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Entschließung des Rates vom 25. Januar 1988 über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Cadmium

CELEX
31988Y0204(03)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1988-01-25
In force since
1988-01-25
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 25. Januar 1988 über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Cadmium Amtsblatt Nr. C 030 vom 04/02/1988 S. 0001 - 0001 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 25. Januar 1988 über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Cadmium (88/C 30/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - in Erwägung nachstehender Gründe: Die Cadmiumexposition von Mensch und Umwelt hat in den letzten Jahrzehnten wegen der umfangreichen Verwendung dieses Elements ständig zugenommen. In einigen Gebieten hat sie kritische Werte erreicht und stellt ein Problem für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar.

Die Verschmutzung durch Cadmium ist ein vielschichtiges und schwieriges Problem, weil es sich um eine ,,multiple'' Verschmutzung handelt, die alle Umweltbereiche beeinträchtigt. Cadmium kann in zahlreichen Phasen der Herstellungs-, Fertigungs-, Verwendungs- und Beseitigungsprozesse in die Umwelt gelangen und ohne weiteres zwischen den verschiedenen Umweltbereichen wandern. Für die Wirksamkeit eines Gemeinschaftsprogramms zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Cadmium bedarf es hinreichender wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse über die Wege der Verseuchung von Mensch und Umwelt - vertritt die Ansicht, daß unbeschadet der in diesem Bereich getroffenen einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen weitere Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene ergriffen werden sollten, um die Verschmutzung durch Cadmium zu kontrollieren und zu verringern, damit die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser geschützt werden, vertritt die Ansicht, daß es in verschiedenen Gebieten erforderlich sein kann, die Messung und Überwachung des Cadmiumgehalts in der Umwelt, z.

B. im Boden, zu intensivieren, fordert die Kommission auf, im Benehmen mit den Mitgliedstaaten die Prüfung der Bedeutung und Einstufung der Quellen der Verseuchung von Mensch und Umwelt durch Cadmium anhand von wissenschaftlichen und technischen Untersuchungen fortzuführen und ihm hierüber einen Bericht vorzulegen, begrüsst das von der Kommission vorgeschlagene Aktionsprogramm als eine weitere Maßnahme zur Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Cadmium und ist sich darin einig, daß eine solche Kontrolle durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen unter Berücksichtigung der verschiedenen Quellen der Verschmutzung durch Cadmium, einschließlich diffuser Quellen, durchgeführt werden sollte, fordert die Kommission auf, unverzueglich die Ausarbeitung gezielter Maßnahmen, wie sie in dem Aktionsprogramm aufgeführt sind, fortzusetzen und dabei die einschlägigen Bestimmungen der Gemeinschaft zu berücksichtigen, betont, daß die Strategie zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Cadmium sich im Interesse des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt aufgrund der Ergebnisse wissenschaftlicher und technischer Untersuchungen auf folgende Maßnahmen konzentrieren sollte: - Beschränkung der Verwendung von Cadmium auf Bereiche, in denen es keine geeigneten Alternativen gibt; -Anregung der Forschung und Entwicklung - in bezug auf Ersatzstoffe und technologische Derivate, insbesondere Förderung der Entwicklung weiterer Alternativen zur Verwendung von Cadmium in Farbstoffen, Stabilisatoren und bei der Cadmierung; -in bezug auf den Cadmiumgehalt der zur Herstellung von Phosphatdüngern verwendeten Ausgangsstoffe; -von Tabaksorten und Nahrungspflanzen mit geringerem Cadmiumgehalt; -Einsammeln und Wiederverwerten von cadmiumhaltigen Erzeugnissen, z.

B. Akkumulatoren und Batterien; -Entwicklung einer Strategie zur Verringerung der Verbringung von Cadmium in den Boden, z. B. durch geeignete Maßnahmen zur Überwachung des Cadmiumgehalts von Phosphatdüngern, die sich auf eine entsprechende Technologie stützen und keine übermässigen Kosten verursachen, unter Berücksichtigung der Umweltbedingungen in den verschiedenen Regionen der Gemeinschaft;-Bekämpfung der bedeutenden Quellen der Luft- und Wasserverschmutzung.

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