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86/88/EWG, Euratom: Beschluß des Rates vom 10. März 1986 zum Abschluß des Rahmenabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Königreich Norwegen

CELEX
31986D0088
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1986-03-10
In force since
1986-03-10
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

86/88/EWG, Euratom: Beschluß des Rates vom 10. März 1986 zum Abschluß des Rahmenabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Königreich Norwegen Amtsblatt Nr. L 078 vom 24/03/1986 S. 0026 - 0026 ***** BESCHLUSS DES RATES vom 10. März 1986 zum Abschluß des Rahmenabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Königreich Norwegen (86/88/EWG, Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, auf Empfehlung der Kommission, in der Erwägung , daß das Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Königreich Norwegen genehmigt werden sollte - BESCHLIESST:

Artikel 1 Das Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Königreich Norwegen wird im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Rahmenabkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 13 des Rahmenabkommens vorgesehene Mitteilung vor. Geschehen zu Brüssel am 10. März 1986. Im Namen des Rates Der Präsident H. van den BRÖK

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