Mitteilung der Kommission über die Beschreibung der Abgrenzung bestimmter Gebiete, Untergebiete und Bereiche nach der FAO, die für Fischereistatistiken und Verordnungen benutzt werden Amtsblatt Nr. C 335 vom 24/12/1985 S. 0002 - 0009 Mitteilung der Kommission über die Beschreibung der Abgrenzung bestimmter Gebiete, Untergebiete und Bereiche nach der FAO, die für Fischereistatistiken und Verordnungen benutzt werden (85/C 335/02) Die Beschreibung der Abgrenzung der Gebiete, Untergebiete und Bereiche für Fischereistatistiken im Atlantik, mit Ausnahme des Nordost-Atlantiks, im Mittelmeer und im Schwarzen Meer, in der Antarktis und im Indischen Ozean, nach der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), auf die die Verordnungen über die gemeinschaftliche Fischereipolitik Anwendung finden, ist im Anhang zu dieser Mitteilung enthalten. -------------------------------------------------- ANHANG Beschreibung der Abgrenzung bestimmter Gebiete, Untergebiete und Bereiche nach der FAO, die für Fischereistatistiken und Verordnungen benutzt werden I.
Westatlantik Gebiet 31 (Mittel- und Westatlantik) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der Ostküste der Vereinigten Staaten bei 35°00′N beginnt; von dort genau nach Osten bis 42°00′W verläuft; von dort genau nach Norden bis 36°00′N; von dort genau nach Osten bis 40°00′W; von dort genau nach Süden bis 5°00′N; von dort genau nach Westen bis zur Küste Französisch-Guyanas; von dort in nordwestlicher Richtung entlang den Küsten Südamerikas, Mittelamerikas und der Vereinigten Staaten bis zum Ausgangspunkt. Untergebiet 31.4 (allgemein Untergebiet Westindiens genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt bei 28°00′N, 79°30′W beginnt; von dort genau nach Osten bis 55°00′W verläuft; von dort genau nach Süden bis 15°00′N; von dort genau nach Westen bis 80°00′W; von dort genau nach Norden bis 20°00′N; von dort genau nach Westen bis 86°00′W; von dort genau nach Norden bis 24°00′N; von dort genau nach Osten bis 80°00′W; von dort genau nach Norden bis 25°00′N; von dort genau nach Osten bist 79°30′W; von dort genau nach Norden bis zum Ausgangspunkt.
Bereich 31.4.2 (allgemein Westindien genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt der Südküste der Insel Kuba bei 80°00′W beginnt; von dort genau nach Süden bis 20°00′N verläuft; von dort genau nach Westen bis 86°00′W; von dort genau nach Norden bis 24°00′N; von dort genau nach Osten bis 80°00′W; von dort genau nach Norden bis 25°00′N; von dort genau nach Osten bis 79°30′W; von dort genau nach Norden bis 28°00′N; von dort genau nach Osten bis 55°00′W; von dort genau nach Süden bis 15°00′N; von dort genau nach Westen bis 80°00′W; von dort genau nach Norden bis 20°00′N; von dort genau nach Osten bis zur Südostküste der Insel Kuba.
Untergebiet 31.10 (allgemein Venezuela genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der Nordküste Kolumbiens bei 71°08′W beginnt; von dort genau nach Norden bis 15°00′N verläuft; von dort genau nach Osten bis 59°30′W; von dort genau nach Süden bis zur Küste Guyanas; von dort in nordwestlicher Richtung entlang den Küsten Guyanas, Venezuelas und Kolumbiens bis zum Ausgangspunkt. Bereich 31.10.3 (allgemein Ostküste Venezuelas genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt der Küste Venezuelas bei 68°00′W beginnt; von dort genau nach Norden bis 15°00′N verläuft; von dort genau nach Osten bis 62°00′W; von dort genau nach Süden bis zur Küste Venezuelas; von dort in westlicher Richtung entlang der Küste Venezuelas bis zum Ausgangspunkt.
Bereich 31.10.4 (allgemein Paria genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt der Küste Venezuelas bei 62°00′W beginnt; von dort genau nach Norden bis 15°00′N verläuft; von dort genau nach Osten bis 59°30′W; von dort genau nach Süden bis zur Küste Guyanas; von dort in nordwestlicher Richtung entlang den Küsten Guyanas und Venezuelas bis zum Ausgangspunkt. Untergebiet 31.11 (allgemein Guyana genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der Küste Guyanas bei 59°30′W beginnt; von dort genau nach Norden bis 15°00′N verläuft; von dort genau nach Osten bis 40°00′W; von dort genau nach Süden bis 5°00′N; von dort genau nach Westen bis zur Küste Französisch-Guyanas; von dort in nordwestlicher Richtung entlang den Küsten Französisch-Guyanas, Surinams und Guyanas bis zum Ausgangspunkt.
Gebiet 41 (Südwestatlantik) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der Küste Französisch-Guyanas bei 5°00′N beginnt; von dort genau nach Osten bis 30°00′W verläuft; von dort genau nach Süden bis zum Äquator; von dort genau nach Osten bis 20°00′W; von dort genau nach Süden bis 50°00′S; von dort genau nach Westen bis 50°00′W; von dort genau nach Süden bis 60°00′S; von dort genau nach Westen bis 70°00′W; von dort genau nach Norden bis zur Küste Feuerlands; von dort unter östlicher Umgehung der großen Insel Feuerland bis zu dem Punkt seiner Nordküste bei 69°27′W; von dort genau nach Norden bis zur Küste Chiles; von dort in nördlicher Richtung entlang der Ostküste Lateinamerikas bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 41.1 Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt der Küste Französisch-Guyanas bei 5°00′N beginnt; von dort genau nach Osten bis 30°00′W verläuft; von dort genau nach Süden bis zum Äquator; von dort genau nach Osten bis 20°00′W; von dort genau nach Süden bis 20°00′S; von dort genau nach Westen bis zur brasilianischen Küste; von dort in nördlicher Richtung entlang der Ostküste Lateinamerikas bis zum Ausgangspunkt. Bereich 41.1.1 (allgemein Amazonas-Bereich genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der Küste Französisch-Guyanas bei 5°00′N beginnt; von dort genau nach Osten bis 40°00′W verläuft; von dort genau nach Süden bis zur Nordküste Brasiliens; von dort in westlicher Richtung entlang den Küsten Brasiliens und Französisch-Guyanas bis zum Ausgangspunkt.
II. Mittel- und Ostatlantik Gebiet 34 (Mittel- und Ostatlantik) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der marokkanischen Küste bei 5°36′W beginnt; von dort genau nach Norden bis zur spanischen Küste (Isthmus von Punta Marroqui) verläuft; von dort genau nach Westen bis zu dem Punkt bei 36°00′N, 40°W; von dort genau nach Süden bis 5°00′N; von dort genau nach Osten bis 30°00′W; von dort genau nach Süden bis zum Äquator; von dort genau nach Osten bis 20°00′W; von dort genau nach Süden bis 6°00′S; von dort genau nach Osten bis 12°00′O; von dort in südöstlicher Richtung bis zu dem Punkt der Küste Zaires bei 6°04′36″S, 12°19′48″O; von dort in nördlicher Richtung über die Kongomündung hinaus und entlang der Westküste Afrikas bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 34.1 (nördliches Untergebiet) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der marokkanischen Küste bei 5°36′W beginnt; von dort genau nach Norden bis zur spanischen Küste (Isthmus von Punta Marroqui) verläuft; von dort genau nach Westen bis zu dem Punkt bei 36°00′N, 20°00′W; von dort genau nach Süden bis 19°00′N; von dort genau nach Osten bis zur mauretanischen Küste; von dort in nördlicher Richtung entlang der Westküste Afrikas bis zum Ausgangspunkt. Bereich 34.1.1 (allgemein marokkanische Küste genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der marokkanischen Küste bei 5°36′W beginnt; von dort genau nach Norden bis zur spanischen Küste (Isthmus von Punta Marroqui) verläuft; von dort genau nach Westen bis zu dem Punkt bei 36°00′N, 13°00′W; von dort genau nach Süden bis 29°00′N; dann in südwestlicher Richtung bis zu dem Punkt bei 26°00′N, 16°00′W; von dort genau nach Osten bis zur Küste der spanischen Sahara; von dort in nordöstlicher Richtung entlang der Westküste Afrikas bis zum Ausgangspunkt.
Bereich 34.1.2 (allgemein Kanarische Inseln und Madeira genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt bei 36°00′N, 13°00′W beginnt; von dort genau nach Westen bis 20°00′W verläuft; von dort genau nach Süden bis 26°00′N; von dort genau nach Osten bis 16°00′W; von dort in nordöstlicher Richtung bis zu dem Punkt bei 29°00′N, 13°00′W; von dort genau nach Norden bis zum Ausgangspunkt. Bereich 34.1.3 (allgemein Küste der Sahara genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt der Küste der spanischen Sahara bei 26°00′N beginnt; von dort genau nach Westen bis 20°00′W verläuft; von dort genau nach Süden bis 19°00′N; von dort genau nach Osten bis zur mauretanischen Küste; von dort in nördlicher Richtung entlang der Westküste Afrikas bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 34.2 (nördliches ozeanisches Untergebiet) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt bei 36°00′N, 20°00′W beginnt; von dort genau nach Westen bis 40°00′W verläuft; von dort genau nach Süden bis 20°00′N; von dort genau nach Osten bis 20°00′W; von dort genau nach Norden bis zum Ausgangspunkt. Untergebiet 34.3 (südliches Untergebiet) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der mauretanischen Küste bei 19°00′N beginnt; von dort genau nach Westen bis 20°00′W verläuft; von dort genau nach Norden bis 20°00′N; von dort genau nach Westen bis 30°00′W; von dort genau nach Süden bis 10°00′N; von dort genau nach Osten bis 20°00′W; von dort genau nach Süden bis zum Äquator; von dort genau nach Osten bis 3°00′O; von dort genau nach Süden bis 6°00′S; von dort genau nach Osten bis 12°00′O; von dort in südöstlicher Richtung bis zu dem Punkt der Küste Zaires bei 6°04′36″S, 12°19′48″O; von dort in nördlicher Richtung über die Kongomündung hinaus und entlang der Westküste Afrikas bis zum Ausgangspunkt.
Bereich 34.3.1 (allgemein Kapverdische Küste genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der mauretanischen Küste bei 19°00′N beginnt; von dort genau nach Westen bis 20°00′W verläuft; von dort genau nach Süden bis 9°00′N; von dort genau nach Osten bis zur Küste von Sierra Leone; von dort in nordwestlicher Richtung entlang der Westküste Afrikas bis zum Ausgangspunkt. Bereich 34.3.2 (allgemein Kapverdische Inseln genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt bei 20°00′N, 20°00′W beginnt; von dort genau nach Westen bis 30°00′W verläuft; von dort genau nach Süden bis 10°00′N; von dort genau nach Osten bis 20°00′W; von dort genau nach Norden bis zum Ausgangspunkt.
Bereich 34.3.3 (allgemein Sherbro genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der Küste von Sierra Leone bei 9°00′N beginnt; von dort genau nach Westen bis 20°00′W verläuft; von dort genau nach Süden bis zum Äquator; von dort genau nach Osten bis 8°00′W; von dort genau nach Norden bis zur Küste von Liberia; von dort in nordwestlicher Richtung entlang der Westküste Afrikas bis zum Ausgangspunkt. Bereich 34.3.4 (allgemein westlich des Golfs von Guinea genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt der Küste Liberias bei 8°00′W beginnt; von dort genau nach Süden bis zum Äquator verläuft; von dort genau nach Osten bis 3°00′O; von dort genau nach Norden bis zur Küste Nigerias; von dort in westlicher Richtung entlang der Westküste Afrikas bis zum Ausgangspunkt.
Bereich 34.3.5 (allgemein Golf von Guinea Mitte genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der Küste Nigerias bei 3°00′O beginnt; von dort genau nach Süden bis zum Äquator verläuft; von dort genau nach Osten bis zur Küste Gabuns; von dort in nördlicher Richtung entlang der Westküste Afrikas bis zum Ausgangspunkt. Bereich 34.3.6 (allgemein südlich des Golfs von Guinea genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt der Küste Gabuns am Äquator beginnt; von dort genau westlich bis 3°00′O verläuft; von dort genau südlich bis 6°00′S; von dort genau östlich bis 12°00′O; von dort in südwestlicher Richtung bis zu dem Punkt bei 6°04′36″S, 12°19′48″O an der Küste Zaires; von dort in nördlicher Richtung über die Kongomündung hinaus und entlang der Westküste Afrikas bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 34.4 (südliches ozeanisches Untergebiet) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt bei 20°00′N, 30°00′W beginnt; von dort genau nach Westen bis 40°00′W verläuft; von dort genau nach Süden bis 5°00′N; von dort genau nach Osten bis 30°00′W; von dort genau nach Süden bis zum Äquator; von dort genau nach Osten bis 20°00′W; von dort genau nach Süden bis 6°00′S; von dort genau nach Osten bis 3°00′O; von dort genau nach Norden bis zum Äquator; von dort genau nach Westen bis 20°00′W; von dort genau nach Norden bis 10°00′N; von dort genau nach Westen bis 30°00′W; von dort genau nach Norden bis zum Ausgangspunkt.
Bereich 34.4.1 (allgemein südwestlich des Golfs von Guinea genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt am Äquator bei 3°00′O beginnt; von dort genau nach Westen bis 20°00′W verläuft; von dort genau nach Süden bis 6°00′S; von dort genau nach Osten bis 3°00′O; von dort genau nach Norden bis zum Ausgangspunkt. Bereich 34.4.2 (südwestlicher Ozeanbereich) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt bei 20°00′N, 30°00′W beginnt; von dort genau nach Westen bis 40°00′W verläuft; von dort genau nach Süden bis 5°00′N; von dort genau nach Osten bis 30°00′W; von dort genau nach Süden bis zum Äquator; von dort genau nach Osten bis 20°00′W; von dort genau nach Norden bis 10°00′N; von dort genau nach Westen bis 30°00′W; von dort genau nach Norden bis zum Ausgangspunkt.
III. Mittelmeer und Schwarzes Meer Gebiet 37 (allgemein Mittelmeer und Schwarzes Meer genannt) Sämtliche Meeresgewässer des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres, die im Westen von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt der marokkanischen Küste bei 5°36′W beginnt und genau nach Norden bis zur spanischen Küste (Isthmus von Punta Marroqui) und im Südosten durch die nördliche Einfahrt des Suezkanals verläuft. Untergebiete 37.1, 37.2, 37.3: westliches Mittelmeer Sämtliche Meeresgewässer des Mittelmeeres, die einmal im Westen durch eine Linie begrenzt werden, die an einem Punkt der marokkanschen Küste bei 5°36′W beginnt und genau nach Norden bis zur spanischen Küste (Isthmus von Punta Marroqui) verläuft und zum anderen im Südosten durch eine Linie begrenzt werden die in Ras el Tib (37°08′N, 11°00′O) beginnt; von dort in nordöstlicher Richtung bis Trapani (38°02′N, 12°32′O) verläuft; von dort in östlicher Richtung entlang der Nord- und Ostküste Siziliens bis zu dem Punkt seiner Küste bei 38°00′N; dann über die Straße von Messina hinaus genau nach Osten bis zur Südwestküste Italiens.
Untergebiet 37.1 (allgemein Balearen genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der marokkanischen Küste bei 5°36′W beginnt; von dort genau nach Norden bis zur spanischen Küste (Isthmus von Punta Marroqui) verläuft; von dort in nordöstlicher Richtung entlang der spanischen Küste bis zur französischspanischen Grenze; von dort in südöstlicher Richtung bis zu dem Punkt bei 41°20′N, 8°00′O; von dort genau nach Süden bis 38°00′N; von dort genau nach Osten bis 8°37′O; von dort genau nach Süden bis zur algerisch-tunesischen Grenze; von dort in westlicher Richung entlang den Küsten Nordafrikas bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 37.2 (allgemein Löwengolf genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an der französisch-italienischen Grenze beginnt; von dort in südöstlicher Richtung bis zu dem Punkt bei 41°20′N, 8°00′O verläuft; von dort in nordwestlicher Richtung bis zur französisch-spanischen Grenze; von dort in nordöstlicher Richtung entlang der französischen Küste bis zum Ausgangspunkt. Untergebiet 37.3 (allgemein Sardinien genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an der französisch-italienischen Grenze beginnt; von dort in östlicher Richtung entlang der Westküste in Italien bis zu dem Punkt bei 38°00′N verläuft; von dort genau nach Westen bis zur Ostküste Siziliens; von dort in nördlicher Richtung entlang der Ost- und Nordküste Siziliens bis Trapani (38°02′N, 12°32′O); von dort in südwestlicher Richtung bis Ras el Tib (37°08′N, 11°00′O); von dort in westlicher Richtung entlang der Nordküste Tunesiens bis zu dem Punkt der algerisch-tunesischen Grenze bei 8°37′O; von dort genau nach Norden bis 38°00′N; von dort genau nach Westen bis 8°00′O; von dort genau nach Norden bis 41°20′N; von dort in nordwestlicher Richtung bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiete 37.4 und 37.5: Mittelmeer Mitte Sämtliche Meeresgewässer des Mittelmeeres, die einmal im Westen von einer Linie begrenzt werden, die in Tas el Tib (37°08′N, 11°00′O) beginnt; von dort in nordöstlicher Richtung bis Trapani (38°02′N, 12°32′O) verläuft; von dort in östlicher Richtung entlang der Nord- und Ostküste Siziliens bis zu dem Punkt seiner Küste bei 38°00′N; dann über die Straße von Messina hinaus genau nach Osten bis zur Südwestküste Italiens, und andererseits im Osten von einer Linie begrenzt werden, die am Nordufer des Kanals von Korinth beginnt; dann über den Kanal von Korinth hinaus in südlicher Richtung entlang der Ostküste des Peloponnes bis zu einem Punkt bei 23°00′O verläuft; von dort genau nach Süden bis 34°00′N; von dort genau nach Osten bis 25°00′O; von dort genau nach Süden bis zur lybischen Küste.
Untergebiet 37.4 (allgemein Adriatisches Meer genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von Testa del Gargano (41°49′N, 16°12′O) ausgehend an der Ostküste Italiens ausgeht; von dort in nordwestlicher Richtung entlang der Ostküste Italiens, dann entlang der Westküste Jugoslawiens bis zur albanisch-jugoslawischen Grenze verläuft; von dort in westlicher Richtung bis zum Ausgangspunkt. Untergebiet 37.5 (allgemein Ionisches Meer genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die in Ras el Tib (37°08′N, 11°00′O) beginnt; von dort in nordöstlicher Richtung bis Trapani (38°02′N, 12°32′O) verläuft; von dort in östlicher Richtung entlang der Nord- und Ostküste Siziliens bis zu dem Punkt an seiner Küste bei 38°00′N; dann über die Straße von Messina hinaus genau nach Osten bis zur Südwestküste Italiens; von dort in südöstlicher Richtung entlang der Süd- und Ostküste Italiens bis nach Testa del Gargano (41°49′N, 16°12′O); von dort in östlicher Richtung bis zur albanisch-jugoslawischen Grenze; von dort in südlicher Richtung entlang den Küsten Albaniens und Griechenlands bis zum Kanal von Korinth; dann über den Kanal von Korinth hinaus entlang der Ostküste der Peloponnes bis zu dem Punkt bei 23°00′O; von dort genau nach Süden bis 34°00′N; von dort genau nach Osten bis 25°00′O; von dort genau nach Süden bis zur lybischen Küste; von dort in westlicher Richtung entlang den Küsten Nordafrikas bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiete 37.6, 37.7, 37.8: Östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer Die Meeresgewässer, die einmal im Westen von einer Linie begrenzt werden, die vom Nordufer des Kanals von Korinth ausgeht; dann über den Kanal von Korinth hinaus in südlicher Richtung entlang der Ostküste des Peloponnes bis zu dem Punkt bei 23°00′O verläuft; von dort genau nach Süden bis 34°00′N; von dort genau nach Osten bis 25°00′O; von dort genau nach Süden bis zu libyschen Küste, und andererseits im Südosten durch die nördliche Einfahrt des Suezkanals begrenzt werden. Untergebiet 37.6 (allgemein Ägäisches Meer genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt der Südküste des Peloponnes bei 23°00′O beginnt; von dort in östlicher Richtung entlang der Süd- und Ostküste des Peloponnes bis zum Kanal von Korinth verläuft; dann über den Kanal von Korinth hinaus entlang der Ostküste Griechenlands und der Nordküste der Türkei bis zum Kap Helles (40°02′N, 26°12′O); dann über die Dardanellen bis Kumkale (40°00′N, 26°13′O); von dort in südlicher Richtung entlang der Westküste der Türkei bis zu dem Punkt bei 29°00′O; von dort genau nach Süden bis 34°00′N; von dort genau nach Westen bis 23°00′O; von dort genau nach Norden bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 37.7 (allgemein Levante genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt der türkischen Küste bei 29°00′O beginnt; von dort in östlicher Richtung entlang der Ostküste des Mittelmeeres bis zum Suezkanal verläuft; dann über die nördliche Einfahrt des Suezkanals hinaus entlang den Küsten Nordafrikas bis zu dem Punkt bei 25°00′O; von dort genau nach Norden bis 34°00′N; von dort genau nach Osten bis 29°00′O; von dort genau nach Norden bis zum Ausgangspunkt. Untergebiet 37.8 (allgemein Schwarzes Meer genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die am Kap Helles (40°02′N, 26°12′O) beginnt; von dort in östlicher Richtung entlang den Küsten des Schwarzen Meeres bis Kumkale (40°00′N, 26°13′O) verläuft; dann über die Dardanellen hinaus bis zum Ausgangspunkt.
IV. Indischer Ozean Gebiet 51 (Westlicher Indischer Ozean) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt der Ostküste Indiens bei 10°00′N beginnt; von dort genau nach Osten bis 85°00′O verläuft; von dort genau nach Süden bis 5°00′N; von dort genau nach Westen bis 80°00′O; von dort genau nach Süden bis 50°00′S; von dort genau nach Westen bis 30°00′O; von dort genau nach Norden bis zur Küste der Republik Südafrika; von dort in nordöstlicher Richtung entlang der Ostküste Afrikas bis zur nördlichen Einfahrt des Suezkanals; von dort in südöstlicher Richtung entlang der Ostküste des Roten Meeres; dann unter Umgehung der Arabischen Halbinsel entlang den Küsten des Irans, Pakistans und Indiens bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 51.6 (allgemein Madagascar und Kanal von Mosambik genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der Küste Tansanias bei 10°28′S beginnt; von dort genau nach Osten bis 45°00′O verläuft; von dort genau nach Norden bis 10°00′S; von dort genau nach Osten bis 55°00′O; von dort genau nach Süden bis 30°00′S; von dort genau nach Westen bis 40°00′O; von dort genau nach Norden bis zur Küste von Masambik; von dort in nördlicher Richtung entlang den Küsten Mosambiks und Tansanias bis zum Ausgangspunkt. Untergebiet 51.7 (Ozeanisches Untergebiet) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt bei 10°00′S, 55°00′O beginnt; von dort genau nach Osten bis 80°00′O verläuft; von dort genau nach Süden bis 50°00′S; von dort genau nach Westen bis 40°00′O; von dort genau nach Norden bis 30°00′S; von dort genau nach Osten bis 55°00′O; von dort genau nach Norden bis zum Ausgangspunkt.
V. Antarktis Gebiet 48 (Atlantik, Antarktis) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von dem Punkt bei 70°W an der Küste der Antarktis ausgeht, um über George VI Sound hinaus bis zu dem Punkt bei 70°W an der Südküste von Alexander Island zu verlaufen; von dort entlang der Ostküste dieser Insel bis zu dem Punkt ihrer Nordostküste bei 70°W; von dort genau nach Norden bis 60°S; von dort genau nach Osten bis 50°W; von dort genau nach Süden bis 50°S; von dort genau nach Osten bis 30°O; von dort genau nach Süden bis zur Küste der Antarktis; von dort in westlicher Richtung entlang den Küsten der Antarktis bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 48.1 (allgemein Halbinsel-Untergebiet genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von dem Punkt bei 70°W an der Küste der Antarktis ausgeht, um über George VI Sound hinaus bis zu dem Punkt bei 70°W an der Südküste von Alexander Island zu verlaufen; von dort entlang der Ostküste dieser Insel bis zu dem Punkt ihrer Nordostküste bei 70°W; von dort genau nach Norden bis 60°S; von dort genau nach Osten bis 50°W; von dort genau nach Süden bis 65°S; von dort genau nach Westen bis zu einem Punkt der Ostküste der Antarktis bei 65°S; von dort in nordöstlicher, dann südwestlicher Richtung entlang der Küste der Antarktis bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 48.2 (allgemein Südorkaden genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von dem Punkt bei 64°S, 50°W bis zu dem Punkt bei 57°S, 50°W verläuft, von dort genau nach Osten bis 30°W; von dort genau nach Süden bis 64°S; von dort genau nach Westen bis zum Ausgangspunkt. Untergebiet 48.3 (allgemein Südgeorgien genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die vom Punkt bei 57°S, 50°W bis zu dem Punkt bei 50°S, 50°W verläuft, von dort genau nach Osten bis 30°W; von dort genau nach Süden bis 57°S; von dort genau nach Westen bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 48.4 (allgemein Süd-Sandwich genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von einem Punkt bei 64°S, 30°W bis zu dem Punkt bei 50°S, 30°W verläuft; von dort genau nach Osten bis 20°W; von dort genau nach Süden bis 64°S; von dort genau nach Westen bis zum Ausgangspunkt. Untergebiet 48.5 (allgemein Weddell genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von einem Punkt bei 65° an der Ostküste der Antarktis ausgeht und genau nach Osten bis 50°W verläuft; von dort genau nach Norden bis 64°S; von dort genau nach Osten bis 20°W; dann genau nach Süden bis zur Küste der Antarktis; von dort in südwestlicher, dann in nordwestlicher Richtung entlang der Küste der Antarktis bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 48.6 (allgemein Bouvet genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von einem Punkt bei 20°W an der Küste der Antarktis ausgeht und genau nördlich bis 50°S verläuft; von dort genau östlich bis 30°O; von dort genau südlich bis zur Küste der Antarktis; von dort in westlicher Richtung entlang der Küste der Antarktis bis zum Ausgangspunkt. Untergebiete 58.4 bis 58.7 (Indischer Ozean, Antarktis) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von dem Punkt bei 30°O an der Küste der Antarktis ausgeht und genau nach Norden bis 45°S verläuft; von dort genau nach Osten bis 80°O von dort genau nach Süden bis 55° O; von dort genau nach Osten bis 150°O; von dort genau nach Süden bis zur Küste der Antarktis; von dort in westlicher Richtung entlang der Küste der Antarktis bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 58.4 (allgemein Enderby-Wilkes genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von dem Punkt bei 30°O an der Antarktisküste ausgeht und genau nach Norden bis 50°S verläuft; von dort genau nach Osten bis 60°O; von dort genau nach Süden bis 55°S; von dort genau nach Osten bis 150°O; von dort genau nach Süden bis zur Küste der Antarktis; von dort in westlicher Richtung entlang der Küste der Antarktis bis zum Ausgangspunkt. Bereich 58.4.1 Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von dem Punkt bei 80°O an der Antarktisküste ausgeht und genau nach Norden bis 55°S verläuft; von dort genau nach Osten bis 150°O; von dort genau nach Süden bis zur Küste der Antarktis; von dort in westlicher Richtung entlang der Küste der Antarktis bis zum Ausgangspunkt.
Bereich 58.4.2 Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von dem Punkt bei 30°O an der Küste der Antarktis ausgeht und genau nach Norden bis 62°S verläuft; von dort genau nach Osten bis 80°O; von dort genau nach Süden bis zur Küste der Antarktis; von dort in westlicher Richtung entlang der Küste der Antarktis bis zum Ausgangspunkt. Bereich 58.4.3 Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von dem Punkt bei 62°S, 60°O bis zu dem Punkt bei 55°S, 60°O verläuft; von dort genau nach Osten bis 80°O; von dort genau nach Süden bis 62°S; von dort genau nach Westen bis zum Ausgangspunkt.
Bereich 58.4.4 Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von dem Punkt bei 62°S, 30°O bis zu dem Punkt bei 50°S, 30°O verläuft; von dort genau nach Osten bis 60°O; von dort genau nach Süden bis 62°S; von dort genau nach Westen bis zum Ausgangspunkt. Untergebiet 58.5 (allgemein Kerguelen genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von dem Punkt bei 55°S, 60°O bis zu dem Punkt bei 45°S, 60°O verläuft; von dort genau nach Osten bis 80°O; von dort genau nach Süden bis 55°S; von dort genau nach Westen bis zum Ausgangspunkt. Untergebiet 58.6 (allgemein Crozet genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von dem Punkt bei 50°S, 40°O bis zu dem Punkt bei 45°S, 40°O verläuft; von dort genau nach Osten bis 60°O; von dort genau nach Süden bis 50°S; von dort genau nach Westen bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 58.7 (allgemein Edward und Marion genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von dem Punkt bei 50°S, 30°O bis zu dem Punkt bei 45°S, 30°O verläuft; von dort genau nach Osten bis 40°O; von dort genau nach Süden bis 50°S; von dort genau nach Westen bis zum Ausgangspunkt. Gebiet 88 (Pazifik, Antarktis) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von dem Punkt der Küste der Antarktis bei 150°O bis zu dem Punkt bei 60°S, 150°O verläuft; von dort genau nach Osten bis 70°W; von dort genau nach Süden bis zu einem Punkt bei 70°W an der Nordostküste von Alexander Island; von dort der Ostküste dieser Insel entlang bis zu einem Punkt ihrer Küste bei 70°W; von dort über den George VI Sound hinaus bis zu einem Punkt der Küste der Antarktis bei 70°W; von dort genau nach Westen entlang der Küste der Antarktis bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 88.1 (allgemein östliches Ross-Meer genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von einem Punkt der Küste der Antarktis bei 150°O bis zu einem Punkt bei 60°S, 150°O verläuft; von dort genau nach Osten bis 170°W; von dort genau nach Süden bis zur Küste der Antarktis; von dort in westlicher Richtung entlang der Küste der Antarktis bis zum Ausgangspunkt. Untergebiet 88.2 (allgemein westliches Ross-Meer genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von einem Punkt der Küste der Antarktis bei 170°W bis zu einem Punkt bei 60°S, 170°W verläuft; von dort genau nach Osten bis 105°W; von dort genau nach Süden bis zur Küste der Antarktis; von dort in westlicher Richtung entlang der Küste der Antarktis bis zum Ausgangspunkt.
Untergebiet 88.3 (allgemein Amundsen-Meer genannt) Die Meeresgewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von einem Punkt der Küste der Antarktis bei 105°W bis zu einem Punkt bei 60°S, 105°W verläuft; von dort genau nach Osten bis 70°W; von dort genau nach Süden bis zu einem Punkt der Nordostküste von Alexander Island bei 70°W; von dort entlang der Ostküste dieser Insel bis zu einem Punkt ihrer Küste bei 70°W; von dort über den George VI Sound hinaus bis zu einem Punkt der Küste der Antarktis bei 70°W; von dort genau nach Westen entlang der Küste der Antarktis bis zum Ausgangspunkt. --------------------------------------------------