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88/41/EWG: Empfehlung der Kommission vom 10. Dezember 1987 betreffend die Einbeziehung und stärkere Mitwirkung der Verbraucher bei den Normungsarbeiten

CELEX
31988H0041
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
1987-12-10
In force since
1987-12-11
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

88/41/EWG: Empfehlung der Kommission vom 10. Dezember 1987 betreffend die Einbeziehung und stärkere Mitwirkung der Verbraucher bei den Normungsarbeiten Amtsblatt Nr. L 023 vom 28/01/1988 S. 0026 - 0026 ***** EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 10. Dezember 1987 betreffend die Einbeziehung und stärkere Mitwirkung der Verbraucher bei den Normungsarbeiten (88/41/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Verbesserung der Lebensbedingungen ihrer Bürger einschließlich des Schutzes der Gesundheit, der Sicherheit und der Verbraucherinteressen ist eines der Ziele der Gemeinschaft.

In der Entschließung des Rates vom 14. April 1975 zu dem ersten Programm der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für eine Politik zum Schutz und zur Unterrichtung der Verbraucher (1) wurde das Recht auf Schutz der Gesundheit und Sicherheit als eines der fünf fundamentalen Rechte der Verbraucher anerkannt; dieses Programm wie auch das am 19. Mai 1981 genehmigte zweite Programm (2), in dem die Grundsätze für vorrangige Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene insbesondere zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Verbraucher festgelegt wurden, beruht auf dem Dialog zwischen Verbrauchern und Herstellern/Händlern, in Anbetracht des neuen Impulses für die Politik zum Schutz der Verbraucher (3), nach Kenntnisnahme der Entschließung des Rates vom 7.

Mai 1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung (4), nach Kenntnisnahme der Schlußfolgerungen des am 4. und 5. Juni 1987 in Brüssel abgehaltenen Europäischen Forums über Verbraucher und europäische Normung, in der Erwägung, daß die Kommission in ihrer Mitteilung über die Mitwirkung der Verbraucher an den Normungsarbeiten vorgeschlagen hat, einen Beschluß dahingehend zu fassen, sich mit CEN/CENELEC über eine neue Arbeitsweise zu verständigen und ein vorrangiges Normungsprogramm für Konsumgüter im Interesse der Verbraucher vorzubereiten - GIBT FOLGENDE EMPFEHLUNG AB:

1. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, sich an den Maßnahmen der Kommission, mit denen folgende Ziele verfolgt werden, zu beteiligen: a) Veranlassung der nationalen und europäischen Normungsorganisationen, - für eine aktive Mitwirkung der Verbraucher sowie aller übrigen interessierten Parteien (Hersteller, Benutzer, Händler und Gewerkschaften) an ihren Arbeiten Sorge zu tragen; - eine Auswahl von Verbrauchervertretern, die von Verbraucherorganisationen benannt werden, sicherzustellen, damit diese als Delegationsmitglieder der nationalen Normungsgremien in den betreffenden technischen Ausschüssen von CEN/CENELEC auftreten können; b) Ermutigung der Verbrauchervertreter, deutliche Prioritäten für die Normung auf Gemeinschaftsebene festzusetzen, die einen grösseren Verbraucherschutz zum Ziel haben.

2. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, damit die Verbraucher bei den europäischen Normungsarbeiten ohne Verdienstausfall effizient mitwirken können. Brüssel, den 10. Dezember 1987 Für die Kommission Grigoris VARFIS Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. C 92 vom 25. 4. 1975, S. 1. (2) ABl. Nr. C 133 vom 3. 6. 1981, S. 1. (3) KOM(85) 314 endg. (4) ABl. Nr. C 136 vom 4. 6. 1985, S. 1.

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