Verordnung (EWG) Nr. 3491/88 der Kommission vom 9. November 1988 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren gehören in der Kombinierten Nomenklatur zu den in Spalte 2 der Tabelle genannten entsprechenden KN-Code.
Article 2
Diese Verordnung tritt am 21. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions