird offensichtlich durch die Tendenz zum Übergang von Olivenmischkulturen (1) zu Olivensonderkulturen ausgeglichen. Berücksichtigt man diesen Faktor, so weisen alle Indikatoren eine hohe interne Kohärenz auf. Die einzige Ausnahme ist die signifikante Steigerung (rund 8,5 %) der Ölausbeute einer gegebenen Olivenmenge etwa Mitte der sechziger Jahre, als die Produktionshilfe eingeführt wurde; seitdem blieb es offenbar bei dieser höheren Ausbeute. Diese Steigerung kann auf eine Verbesserung der Anbaumethoden, z. B. durch Bewässerung, oder aber auf verbesserte Extraktionsverfahren zurückzuführen sein.

Es fand zweifellos eine schrittweise Umstellung von herkömmlichen Pressen auf Schleudermühlen statt. Die Plötzlichkeit dieser Steigerung der Ölausbeute, durch die das beihilfefähige Öl im Durchschnitt um 40 000 Tonnen pro Jahr zunahm, und ihr Zeitpunkt lassen sich jedoch nicht allein durch diese beiden Faktoren erklären. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Nr. C 134/3. 6. 85Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 134/51 3. 6. 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Ölerzeugung, für die eine Beihilfe gewährt wurde 6. In Tabelle 3 werden die amtlichen Statistiken mit den aus den Anträgen auf Gewährung der Produktionsbeihilfe abgeleiteten Daten sowie mit den Mengen verglichen, die letztlich als beihilfefähig anerkannt wurden.

Da die Beihilfe auch für eine Menge Oliventresteröl in Höhe von 8 % (1) des erzeugten Jungfernöls gewährt wird, sollte der Vergleich von Spalte 2 an durchgeführt werden. Die Definitionen des für statistische Zwecke verwendeten Produktionsjahres und des für Beihilfezwecke zugrunde gelegten Wirtschaftsjahres weichen geringfügig voneinander ab. Nach Ansicht des Hofes ist diese Abweichung für die Zwecke des Vergleichs jedoch von geringer praktischer Bedeutung; auf jeden Fall kommt sie beim Vergleich der Zahlen für den Gesamtzeitraum nicht mehr zum Tragen. 7. Die Tabelle zeigt, daß die in den Beihilfeanträgen angegebenen Mengen (Spalte 3) in der Regel um durchschnittlich rund 20 000 Tonnen pro Jahr über der geschätzten Erntemenge (Spalte 2) liegen.

Für den Gesamtzeitraum und angesichts der üblichen Unsicherheitsfaktoren von Statistiken besteht nach der Tabelle jedoch kein Grund zu der Annahme, daß die als beihilfefähig anerkannten Mengen (Spalte 4) durchweg grösser waren als die statistisch ermittelten Gesamtzahlen. Vielmehr scheint sogar das Gegenteil der Fall zu sein. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Nr. C 134/3. 6. 85Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 134/52 3. 6. 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 8. Der vorstehende Vergleich kann nur insoweit stichhaltig sein, als die beiden Datenreihen voneinander unabhängig sind.

In Italien werden die amtlichen Statistiken für die Olivenölerzeugung auf der Grundlage von Schätzungen der Olivenernte erstellt, die von Provinzbehörden in jedem der mehreren tausend homogenen Erzeugungsgebiete in verschiedenen Phasen der Vegetationsperiode an Ort und Stelle vorgenommen und durch Stichproben ergänzt werden, die zur Ermittlung der Ölausbeute aus den Oliven bei ausgewählten Mühlen durchgeführt werden. Die Tatsache, daß die Provinzbehörden, die für die Überwachung dieser Maßnahmen verantwortlich sind, in manchen Fällen auch an der Prüfung der Beihilfeanträge beteiligt sind, bringt eine gewisse systematische Verzerrung in den Vergleich, die leider nicht meßbar ist.

Eine systematische Verzerrung dieser Art gibt keinen Anlaß zu Zweifeln an der Integrität der beteiligten Dienststellen, sondern bedeutet lediglich, daß der Wert des Vergleichs mit einem Unsicherheitsfaktor behaftet ist. 9. Der "Prüfungsaufwand", d. h. die in den Spalten 5 und 6 ausgewiesene Differenz zwischen der Ölmenge, für die die Beihilfe beantragt wurde, und der Menge, die als beihilfefähig anerkannt wurde, war von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich. Verbrauchsstatistik 10. Ein allgemein übliches Verfahren zur Erstellung von Verbrauchsstatistiken ist die sogenannte Commodity-Flow-Methode.

Diese geht von der Produktion aus, wobei nach Addition der Einfuhren und Subtraktion der Ausfuhren (diese Werte sind ziemlich genau bekannt) sowie nach Berücksichtigung der Bestandsveränderungen (die sich ausser bei den Interventionsbeständen nicht so leicht ermitteln lassen) der Verbrauch als Restwert übrigbleibt. Dieses Verfahren wird in Italien angewandt. Es wird hinsichtlich des Nahrungsverbrauchs durch Plausibilitätskontrollen auf der Grundlage von Erhebungen über die Ausgaben der privaten Haushalte ergänzt, die jedes Jahr bei einer Stichprobe von 36 000 Haushalten durchgeführt werden.

Die auf diese Weise erstellten Versorgungsbilanzen sind in Tabelle 4 wiedergegeben. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 3. 6. 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 11. Besonders auffällig in der Tabelle ist das Ausmaß der Bestandsveränderungen in bestimmten Jahren. 1967/68 stiegen die Bestände nach der Tabelle um 217 000 Tonnen (1). Davon entfielen nur 13 000 Tonnen auf die Intervention. Dieser augenscheinliche Anstieg der Lagerbestände des privaten Handels, der trotz Anlage öffentlicher Interventionsbestände kurz nach Einführung der Gemeinschaftsbeihilfe zu verzeichnen ist und im Durchschnitt 140 000 Tonnen gegenüber den früheren Werten erreichte, lässt Zweifel an der Richtigkeit der Produktions- und Verbrauchsangaben der Versorgungsbilanzen aufkommen.

12. In einem Bericht der Kommission an den Rat vom 29. September 1972 (2) wurden die italienischen Produktions- und Verbrauchsstatistiken für den Zeitraum 1966/67 bis 1970/71 einer gründlichen Analyse unterzogen. Die Schlußfolgerung lautete, daß sich die aus den Produktionsbeihilfeanträgen abgeleitete Höhe des Olivenölverbrauchs mit Hilfe der verfügbaren wirtschaftlichen Indikatoren nicht erklären lasse. Als Folge hiervon hat die Kommission (GD VI) seitdem weder dem Rat, der die Agrarpreisbeschlüsse fassen muß, noch im Rahmen ihrer jährlichen Berichte über die "Lage der Agrarmärkte" offizielle Produktions- und Verbrauchsschätzunen vorgelegt.

Seltsamerweise wurde dem Hof mitgeteilt, daß Eurostat, der statistische Dienst der Kommission, die italienischen Statistiken ohne Zögern akzeptiert hat und über die Bedenken der GD VI offenbar nicht unterrichtet war. 13. Die GD VI legte im Rahmen von Dokumenten, die sie im Hinblick auf die jüngsten Diskussionen des Rates über die Folgen der Erweiterung und insbesondere über den Vorschlag der Festsetzung eines Preisverhältnisses von 2:1 zwischen Olivenöl und den für den menschlichen Verzehr geeigneten Saatenölen unterbreitete, auf Schätzungen basierende eigene Versorgungsbilanzen vor, die eine von den amtlichen Versorgungsbilanzen deutlich abweichende Verbrauchsstruktur, nämlich einen um durchschnittlich rund 11 000 Tonnen pro Jahr niedrigeren Verbrauch, ausweisen.

Allerdings sind auch die Schätzungen der Kommission fragwürdig, vor allem weil sie die Veränderung der privaten Lagerbestände überhaupt nicht berücksichtigen. Zu Vergleichszwecken sind die Verbrauchszahlen der Kommission in Spalte 10 von Tabelle 4 wiedergegeben; sie sollten mit den Zahlen in Spalte 6 verglichen werden. 14. Die Rechnungsprüfer des Hofes haben Eurostat auf den in der Bilanz für 1980/81 ausgewiesenen "Verlust" in Höhe von 60 000 Tonnen (Spalte 7 von Tabelle 4) hingewiesen. Da Eurostat dafür keine Erklärung hatte, wandte es sich in einem Schreiben an die italienischen statistischen Behörden.

In ihrer Antwort beseitigten die italienischen Behörden diesen "Verlust" in den Angaben, indem sie eine Reihe von Posten in den Bilanzen für 1979/80, 1980/81 und 1981/82 berichtigten. Die wichtigsten Änderungen bestanden darin, daß die Inlandsverwendung für 1979/80 um 41 000 Tonnen erhöht und der Endbestand um den gleichen Betrag gesenkt wurde. Die für 1980/81 ursprünglich als Verlust ausgewiesene Menge von 60 000 Tonnen wurde sodann als Bestandszunahme ausgewiesen. Für die geänderten Angaben wurde keine Erklärung vorgelegt. GRIECHENLAND 15. Wie für Italien können auch für Griechenland drei Quellen produktionsstatistischer Daten herangezogen werden.

Diese sind in Tabelle 5 wiedergegeben. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 3. 6. 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Obwohl die Reihen voneinander abweichen, lassen sie alle für das Jahr 1980/81, in dem die Produktionsbeihilfe eingeführt wurde, einen deutlichen Produktionsanstieg erkennen. Auf Anfrage des Rechnungshofes gaben die griechischen Behörden als mögliche Gründe hierfür an, daß (a) in der Zeit von 1960 bis 1975 26,5 Millionen Olivenbäume gepflanzt worden waren und (b) die Erzeuger seit dem Beitritt zur Gemeinschaft ihre Produktion gesteigert hatten. 16. Es folgt ein Vergleich der Produktionsstatistiken mit den Beihilfeanträgen:

(1 000 Tonnen) 1980/81 1981/82 Schätzungen des Ministeriums für Landwirtschaft 371 259 Schätzung des griechischen Statistischen Amtes für Jungfernöl zuzueglich 8 % für Oliventresteröl 407 n.v. (1) Dem Rechnungshof von den griechischen Behörden übermittelte Angaben 330 230 Dem Ausschuß für Haushaltskontrolle des Europäischen Parlaments von den griechischen Behörden übermittelte Angaben 337 242 Menge, für die die Produktionsbeihilfe beantragt wurde 338 200 Menge, für die die Beihilfe gezahlt wurde 337 212 17. Am 11. April 1984 wies die Kommission die griechischen Behörden unter anderem auf die offenbar überhöhten Zahlungen für 1981/82 hin und bat um Aussetzung aller weiteren Beihilfezahlungen, bis eine Untersuchung an Ort und Stelle stattgefunden hat.

Versorgungsbilanzen 18. Die an Eurostat übermittelten Versorgungsbilanzen für Griechenland (siehe Tabelle 6) zeigen für 1980/81 einen sehr starken Anstieg des Nahrungsverbrauchs von Olivenöl von 170 000 auf 283 000 Tonnen. Vom Hof darauf aufmerksam gemacht, erklärten die griechischen Behörden, es handele sich um einen Fehler. Kurz danach teilten sie Eurostat eines Senkung der Verbrauchszahl um 60 000 Tonnen und eine weitere Erhöhung der Bestände um die gleiche Menge mit. Dadurch erhöhte sich die Zunahme der Bestände, die gemessen an früheren Jahren mit + 63 000 Tonnen bereits hoch war, auf + 123 000 Tonnen; davon entfallen rund 74 000 Tonnen auf Nettoverkäufe an die Interventionsstelle (und auf den in der Beitrittsakte vorgesehenen Abbau von nicht mehr als normal anzusehenden Übertragsbeständen).

Die Schlußfolgerung, die aus dieser Berichtigung zu ziehen ist, nämlich daß die Lagerbestände des privaten Handels um rund 50 000 Tonnen zunahmen, bedarf einer Erklärung. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Eurostat Cronos. Bemerkungen 19. Die Statistiken über Produktion und Verbrauch von Olivenöl in Italien und Griechenland eignen sich in ihrer derzeitigen Form nicht als Grundlage für eine seriöse analytische Untersuchung. Die Existenz mehrerer statistischer Reihen, die erheblich voneinander abweichen, ist in höchstem Masse unbefriedigend. Der während der Prüfung des Hofes festgestellte Fehler bei den griechischen Verbrauchszahlen, die Änderung der italienischen Angaben zur Beseitigung des "Verlusts" im Jahr 1980/81 und die offenbar sprunghaften Schwankungen der Bestandszahlen beider Länder geben ebenfalls Anlaß zu Bedenken.

Ganz abgesehen von diesen Vorbehalten zeigen die Statistiken jedoch etwa zu dem Zeitpunkt, als die Gemeinschaftsregelung in beiden Ländern in Kraft trat, deutliche Kontinuitätsbrüche, die sich durch die bekannten Faktoren nicht vollständig erklären lassen. 20. Was die Politik im Bereich der Statistik anbelangt, so verfolgen die für die entsprechende Marktorganisation zuständige Abteilung der Kommission und statistischer Dienst offenbar kein einheitliches Konzept. Die fehlende Koordination zwischen den beiden Dienststellen hatte zur Folge, daß Fehler unentdeckt blieben und ungewöhnliche Entwicklungen nicht untersucht wurden.

Noch gravierender ist, daß die Legislative der Gemeinschaft aufgrund des dadurch bedingten mangelnden Antriebs für eine Reform des statistischen Instrumentariums eines wichtigen Elements im politischen Entscheidungsfindungsprozeß beraubt wurde. (1) Im IOOC sind die meisten Erzeugerländer der Welt, einschließlich der Gemeinschaft, vertreten. (1) Bei denen zwischen den Olivenbäumen andere Feldfrüchte angebaut werden. (1) Vorher 9 % und noch früher 10 %. (1) Von 168 000 auf 385 000 Tonnen. (2) Ref. 2022/72 (AGRI J 98/FIN J 42). (1) n.v. = nicht vorhanden. ÖLKARTEI Pläne 1. Nach Ablehnung ihrer Vorschläge Anfang der siebziger Jahre entwickelte die Kommission den Gedanken der Anlage einer Olivenölkartei in jedem Erzeugermitgliedstaat, die genaue Angaben über das Produktionspotential an Oliven und Olivenöl enthalten und dazu beitragen sollte, die Durchführung der Beihilferegelung zu verbessern.

Im Januar 1975 erließ der Rat eine Grundverordnung (1), die die beiden damaligen Erzeugermitgliedstaaten zur Anlage einer solchen Kartei verpflichtete, die es für jeden einzelnen Betrieb ermöglichen sollte: (a) binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung (d. h. bis zum 24. Januar 1977) die gesamte Olivenanbaufläche mit Grundbuchangaben für die einzelnen Parzellen und die Gesamtzahl der Olivenbäume, (b) binnen weiterer vier Jahre (d. h. bis zum 24. Januar 1981) genauere Einzelheiten wie den Namen des Eigentümers des Betriebs, die Ölbaumsorten und die genauen Anbaubedingungen festzustellen.

Diese Angaben sollten regelmässig auf den neuesten Stand gebracht werden. Die mit der Anlage der Ölkartei verbundenen Kosten sollten zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts (EAGFL-Garantie) gehen; zum Ausgleich sollte jedoch die von der Gemeinschaft festgesetzte Produktionsbeihilfe um einen je nach Wirtschaftsjahr unterschiedlich hohen Prozentsatz vermindert werden. 2. Es vergingen fast fünf Jahre, bis das Projekt in Angriff genommen wurde. Die Kommission führte die lange Verzögerung auf die auf Veranlassung der Gemeinschaft durchgeführten Vorstudien und Versuche zurück. Konkretere Einzelheiten wurden erst nach Erlaß der Kommissionsverordnung (EWG) Nr.

2276/79 (2) ausgearbeitet. Bei Italien sollte ungeachtet des grossen Arbeitsaufwands und der gewaltigen Probleme, die mit diesem Verfahren verbunden sind, die Ärophotographie als bevorzugte Methode zur Beschaffung der grundlegenden Angaben wie Flächengrösse und Lage der Parzellen sowie Anzahl der Bäume angewandt werden. Bei Frankreich und bei bestimmten, hierfür in Frage kommenden italienischen Zonen sollten die gleichen Angaben im Wege einer Zählung der Bäume an Ort und Stelle sowie einer Überprüfung der Katasterkarten beschafft werden. In beiden Fällen sollten die zusätzlichen Informationen über die Eigentumsverhältnisse und die Anbaubedingungen bei den Olivenbauern bzw. durch Besuche an Ort und Stelle eingeholt werden.

Für die Anwendung des Verfahrens der Ärophotographie wurden genaue Schritte (insgesamt acht) festgelegt, die sowohl die vorbereitende Bestimmung der Zonen und die Beschaffung und Angleichung der Katasterkarten als auch die Luftbildaufnahmen und die Herstellung von Orthophotos mit Einzeichnung der Katastergrenzen umfassen. Als weitere Schritte wurden die Auswertung der Photos zur Ermittlung der genauen Fläche der einzelnen Parzellen und der Zahl der Bäume sowie die Überprüfung und Darstellung der Ergebnisse in Form von Tabellen vorgesehen. 3. Durch die Ratsverordnung (EWG) Nr. 3453/80 (3) wurde Griechenland in den Anwendungsbereich der Verordnung von 1975 einbezogen und festgelegt, daß die Fristen von zwei und sechs Jahren in seinem Falle mit dem 1.

November 1982 beginnen sollten. Es steht noch nicht fest, ob das Verfahren der Ärophotographie vorgeschrieben wird. Durchführung 4. In den einzelnen Mitgliedstaaten sind die Arbeiten unterschiedlich weit vorangeschritten. Frankreich hat die Vorarbeiten abgeschlossen, doch lässt sich noch nicht abschätzen, wann die Kartei dort einsatzbereit sein wird. 5. Im Juni 1981 unterzeichnete Italien mit einem Konsortium von vier Spezialfirmen einen Vertrag über die Durchführung und den endgültigen Abschluß des Projekts. Die Arbeiten sollen sich über sechs Jahre erstrecken. Auch die vier Erzeugergemeinschaften wurden mit der Beschaffung von Daten beauftragt.

Dem Hof wurde mitgeteilt, daß nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen zufriedenstellende Fortschritte erzielt würden und das Projekt voraussichtlich vor Ablauf der vertraglich festgesetzten Frist abgeschlossen werden könne. Betrachtet man jedoch den offiziellen Zeitplan, so müsste die erste Phase, auch wenn man die fünfjährige Verzögerung bei der Durchführung des Projekts berücksichtigt, bereits seit mehr als drei Jahren abgeschlossen sein. In Wirklichkeit sind die beiden in den Gemeinschaftsvorschriften genannten Phasen in dem Vertrag überhaupt nicht vorgesehen. Angesichts dieser Sachlage ist es nicht möglich, irgendeine stichhaltige Voraussage darüber zu machen, wann die Kartei in Italien voll einsatzbereit sein wird.

6. Griechenland verfügt nicht über Grundstücksregister, und es gibt keine Katasterkarten. Aufgrund dieses Tatbestands betrachten die griechischen Behörden die Anlage der Ölkartei als ein langfristiges Projekt, das sich über mindestens 10 Jahre erstrecken wird. Der Kommission wurden vor einiger Zeit erste Vorschläge für eine Pilotstudie unterbreitet, doch wurde noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Finanzielle Aspekte 7. Die zur Finanzierung der Ölkartei von der Produktionsbeihilfe einzubehaltenden Prozentsätze sind in Tabelle 1 dargestellt. 8. Das Projekt der Ölkartei wurde ohne eine eingehende, realistische Bewertung ihrer Kosten und ihres Nutzens in Angriff genommen.

Die Kommission ging in der Begründung ihres Vorschlags, der zur Verordnung (EWG) Nr. 154/75 führte, davon aus, daß die Kosten für Italien und Frankreich zusammen möglicherweise bei nur 12 Mio ECU oder geringfügig darüber liegen würden. In letzter Zeit gibt es jedoch Hinweise dafür, daß die Kosten sich auf ein Vielfaches dieses Betrags belaufen werden. Die Kommission ist auch zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts nicht in der Lage, eine verbindliche Zahl für die endgültigen Kosten zu nennen. Der Gesamtbetrag der Ausgaben zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts belief sich Ende 1983 auf 26,63 Mio ECU, während die Summe der Abzuege am Ende des Wirtschaftsjahres 1982/83 27,45 Mio ECU erreichte. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (1) Verordnung (EWG) Nr.

154/75 des Rates, ABl. L 19 vom 24. 1. 1975, S. 1. (2) ABl. L 262 vom 18. 10. 1979, S. 11. (3) ABl. L 360 vom 31. 12. 1980, S. 15. ANHANG V ANALYSEERGEBNISSE DER IN ITALIEN ENTNOMMENEN PROBEN 1. Eine der acht in der Interventionseinrichtung Bari entnommenen Proben, bei der es sich der Einstufung nach um Jungfernöl fein handelte, wies lediglich die organoleptischen Merkmale von Lampantöl auf. Es stellt sich die Frage, ob diese Merkmale bei der Einlagerung nicht kontrolliert wurden oder ob sie die Folge schlechter Lagerungsbedingungen sind. Von den übrigen sieben Proben erfuellte nur noch eine die Kriterien der ursprünglichen Einstufungskategorie.

2. Die Analyseergebnisse der 15 Proben, die in der Interventionseinrichtung Lecce einem als Jungfernöl fein eingestuften Öl entnommen wurden und bei denen es sich in 13 Fällen um minderwertiges Jungfernöl mittelfein und in zwei Fällen um qualitativ schlechtes Lampantöl handelte, legen den Verdacht nahe, daß die in dieser Einrichtung gelagerten Öle bei der sechs Monate vorher durchgeführten Serie von Neueinstufungen systematisch übergangen wurden. 3. Die Analyseergebnisse der 10 in der Interventionseinrichtung Reggio Calabria entnommenen Proben lassen, abgesehen vom Problem des Umfangs der spektralphotometrischen Analyse, ernste Zweifel daran aufkommen, ob das gelagerte Öl mit der notwendigen Sorgfalt behandelt wurde, insbesondere was die Unterhaltung und Reinigung der Lagereinrichtungen anbelangt:

(a) Bei zwei von fünf Lampantölproben entsprach der Extinktionsköffizient in der letzten Phase der Analyse, d. h. nach Neutralisieren und Bleichen, nicht den für Lampantöl festgesetzten Werten. Da bei der Einlagerung keine angemessene Analyse durchgeführt wurde, kann dieses Phänomen nicht erklärt werden. (b) Von den gleichen fünf Lampantölproben wiesen drei einen Gehalt an B-Sitosterin auf, der weit unter dem vorgeschriebenen Mindestwert von 93 % lag. Geht man davon aus, daß der Gehalt an B-Sitosterin (der bei jeder Analyse bestimmt wird) bei der Einlagerung dem für Lampantöl festgesetzten Kriterium genügte, ist der Grund für diese Qualitätsminderung bei den Lagerungsbedingungen zu suchen, z.

B.: (i) Verunreinigung durch Reste von Tresteröl oder altem Lampantöl, die sich auf dem Boden der Tanks abgesetzt haben, oder (ii) Kontakt mit dem Zement beschädigter Wände, (iii) in jedem Fall aber mangelnde technische Sorgfalt. (c) Alle fünf Oliventresterölproben wiesen einen viel zu hohen Gehalt an Wasser und Fremdbestandteilen auf (der Wassergehalt allein lag bereits über dem für Wasser und Fremdbestandteile zusammen vorgesehenen Hoechstwert von 2 %, und der Gesamtgehalt an Wasser und Fremdbestandteilen schwankte zwischen 2,9 und 4 %). Die wahrscheinlichste Erklärung hierfür besteht darin, daß sich aufgrund mangelnder Reinigung auf dem Boden der Tanks Wasser und Fremdbestandteile abgesetzt haben, was die Säurebildung und damit eine rasche Qualitätsverschlechterung des Öls sehr fördert und sich somit unmittelbar auf den Verkaufspreis auswirkt.

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