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Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 23. Juni 1986 betreffend die künftige Ausrichtung der Politik der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Schutz und zur Förderung der Interessen der Verbraucher

CELEX
31986Y0705(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1986-06-23
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 23. Juni 1986 betreffend die künftige Ausrichtung der Politik der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Schutz und zur Förderung der Interessen der Verbraucher Amtsblatt Nr. C 167 vom 05/07/1986 S. 0001 - 0002 ENTSCHLIESSUNG DES RATESvom 23. Juni 1986betreffend die künftige Ausrichtung der Politik der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Schutz und zur Förderung der Interessen der Verbraucher(86/C 167/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, nach Kenntnisnahme von der Mitteilung der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:

Nach Artikel 2 des Vertrages ist es Aufgabe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung und eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung zu fördern. Die Verbesserung der Lebensqualität ist eine der Aufgaben der Gemeinschaft; diese Aufgabe setzt unter anderem den Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher voraus. Die Erfuellung dieser Aufgabe erfordert die Durchführung einer Gemeinschaftspolitik zum Schutz und zur Unterrichtung der Verbraucher.

Die Staats- und Regierungschefs haben auf ihrer Konferenz am 19. und 20. Oktober 1972 in Paris diese Notwendigkeit betont, indem sie die Organe der Gemeinschaft aufforderten, die Maßnahmen zugunsten des Verbraucherschutzes zu verstärken und zu koordinieren. In Anbetracht der Ergebnisse der Durchführung der beiden in den Jahren 1975 (1) und 1981 (2) angenommenen Aktionsprogramme der Gemeinschaft sollten nunmehr die Ziele und Prioritäten für künftige Gemeinschaftsaktionen zugunsten der Verbraucher festgelegt werden. Es ist wünschenswert, daß die Gemeinschaft bei der Vollendung des Binnenmarktes Maßnahmen für ein hohes Niveau an Verbraucherschutz insbesondere hinsichtlich der Qualität und Sicherheit der Erzeugnisse trifft.

Die Kommission hat dem Rat eine Mitteilung mit dem Titel ,,Neuer Impuls für die Politik der Verbraucher'' übermittelt, die die Ziele und Prioritäten darstellt, die sie in dieser Hinsicht in Aussicht nimmt - BEGRÜSST die Vorlage der Mitteilung der Kommission, nimmt deren Analyse der wesentlichen in der Vergangenheit aufgetretenen Probleme zur Kenntnis, anerkennt die Grundlagen und unterstützt die Ziele des Programms für einen ,,Neuen Impuls'', insbesondere soweit sie sich auf ein hohes Niveau für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher und die Steigerung ihrer Möglichkeiten richten, Nutznießer des Gemeinsamen Marktes zu werden; beide Elemente stellen in der Tat einen wichtigen Schritt in Richtung auf ein ,,Europa der Bürger'' dar;

BILLIGT das Ziel, Verbraucherinteressen im Rahmen anderer Gemeinschaftspolitiken stärker zu berücksichtigen, insbesondere derjenigen betreffend die Vollendung des Binnenmarktes, vor allem hinsichtlich der Verbesserung der Qualität von Erzeugnissen und Dienstleistungen, die Landwirtschaft, den Wettbewerb und den Verkehr, und fordert die Kommission auf, dem Rat Bericht zu erstatten, wie sie dieses Ziel zu erreichen gedenkt; FORDERT die Kommission AUF, unter Berücksichtigung des in der Mitteilung enthaltenen Arbeitsprogramms Vorschläge zu entwickeln und zu unterbreiten, damit der Rat, wo dies zweckmässig ist, zu gegebener Zeit Entscheidungen treffen und die zur Vollendung des Binnenmarktes notwendigen Maßnahmen innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraums zu Ende führen kann;

IST DER AUFFASSUNG, daß zu diesem Zweck und im Rahmen der Ziele der Verbraucherpolitik der Gemeinschaft Gesetzgebungsvorschläge sich auf die Bereiche konzentrieren sollen, die einen Gemeinschaftsbezug haben. Wo eine Notwendigkeit zur Rechtsangleichung auf Gemeinschaftsebene besteht, sollen die Vorschläge für eine solche Angleichung im Geiste der ,,Neuen Konzeption'' erfolgen, wie sie in der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 niedergelegt ist; ERINNERT an die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 1985 und unterstreicht dabei die Bedeutung der Förderung anderer als reglementierender Konzepte, soweit diese reelle Möglichkeiten zur Erzielung wesentlicher Fortschritte bieten;

BEKRÄFTIGT die Bedeutung von Erziehung und Aufklärung der Verbraucher für den Schutz ihrer Interessen und als Voraussetzung dafür, daß sie den grösstmöglichen Nutzen aus der Vollendung des Binnenmarkts ziehen können; STELLT FEST, daß die Kommission beabsichtigt, insbesondere in der Phase der Vorbereitung ihrer Vorschläge für eine umfangreiche Anhörung der in Frage kommenden Interessengruppen Sorge zu tragen. (1) ABl. Nr. C 92 vom 25. 4. 1975, S. 1. (2) ABl. Nr. C 133 vom 3. 6. 1981, S. 1.

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