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88/229/Euratom: Beschluss der Kommission vom 26. Februar 1988 betreffend den Abschluß einer Vereinbarung über eine Beteiligung der Europäischen Atomgemeinschaft an der Erstellung eines Konzeptentwurfs für einen Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) mit Japan, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika durch die Kommission für die und im Namen der Gemeinschaft

CELEX
31988D0229
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1988-02-26
In force since
1988-02-26
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

88/229/Euratom: Beschluss der Kommission vom 26. Februar 1988 betreffend den Abschluß einer Vereinbarung über eine Beteiligung der Europäischen Atomgemeinschaft an der Erstellung eines Konzeptentwurfs für einen Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) mit Japan, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika durch die Kommission für die und im Namen der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. L 102 vom 21/04/1988 S. 0031 - 0044 ***** BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 26. Februar 1988 betreffend den Abschluß einer Vereinbarung über eine Beteiligung der Europäischen Atomgemeinschaft an der Erstellung eines Konzeptentwurfs für einen Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) mit Japan, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika durch die Kommission für die und im Namen der Gemeinschaft (88/229/Euratom) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Rat hat mit seinem Beschluß vom 8. Februar 1988 den Abschluß der Vereinbarung über die Beteiligung der Europäischen Atomgemeinschaft an der Erstellung eines Konzeptentwurfs für einen Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) mit Japan, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika gebilligt - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Vereinbarung über die Beteiligung der Europäischen Atomgemeinschaft an der Erstellung eines Konzeptentwurfs für einen Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) mit Japan, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den Vereinigten Staaten von Amerika wird im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen.

Der Text der Vereinbarung ist diesem Beschluß als Anlage beigefügt. Artikel 2 Der Präsident der Kommission ist ermächtigt, die Person zu benennen, die befugt ist, dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation (Teil B der Vereinbarung über die Beteiligung) im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft zu antworten. Brüssel, den 26. Februar 1988 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Vizepräsident FÜR JAPAN T . KAZUHARA FÜR DIE UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN E . VELIKHOV FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA J . DECKER B . BRIEF DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 26 .

FEBRUAR 1988 SIR, ICH BEEHRE MICH, AUF IHR SCHREIBEN VOM 2 . NOVEMBER 1987 AN DEN LEITER DER DELEGATION DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN BEI DEN INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN IN WIEN ZURÜCKZUKOMMEN, MIT DEM DIE EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT ( EURATOM ) AUFGEFORDERT WIRD, ZUSAMMEN MIT JAPAN, DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AN DER ERSTELLUNG EINES KONZEPTENTWURFS FÜR EINEN INTERNATIONALEN THERMONUKLEAREN VERSUCHSREAKTOR ( ITER ) IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM MANDAT UND DEN EMPFEHLUNGEN DER AUFZEICHNUNG ÜBER DIE ZWEITE SITZUNG DES ITER-VIERPARTEIEN-INITIATIVAUSSCHUSSES ( WIEN, 18 .

UND 19 . OKTOBER 1987 ) _ DIE IHREM SCHREIBEN ALS ANLAGE BEIGEFÜGT SIND _ MITZUWIRKEN . ICH BEEHRE MICH, IHNEN MITZUTEILEN, DASS EURATOM EINVERSTANDEN IST, AN DEN VORSTEHEND GENANNTEN AKTIVITÄTEN ZU DEN IN IHREM SCHREIBEN SOWIE DESSEN ANLAGEN GENANNTEN BEDINGUNGEN TEILZUNEHMEN . GENEHMIGEN SIE, HERR . . . . . , DEN AUSDRUCK MEINER AUSGEZEICHNETSTEN HOCHACHTUNG . FÜR DIE KOMMISSION MICHÄL GOPPEL LEITER DER DELEGATION

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