Skip to content
Seqlense EUR-Lex

87/565/EWG: Beschluß des Rates vom 16. November 1987 betreffend den Abschluß des Protokolls zur Änderung des GATT-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen

CELEX
31987D0565
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1987-11-16
In force since
1987-11-16
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

87/565/EWG: Beschluß des Rates vom 16. November 1987 betreffend den Abschluß des Protokolls zur Änderung des GATT-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen Amtsblatt Nr. L 345 vom 09/12/1987 S. 0024 - 0024 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 13 S. 0088 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 13 S. 0088 ***** BESCHLUSS DES RATES vom 16. November 1987 betreffend den Abschluß des Protokolls zur Änderung des GATT-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (87/565/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Gemeinschaft und die anderen Vertragsparteien des GATT-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (1) haben Verhandlungen nach Artikel IX Absatz 6 Buchstabe b) mit dem Ziel geführt, einige Bestimmungen des Übereinkommens zu verbessern. Das Ergebnis der Verhandlungen ist für die Gemeinschaft annehmbar - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Protokoll zur Änderung des GATT-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen wird im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Protokoll rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Geschehen zu Brüssel am 16. November 1987. Im Namen des Rates Der Präsident P. SIMONSEN (1) ABl. Nr. L 71 vom 17. 3. 1980, S. 44.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions