Sonderbericht Nr. 4/88 über die im Rahmen der Abkommen von Lomé finanzierte regionale Zusammenarbeit zusammen mit den Antworten der Kommission Amtsblatt Nr. C 188 vom 18/07/1988 S. 0034 - 0056 SONDERBERICHT Nr. 4/88 über die im Rahmen der Abkommen von Lomé finanzierte regionale Zusammenarbeit zusammen mit den Antworten der Kommission (88/C 188/03) (Bemerkungen gemäß Artikel 206a Absatz 4 des EWG-Vertrags) INHALT >PIC FILE= "T0050279"> 1. EINLEITUNG Gegenstand des Berichts 1.1. Ein Teil jedes im Rahmen der Abkommen von Lomé errichteten Europäischen Entwicklungsfonds ist für die Finanzierung der Vorhaben und Programme zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten, d.h. der regionalen Zusammenarbeit, bestimmt.
Der dafür bereitgestellte Anteil belief sich bei dem Abkommen von Lomé I (1976-1980) auf 10 % der Gesamtzuweisung, bei dem Abkommen von Lomé II (1981-1986) auf 14 % und bei dem Abkommen von Lomé III (1986-1990) auf 13,3 %. 1.2. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die vorgesehenen Mittel für die regionale Zusammenarbeit im Rahmen der drei Abkommen von Lomé und über ihre Aufteilung auf die sieben Regionen. Tabelle 2 zeigt die Aufteilung dieser Mittel nach Wirtschaftssektoren mit Ausnahme der im Rahmen des Abkommens von Lomé III vorgesehenen Mittel, die nicht vorher aufgeteilt wurden. Aus Anhang I dieses Berichts geht hervor, welche Staaten jeweils zu einer Region gehören, ferner werden die wichtigsten Wirtschaftsindikatoren dieser Staaten angegeben.
1.3. Der vorliegende Bericht über die Durchführung der regionalen Zusammenarbeit im Rahmen der Abkommen von Lomé I und Lomé II stützt sich auf die vom Hof 1987 durchgeführte Prüfung einer ganzen Reihe von Vorhaben und Programmen, von denen die meisten ausserdem Gegenstand einer Prüfung des Hofes an Ort und Stelle in den Ländern der Durchführung waren. Etwa 50 % aller Finanzierungsbeschlüsse und 60 % aller Zahlungen im Bereich der regionalen Zusammenarbeit waren Gegenstand einer solchen Prüfung. Politiken der regionalen Zusammenarbeit 1.4. Seit der Verlangsamung des Weltwirtschaftswachstums Anfang der siebziger Jahre ließ sich eine Verschärfung des internationalen Wettbewerbs im Bereich des Handels und eine Zunahme des Handelsprotektionismus beobachten.
Ebenfalls innerhalb dieses Zeitraums ging aufgrund des technologischen Fortschritts die Nachfrage nach Rohstoffen und unqualifizierten Arbeitskräften zurück, wodurch sich die Handelsbedingungen der Entwicklungsländer verschlechterten. Die Dürre, deren Folgen eine Verringerung der Agrarausfuhren und eine geringere Selbstversorgung mit Lebensmitteln sind, hat die Finanzlage vieler AKP-Staaten noch weiter verschlechtert. Die sich daraus ergebende Stagnation der Wirtschaftsentwicklung hat die Abhängigkeit dieser Länder von den Industrienationen verstärkt. 1.5. Angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der AKP-Staaten ist das vorrangige Ziel der Politiken der regionalen Zusammenarbeit die Entwicklung der Wirtschaft, insbesondere die Schaffung grösserer Märkte, wodurch Handel und Industrieproduktion belebt und die bestehende Abhängigkeit von den Einfuhren verringert werden sollen.
1.6. Die Grundsätze der regionalen Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten wurden von der 1975 gebildeten "AKP-Gruppe" ausgearbeitet, deren Arbeiten mit der 1977 verabschiedeten Erklärung von SUVA in dem "Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten" mündeten, an das sich die regionale Zusammenarbeit im Rahmen der Abkommen von Lomé anlehnt. Das Europäische Parlament hat in mehreren Entschließungen die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten hervorgehoben. Die Beratende Versammlung AKP-EWG hat bei ihrer Zusammenkunft in Arusha im Februar 1987 zur Überprüfung der Entwicklungshilfepolitik besonderes Gewicht auf die regionale Zusammenarbeit gelegt. >PIC FILE= "T0050280"> >PIC FILE= "T0050281"> 1.7.
Die Ziele der regionalen Zusammenarbeit und die einzusetzenden Mittel, mit denen ihre Verwirklichung gewährleistet werden soll, sind in den Artikeln 133 und 135 des Abkommens von Lomé II festgelegt und in Anhang 2 dieses Berichts aufgeführt. Das Abkommen von Lomé III basiert auf denselben Bestimmungen wie das Abkommen von Lomé I, hebt jedoch darüber hinaus die Stärkung der Selbstversorgung und der Ernährungssicherheit hervor. 1.8. Erfolg oder Misserfolg der regionalen Zusammenarbeit hängen weitgehend von dem politischen Willen ab, diese unter gegenseitiger Anerkennung der Souveränität der jeweiligen Staaten, die sehr unterschiedliche politische und wirtschaftliche Systeme haben und deren Einkommensniveaus stark voneinander abweichen, durchzuführen.
Die Interessen eines Staates wie Nigeria, der über Öleinkünfte verfügt, fast 100 Mio Einwohner hat und dessen Bruttosozialprodukt 74 % des gesamten Bruttosozialprodukts der Region Westafrika darstellt, unterscheiden sich natürlich von denen der 15 anderen Staaten dieser Region. Verwaltung der regionalen Zusammenarbeit 1.9. Die Finanzierungsvorschläge für Vorhaben im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit werden der Kommission oder gegebenfalls der Europäischen Investitionsbank gemeinsam von mindestens zwei AKP-Staaten oder dem AKP-Sekretariat in Brüssel vorgelegt. Ist der Finanzierungsbeschluß durch die Kommission getroffen, so erfolgt die Durchführung nach demselben Muster wie bei den anderen durch den EEF finanzierten Vorhaben.
Die Vertragsvergabe und die Auszahlungen werden von einem "regionalen Anweisungsbefugten" bewilligt, welcher durch einen gemeinsamen Beschluß der Staaten, in denen das Vorhaben konkret durchgeführt wird, bestimmt wird. Der Beauftragte der Kommission des Staates, in dem der regionale Anweisungsbefugte ansässig ist, ist für die technische und finanzielle Überwachung zuständig. Tätigkeiten von allgemeinem Interesse und Zuschüsse an Einrichtungen wie das Zentrum für industrielle Entwicklung werden direkt von der Kommission in Brüssel verwaltet. 2. FINANZIELLE DURCHFÜHRUNG Vorteile einzelner Staaten 2.1.
Die Aufteilung der im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten Mittel auf die sieben Regionen (siehe Tabelle 1) ist stark an die Anzahl und die Fläche der Staaten, die diese Regionen bilden, geknüpft. Nicht jeder AKP-Staat erhält jedoch unbedingt einen Mittelanteil, der seinem flächenmässigen Anteil an der jeweiligen Region entspricht. Die besondere Situation bestimmter Staaten - beispielsweise die geographische Lage oder die Auswirkungen der Dürre - findet Berücksichtigung, um eine Vorrangigkeit bei der Zuweisung der verfügbaren, beschränkten Mittel zu rechtfertigen.
Darüber hinaus sehen die Abkommen von Lomé vor, daß die am wenigsten entwickelten Länder vorrangig Mittel erhalten können, insbesondere wenn es um Infrastrukturvorhaben geht. 2.2. Weitere Abweichungen von einer proportionalen Verteilung der Mittel wurden zugunsten der Länder festgestellt, die über eine besser ausgebaute Verwaltungsorganisation und über bessere Mittel verfügen, um Finanzierungsanträge zu formulieren und abzustützen ; darüber hinaus wurden Abweichungen zugunsten der Länder festgestellt, die von der Tatsache, daß sie Sitz einer regionalen Organisation sind, profitiert haben.
2.3. Die meisten Regionalvorhaben bringen das Land, in dem sie durchgeführt werden, in den Genuß wichtiger Vorteile, indem sie lokale Baufirmen einbeziehen, die Beschäftigungsmöglichkeiten vergrössern und das nationale Prestige steigern. Diese Vorteile sind dann am eindeutigsten, wenn ein aus regionalen Mitteln finanziertes Vorhaben denjenigen Staaten, die nicht Sitz der Einrichtung sind, wenig Nutzen bringt. In Ziffer 3.26 dieses Berichts werden als Beispiel zwei Bildungseinrichtungen in Gabun genannt. Es darf jedoch nicht vergessen werden, daß sich diese Art Vorteil leicht in einen Nachteil umkehren kann, wenn sich die anderen an dem Vorhaben beteiligten Staaten weigern, ihren Anteil an den Betriebskosten zu tragen.
2.4. Ist ein nationales Vorhaben mit sehr hohen Kosten verbunden, so bringt der betreffende Staat diese Kosten durch eine entsprechende Verringerung der Mittel auf, die im Rahmen seiner nationalen Zuweisung für andere Zwecke zur Verfügung stehen. Was die Regionalvorhaben betrifft, so haben jedoch alle Staaten einer Region unter der Verschwendung von Mitteln durch einen Staat zu leiden. Dies war beispielsweise der Fall, als die Behörden von Burkina Faso einen Vertrag über den Bau einer regionalen Schule an eine lokale Gesellschaft vergeben hatten, deren Kosten 0,3 Mio ECU über dem günstigsten Angebot lagen, wodurch sich die Vertragskosten um 50 % erhöhten.
VERWENDUNGSRATE DER MITTELZUWEISUNGEN IM RAHMEN DER REGIONALEN ZUSAMMENARBEIT 2.5. Am 31. Dezember 1987 waren 92 % der Mittelzuweisungen zugunsten der regionalen Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens von Lomé I ausgezahlt. Zum gleichen Zeitpunkt, 22 Monate nach dem Auslaufen des Abkommens von Lomé II, waren 97 % der innerhalb dieses Abkommens vorgesehenen Mittel für regionale Zusammenarbeit gebunden und 57 % ausgezahlt. 2.6. Der festgestellte Rückstand bei der Verwendung dieser Mittelzuweisung ist zu einem Teil darauf zurückzuführen, daß eine gewisse Zeitspanne notwendig war, um zwischen zwei oder mehreren Staaten eine Einigung über die Finanzierungsanträge zu erreichen und um anschließend Schwierigkeiten bei der Durchführung von Vorhaben, die auf mehrere Staaten verteilt sind, auszuräumen.
Insbesondere die Vorhaben im Energiesektor wurden nur langsam durchgeführt, wie in diesem Bericht an späterer Stelle erläutert wird. Zusätzliche Verzögerungen bei der Verwendung der Mittelzuweisungen sind auf Mängel bei der Finanzverwaltung zurückzuführen : eine Reihe von Einsparungen bei zu großzuegig bemessenen Mittelbindungen für bereits realisierte Vorhaben müssen innerhalb der Konten des fünften EEF neu verteilt werden, so etwa 5,0 Mio ECU für zwischen 1982 und 1985 durchgeführte Programme zur Handelsförderung sowie 2,5 Mio ECU, die im Rahmen eines Sonderdarlehens zugunsten der Phosphatindustrie im Senegal gewährt wurden, und eine ganze Reihe kleinerer Beträge für Vorhaben im Bereich der technischen Hilfe.
3. DURCHFÜHRUNG NACH WIRTSCHAFTSSEKTOREN 3.1. In den folgenden Ziffern geht es um die Prüfung der finanziellen Unterstützung, die den einzelnen Wirtschaftssektoren im Rahmen der Abkommen von Lomé I und Lomé II gewährt wurde (siehe Tabelle 2). Transport und Verkehr 3.2. Der Bereich Transport und Verkehr nimmt eine vorrangige Stellung innerhalb der regionalen Zusammenarbeit ein, da 52 % (176 Mio ECU) der im Rahmen des Abkommens von Lomé I zur Verfügung stehenden regionalen Mittel und 33 % (211 Mio ECU) der im Rahmen von Lomé II zur Verfügung stehenden regionalen Mittel an ihn gingen. Die Prüfung von 12 Regionalvorhaben in diesem Bereich im Gesamtbetrag von 100 Mio ECU zeigt, daß die Erfolgsquote dieser Vorhaben hoch ist, da die beteiligten Staaten aufgrund ihres gemeinsamen Interesses an verbesserten Verkehrsverbindungen stärker zur Kooperation bereit sind.
3.3. Die Vorhaben, bei denen die Ziele nicht erreicht werden konnten, waren Opfer politischer Instabilität. Dies gilt insbesondere für die Wiedereröffnung der Eisenbahnlinie zwischen Sambia, Zaire und dem Hafen Lobito in Angola. Wegen des andauernden Bürgerkriegs in Angola blieb diese Linie geschlossen, und das für die staatlichen Eisenbahngesellschaften in Sambia und Zaire bestimmte rollende Material, das 1980 mit einem Zuschuß in Höhe von 8 Mio ECU aus regionalen Mitteln finanziert worden war, wurde nicht auf dieser. Linie verwendet. Für die Zuweisung von Mitteln zu diesem Vorhaben gab es kaum eine Rechtfertigung, da der Bürgerkrieg zum Zeitpunkt des Finanzierungsbeschlusses bereits ausgebrochen war.
3.4. Die Gemeinschaft hat sich mit 10 Mio ECU an dem Ausbau einer zwischen Kakuma im Norden Kenias und Juba im Süden Sudans bestehenden Schotterstrasse beteiligt, durch die der Sudan mit dem Hafen Mombasa in Kenia verbunden werden sollte, ohne Uganda zu durchqueren. Der Strassenabschnitt auf sudanesischem Gebiet wurde nicht fertiggestellt, was in erster Linie auf Unruhen in dem betroffenem Gebiet zurückzuführen ist. Die regionale Zielsetzung des in Kenia verwirklichten, unter allen klimatischen Bedingungen befahrbaren Strassenabschnitts wurde also nicht erreicht. 3.5. Im Rahmen des zweiten Abkommens von Lomé wurde der West Indies Shipping Corporation (WISCO) ein Darlehen zu Sonderbedingungen in Höhe von 5,9 Mio ECU zur Finanzierung eines zuverlässigen und regelmässigen Schiffsverkehrs zwischen den am wenigsten entwickelten karibischen Staaten gewährt.
Dieses Ziel wurde aus den nachfolgenden Gründen nicht voll erreicht : 1984 erwarb die WISCO auf Anraten eines Schiffsmaklers und mit Zustimmung der Kommission zwei Schiffe, die grösser waren als die beiden im Finanzabkommen vorgesehenen kleineren Containerschiffe mit kürzerer Liegezeit. Die Mittel reichten dann jedoch nicht mehr für den Kauf der vorgesehenen Container aus, die nun zu einem hohen Preis geliehen werden. Auch für den Erwerb von Be- und Entladevorrichtungen waren keine Mittel mehr vorhanden. Nur eines der Schiffe läuft die am wenigsten entwickelten Länder an und seine Liegezeit ist länger als vorgesehen.
Das zweite Schiff wird auf dem Seefahrtsweg nach Miami eingesetzt, auf dem der Wettbewerb sehr groß ist. Der Einsatz dieser beiden Schiffe ist mit einem Verlust von 1,8 Mio ECU pro Jahr verbunden, und die karibischen Mitgliedstaaten sind immer weniger bereit, diesen Verlust zu subventionieren. Die Zukunft der WISCO ist unsicher, insbesondere da mehrere Regierungen aus der Vereinigung ausgetreten sind. Industrie, Energiewirtschaft, Bergbau 3.6. Die miteinander verknüpften Bereiche Industrie (insbesondere die Entwicklung von Unternehmen, die in mehreren AKP-Staaten arbeiten), Energiewirtschaft und Bergbau bilden einen Sektor der regionalen Finanzzusammenarbeit, an den 20 % (68 Mio ECU) der im Rahmen des Abkommens von Lomé I und 12 % (74 Mio ECU) der im Rahmen des Abkommens von Lomé II bereitgestellten regionalen Mittel fallen.
Die in diesem Bereich gefassten Finanzierungsbeschlüsse sind in Tabelle 3 zusammengefasst, die diesbezueglichen Bemerkungen sind, nach Bereichen gegliedert, den nachfolgenden Ziffern zu entnehmen. Industrie 3.7. Die Abkommen von Lomé sehen den Aufbau regionaler und interregionaler Unternehmen vor, als Mittel zur Schaffung von Märkten, die groß genug sind, um Industrieoperationen auf einem wirtschaftlich lebensfähigen Niveau zu ermöglichen. Das erste und ehrgeizigste durch den EEF finanzierte Unternehmen dieser Art war ein Zementwerk in Togo. Die Regierungen Ghanas, der Elfenbeinküste und Togos hielten gleiche Anteile an der Gesellschaft (Société des Ciments de l'Afrique de l'Oüst (CIMAO)).
3.8. An den Gesamtkosten des Werks in Höhe von 250 Mio ECU beteiligten sich die im Rahmen der Abkommen von Lomé I und Lomé II errichteten EEF mit insgesamt 33,5 Mio ECU (Finanzierungsbeschlüsse von 1977 und 1982) und die EIB mit 20 Mio ECU aus eigenen Mitteln. Sechs weitere Geber beteiligten sich mit Darlehen, darunter als wichtigster Geldgeber die Weltbank mit 53 Mio ECU. Die Mittel aus dem EEF wurden für den Bau einer Eisenbahnverbindung (12,9 Mio ECU), den Bau von Wohnungen (5,1 Mio ECU), die Gewährung von Zinszuschüssen (2,2 Mio ECU) und die Gewährung von Darlehen in Form von haftendem Kapital an die beteiligten Staaten zur Finanzierung ihrer Anteile (13,3 Mio ECU) verwendet.
3.9. Dieses Vorhaben war ein vollkommener Misserfolg, denn bis zu seiner Schließung im April 1984 hatte das Werk nur vier Jahre gearbeitet. >PIC FILE= "T0050282"> 3.10. Die Hauptgründe dieses Misserfolges sind: (a) Der Vorschlag für das Vorhaben hat sich als wenig realistisch herausgestellt, insbesondere was das Verhältnis zwischen den Produktionskosten und den Zementpreisen auf dem Weltmarkt betrifft, und dies obwohl der Vorschlag von den 8 an dem Vorhaben beteiligten Gebern geprüft worden war, zu denen die Kommission, die Europäische Investitionsbank (EIB), die Weltbank, Frankreich und Kanada zählten.
(b) Die Unterzeichnerstaaten haben sich nicht an den Regionalvertrag gehalten, der sie verpflichtete, den Zement des Werkes zu einem Preis abzunehmen, durch den alle Kosten gedeckt und ein angemessener Kapitalertrag gewährleistet werden sollten. (c) Die CIMAO hatte seit Beginn der Produktion im Februar 1980 Finanzschwierigkeiten, die auf folgende Gründe zurückzuführen waren : Überschreitungen der Baukosten (um 13 %), unzureichendes Betriebskapital, technische Mängel, die zu einer Verringerung der Produktionskapazität führten, überhöhte Energie- und Transportkostenforderungen von seiten Togos, unangemessene Verkaufspreise und eine ungenügende Zahl erfahrener Manager.
(d) 1983 und 1984 war das Wasserkraftwerk in Ghana, von dem die Energieversorgung des Zementwerks abhing, nicht in der Lage, eine regelmässige Stromversorgung zu gewährleisten, da seine Produktionskapazität durch die Dürre gesunken war. 3.11. Die CIMAO hat 1982 einen Umstrukturierungsplan verabschiedet, der von der EIB mit 7,3 Mio ECU in Form von haftendem Kapital aus Mitteln des EEF unterstützt wurde. Trotzdem musste die CIMAO das Werk im April 1984 schließen, da sie noch immer nicht in der Lage war, mit dem Weltmarktpreis für Zement zu konkurrieren, der durch die Überkapazitäten der europäischen Zementindustrie gedrückt wurde.
Da die Zukunft des seit vier Jahren geschlossenen Werks noch immer unklar ist, obliegt es der Kommission, die mit dem Scheitern des Vorhabens verbundenen finanziellen Folgen zu evaluieren und bei der EIB die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Chancen für eine Tilgung des von der Bank gewährten bedingten Darlehens zu maximieren. Energiewirtschaft 3.12. Angesichts der Tatsache, daß die Entwicklung neuer Energiequellen eine wirksame Waffe gegen die Abholzung darstellt, ist es bedauerlich, daß drei von fünf geprüften, aus regionalen Mitteln finanzierten Energievorhaben mit ernsthaften Schwierigkeiten zu kämpfen haben.
3.13. Die Tiefbauarbeiten für eines dieser Vorhaben, das Wasserkraftprojekt regionale Ruzizi in Burundi, das von der Weltbank mitfinanziert wird, sind nur sehr langsam ausgeführt worden. Im Juni 1983 waren 21 Mio ECU für dieses Vorhaben gebunden (d.h. 44 % der gesamten für Energievorhaben zur Verfügung stehenden regionalen Mittel). Am 31. Dezember 1987 waren 9,9 Mio ECU ausgezahlt worden. 3.14. In Mali wurde 1983 ein regionales Forschungszentrum für Sonnenenergie (Centre Régional de Recherche sur l'Energie Solaire, CRES) geschaffen. Ziel dieses Zentrums war die Förderung von Forschung, Ausbildung und Informationsaustausch, ferner die Unterstützung von nationalen Energievorhaben in der Region.
Die Gemeinschaft hat sich mit 3,1 Mio ECU an den Gesamtkosten des Zentrums in Höhe von 30 Mio ECU beteiligt. 1986, kurz nach Fertigstellung der Gebäude, haben Frankreich und die BR Deutschland ihre operationelle Hilfe in Höhe von 5,1 Mio ECU zurückgezogen, weil ihnen die Pläne des Zentrums als technisch zu aufwendig erschienen. Das Vorhaben wurde unterbrochen. 3.15. Die Erfahrung des CRES zeigt, daß es nicht angebracht ist, kostspielige Forschungsvorhaben in Entwicklungsländern durchzuführen, wenn es bereits anderswo ähnliche Programme gibt. Es ist auch nicht sinnvoll, im Bereich der Spitzentechnologie tätig zu werden.
Wäre das Vorhaben vollständig durchgeführt worden, so hätten die Unterzeichnerstaaten die Betriebskosten wahrscheinlich nicht tragen können : 1986 hat der Verwaltungsrat des CRES darauf aufmerksam gemacht, daß mehrere Staaten nicht über ausreichende Mittel zur Sicherstellung ihrer Beitragszahlungen verfügten und es vorzögen, nationale Vorhaben zu unterstützen. 3.16. Die Tatsache, daß den regionalen Vorhaben nur selten Priorität eingeräumt wird, wurde auch im Zusammenhang mit dem Pacific Regional Energy Programme deutlich, für das die Gemeinschaft im Januar 1984 6,2 Mio ECU bereitgestellt hat.
Zahlreiche Einzelprogramme dieses Vorhabens wurden nicht ausgeführt. So insbesondere der wichtigste Bestandteil, das Vergasungssystem in West-Samoa (auf das ein Betrag von 2,1 Mio ECU entfiel), ausserdem zahlreiche Vorhaben im Bereich der Sonnenenergie, der Biomasse und der Mikro-Elektrizität, die sich als technisch zu schwierig erwiesen haben und nicht mit Ausbildungs- und Informationsmaßnahmen verbunden waren. Am 31. Dezember 1987, vier Jahre nach dem Finanzierungsbeschluß, waren nur 19 % der Mittelbindungen verwendet worden. Diese Situation steht im Widerspruch zu einem Wasserkraftwerkprojekt, das im Rahmen des fünften nationalen Richtprogramms des EEF in West-Samoa erfolgreich ausgeführt worden ist.
Bergbau 3.17. Eines der beiden grössten durch den Regionalfonds finanzierten Bergbauprojekte betraf im Jahr 1984 die Wasserversorgung einer Fabrik zur Gewinnung von Phosphat, die den senegalesischen "Industries chimiques" gehört. Zwischen diesem Vorhaben und der regionalen Zusammenarbeit bestand kein Zusammenhang, ausser der Möglichkeit, daß Senegal Phosphat in die drei anderen, im Finanzabkommen erwähnten AKP-Staaten ausführen könnte. Da zwei weitere Nachbarstaaten (Marokko und Togo) bereits Phosphat ausführen, steht diese Mittelbindung in Höhe von 10 Mio ECU nicht im Einklang mit Artikel 134 Absatz 2 des Abkommens von Lomé II, in dem festgelegt ist, daß die regionalen Vorhaben durch die Verwirklichung gemeinsamer oder koordinierter einzelstaatlicher Aktionen unmittelbar zur Lösung eines Entwicklungsproblems, das zwei oder mehr Länder gemeinsam betrifft, beitragen sollen.
Technische Hilfe für Industrievorhaben 3.18. Von den insgesamt unter den ersten beiden Abkommen von Lomé für die Finanzierung der technischen Hilfe für Industrievorhaben bereitgestellten 10 Mio ECU wurden 2,5 Mio ECU dem Sekretariat der "Mano-Fluß-Union" (deren Mitgliedstaaten Guinea, Liberia und Sierra Leone sind) für die Schaffung einer industriellen Entwicklungseinheit zur Verfügung gestellt. Das ursprüngliche Dreijahresvorhaben, das bis 1982 fertiggestellt werden sollte, wurde bis 1987 verlängert. Die bisher erzielten Ergebnisse reichen nicht aus, um die Investition zu rechtfertigen.
Agrarproduktion 3.19. Der Anteil der für Vorhaben im Bereich der Landwirtschaft bereitgestellten regionalen Mittel ist von 6 % (21 Mio ECU) im Rahmen des Abkommens von Lomé I auf 23 % (147 Mio ECU) im Rahmen des Abkommens von Lomé II gestiegen. Da der Schwerpunkt immer mehr auf die ländliche Entwicklung und die Nahrungsmittelselbstversorgung gelegt wird, wurden 50 - 60 % der regionalen Mittel im Rahmen des Abkommens von Lomé III vorläufig dem Agrarsektor zugewiesen. 3.20. Die Aktionen zur Bekämpfung von Viehseuchen, insbesondere der Maul- und Klauenseuche, der Rinderpest und der Tse-Tse-Fliege, machen einen grossen Teil der regionalen Vorhaben im Bereich der Landwirtschaft aus (die Hälfte unter Lomé I und ein Drittel unter Lomé II).
Der regionale Charakter dieser Aktionen rechtfertigt ihre Finanzierung aus regionalen Mitteln. Sie sollten jedoch durch Umweltschutz-, insbesondere Bodennutzungspläne ergänzt werden, um sicherzustellen, daß die hohen Investitionen nicht durch eine falsche Nutzung der gewonnenen Böden zunichte gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Erosionen, ausgelöst durch Überweidungen. In Simbabwe, wo der Ausrottung der Tse-Tse-Fliege in einigen Regionen eine unkontrollierte Besiedlung folgte, wurden nicht genug Programme dieser Art beschlossen. 3.21. Im Rahmen des Abkommens von Lomé II wurde nahezu ein Fünftel der regionalen Mittel für die Landwirtschaft einem Vorhaben zum Bau von zwei Staudämmen im Senegal (Diama) und Mali (Manantali) zugewiesen.
Zwischen 1979 und 1982 beteiligte sich der EEF mit 70 Mio ECU aus nationalen und regionalen Zuweisungen im Rahmen der Abkommen von Lomé I und II an den Gesamtkosten des Vorhabens in Höhe von 850 Mio ECU. Die restliche Finanzierung wurde aus fünf arabischen Fonds und einem bilateralen deutschen Fond bestritten. Ziele des Vorhabens sind die Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung durch Bewässerung von 375 000 Hektar, die jährliche Erzeugung von 800 Gigawattstunden Strom und die Gewährleistung der konstanten Schiffbarkeit des Flusses Senegal. Das Vorhaben ist so umfangreich, daß die Empfängerstaaten (Mali, Mauretanien und Senegal) grosse Mühe haben, den Zinsendienst für die erhaltenen Darlehen, die sich insgesamt auf über 800 Mio ECU belaufen, einschließlich der im Rahmen der ersten beiden Lomé-Abkommen bewilligten 39 Mio ECU, zu bewältigen und die besonders ehrgeizigen Bewässerungsvorhaben, die die Grundlage der Investitionsentscheidung bildeten, in nutzbringender Weise durchzuführen.
Die Erfahrungen bei der Finanzierung anderer umfangreicher landwirtschaftlicher Wasserbauvorhaben wie das Ségou-Reisanbauvorhaben im Nachbarland Mali zeigen, daß die Ergebnisse im Verhältnis zur Investition gering sind, den Bauern wenig Gewinn bringen und ausserdem äusserst ungewiß sind, insofern als die Durchführung solcher Vorhaben verwaltungstechnische Kapazitäten erfordert, die vor Ort nicht verfügbar sind, weshalb teure technische Hilfeleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Der Gesamtbetrag in Höhe von 97 Mio ECU, der Senegal im Rahmen des Abkommens von Lomé III zugewiesen wurde, erlaubt lediglich die Verwirklichung eines Sechstels der vorgesehenen Bewässerungsprogramme.
Darüber hinaus könnten durch die Infiltration von Salzgehalt, die mit der Regulierung von Wasserläufen und der übermässigen Bewässerung einhergeht, erhebliche wirtschaftliche Kosten und Umweltprobleme entstehen. 3.22. Das Gelingen weiterer Vorhaben im Bereich der Landwirtschaft wurde hauptsächlich durch zwei Hindernisse erschwert : die Tendenz, daß die Projekte nur die Empfängerstaaten begünstigen, sowie die fehlende Absprache im Bereich der Agrarpolitiken, deren Entwicklung durch wirtschaftliche Probleme behindert wird. Ein koordiniertes Vorgehen ist jedoch die Voraussetzung dafür, daß die für die Landwirtschaft zuständigen regionalen Organisationen überhaupt Einfluß auf die Förderung des Agrarhandels zwischen den AKP-Staaten ausüben können.
3.23. Im Rahmen des Abkommens von Lomé II wurde eine Kreditlinie in Höhe von 2 Mio ECU finanziert, die einer multinationalen öffentlichen Vereinigung, der "Caribbean Food Corporation" (CFC) für die Förderung kleiner und mittlerer Vorhaben im Bereich der Landwirtschaft zugute kommt. Mit dieser Kreditlinie sollten die landwirtschaftliche Entwicklung und der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen den Mitgliedstaaten der karibischen Gemeinschaft (CARICOM) gefördert werden. Die CFC konnte, besonders aufgrund der hohen Zinssätze, die sie bei der Weitervergabe des EEF-Darlehens - das sie selbst zu günstigen Bedingungen erhalten hatte - verlangte, keine wirtschaftlich rentablen Investitionsvorhaben finden.
Darüber hinaus stellte sie den Begünstigten die technische Hilfe in Rechnung, obwohl diese gesondert durch den EEF finanziert worden war. Das Vorhaben wurde ausserdem durch Handelsbeschränkungen (Jamaika), die Konkurrenz extra-regionaler Einfuhren und operationelle Probleme der CFC in seiner Durchführung behindert. Zusammen mit der fehlenden Unterstützung von seiten der Mitgliedstaaten der CARICOM führten diese Umstände dazu, daß die CFC Vorhaben auswählte, die in den Empfängerländern einen mehr nationalen als regionalen Charakter besitzen. 3.24. Das karibische Institut für Forschung und Entwicklung im Bereich der Landwirtschaft (CARDI) hat im Rahmen der Abkommen von Lomé I und II 4,5 Mio ECU für angewandte Forschung erhalten.
Da das Institut jedoch nicht von allen Mitgliedstaaten der CARICOM unterstützt wurde, hatte es finanzielle Schwierigkeiten. Der Beauftragte der Kommission in Guyana, wo ein Teil des Vorhabens durchgeführt wird, stellte fest, daß in diesem Land bei den vom CARDI betriebenen Forschungsvorhaben keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen seien, was auf die fehlende Zusammenarbeit zwischen dem CARDI, der CARICOM und der Regierung Guyanas zurückzuführen sei. Ausbildung 3.25. Der grösste Teil der unter dem Posten "Gesundheits- und Ausbildungswesen, Wasserbauvorhaben" veranschlagten Mittel, der einem Gesamtwert von 96,4 Mio ECU entspricht, wurde unter den ersten beiden Abkommen von Lomé für Programme im Bereich der Ausbildung und beruflichen Fortbildung aufgewendet.
Es bringt offensichtliche Vorteile - vorausgesetzt, die Bedingungen für eine fruchtbare Zusammenarbeit sind erfuellt -, auf regionaler Ebene Einrichtungen zu schaffen, die spezialisierte Kurse oder Kurse in Spitzentechnologie anbieten, deren Durchführung auf nationaler Ebene nicht rentabel wäre. 3.26. Von den 15 vom Hof geprüften Vorhaben im Gesamtwert von 45 Mio ECU sind zwei in Gabun durchgeführte Vorhaben wenig nutzbringend für die Region, da sie lediglich die Einwohner des Empfängerlandes begünstigen: (a) Das "Internat à l'école des postes et télécommunications" (2,02 Mio ECU im Rahmen des Abkommens von Lomé I) ist nur für das nationale Post- und Fernmeldewesen von Vorteil und wird von Gabun verwaltet und unterhalten.
(b) Das "Centre interafricain pour le développement de la formation professionnelle" (1,5 Mio ECU im Rahmen des Abkommens von Lomé II), ein Vorhaben, das den Druck von Lehrmaterial fördern soll, brachte den anderen Staaten, die das Finanzierungsabkommen mit unterzeichnet hatten, keine Vorteile. Es wurden nur Drucker aus Gabun ausgebildet, die Druckmaschinen werden nur für lokale Erfordernisse eingesetzt, und die wichtigste Aufgabe im Rahmen dieses regionalen Vorhabens, die Ausbildung von Ausbildern, wurde nicht durchgeführt. Über die formale Übertragung des Gesamtvermögens an die gabunesische Verwaltung wird derzeit verhandelt.
3.27. Trotz der von den Beauftragten der Kommission vor Ort geäusserten Zweifel und trotz ihres zu grossen Umfangs und der damit verbundenen Betriebskosten, welche die finanziellen Kapazitäten der Unterzeichnerstaaten möglicherweise überschreiten und den Empfängerstaaten unzumutbare Belastungen ihres Bildungshaushalts aufbürden könnten, wurde zwei weiteren Bildungseinrichtungen finanzielle Unterstützung gewährt. Es sind dies die "Académie régionale de la Mer" an der Elfenbeinküste (2 Mio ECU im Jahr 1985 bei Gesamtkosten von 42 Mio ECU) und die "Ecole des Mines et de la Géologie" in Niger (7 Mio ECU im Jahr 1984 bei Gesamtkosten von 32 Mio ECU).
Allgemeine Maßnahmen (Siehe Tabelle 4) Entwicklung der Handelsbeziehungen 3.28. Der Anteil der AKP-Staaten am Welthandel ist sehr gering (den derzeit verfügbaren Informationen zufolge beträgt er weniger als 3 %) ; die Hälfte der Exporterzeugnisse sind Erdölprodukte aus Nigeria. Der Rest der Ausfuhren setzt sich hauptsächlich aus einer geringen Zahl von Rohstoffen wie Kupfer, Holz, Kakao, Zucker und anderen Agrarerzeugnissen zusammen. Der Wert der Ausfuhren aus AKP-Staaten ist während der letzten Jahre nur wenig gestiegen. Die Gesamtausfuhr der AKP-Staaten in alle Abnehmerländer belief sich auf 35,4 Milliarden USD im Jahr 1977 und 37,9 Milliarden USD im Jahr 1984 (Quelle :
Eurostat). Das geringe Ausfuhrvolumen begrenzt die Einfuhr- und Investitionskapazität dieser Länder. Der interafrikanische Handel beträgt nur 4 % des gesamten Handelsvolumens der afrikanischen Länder. 3.29. Die in den Lomé-Abkommen festgelegten Bestimmungen über die Zulassung zum Markt begünstigen die Einfuhren aus AKP-Staaten, die von 13,5 Milliarden ECU im Jahr 1977 auf 30,1 Milliarden ECU im Jahr 1985 >PIC FILE= "T0050283"> gestiegen sind. Der Anteil dieser Einfuhren im Verhältnis zum Gesamtwert der Einfuhren der Europäischen Gemeinschaften hat jedoch den im Jahr 1977 ermittelten Durchschnittswert von etwa 7 % - oder nur 4 %, wenn man die Erdölerzeugnisse ausnimmt - nicht überschritten.
3.30. Ausser dem freien Zugang zum Markt für den grössten Teil der Ausfuhren aus den AKP-Staaten sehen die Lomé-Abkommen, insbesondere Artikel 21 des Abkommens von Lomé II, die Unterstützung von absatzfördernden Maßnahmen, z.B. durch Finanzierung von spezialisierten Organisationen, Ausbildungsprogrammen, Produktpolitik, Marketingstudien sowie Infrastrukturen, wie Transport- und Lagereinrichtungen, vor. 3.31. Von den Finanzmitteln im Gesamtwert von 38 Mio ECU, die für die Förderung des regionalen Handels im Rahmen dieser Abkommen gewährt wurden, wurden fast 20 Mio ECU für Messen und Ausstellungen aufgewendet.
Dieser Aspekt ist Gegenstand der Bemerkungen des Hofes in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 1986 (1). Fremdenverkehr 3.32. Im Rahmen der beiden ersten Lomé-Abkommen wurden Finanzierungsbeschlüsse über einen Gesamtbetrag von 13 Mio ECU zur Förderung des Fremdenverkehrs aus regionalen Mitteln gefasst. Von diesem Gesamtbetrag wurden der Pazifikregion im Januar 1985 4 Mio ECU zugewiesen, von denen am 31. Dezember 1987 1 Mio ECU ausgezahlt war. 3.33. Die verbleibenden 9 Mio ECU wurden im Jahr 1983 den karibischen Staaten für Marktstudien und Werbekampagnen zur Verfügung gestellt. Der kürzlich festgestellte leichte Anstieg der Zahl europäischer Besucher dürfte eher auf den Kursrückgang des amerikanischen Dollars als auf den Einfluß des "Caribbean Tourism Research and Development Centre" (CTRC) zurückzuführen sein, das diese vom EEF zur Verfügung gestellten beträchtlichen Mittel verwaltete.
3.34. Die Konkurrenz zwischen den AKP-Staaten im karibischen Raum hat dazu geführt, daß dort Politiken zur Förderung des Fremdenverkehrs von eher nationalem als regionalem Charakter verfolgt wurden, obwohl sich diese Region mit ihrer Vielzahl kleiner Inselstaaten aus geographischer Sicht besonders für die Förderung eines regionalen Images eignet. Die einzelstaatlichen Programme, die mit grösserer Sorgfalt durchgeführt werden, sind wirkungsvoller und rentabler. Dies ist z.B. bei dem Programm der Fall, das auf Grenada aus Mitteln des nationalen Richtprogramms finanziert wurde. (1) Die Fußnoten sind am Ende des Berichts zusammengefasst.
Hilfe für regionale Organisationen 3.35. Im Rahmen der Abkommen von Lomé I und II wurden insgesamt 30 Mio ECU zum Aufbau von Organisationen zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit oder zur Entwicklung neuer Programme, die von bereits bestehenden regionalen Organisationen durchgeführt werden, aufgewendet. Darüber hinaus wurde dem Sekretariat der AKP-Gruppe ein Betrag von 8,6 Mio ECU für die Finanzierung von Aufwendungen für Sachverständige gewährt. Eine Reihe von Entwicklungshilfeprojekten schließen Gelder zur Unterstützung regionaler Einrichtungen ein. Anhang III gibt Aufschluß über die grossen regionalen Organisationen, die Zuschüsse aus dem EEF erhalten.
3.36. Der Hof hat 23 Vorhaben in diesem Sektor geprüft, die mit Mitteln im Gesamtwert von 18 Mio ECU unterstützt werden. Bei mehreren dieser Vorhaben wurden die finanziellen Hilfen (insbesondere für die technische Hilfe) weit über den für die Errichtung der betreffenden Organisation vorgesehenen Zeitraum hinaus fortgesetzt gewährt. So wurde z.B. die technische Unterstützung im Verwaltungsbereich zugunsten der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft und der "Mano-Fluß-Union" weit über die Gründungsphase hinaus fortgesetzt. Die ursprünglich in den Finanzierungsabkommen festgelegte Dauer von 1 oder 2 Jahren wurde in den genannten Fällen auf 5 Jahre oder länger ausgedehnt.
Die beteiligten Staaten beantragen auch nach Etablierung ihrer regionalen Organisationen die finanzielle Unterstützung des EEF zur Deckung ihrer Betriebskosten, obwohl sie dafür selbst zuständig wären. Im Fall einer Ablehnung kann es vorkommen, daß sie der betreffenden Organisation ihre Unterstützung entziehen. So geschah es im Fall des "Caribbean disaster prevention programme", dessen Zweckmässigkeit von den beteiligten Staaten in Frage gestellt wurde, sobald der im Rahmen des ersten und zweiten Abkommens von Lomé gewährte Zuschuß in Höhe von 0,7 Mio ECU aufgebraucht war. Darüber hinaus mussten 150 000 ECU, die für Vorsorgemaßnahmen bestimmt waren, dem Etat für verwaltungstechnische Hilfe zugewiesen werden, der sich damit auf 200 000 ECU statt wie ursprünglich veranschlagt auf 50 000 ECU belief.
3.37. In einigen Fällen wurde die Finanzierung bestimmter technischer Hilfen für regionale Einrichtungen von der Kommission entweder auf der Grundlage eines einfachen Schriftwechsels ohne genauere Angaben über die zu erbringenden Leistungen oder auf der Grundlage mündlicher Vereinbarungen zwischen der Kommission und dem Generalsekretär der begünstigten Einrichtungen beschlossen. Dies war beispielsweise der Fall bei vier mit der CEAO eingegangenen Verträgen über technische Hilfe, die mit insgesamt 1,1 Mio ECU finanziert wurden und den "Fonds de solidarité et d'intervention pour le développement communautaire" betrafen.
Die nach Artikel 114 des Abkommens von Lomé II zulässige Beschlußfassung im beschleunigten Verfahren entbindet die Kommission nicht von der in Artikel 112 des Abkommens festgelegten Verpflichtung zur eingehenden Prüfung der Finanzierungsanträge, insbesondere im Hinblick auf deren wirtschaftliche, soziale, technische und verwaltungstechnische Aspekte. Die Nichtbeachtung von von Artikel 112 führte dazu, daß die Kommission 1,8 Mio ECU für die Einrichtung von zwei Abteilugen zur Absatzförderung durch das Sekretariat der CARICOM (Karibische Gemeinschaft) bewilligte, ein Vorhaben, dessen Zielsetzung kurze Zeit nachdem die Berater ihre Tätigkeit aufgenommen hatten, von Grund auf geändert werden musste.
An denselben Begünstigten zahlte die Kommission weitere 0,6 Mio ECU für ein Vorhaben, das trotz ihrer wiederholten Mahnungen bisher nicht durchgeführt wurde. 3.38. Die vom EEF mit technischer Hilfe unterstützten regionalen Einrichtungen widmen einen grossen Teil ihrer Tätigkeiten der Erstellung von Studien und Berichten, die nach ihrer Präsentation auf Konferenzen selten in die Wirklichkeit umgesetzt werden. Die Ergebnisse eines von der CEAO durchgeführten regionalen Programms zur Handelsförderung mit einem Volumen von 2,5 Mio ECU sind dürftig. Von den 11 im Rahmen des Programms von 1981 geplanten Studien wurden 5 nicht ausgeführt, und die sechs ausgeführten Studien sind inzwischen weitgehend überholt.
3.39. Die 1985 aufgelöste "Organisation commune africaine et mauricienne (OCAM)" erhielt 1 Mio ECU aus dem 4. EEF. Bei einem Programm strich die OCAM, ohne vorherige und schriftliche Zustimmung der Kommission wie im Finazabkommen gefordert, sämtliche in den regionalen Einrichtungen vorgesehene Stipendien und erhöhte die Anzahl der ursprünglich geplanten sieben Seminare auf sechzehn. Trotzdem kam die Kommission für die Kosten des solchermassen geänderten Programms auf. Eine Prüfung der von der OCAM übermittelten Belege über die Seminarkosten ergab folgende Feststellungen: (a) für sechs Seminare wurde kein Abschlußbericht von seiten der OCAM vorgelegt;
(b) es wurden Flugtickets für Delegierte der OCAM gezahlt, die gar nicht an den Seminaren teilgenommen haben; (c) Hotelrechnungen wurden über die genehmigte Aufenthaltsdauer der Teilnehmer hinaus bezahlt; (d) der EEF zahlte die zusätzlichen Kosten in Höhe von 1 000 ECU für den Flug eines Delegierten der OCAM von der Zentralafrikanischen Republik nach Ruanda über Paris und Brüssel, ein erheblicher Umweg, zu dessen Rechtfertigung persönliche Gründe angeführt wurden; (e) die vereinbarte Höhe der Tagegelder wurde nicht eingehalten; (f) die Anzahl der tatsächlich anwesenden Teilnehmer an den Seminaren war äusserst gering, was für mangelndes Interesse an den angebotenen Themen spricht.
3.40. In Anbetracht der Anzahl der von den Beauftragten der Kommission bei der Genehmigung der Zahlungen nicht festgestellten Unregelmässigkeiten stellt sich die Frage, wie verläßlich die Kontrolle der regionalen Einrichtungen durch die Kommission ist. 3.41. Die Kommission ist im allgemeinen nur unzureichend über die Ergebnisse der vom EEF finanzierten und von den regionalen Einrichtungen verwalteten Tätigkeiten informiert. In Anbetracht der hohen Anzahl der Fälle von Ineffizienz, von Abweichungen von den vereinbarten Programmen sowie von verwaltungstechnischen Mängeln sollte die Kommission für eine regelmässigere und strengere Überwachung dieser Tätigkeiten sorgen.
4. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN 4.1. Eine globale Evaluierung des Einflusses der Gemeinschaftshilfe auf die Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit führt zu einer differenzierten Bewertung der unmittelbaren und der langfristigen Ziele. Was die letztgenannten anbelangt, so muß festgestellt werden, daß die Zahlungen der Gemeinschaft nur in geringem Masse zur Verwirklichung der in den Abkommen von Lomé festgelegten grundlegenden Ziele der regionalen Zusammenarbeit beigetragen haben, vor allem was die Schaffung grösserer Märkte, die Förderung des regionalen Handels und der einheimischen Industrie und die Verminderung der Abhängigkeit von Einfuhren betrifft ; die Barrieren im Zoll-, Währungs- und Verwaltungsbereich bestehen nach wie vor.
Was andererseits die unmittelbaren Ziele anbelangt, so hat die Prüfung des Hofes, die sich auf eine repräsentative Auswahl von Stichproben der bezuschussten Vorhaben stützt, ergeben, daß diese Ziele in einigen Bereichen im grossen und ganzen erreicht wurden, insbesondere in den Bereichen Transport und Verkehr, Kontrolle der tierärztlichen Versorgung und Infrastruktur im Bildungswesen. WESENTLICHE SCHWACHSTELLEN BEI DER FINANZIERUNG DER REGIONALEN ZUSAMMENARBEIT 4.2. Die Ursache für den Misserfolg oder nur teilweisen Erfolg bei der Verwirklichung der Vorhaben der regionalen Zusammenarbeit ist häufig in einem der vom Hof festgestellten, nachstehend aufgeführten Mängel zu sehen:
(a) Die Vorhaben besassen keinen regionalen Charakter, weil sie ausschließlich einem Staat zugute kamen; (b) Die Ziele der Vorhaben waren zu ehrgeizig, so daß sich die Unterzeichnerstaaten weigerten, die Kosten der Operation mitzutragen; (c) Die Vorschläge für Vorhaben enthielten keine realistische Einschätzung ihrer wirtschaftlichen Lebensfähigkeit; (d) Die begünstigten Staaten hatten entweder keine gemeinsame Politik zur Förderung ihrer Handelbeziehungen eingeleitet oder es gab politische und verwaltungstechnische Differenzen, die die erklärte Bereitschaft zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit und zur Unterstützung der regionalen Einrichtungen minderten;
(e) In den Finanzierungsvorschlägen wurde das Risiko unterschätzt, daß politische oder militärische Konflikte die Verwirklichung der Investitionsziele behindern könnten; (f) Den ausführenden Organen gelang es nicht, ihre jeweiligen Zuständigkeiten in der Praxis zweckmässig aufeinander abzustimmen; (g) Die regionalen Einrichtungen blieben kostspielige bürokratische Stellen, da ihre auf dem Papier ausgeführte Arbeit nicht in die Praxis umgesetzt wurde. Verbesserungsmöglichkeiten 4.3. Während die Misserfolge bei der Verfolgung der Hauptziele der regionalen Zusammenarbeit in einigen Fällen unter anderem auf die ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse zurückzuführen sind, welche die Gemeinschaft nicht entscheidend beeinflussen kann, könnten andere Schwierigkeiten, deren Ursache im sozialen oder politischen Klima zu finden ist, durch ein entschlosseneres Eingreifen der Kommission mit dem Ziel der Schaffung der Voraussetzungen für eine intensive regionale Zusammenarbeit überwunden werden.
Die Kommission sollte insbesondere: (a) eine umfassende Überprüfung der in der Vergangenheit verabschiedeten Programme der regionalen Zusammenarbeit vornehmen, um feststellen zu können, welche Maßnahmen sich zur Verwirklichung der Ziele der regionalen Entwicklung als die wirksamsten erwiesen haben; (b) dementsprechend eine strengere Auswahl der Vorhaben im Hinblick auf ihre finanzielle Durchführbarkeit und wirtschaftliche Lebensfähigkeit treffen, indem vorrangig solche regionalen Vorhaben unterstützt werden, die die besten Aussichten für eine Verwirklichung der Ziele der regionalen Entwicklung bieten ;
(c) die Aufgabe ihrer Beauftragten dahingehend neu formulieren, daß diese ihrerseits über die einfache Überwachung der Ausführung der in den begünstigten AKP-Staaten realisierten Vorhaben und Programme hinaus dafür sorgen, daß der Aspekt der regionalen Zusammenarbeit in ausreichendem Masse Berücksichtigung findet. Der vorliegende Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 19. Mai 1988 in Luxemburg angenommen. Für den Rechnungshof Marcel MART Präsident (1) ABl. C 336 vom 15.12.87, Ziffern 64 - 100. ANHANG I DIE REGIONEN - GRUNDLEGENDE WIRTSCHAFTSFAKTOREN DER AN DEN ABKOMMEN VON LOMÉ I UND LOMÉ II BETEILIGTEN LÄNDER >PIC FILE= "T0050284"> >PIC FILE= "T0050285"> ANHANG II ZIELE UND ANWENDUNGSBEREICH DER REGIONALEN ZUSAMMENARBEIT IM RAHMEN DES ABKOMMENS VON LOMÉ II Ziele (Artikel 133):
(a) die Beschleunigung der Zusammenarbeit und der wirtschaftlichen Entwicklung in und zwischen den Regionen der AKP-Staaten; (b) die raschere Diversifizierung der Volkswirtschaft der AKP-Staaten; (c) die Verminderung der wirtschaftlichen Abhängigkeit der AKP-Staaten von den Einfuhren durch grösstmögliche Entwicklung der Produktionen, bei denen diese Staaten über echte Möglichkeiten verfügen; (d) die Schaffung hinreichend grosser Märkte innerhalb der AKP-Staaten und der benachbarten Staaten durch Beseitigung der Hemmnisse, die der Entwicklung und Integration dieser Märkte entgegenstehen;
(e) die Förderung und Ausweitung des Handels der AKP-Staaten untereinander und mit den benachbarten Drittländern; (f) die grösstmögliche Nutzung der Ressourcen und Dienste der AKP-Staaten; (g) die Stärkung der von den AKP-Staaten zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration geschaffenen Einrichtungen; (h) die Durchführung spezifischer Maßnahmen zugunsten der Binnen- und Inselstaaten, insbesondere im Verkehrswesen. Anwendungsbereich (Artikel 135): (a) Die beschleunigte Industrialisierung der AKP-Staaten durch Schaffung von regionalen und interregionalen Unternehmen; (b) Verkehrswesen;
(c) Energieerzeugung und gemeinsame Nutzung der natürlichen Ressourcen; (d) Forschung und Technologie; (e) Landwirtschaft; (f) Schul- und Ausbildungswesen; (g) Bekämpfung der stark verbreiteten Endemien und ganz allgemein Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung; (h) Zusammenarbeit im Fremdenverkehrswesen; (i) Technische Hilfe bei der Schaffung regionaler Einrichtungen für Zusammenarbeit oder bei der Entwicklung neuer Tätigkeiten in den vorhandenen regionalen Einrichtungen. ANHANG III WICHTIGSTE REGIONALE ORGANISATIONEN, DIE MITTEL AUS DEM EEF ERHALTEN HABEN Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten - CEDEAO Ziele dieser im Jahre 1975 durch den Vertrag von Lagos geschaffenen Organisation sind die Förderung des Handelsverkehrs, der Zusammenarbeit und der Unabhängigkeit in Westafrika.
Sie zählt 16 Mitgliedstaaten. Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft - CEAO In dieser Organisation sind 6 französischsprachige Mitgliedstaaten zusammengeschlossen. Aufgrund der langen Tradition der Zusammenarbeit zwischen den französischsprachigen Staaten, deren Währung der CFA-Franc ist, ist die CEAO in ihren Bemühungen erfolgreicher gewesen als die CEDEAO. Zentralafrikanische Zoll- und Wirtschaftsgemeinschaft - UDEAC Die UDEAC ist eine Zollunion zwischen vier Staaten (Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Kongo und Gabun). Seit 1983 gehört die UDEAC der Wirtschaftsgemeinschaft Zentralafrikanischer Staaten (CEEAC) an, die zehn Mitglieder zählt.
Gemeinsame Afrikanisch-Mauritanische Organisation - OCAM Ziel dieser Organisation war die Beschleunigung der wirtschaftlichen, sozialen, technologischen und kulturellen Entwicklung ihrer acht Mitgliedstaaten. Sie wurde 1985 aufgelöst. Comité permanent inter-États de lutte contre la sécheresse Diese Organisation wurde 1973 mit 8 Mitgliedstaaten (Kapverdische Inseln, Tschad, Gambia, Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal) gegründet. Mano-Fluß-Union - MRU Gründung 1973. Ihre Mitgliedstaaten sind Guinea, Liberia und Sierra Leone. Ziel der Organisation ist die Schaffung einer Zollunion.
Indian Ocean Commission - IOC Gründung 1982. Ihre Mitgliedstaaten sind Madagaskar, die Insel Mauritius und die Seschellen. Konferenz für Entwicklung und Zusammenarbeit im südlichen Afrika - SADCC Ziele der ersten Konferenz, die 1979 abgehalten wurde, waren die Koordinierung der Entwicklungsprogramme und die Verminderung der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Mitgliedstaaten von Südafrika. Jeder einzelne ihrer 9 Mitgliedstaaten wurde im Rahmen eines Aktionsprogramms mit speziellen Studien und Aufträgen beauftragt. Karibischer Gemeinsamer Markt - CARICOM Gründung 1973 (13 Mitgliedstaaten) mit dem Ziel der Förderung der Einheit des karibischen Raums.
Die folgenden assoziierten Einrichtungen wurden durch finanzielle und technische Hilfen des EEF begünstigt: - die Karibische Entwicklungsbank; - das Caribbean Agricultural Research and Development Institute (1) (CARDI); - das Karibische Institut für Ernährung; - die Schiffahrtsgesellschaft Westindiens (WISCO); - die Universität Westindiens. (1) Karibisches Institut für Forschung und Entwicklung im Bereich der Landwirtschaft. ANTWORTEN DER KOMMISSION Allgemeine Bemerkungen Der Bericht des Rechnungshofes über die im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit finanzierten Aktionen stellt eine Zusammenfassung der Ursprünge, Verfahren und Aktionen der regionalen Zusammenarbeit dar.
Diese Zusammenfassung erfordert eine Reihe von Antworten seitens der Kommission, die im folgenden dargelegt sind. Um aber einen objektiven Gesamtüberblick über die regionale Zusammenarbeit zu vermitteln, sind neben den Bemerkungen des Rechnungshofes und den Antworten der Kommission zunächst einige allgemeine Ausführungen erforderlich. A. Erstens stellt die regionale Zusammenarbeit eine der bedeutendsten Dimensionen der bisherigen AKP-EWG-Zusammenarbeit dar. Das Abkommen von Lomé war denn auch das erste Abkommen, in dem die Unterstützung der Anstrengungen zur regionalen wirtschaftlichen Integration der Entwicklungsländer als besonders wichtig anerkannt und diesem Bereich beträchtliche Mittel zugewiesen wurden.
Politisch bedeutend ist ferner, daß die AKP-Staaten die Notwendigkeit erkannt haben, die wirtschaftliche Zusammenarbeit untereinander zu entwickeln und Mechanismen zur Förderung ihrer zunehmenden wirtschaftlichen Integration zu schaffen. Es handelt sich um ein politisch und technisch schwieriges Unterfangen ; im Bereich der regionalen Zusammenarbeit - wie auch in anderen Bereichen - ist das Abkommen den konkreten Maßnahmen voraus. Wichtig ist die Erkenntnis, daß es kaum Probleme gibt, die nicht von gemeinsamem Interesse sind und keiner gemeinsamen Lösung bedürfen. B. Zweitens ist zu beachten, daß, wenn auch für die regionale Zusammenarbeit genau dieselben Verfahren wie für die Zusammenarbeit auf nationaler Ebene gelten, die Organisation der Zusammenarbeit zwischen den Behörden mehrerer Staaten oder zwischen diesen Behörden und regionalen Organisationen zweifellos oft viel mühsamer als bei nationalen Vorhaben ist.
Deshalb hat die Kommission alles unternommen, um die regionale Zusammenarbeit besser zu strukturieren, sie transparenter und schließlich auch wirksamer als in der Vergangenheit zu gestalten. Ausgehend von einem kollektiven Dialog mit den Staaten der einzelnen Subregionen oder einer Verhandlung mit den von diesen Staaten dazu beauftragten regionalen Organisationen hat sich die Kommission bemüht, bei der Programmierung der Mittel für die regionale Zusammenarbeit im Rahmen von Lomé III ihre Hilfe auf eine kleine Zahl von Schwerpunktsektoren, die die gesamte Zielregion betreffen, zu konzentrieren und so eine Ausbreitung und Streuung der regionalen Aktion auf eine Vielzahl von Vorhaben von nur begrenztem regionalem Interesse zu vermeiden.
Ausserdem enthält das Abkommenn von Lomé III, was die regionale Zweckbestimmung der Aktionen angeht, sehr nützliche Bestimmungen, die im Bestreben um gerechte Verteilung und Effizienz die Finanzierung von Vorhaben, verhindern sollen, soweit Zweifel an dem regionalen Charakter bestehen. C. Schließlich muß man bedenken, daß, in dem Abkommen zwar Unterstützung der regionalen Organisationen vorgesehen ist, die AKP-Staaten aber die letzte Entscheidung über die Verwendung der Regionalmittel treffen wollten. Sie können die Organisationen in ihre regionale Zusammenarbeit einbeziehen, wenn sie diesen einen besonderen Auftrag erteilen.
Die regionale Zusammenarbeit, wie sie im Abkommen von Lomé vorgesehen ist, ist somit nicht an regionale Organisationen gebunden. Sie kann auch Zusammenarbeit zwischen Staaten ohne Vermittlung einer Organisation sein. In der Praxis werden aber regionale Organisationen auf Antrag der AKP-Staaten in die Zusammenarbeit häufig einbezogen. Ihre Rolle reicht je nach Fall von der eines einfachen Koordinators bis zu der des Auftraggebers oder Verwaltungsträgers der Aktion. So hat die Gemeinschaft zahlreiche regionale Organisationen durch direkte interinstitutionelle Hilfe oder durch Finanzierung ihrer Vorhaben unterstützt.
Dabei handelt es sich um Organisationen mit breitem Wirkungsbereich wie CARICOM, ESCWA, ECOWAS, UDEAC, ZEP, SPEC, aber auch Organisationen mit begrenzterem Aufgabenbereich wie CILSS, IGADD und regionale Forschungs- bzw. Ausbildungsinstitute (1). Es muß anerkannt werden, daß die regionalen Organisationen bei der Förderung der regionalen Zusammenarbeit eine sehr nützliche Rolle spielen können. Gleichzeitig ist aber angesichts der überaus grossen Zahl dieser Organisationen, der Gefahr von Überschneidungen bei der Durchführung ihrer Aktionen, ihren häufig überzogenen Ambitionen und der oft (1) Siehe Bedeutung der Abkürzungen am Ende des Textes. fehlenden Unterstüztung seitens ihrer eigenen Mitgliedstaaten eine gewisse Vorsicht und Selektivität geboten.
Am erfolgreichsten sind im allgemeinen die Organisationen, die in ständigem Kontakt zu ihren Mitgliedern stehen und von diesen wegen ihrer realitätsbezogenen Ziele und Tätigkeiten unterstützt werden. >PIC FILE= "T0050329"> Abschließend sollte man sich vor Augen halten, daß die regionale Zusammenarbeit nur erfolgreich sein kann, wenn die AKP-Staaten sich solidarisch und kooperationsbereit zeigen. Sind diese Voraussetzungen erfuellt, werden die gesetzten Ziele im allgemeinen erreicht. Sind die Voraussetzungen dagegen nicht erfuellt, so können die in dem Abkommen gebotenen Möglichkeiten auch nicht voll genutzt werden.
So betrachtet stellt der Titel "Regionale Zusammenarbeit" im Rahmen des Abkommens von Lomé für die AKP-Staaten vor allem einen Anreiz dar, ihre Kooperations- und Integrationsbemühungen noch weiter zu verstärken.(1) Siehe Bedeutung der Abkürzungen am Ende des Textes I. EINLEITUNG Verwaltung der regionalen Zusammenarbeit 1.9. Die Anträge werden von den nationalen Anweisungsbefugten gestellt. Das AKP-Sekretairat kann Anträge nur einreichen, wenn es dazu (z.B. durch eine Entschließung des AKP-Ministerrates) ermächtigt worden ist. 2. FINANZIELLE DURCHFÜHRUNG Vorteile einzelner Staaten 2.1 und 2.2.
Die Gründe für ein Abweichen von einer proportionalen Verteilung sind: - Aufteilung auf Regionen Zu diesem Zweck wendet die Kommission objektive Kriterien an, wie Bevölkerung, aber auch Zugehörigkeit zu der Gruppe der am wenigsten entwickelten Ländern, Insellage usw. - Aufteilung auf Länder Schon allein nach der Definition der regionalen Zusammenarbeit ist eine proportionale Verteilung nicht wünschenswert. Diejenigen Länder, die eine stärkere regionale Zusammenarbeit betreiben, sollten bevorzugt werden. Ausserdem können viele regionale Maßnahmen aufgrund ihrer Eigenart nicht auf irgendein Land oder auf mehrere Länder proportional verteilt werden.
3. DURCHFÜHRUNG NACH WIRTSCHAFTSSEKTOREN Verkehrswesen 3.3. Zum Zeitpunkt des gemeinschaftlichen Finanzierungsbeschlusses (Februar 1980) war die Sicherheitslage auf der Strecke der Eisenbahn von Bengüla so, daß man davon ausgehen konnte, daß die Eisenbahnlinie unter angemessenen Sicherheitsbedingungen wieder für den grenzueberschreitenden Verkehr geöffnet werden könnte. Die finanzierten Güterwagen wurden dann jedoch zur Verbesserung des Transports in dieser Region verwendet. 3.4. Es ist in der Tat bedauerlich, daß die Durchführung des Vorhabens durch den fortdauernden Bürgerkrieg im Süden Sudans behindert wird.
Dennoch konnten die wichtigsten Bauarbeiten auf der Strasse KAKUMA-JUBA abgeschlossen werden ; auch konnte der Bauunternehmer seine sehr teure Ausrüstung noch retten, bevor sich der Konflikt zuspitzte. 3.5. (1) Aus folgenden technischen Gründen mussten grössere Schiffe als in dem Finanzierungsabkommen vorgesehen gekauft werden: - In den fünf Jahren zwischen dem Evalierungsbericht und dem Kauf der Schiffe hat sich die Lage der Schiffahrt in der Karibik geändert. Nicht bestätigt hat sich die Annahme, daß 80 % der Fracht, die zwischen den der ÖCS (1) angehörenden Inseln befördert wird, Umladungen implizieren würden, die die finanzielle und wirtschaftliche Lebensfähigkeit der kleineren Schiffe ermöglichen würden.
In der Karibik verkehrende internationale Schiffahrtslinien haben infolge der Flaute auf dem Schiffahrtsmarkt ihren Verkehr zwischen den Inseln verstärkt. Dadurch wurden die Umladungsvereinbarungen mit der WISCO (1) gefährdet ; um überleben zu können, musste letztere mit grösseren Schiffen auf die Miami-Route ausweichen. - Im Verkehr zwischen den Inseln der ÖCS dominieren private Schoner, die über keine Containerumschlagsanlagen verfügen. Das Be- und Entladen der Schiffe erfolgt ausserhalb der Häfen, und die Gebühren für diese Tätigkeiten sind gering. Angesichts des niedrigen und ungleichmässigen Handelsvolumens zwischen den Inseln ist zu bezweifeln, ob ein WISCO-Schiff konkurrenzfähig wäre, und die Verwendung eines kleineren WISCO-Schiffes wäre nur mit der Zuverlässigkeit des Dienstes, der Sicherheit und Ausbildung der Mannschaften der privaten Schoner zu rechtfertigen.
XIX/373/88-DE (2) Verfahrensschwierigkeiten bei dem Kauf der Schiffe (Gründe für die Verzögerungen und die damit verbundenen Kostenerhöhungen): - die EEF-Verfahren erfordern eine Ausschreibung, was die für den Kauf von Gebrauchtschiffen ungeeignet sind; - die Gebrauchtschiffe mussten über einen Makler gekauft werden; - hätte man mit dem Kauf noch weiter gewartet, bis Schiffe von Typ und Grösse, wie sie in dem Finanzierungsabkommen angegeben sind, verfügbar gewesen wären, hätte dies die WISCO in ernste finanzielle Schwierigkeiten gebracht. (3) Fazit : Kleinere Schiffe der WISCO für den Verkehr zwischen den Inseln hätten wahrscheinlich höhere Verluste zu verzeichnen gehabt.
Um zu überleben, betätigte sich die WISCO zunehmend als Handelsschiffahrtslinie. Das sozioökonomische Ziel einer staatlich subventionierten Schiffahrtslinie, die zwischen den kleinen Inseln verkehrt, ist nicht mehr aktuell, und einige Regierungen sind aus der Vereinigung ausgetreten. Industrie, Energiewirtschaft und Bergbau Industrie 3.9 bis 3.11. Die Kommission weist darauf hin, daß sie an der Finanzierung dieses Vorhabens, dessen Hauptgeldgeber die Weltbank war, nur sehr geringfügig beteiligt war. Selbstverständlich wird die Kommission die aus dem Scheitern dieses Vorhabens gewonnene Erfahrung in Zukunft berücksichtigen.
Auf die Rückzahlung des von der EIB gewährten bedingten Darlehens hat die Bank selbst zu achten. Diesbezueglich sind noch folgende Punkte klarzustellen : Die den Regierungen von Ghana, Cöte d'Ivoire und Togo (den Aktionären der CIMAO) gewährten bedingten Darlehen, die durch haftendes Kapital aus dem EEF, das von der Europäischen Investitionsbank 1982 bereitgestellt wurde, gedeckt wurden, waren mit 7,3 Mio ECU veranschlagt. Von diesem Betrag wurden jedoch nur 2,3 Mio ECU (an Cöte d'Ivoire) ausgezahlt. Der EIB ist bekannt, daß weitere Zahlungen nicht geplant sind. XIX/373/88-DE Wie bei derartigen Darlehen üblich, sieht CIMAO für den Fall des Konkurses, der Liquidation oder der Auflösung der Gesellschaft vor, daß die von dem Gläubiger geschuldeten Rückzahlungen sich auf den von ihm erhaltenen Anteil des Reinvermögens beschränken (das ist das Verhältnis von den mit dem Darlehen erworbenen Anteilen zu seinen Gesamtanteilen).
In den Darlehensbedingungen waren acht tilgungsfreie Jahre vorgesehen (d.h. bis 1990). Nach den Berichten der EIB an die Kommission über den Schuldendienst werden die Zinsen auf den ausstehenden Teil des Darlehens ordnungsgemäß gezahlt. Da die CIMAO weder den Konkurs oder die Liquidation angemeldet hat noch aufgelöst worden ist, besteht unter diesen Umständen gegenwärtig kein Grund für eine vorzeitige Rückzahlung des ausstehenden Teils des bedingten Darlehens. Energie 3.14 und 3.15. Die Kommission gibt zu, daß die Ziele dieses Vorhabens zu ehrgeizig waren. Die Kommission möchte dennoch den Hof darauf hinweisen, daß bei der Aufstellung des Finanzierungsplans die Auffassung vertreten worden war, daß die Einrichtung eines regionalen Zentrums für neue und erneuerbare Energie für folgende Aufgaben nicht nur nützlich, sondern auch notwendig war: - Beratungstätigkeit und/oder technische Beratung - Ausbildung von Lehrkräften - Technische Hilfe für die Organisation der laufenden Instandhaltung - Hilfe und Unterstützung für die nationalen Zentren - Normenbescheinigung für die künftigen Sonnenenergiesysteme in der Region.
Die Mittel des EEF wurden daher zur Entwicklung dieser Tätigkeiten bereitgestellt, und die Kommission ist der Auffassung, daß das CRES nach wie vor in diesem Rahmen eine wirksame Rolle spielen könnte, wenn seine Ziele dementsprechend neu definiert und von anderen Gebern als denjenigen, die ihre finanzielle Unterstützung zurückgezogen haben, gefördert würden.XIX/373/88-DE 3.16. Daß nur 15 % der Mittel ausgezahlt worden sind, hat folgende Gründe: - häufiger Wechsel der ausländischen Energieberater, - häufiger Wechsel der Priorität, welche die Energieberater den Einzelprojekten des regionalen Energieprogramms beimessen und folglich häufige Änderungswünsche zu diesen Einzelprojekten, - fehlende Koordinierung zwischen regionalen Anweisungsbefugten und einzelstaatlichen Behörden, - Schwäche der RAO-Energiestrukturen.
Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten wurde eine entsprechende technische Hilfe in Erwägung gezogen, und über eine Neudefinition des Programms wird auf der nächsten jährlichen Energietagung gesprochen werden. Was die Ausbildungs- und Informationsmaßnahmen anbetrifft, so möchten wir darauf hinweisen, daß diese Komponenten von einem gleichlaufenden UNDP-Programm finanziert werden müssen. Bergbau 3.17. Ein regionaler Absatzmarkt für Düngemittel verleiht einer Industrie einen regionalen Charakter, die wirtschaftlich in keiner Weise gerechtfertigt wäre, wenn sie nur den nationalen Bedarf decken sollte.
Die regionale Dimension des Vorhabens wird dadurch bestätigt, daß zu den Aktionären drei AKP-Staaten (Elfenbeinküste, Kamerun und Nigeria) gehören, die Düngemittel, aber auch Zwischenprodukte für ihre eigene Düngemittelproduktion kaufen. Wegen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Zusammenbruch der Düngemittelmärkte in Westafrika) wurden die Ziele bei der Deckung des regionalen Bedarfs nicht erreicht. Diese Situation wird jedoch dadurch kompensiert, daß rund 50 % der Jahresproduktion der Industries Chimiques du Sénégal (ICS) an ein indisches Konsortium verkauft wird.XIX/373/88-DE Technische Hilfe für Industrievorhaben 3.18.
Infolge der anhaltenden Verschlechterung der Wirtschftslage in den letzten 5-10 Jahren erwies sich die Förderung der regionalen Zusammenarbeit schwieriger als erwartet. Dementsprechend waren auch die Ziele der Mano River Union - wie sich im Nachhinein herausstellte - viel zu ehrgeizig. Wenn auch die bisherigen Ergebnisse hinter den anfänglichen Zielen zurückblieben, so sind doch folgende positive Aspekte hervorzuheben: - Einige der Durchführbarkeitsstudien, die von der Einheit für industrielle Entwicklung der MRU ausgearbeitet wurden, haben zu der Errichtung kleiner Industriebetriebe in Sierra Leone und Liberia geführt (z.B.
Ölpalmmühle). Weitere Studien werden als Investitionsgrundlage dienen, sobald sich die wirtschaftliche Situation in diesem Raum gebessert hat. - Im Rahmen dieses Projektes wurde ferner ein umfangreiches Dokumentationssystem eingerichtet, das alle Aspekte der industriellen Entwicklung in den drei Mitgliedsstaaten abdeckt. - Eine grosse Anzahl von Staatsangehörigen der drei Mitgliedstaaten wurde in den Bereichen Buchführung, Management usw. ausgebildet. Agrarproduktion 3.20. Hier ist hervorzuheben, daß Schritte unternommen worden sind, um eine wirtschaftliche Bodennutzung und eine kontrollierte Besiedelung der Gebiete in Simbabwe sicherzustellen, in denen die Tsetsefliege ausgerottet ist oder in Kürze ausgerottet sein wird.
3.21. Die Behauptung, daß die Staaten grosse Schwierigkeiten haben, die für die Finanzierung der Staudämme von Diama und Manantali aufgenommenen Darlehen zurückzuzahlen, ist allgemeiner Art. Im vorliegenden Fall muß sie nuanciert werden, da die Darlehensbelastung wegen der seht günstigen Konditionen der Sonderdarlehen bis 1992 gering bleibt. Von da an wird die Tilgung der Darlehen dadurch tragbar werden, daß das Wasserkraftwerk am Staudamm Manantali fertiggestellt worden sein wird und sein Betrieb Einnahmen verschafft.XIX/373/88-DE Was die Verwirklichung der grossen Bewässerungsprogramme anbetrifft, so kann das Urteil des Gerichtshofes über die Wasserbauarbeiten in dem Flusstal nur vorläufig sein, da: - die beiden Staudämme erst 1988/1989 fertiggestellt sein werden; - es sich um ein langfristiges Unternehmen handelt, dessen Ergebnisse sich frühestens in 10 oder 15 Jahren beurteilen lassen.
Das SEGOU-Reisebauvorhaben in Mali weist nicht die gleichen Merkmale auf : In Manantali ist die Bewässerung besser gesichert als im Falle des ORS, wo man auf das Hochwasser angewiesen ist ; ausserdem lässt sich die Grösse der Perimeter je nach der Bewirtschaftungkapazität der daran interessierten Bevölkerung variieren. 3.22. Siehe allgemeine Ausführungen. 3.23. Die Kommission stimmt den Schlußfolgerungen hinsichtlich der CFC zu. Ihre Dienststellen überprüfen zur Zeit das gesamte Spektrum der aus dem EEF finanzierten regionalen Zusammenarbeit im Karibischen Raum. Bei Agrarprojekten wird künftig im wesentlichen ein pragmatisches Konzept verfolgt, das die in der Vergangenheit festgestellten Fehler berücksichtigt.
3.24. Die Kommission hat eine Evaluierung der CARDI-Forschungsvorhaben in Angriff genommen, von deren Ergebnissen die Berücksichtigung der unter Lomé III eingereichten Finanzierungsvorschläge abhängen wird. Ausbildung 3.26 (a) Die "Ecole des postes et Télécommunications" war ursprünglich als nationale Schule gedacht. Mit dem Vorschlag, ein Internat einzurichten, sollte das Institut in die Lage versetzt werden, Studenten aus anderen Ländern der Region aufzunehmen, was es auch getan hat. (b) CIADFOR (Centre interafricain pour le développement de la formation professionnelle) ist eine regionale Organisation mit Sitz in Abidjan, die ihe Ausbildungszentrum in Libreville eingerichtet hat.
Das fehlende Interesse der CIADFOR-Mitgliedstaaten an dieser Einrichtung zeigte sich erst, als das Projekt bereits angelaufen war. Die Kommission unternahm unverzueglich die erforderlichen Schritte, um den Projektleiter durch eine technische Hile abzulösen, um soweit möglich eine funktionierende Einrichtung denjenigen zu übergeben, die den grössten Nutzen daraus ziehen können. 3.27. Hier ist hervorzuheben, daß die Kommission im Falle der "Academie régionale de la Mer" in Cöte d'Ivoire die Baukosten nicht finanzierte. Ihr Beitrag stellte nur 5 % der Gesamtkosten dar und wurde für den Kauf von Ausrüstungsgegenständen in Europa verwendet.
In Niger ist die genannte Schule noch nicht in Betrieb, so daß auch keine Betriebskosten anfallen. Allgemeine Maßnahmen Entwicklung der Handelsbeziehungen 3.28 und 3.29. Die Gesamtausfuhren nach der EWG ohne Erdöl verzeichnen in der Zeit 1981-1986 eine durchschnittliche jährliche Zuwachsrate von 4,7 %. Die Ausfuhren nach den anderen wichtigen Märkten wie USA und Japan blieben konstant oder gingen zurück. 3.30. Was die im Rahmen von Lomé II verfügbaren Mittel anbetrifft, so nahmen die meisten AKP-Staaten und ihre regionalen Organisationen diese kaum in Anspruch - weniger als 1 % für den 4.
EEF und 1.4 % für den 5. EEF. FORTSETZUNG DES TEXTES UNTER DOK.NUM: 388Y0718(03).1 3.31. Die Kommission antwortete darauf bereits ausführlich in dem Jahresbericht an den Rechnungshof für 1986. Der auf den ersten Blick hohe Prozentsatz der Regionalmittel, der für Messen und Ausstellung bereitgestellt wurde, ist sehr viel niedriger, wenn man ihn mit dem Gesamtbetrag für die Förderung des Handels und des Fremdenverkehrs vergleicht. Fremdenverkehr 3.32. Ausarbeitung und Genehmigung des Fremdenverkehrsprogramms für die Pazifik-Region über 3,2 Millionen ECU erfolgten relataiv rasch zwischen August 1984 und Januar 1985.
Da sich die vertraglichen Verhandlungen zwischen den zunächst für die Durchführung des Programms ausgewählten Beratern in die Länge zogen und ein weites Sachverständigenteam ausgewählt werden musste, lief das Programm erst im August 1987 an. Trotz gewisser Zwänge in der Pazifikregion erhielt es die Unterstüztung anderer Geber zur Förderung des bisher vernachlässigten Fremdenverkehrs in den Inselstaaten des Pazifik. 3.33. Die Zunahme des Fremdenverkehrs wird weltweit vor allem durch den Wert des Dollars gegenüber den Währungen auf den wichtigsten Fremdenverkehrsmärkten bestimmt. Die Begünstigten haben daraus Nutzen gezogen, um den Fremdenverkehr im karibischen Raum zu fördern, wo dieser Sektor der wichtigste Wirtschaftszweig, der grösste Arbeitgeber und die Hauptdeviseneinnahmequelle ist.
Die Kommission macht darauf aufmerksam, daß nach den Statistikenn die Zahl der Europäischen Besucher im karibischen Raum in den letzten Jahren zugenommen hat. Diese Zunahme ist nicht gering und stellt einkommensmässig einen wichtigen Vorteil für die besuchten Länder dar. Eine Erhöhung der Besucherzahl um 1 % bringt Einnahmen von schätzungsweise 13 Millionen ECU ohne Flugeinnahmen. Eine Evaluierung des regionalen Vorhabens zur Förderung des Fremdenverkehrs im karibischen Raum wird zur Zeit durchgeführt, um die Auswirkungen der bisher zugestandenen Finanzierungen zu ermessen und einen Orientierungsrahmen für die Zukunft zu liefern.
3.34. Es ist durchaus normal, daß man sich von nationalen Programmen mehr verspricht. Die Gemeinschaft unterstützt nationale Maßnahmen über komplementäre regionale Programme um eine grössere Kohäsion in der regionalen Integration zu erreichen. Einige Staaten im karibischen Raum haben inzwischen erkannt, daß eine Förderung des Fremdenverkehrs für mehrere Länder gleichzeitig von grösserem Interesse ist. Die Länder ÖCS liefern dafür ein gutes Beispiel. Hilfe für regionale Organisationen 3.36. Die Bemerkungen des Rechnungshofes zu dem Caribbean Disaster Prevention Programme, für das der EEF im Rahmen des I. und II.
Abkommens in Lomé 0,7 Mio ECU bereitstellte, sind durchaus zutreffend und zeigen, daß die Hauptschwierigkeit in der regionalen Zusammenarbeit darin liegt, daß die nationalen Regierungen nicht bereit sind, die Betriebskosten regionaler Organisationen und Projekte zu tragen. Genau aus diesem Grunde lehnte die Kommission in diesem Fall 1985 den Antrag von CARICOM auf weitere Unterstüztung für das Vorhaben ab und sahen sich auch die Regierungen der Staaten im karibischen Raum veranlasst, die Zukunft der Projekte kritischer zu prüfen. Dies hatte zur Folge, daß das Projekt Ende 1986 beendet wurde.
3.37. Nach Auffassung der Kommission war diese Veränderung für das Programm nur von Nutzen, zumal es sich im wesentlichen nur um eine Änderung des Standortes - Barbados statt Guyana - wegen logistischer Vorteile handelte. Bei der mit 0,65 Mio ECU finanzierten technischen Hilfe für das CARICOM-Sekretariat sind effektiv erhebliche Verzögerungen eingetreten, jedoch sind in den letzten Monaten auch Fortschritte zu verzeichnen, so daß die technische Studie abgeschlossen werden konnte. Bei früheren Evaluierungen, die von der Kommission selbst durchgeführt worden sind, wurden die Ergebnisse dieses Projektes unter Berücksichtigung des schwierigen Handelsklimas, das im karibischen Raum während seiner Dauer vorherrschte, als zufriedenstellend beurteilt.
3.38. Die im Rahmen dieses Programms finanzierten sechs Studien sollten in erster Linie Vorschläge und Gutachten ermöglichen. An eine systematische und sofortige Durchführung war nicht gedacht. 3.39. Die Ersetzung der Stipendien durch Seminare, die in dem ursprünglichen Programm nicht vorgesehen war, erfolgte mit Zustimmung der Kommission. Zu den Seminaren ist folgendes zu sagen: (b) Es handelt sich um das Seminar von Kigali, für das die Flugtickets der Delegierten, die nicht teilgenommen haben, erstattet worden sind (Einnahme von 1.961.000,00 FR W vom 11. Februar 1983). (c) Dieser Fall betrifft Staatsangehörige von Kongo (Seminar von Libreville), da nur eine wöchentliche Verbindung zwischen Brazzaville und Libreville besteht.
(e) Seminar von Kigali : Die Tagegelder mussten von 2.000,00 auf 6.000,00 FR W erhöht werden, um die Aufenthaltskosten in dem Hotel Méridien zu decken, in dem die Regierung Ruandas die Teilnehmer untergebracht hatte.XIX/373/88-DE (f) Die Tatsache, daß einige Personen entgegen den ursprünglichen Plänen nicht an dem Seminar teilgenommen haben, spricht nicht unbedingt für ein mangelndes Interesse ihrerseits. Die Abwesenheit ist unter Umständen auch darauf zurückzuführen, daß der Termin des Seminars mehrmals verschoben wurde oder daß die Verkehrsverbindungen zwischen den betreffenden Ländern schwierig waren.
3.41. Die Kommission führt bei den regionalen Projekten die gleichen Kontrollen durch wie bei den nationalen Projekten, insbesondere über ihre Beauftragtren an Ort und Stelle und in Verbindung mit den verantwortlichen regionalen Organisationen. Sie kann nicht ausschließen, daß gewisse Projekte nicht in zufriedenstellender Weise durchgeführt wurden, muß aber gleichzeitig betonen, daß andere zufriedenstellende Ergebnisse erzielten. 4. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN 4.1 und 4.2. Die Kommission antwortet indirekt auf dieses Kapitel in ihren allgemeinen Ausführungen. Sie ist der Auffassung, daß in dem Bericht des Rechnungshofes die Verbesserungen, die in der regionalen Zusammenarbeit im Laufe der drei Abkommen sowohl in den Abkommensbestimmungen als auch bei der Untersuchung/Ausführung der Einzelprojekte vorgenommen wurden, nicht genügend betont werden.
Ein grosser Teil der Bemerkungen des Rechnungshofes zu einigen der ersten vom EEF geförderten Regionalprojekte sollten als "Anlaufprobleme" angesehen werden, die darauf zurückzuführen, sind, daß es der Kommission in der Anfangszeit an Erfahrung mit den Regionalprojekten, die eine Kategorie für sich darstellen, fehlte. Die Kommission stützte sich daher weitgehend auf regionale Organisationen, die sich dann als weniger wirksam erwiesen als zunächst erwartet. Diese Erfahrungen wurden in den Bestimmungen des Abkommens Lomé III über die Regionalprogrammierung gebührend berücksichtigt : So wurden die Kriterien für die Definition des regionalen Charakters eines Vorhabens und die Unterstützung der Maßnahmen, die der regionale Ausdruck einer sektoralen Strategie sind, in Lomé III genau festgelegt, bei der Programmierung der regionalen Mittel für jede Region berücksichtigt und bei der täglichen Verwaltung der regionalen Vorhaben und Programme angewandt.
Ausserdem lässt sich die Verwirklichung kurzfristiger Ziele besser beurteilen als die Verwirklichung langfristiger Ziele. Dies bedeutet nicht unbedingt, daß letztere nicht erreicht wurden.XIX/373/88-DE Verbesserungsmöglichkeiten 4.3. (a) und (b) Es ist nicht so sicher, daß sich die regionale Zusammenarbeit auf diese Art von Projekten konzentrieren sollte, die sich in der Regel als besonders erfolgreich erwiesen haben. Diese Art von Projekten - gleich ob regionaler oder nationaler Natur - ist wahrscheinlich im allgemeinen leichter zu verwirklichen. Der regionale Charakter ist dann meistens nicht sehr eindeutig.
Dementsprechend würde man zögern dafür zu plädieren, daß in den nationalen Richtprogrammen eher der Strassenbau statt die ländliche Entwicklung gefördert werden sollte, nur weil Strassenbauprojekte leichter zu verwirklichen sind. Strassenbauprojekte sind ein typischer Fall, in dem der regionale Charakter oft gering war. Die Bekämpfung der Desertifikation und der Verschlechterung der Umweltbedingungen verdient in der regionalen Zusammenarbeit eine hohe Priorität, weil es sich hier um ein echtes regionales Problem handelt, obgleich Vorhaben in diesem Bereich relativ schwierig durchzuführen sind.
Die Prioritäten sollten daher nicht nur nach der bisherigen Erfahrung hinsichtlich der Aussichten für eine erfolgreiche Durchführung, sondern auch nach dem Bedarf für echte regionale Aktionen in diesem Bereich bestimmt werden, und zwar unabhängig von den Schwierigkeiten, die mit derartigen Aktionen verbunden sind. (c) Die Beauftragten der Kommission haben bereits diese Aufgabe. Jedes Abkommen über die Finanzierung eines Regionalprojekts enthält eine Standardbestimmung, in der die zuständige Delegation genannt wird. Möglicherweise sind bisher die Delegationen nicht immer so stark an Vorhaben der regionalen Zusammenarbeit beteiligt worden, wie dies hätte der Fall sein müssen.
Jedoch hat sich dies in den letzten Jahren gebessert. (1) Bedeutung der Abkürzungen CARICOM : Caribbean Community (Karibische Gemeinschaft) CEAO : Communauté économique des Etats de l'Afrique de l'Oüst (Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft) ECOWAS : Economic Community of West African States (Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten) SADCC : Southern Africa Development Coordination Conference (Koordinierungskonferenz für die Entwicklung des südlichen Afrika) UDEAC : Union douanière et économique des Etats de l'Afrique Centrale (Zoll- und Wirtschaftsunion Zentralafrikas) PTA :
Preferential Trade Area (Präferenzhandelszone) SPEC : South Pacific bureau for economic cooperation (südpazifisches Büro für wirtschaftliche Zusammenarbeit) CILSS : Comité permanent inter-états de la lutte contre la sécheresse dans le Sahel (Ständiger zwischenstaatlicher Ausschuß zur Dürrebekämpfung in der Sahelregion) IGADD : Intergovernmental Authority on Drought and Development (zwischenstaatiche Behörde für Fragen im Zusammenhang mit der Dürre und der Entwicklung) ÖCS : Organisation of Eastern Caribbean States (Organisation ostkaribischer Staaten) CFC : Caribbean Food Corporation (Karibische Nahrungsmittelgesellschaft) CARDI :
Caribbean Agriculture Research Institute (Karibisches Institut für Agrarforschung) CIADFOR : Centre interafricain pour le développement de la formation professionnelle (Interafrikanisches Zentrum für die Entwicklung der Berufsbildung) WISCO : West Indies Shipping Corporation (Westindische Schiffahrtsgesellschaft) ANHANG I DIE REGIONEN - GRUNDLEGENDE WIRTSCHAFTSFAKTOREN DER AN DEN ABKOMMEN VON LOMÉ I UND LOMÉ II BETEILIGTEN LÄNDER >PIC FILE= "T0050284"> >PIC FILE= "T0050285"> ANHANG II ZIELE UND ANWENDUNGSBEREICH DER REGIONALEN ZUSAMMENARBEIT IM RAHMEN DES ABKOMMENS VON LOMÉ II Ziele (Artikel 133):
(a) die Beschleunigung der Zusammenarbeit und der wirtschaftlichen Entwicklung in und zwischen den Regionen der AKP-Staaten; (b) die raschere Diversifizierung der Volkswirtschaft der AKP-Staaten; (c) die Verminderung der wirtschaftlichen Abhängigkeit der AKP-Staaten von den Einfuhren durch grösstmögliche Entwicklung der Produktionen, bei denen diese Staaten über echte Möglichkeiten verfügen; (d) die Schaffung hinreichend grosser Märkte innerhalb der AKP-Staaten und der benachbarten Staaten durch Beseitigung der Hemmnisse, die der Entwicklung und Integration dieser Märkte entgegenstehen;
(e) die Förderung und Ausweitung des Handels der AKP-Staaten untereinander und mit den benachbarten Drittländern; (f) die grösstmögliche Nutzung der Ressourcen und Dienste der AKP-Staaten; (g) die Stärkung der von den AKP-Staaten zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration geschaffenen Einrichtungen; (h) die Durchführung spezifischer Maßnahmen zugunsten der Binnen- und Inselstaaten, insbesondere im Verkehrswesen. Anwendungsbereich (Artikel 135): (a) Die beschleunigte Industrialisierung der AKP-Staaten durch Schaffung von regionalen und interregionalen Unternehmen; (b) Verkehrswesen;
(c) Energieerzeugung und gemeinsame Nutzung der natürlichen Ressourcen; (d) Forschung und Technologie; (e) Landwirtschaft; (f) Schul- und Ausbildungswesen; (g) Bekämpfung der stark verbreiteten Endemien und ganz allgemein Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung; (h) Zusammenarbeit im Fremdenverkehrswesen; (i) Technische Hilfe bei der Schaffung regionaler Einrichtungen für Zusammenarbeit oder bei der Entwicklung neuer Tätigkeiten in den vorhandenen regionalen Einrichtungen. ANHANG III WICHTIGSTE REGIONALE ORGANISATIONEN, DIE MITTEL AUS DEM EEF ERHALTEN HABEN Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten - CEDEAO Ziele dieser im Jahre 1975 durch den Vertrag von Lagos geschaffenen Organisation sind die Förderung des Handelsverkehrs, der Zusammenarbeit und der Unabhängigkeit in Westafrika.
Sie zählt 16 Mitgliedstaaten. Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft - CEAO In dieser Organisation sind 6 französischsprachige Mitgliedstaaten zusammengeschlossen. Aufgrund der langen Tradition der Zusammenarbeit zwischen den französischsprachigen Staaten, deren Währung der CFA-Franc ist, ist die CEAO in ihren Bemühungen erfolgreicher gewesen als die CEDEAO. Zentralafrikanische Zoll- und Wirtschaftsgemeinschaft - UDEAC Die UDEAC ist eine Zollunion zwischen vier Staaten (Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Kongo und Gabun). Seit 1983 gehört die UDEAC der Wirtschaftsgemeinschaft Zentralafrikanischer Staaten (CEEAC) an, die zehn Mitglieder zählt.
Gemeinsame Afrikanisch-Mauritanische Organisation - OCAM Ziel dieser Organisation war die Beschleunigung der wirtschaftlichen, sozialen, technologischen und kulturellen Entwicklung ihrer acht Mitgliedstaaten. Sie wurde 1985 aufgelöst. Comité permanent inter-États de lutte contre la sécheresse Diese Organisation wurde 1973 mit 8 Mitgliedstaaten (Kapverdische Inseln, Tschad, Gambia, Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal) gegründet. Mano-Fluß-Union - MRU Gründung 1973. Ihre Mitgliedstaaten sind Guinea, Liberia und Sierra Leone. Ziel der Organisation ist die Schaffung einer Zollunion.
Indian Ocean Commission - IOC Gründung 1982. Ihre Mitgliedstaaten sind Madagaskar, die Insel Mauritius und die Seschellen. Konferenz für Entwicklung und Zusammenarbeit im südlichen Afrika - SADCC Ziele der ersten Konferenz, die 1979 abgehalten wurde, waren die Koordinierung der Entwicklungsprogramme und die Verminderung der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Mitgliedstaaten von Südafrika. Jeder einzelne ihrer 9 Mitgliedstaaten wurde im Rahmen eines Aktionsprogramms mit speziellen Studien und Aufträgen beauftragt. Karibischer Gemeinsamer Markt - CARICOM Gründung 1973 (13 Mitgliedstaaten) mit dem Ziel der Förderung der Einheit des karibischen Raums.
Die folgenden assoziierten Einrichtungen wurden durch finanzielle und technische Hilfen des EEF begünstigt: - die Karibische Entwicklungsbank; - das Caribbean Agricultural Research and Development Institute (1) (CARDI); - das Karibische Institut für Ernährung; - die Schiffahrtsgesellschaft Westindiens (WISCO); - die Universität Westindiens. (1) Karibisches Institut für Forschung und Entwicklung im Bereich der Landwirtschaft. ANTWORTEN DER KOMMISSION Allgemeine Bemerkungen Der Bericht des Rechnungshofes über die im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit finanzierten Aktionen stellt eine Zusammenfassung der Ursprünge, Verfahren und Aktionen der regionalen Zusammenarbeit dar.
Diese Zusammenfassung erfordert eine Reihe von Antworten seitens der Kommission, die im folgenden dargelegt sind. Um aber einen objektiven Gesamtüberblick über die regionale Zusammenarbeit zu vermitteln, sind neben den Bemerkungen des Rechnungshofes und den Antworten der Kommission zunächst einige allgemeine Ausführungen erforderlich. A. Erstens stellt die regionale Zusammenarbeit eine der bedeutendsten Dimensionen der bisherigen AKP-EWG-Zusammenarbeit dar. Das Abkommen von Lomé war denn auch das erste Abkommen, in dem die Unterstützung der Anstrengungen zur regionalen wirtschaftlichen Integration der Entwicklungsländer als besonders wichtig anerkannt und diesem Bereich beträchtliche Mittel zugewiesen wurden.
Politisch bedeutend ist ferner, daß die AKP-Staaten die Notwendigkeit erkannt haben, die wirtschaftliche Zusammenarbeit untereinander zu entwickeln und Mechanismen zur Förderung ihrer zunehmenden wirtschaftlichen Integration zu schaffen. Es handelt sich um ein politisch und technisch schwieriges Unterfangen ; im Bereich der regionalen Zusammenarbeit - wie auch in anderen Bereichen - ist das Abkommen den konkreten Maßnahmen voraus. Wichtig ist die Erkenntnis, daß es kaum Probleme gibt, die nicht von gemeinsamem Interesse sind und keiner gemeinsamen Lösung bedürfen. B. Zweitens ist zu beachten, daß, wenn auch für die regionale Zusammenarbeit genau dieselben Verfahren wie für die Zusammenarbeit auf nationaler Ebene gelten, die Organisation der Zusammenarbeit zwischen den Behörden mehrerer Staaten oder zwischen diesen Behörden und regionalen Organisationen zweifellos oft viel mühsamer als bei nationalen Vorhaben ist.
Deshalb hat die Kommission alles unternommen, um die regionale Zusammenarbeit besser zu strukturieren, sie transparenter und schließlich auch wirksamer als in der Vergangenheit zu gestalten. Ausgehend von einem kollektiven Dialog mit den Staaten der einzelnen Subregionen oder einer Verhandlung mit den von diesen Staaten dazu beauftragten regionalen Organisationen hat sich die Kommission bemüht, bei der Programmierung der Mittel für die regionale Zusammenarbeit im Rahmen von Lomé III ihre Hilfe auf eine kleine Zahl von Schwerpunktsektoren, die die gesamte Zielregion betreffen, zu konzentrieren und so eine Ausbreitung und Streuung der regionalen Aktion auf eine Vielzahl von Vorhaben von nur begrenztem regionalem Interesse zu vermeiden.
Ausserdem enthält das Abkommenn von Lomé III, was die regionale Zweckbestimmung der Aktionen angeht, sehr nützliche Bestimmungen, die im Bestreben um gerechte Verteilung und Effizienz die Finanzierung von Vorhaben, verhindern sollen, soweit Zweifel an dem regionalen Charakter bestehen. C. Schließlich muß man bedenken, daß, in dem Abkommen zwar Unterstützung der regionalen Organisationen vorgesehen ist, die AKP-Staaten aber die letzte Entscheidung über die Verwendung der Regionalmittel treffen wollten. Sie können die Organisationen in ihre regionale Zusammenarbeit einbeziehen, wenn sie diesen einen besonderen Auftrag erteilen.
Die regionale Zusammenarbeit, wie sie im Abkommen von Lomé vorgesehen ist, ist somit nicht an regionale Organisationen gebunden. Sie kann auch Zusammenarbeit zwischen Staaten ohne Vermittlung einer Organisation sein. In der Praxis werden aber regionale Organisationen auf Antrag der AKP-Staaten in die Zusammenarbeit häufig einbezogen. Ihre Rolle reicht je nach Fall von der eines einfachen Koordinators bis zu der des Auftraggebers oder Verwaltungsträgers der Aktion. So hat die Gemeinschaft zahlreiche regionale Organisationen durch direkte interinstitutionelle Hilfe oder durch Finanzierung ihrer Vorhaben unterstützt.
Dabei handelt es sich um Organisationen mit breitem Wirkungsbereich wie CARICOM, ESCWA, ECOWAS, UDEAC, ZEP, SPEC, aber auch Organisationen mit begrenzterem Aufgabenbereich wie CILSS, IGADD und regionale Forschungs- bzw. Ausbildungsinstitute (1). Es muß anerkannt werden, daß die regionalen Organisationen bei der Förderung der regionalen Zusammenarbeit eine sehr nützliche Rolle spielen können. Gleichzeitig ist aber angesichts der überaus grossen Zahl dieser Organisationen, der Gefahr von Überschneidungen bei der Durchführung ihrer Aktionen, ihren häufig überzogenen Ambitionen und der oft (1) Siehe Bedeutung der Abkürzungen am Ende des Textes. fehlenden Unterstüztung seitens ihrer eigenen Mitgliedstaaten eine gewisse Vorsicht und Selektivität geboten.
Am erfolgreichsten sind im allgemeinen die Organisationen, die in ständigem Kontakt zu ihren Mitgliedern stehen und von diesen wegen ihrer realitätsbezogenen Ziele und Tätigkeiten unterstützt werden. >PIC FILE= "T0050329"> Abschließend sollte man sich vor Augen halten, daß die regionale Zusammenarbeit nur erfolgreich sein kann, wenn die AKP-Staaten sich solidarisch und kooperationsbereit zeigen. Sind diese Voraussetzungen erfuellt, werden die gesetzten Ziele im allgemeinen erreicht. Sind die Voraussetzungen dagegen nicht erfuellt, so können die in dem Abkommen gebotenen Möglichkeiten auch nicht voll genutzt werden.
So betrachtet stellt der Titel "Regionale Zusammenarbeit" im Rahmen des Abkommens von Lomé für die AKP-Staaten vor allem einen Anreiz dar, ihre Kooperations- und Integrationsbemühungen noch weiter zu verstärken.(1) Siehe Bedeutung der Abkürzungen am Ende des Textes I. EINLEITUNG Verwaltung der regionalen Zusammenarbeit 1.9. Die Anträge werden von den nationalen Anweisungsbefugten gestellt. Das AKP-Sekretairat kann Anträge nur einreichen, wenn es dazu (z.B. durch eine Entschließung des AKP-Ministerrates) ermächtigt worden ist. 2. FINANZIELLE DURCHFÜHRUNG Vorteile einzelner Staaten 2.1 und 2.2.
Die Gründe für ein Abweichen von einer proportionalen Verteilung sind: - Aufteilung auf Regionen Zu diesem Zweck wendet die Kommission objektive Kriterien an, wie Bevölkerung, aber auch Zugehörigkeit zu der Gruppe der am wenigsten entwickelten Ländern, Insellage usw. - Aufteilung auf Länder Schon allein nach der Definition der regionalen Zusammenarbeit ist eine proportionale Verteilung nicht wünschenswert. Diejenigen Länder, die eine stärkere regionale Zusammenarbeit betreiben, sollten bevorzugt werden. Ausserdem können viele regionale Maßnahmen aufgrund ihrer Eigenart nicht auf irgendein Land oder auf mehrere Länder proportional verteilt werden.
3. DURCHFÜHRUNG NACH WIRTSCHAFTSSEKTOREN Verkehrswesen 3.3. Zum Zeitpunkt des gemeinschaftlichen Finanzierungsbeschlusses (Februar 1980) war die Sicherheitslage auf der Strecke der Eisenbahn von Bengüla so, daß man davon ausgehen konnte, daß die Eisenbahnlinie unter angemessenen Sicherheitsbedingungen wieder für den grenzueberschreitenden Verkehr geöffnet werden könnte. Die finanzierten Güterwagen wurden dann jedoch zur Verbesserung des Transports in dieser Region verwendet. 3.4. Es ist in der Tat bedauerlich, daß die Durchführung des Vorhabens durch den fortdauernden Bürgerkrieg im Süden Sudans behindert wird.
Dennoch konnten die wichtigsten Bauarbeiten auf der Strasse KAKUMA-JUBA abgeschlossen werden ; auch konnte der Bauunternehmer seine sehr teure Ausrüstung noch retten, bevor sich der Konflikt zuspitzte. 3.5. (1) Aus folgenden technischen Gründen mussten grössere Schiffe als in dem Finanzierungsabkommen vorgesehen gekauft werden: - In den fünf Jahren zwischen dem Evalierungsbericht und dem Kauf der Schiffe hat sich die Lage der Schiffahrt in der Karibik geändert. Nicht bestätigt hat sich die Annahme, daß 80 % der Fracht, die zwischen den der ÖCS (1) angehörenden Inseln befördert wird, Umladungen implizieren würden, die die finanzielle und wirtschaftliche Lebensfähigkeit der kleineren Schiffe ermöglichen würden.
In der Karibik verkehrende internationale Schiffahrtslinien haben infolge der Flaute auf dem Schiffahrtsmarkt ihren Verkehr zwischen den Inseln verstärkt. Dadurch wurden die Umladungsvereinbarungen mit der WISCO (1) gefährdet ; um überleben zu können, musste letztere mit grösseren Schiffen auf die Miami-Route ausweichen. - Im Verkehr zwischen den Inseln der ÖCS dominieren private Schoner, die über keine Containerumschlagsanlagen verfügen. Das Be- und Entladen der Schiffe erfolgt ausserhalb der Häfen, und die Gebühren für diese Tätigkeiten sind gering. Angesichts des niedrigen und ungleichmässigen Handelsvolumens zwischen den Inseln ist zu bezweifeln, ob ein WISCO-Schiff konkurrenzfähig wäre, und die Verwendung eines kleineren WISCO-Schiffes wäre nur mit der Zuverlässigkeit des Dienstes, der Sicherheit und Ausbildung der Mannschaften der privaten Schoner zu rechtfertigen.
XIX/373/88-DE (2) Verfahrensschwierigkeiten bei dem Kauf der Schiffe (Gründe für die Verzögerungen und die damit verbundenen Kostenerhöhungen): - die EEF-Verfahren erfordern eine Ausschreibung, was die für den Kauf von Gebrauchtschiffen ungeeignet sind; - die Gebrauchtschiffe mussten über einen Makler gekauft werden; - hätte man mit dem Kauf noch weiter gewartet, bis Schiffe von Typ und Grösse, wie sie in dem Finanzierungsabkommen angegeben sind, verfügbar gewesen wären, hätte dies die WISCO in ernste finanzielle Schwierigkeiten gebracht. (3) Fazit : Kleinere Schiffe der WISCO für den Verkehr zwischen den Inseln hätten wahrscheinlich höhere Verluste zu verzeichnen gehabt.
Um zu überleben, betätigte sich die WISCO zunehmend als Handelsschiffahrtslinie. Das sozioökonomische Ziel einer staatlich subventionierten Schiffahrtslinie, die zwischen den kleinen Inseln verkehrt, ist nicht mehr aktuell, und einige Regierungen sind aus der Vereinigung ausgetreten. Industrie, Energiewirtschaft und Bergbau Industrie 3.9 bis 3.11. Die Kommission weist darauf hin, daß sie an der Finanzierung dieses Vorhabens, dessen Hauptgeldgeber die Weltbank war, nur sehr geringfügig beteiligt war. Selbstverständlich wird die Kommission die aus dem Scheitern dieses Vorhabens gewonnene Erfahrung in Zukunft berücksichtigen.
Auf die Rückzahlung des von der EIB gewährten bedingten Darlehens hat die Bank selbst zu achten. Diesbezueglich sind noch folgende Punkte klarzustellen : Die den Regierungen von Ghana, Cöte d'Ivoire und Togo (den Aktionären der CIMAO) gewährten bedingten Darlehen, die durch haftendes Kapital aus dem EEF, das von der Europäischen Investitionsbank 1982 bereitgestellt wurde, gedeckt wurden, waren mit 7,3 Mio ECU veranschlagt. Von diesem Betrag wurden jedoch nur 2,3 Mio ECU (an Cöte d'Ivoire) ausgezahlt. Der EIB ist bekannt, daß weitere Zahlungen nicht geplant sind. XIX/373/88-DE Wie bei derartigen Darlehen üblich, sieht CIMAO für den Fall des Konkurses, der Liquidation oder der Auflösung der Gesellschaft vor, daß die von dem Gläubiger geschuldeten Rückzahlungen sich auf den von ihm erhaltenen Anteil des Reinvermögens beschränken (das ist das Verhältnis von den mit dem Darlehen erworbenen Anteilen zu seinen Gesamtanteilen).
In den Darlehensbedingungen waren acht tilgungsfreie Jahre vorgesehen (d.h. bis 1990). Nach den Berichten der EIB an die Kommission über den Schuldendienst werden die Zinsen auf den ausstehenden Teil des Darlehens ordnungsgemäß gezahlt. Da die CIMAO weder den Konkurs oder die Liquidation angemeldet hat noch aufgelöst worden ist, besteht unter diesen Umständen gegenwärtig kein Grund für eine vorzeitige Rückzahlung des ausstehenden Teils des bedingten Darlehens. Energie 3.14 und 3.15. Die Kommission gibt zu, daß die Ziele dieses Vorhabens zu ehrgeizig waren. Die Kommission möchte dennoch den Hof darauf hinweisen, daß bei der Aufstellung des Finanzierungsplans die Auffassung vertreten worden war, daß die Einrichtung eines regionalen Zentrums für neue und erneuerbare Energie für folgende Aufgaben nicht nur nützlich, sondern auch notwendig war: - Beratungstätigkeit und/oder technische Beratung - Ausbildung von Lehrkräften - Technische Hilfe für die Organisation der laufenden Instandhaltung - Hilfe und Unterstützung für die nationalen Zentren - Normenbescheinigung für die künftigen Sonnenenergiesysteme in der Region.
Die Mittel des EEF wurden daher zur Entwicklung dieser Tätigkeiten bereitgestellt, und die Kommission ist der Auffassung, daß das CRES nach wie vor in diesem Rahmen eine wirksame Rolle spielen könnte, wenn seine Ziele dementsprechend neu definiert und von anderen Gebern als denjenigen, die ihre finanzielle Unterstützung zurückgezogen haben, gefördert würden.XIX/373/88-DE 3.16. Daß nur 15 % der Mittel ausgezahlt worden sind, hat folgende Gründe: - häufiger Wechsel der ausländischen Energieberater, - häufiger Wechsel der Priorität, welche die Energieberater den Einzelprojekten des regionalen Energieprogramms beimessen und folglich häufige Änderungswünsche zu diesen Einzelprojekten, - fehlende Koordinierung zwischen regionalen Anweisungsbefugten und einzelstaatlichen Behörden, - Schwäche der RAO-Energiestrukturen.
Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten wurde eine entsprechende technische Hilfe in Erwägung gezogen, und über eine Neudefinition des Programms wird auf der nächsten jährlichen Energietagung gesprochen werden. Was die Ausbildungs- und Informationsmaßnahmen anbetrifft, so möchten wir darauf hinweisen, daß diese Komponenten von einem gleichlaufenden UNDP-Programm finanziert werden müssen. Bergbau 3.17. Ein regionaler Absatzmarkt für Düngemittel verleiht einer Industrie einen regionalen Charakter, die wirtschaftlich in keiner Weise gerechtfertigt wäre, wenn sie nur den nationalen Bedarf decken sollte.
Die regionale Dimension des Vorhabens wird dadurch bestätigt, daß zu den Aktionären drei AKP-Staaten (Elfenbeinküste, Kamerun und Nigeria) gehören, die Düngemittel, aber auch Zwischenprodukte für ihre eigene Düngemittelproduktion kaufen. Wegen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Zusammenbruch der Düngemittelmärkte in Westafrika) wurden die Ziele bei der Deckung des regionalen Bedarfs nicht erreicht. Diese Situation wird jedoch dadurch kompensiert, daß rund 50 % der Jahresproduktion der Industries Chimiques du Sénégal (ICS) an ein indisches Konsortium verkauft wird.XIX/373/88-DE Technische Hilfe für Industrievorhaben 3.18.
Infolge der anhaltenden Verschlechterung der Wirtschftslage in den letzten 5-10 Jahren erwies sich die Förderung der regionalen Zusammenarbeit schwieriger als erwartet. Dementsprechend waren auch die Ziele der Mano River Union - wie sich im Nachhinein herausstellte - viel zu ehrgeizig. Wenn auch die bisherigen Ergebnisse hinter den anfänglichen Zielen zurückblieben, so sind doch folgende positive Aspekte hervorzuheben: - Einige der Durchführbarkeitsstudien, die von der Einheit für industrielle Entwicklung der MRU ausgearbeitet wurden, haben zu der Errichtung kleiner Industriebetriebe in Sierra Leone und Liberia geführt (z.B.
Ölpalmmühle). Weitere Studien werden als Investitionsgrundlage dienen, sobald sich die wirtschaftliche Situation in diesem Raum gebessert hat. - Im Rahmen dieses Projektes wurde ferner ein umfangreiches Dokumentationssystem eingerichtet, das alle Aspekte der industriellen Entwicklung in den drei Mitgliedsstaaten abdeckt. - Eine grosse Anzahl von Staatsangehörigen der drei Mitgliedstaaten wurde in den Bereichen Buchführung, Management usw. ausgebildet. Agrarproduktion 3.20. Hier ist hervorzuheben, daß Schritte unternommen worden sind, um eine wirtschaftliche Bodennutzung und eine kontrollierte Besiedelung der Gebiete in Simbabwe sicherzustellen, in denen die Tsetsefliege ausgerottet ist oder in Kürze ausgerottet sein wird.
3.21. Die Behauptung, daß die Staaten grosse Schwierigkeiten haben, die für die Finanzierung der Staudämme von Diama und Manantali aufgenommenen Darlehen zurückzuzahlen, ist allgemeiner Art. Im vorliegenden Fall muß sie nuanciert werden, da die Darlehensbelastung wegen der seht günstigen Konditionen der Sonderdarlehen bis 1992 gering bleibt. Von da an wird die Tilgung der Darlehen dadurch tragbar werden, daß das Wasserkraftwerk am Staudamm Manantali fertiggestellt worden sein wird und sein Betrieb Einnahmen verschafft.XIX/373/88-DE Was die Verwirklichung der grossen Bewässerungsprogramme anbetrifft, so kann das Urteil des Gerichtshofes über die Wasserbauarbeiten in dem Flusstal nur vorläufig sein, da: - die beiden Staudämme erst 1988/1989 fertiggestellt sein werden; - es sich um ein langfristiges Unternehmen handelt, dessen Ergebnisse sich frühestens in 10 oder 15 Jahren beurteilen lassen.
Das SEGOU-Reisebauvorhaben in Mali weist nicht die gleichen Merkmale auf : In Manantali ist die Bewässerung besser gesichert als im Falle des ORS, wo man auf das Hochwasser angewiesen ist ; ausserdem lässt sich die Grösse der Perimeter je nach der Bewirtschaftungkapazität der daran interessierten Bevölkerung variieren. 3.22. Siehe allgemeine Ausführungen. 3.23. Die Kommission stimmt den Schlußfolgerungen hinsichtlich der CFC zu. Ihre Dienststellen überprüfen zur Zeit das gesamte Spektrum der aus dem EEF finanzierten regionalen Zusammenarbeit im Karibischen Raum. Bei Agrarprojekten wird künftig im wesentlichen ein pragmatisches Konzept verfolgt, das die in der Vergangenheit festgestellten Fehler berücksichtigt.
3.24. Die Kommission hat eine Evaluierung der CARDI-Forschungsvorhaben in Angriff genommen, von deren Ergebnissen die Berücksichtigung der unter Lomé III eingereichten Finanzierungsvorschläge abhängen wird. Ausbildung 3.26 (a) Die "Ecole des postes et Télécommunications" war ursprünglich als nationale Schule gedacht. Mit dem Vorschlag, ein Internat einzurichten, sollte das Institut in die Lage versetzt werden, Studenten aus anderen Ländern der Region aufzunehmen, was es auch getan hat. (b) CIADFOR (Centre interafricain pour le développement de la formation professionnelle) ist eine regionale Organisation mit Sitz in Abidjan, die ihe Ausbildungszentrum in Libreville eingerichtet hat.
Das fehlende Interesse der CIADFOR-Mitgliedstaaten an dieser Einrichtung zeigte sich erst, als das Projekt bereits angelaufen war. Die Kommission unternahm unverzueglich die erforderlichen Schritte, um den Projektleiter durch eine technische Hile abzulösen, um soweit möglich eine funktionierende Einrichtung denjenigen zu übergeben, die den grössten Nutzen daraus ziehen können. 3.27. Hier ist hervorzuheben, daß die Kommission im Falle der "Academie régionale de la Mer" in Cöte d'Ivoire die Baukosten nicht finanzierte. Ihr Beitrag stellte nur 5 % der Gesamtkosten dar und wurde für den Kauf von Ausrüstungsgegenständen in Europa verwendet.
In Niger ist die genannte Schule noch nicht in Betrieb, so daß auch keine Betriebskosten anfallen. Allgemeine Maßnahmen Entwicklung der Handelsbeziehungen 3.28 und 3.29. Die Gesamtausfuhren nach der EWG ohne Erdöl verzeichnen in der Zeit 1981-1986 eine durchschnittliche jährliche Zuwachsrate von 4,7 %. Die Ausfuhren nach den anderen wichtigen Märkten wie USA und Japan blieben konstant oder gingen zurück. 3.30. Was die im Rahmen von Lomé II verfügbaren Mittel anbetrifft, so nahmen die meisten AKP-Staaten und ihre regionalen Organisationen diese kaum in Anspruch - weniger als 1 % für den 4.
EEF und 1.4 % für den 5. EEF. 3.31. Die Kommission antwortete darauf bereits ausführlich in dem Jahresbericht an den Rechnungshof für 1986. Der auf den ersten Blick hohe Prozentsatz der Regionalmittel, der für Messen und Ausstellung bereitgestellt wurde, ist sehr viel niedriger, wenn man ihn mit dem Gesamtbetrag für die Förderung des Handels und des Fremdenverkehrs vergleicht. Fremdenverkehr 3.32. Ausarbeitung und Genehmigung des Fremdenverkehrsprogramms für die Pazifik-Region über 3,2 Millionen ECU erfolgten relataiv rasch zwischen August 1984 und Januar 1985. Da sich die vertraglichen Verhandlungen zwischen den zunächst für die Durchführung des Programms ausgewählten Beratern in die Länge zogen und ein weites Sachverständigenteam ausgewählt werden musste, lief das Programm erst im August 1987 an.
Trotz gewisser Zwänge in der Pazifikregion erhielt es die Unterstüztung anderer Geber zur Förderung des bisher vernachlässigten Fremdenverkehrs in den Inselstaaten des Pazifik. 3.33. Die Zunahme des Fremdenverkehrs wird weltweit vor allem durch den Wert des Dollars gegenüber den Währungen auf den wichtigsten Fremdenverkehrsmärkten bestimmt. Die Begünstigten haben daraus Nutzen gezogen, um den Fremdenverkehr im karibischen Raum zu fördern, wo dieser Sektor der wichtigste Wirtschaftszweig, der grösste Arbeitgeber und die Hauptdeviseneinnahmequelle ist. Die Kommission macht darauf aufmerksam, daß nach den Statistikenn die Zahl der Europäischen Besucher im karibischen Raum in den letzten Jahren zugenommen hat.
Diese Zunahme ist nicht gering und stellt einkommensmässig einen wichtigen Vorteil für die besuchten Länder dar. Eine Erhöhung der Besucherzahl um 1 % bringt Einnahmen von schätzungsweise 13 Millionen ECU ohne Flugeinnahmen. Eine Evaluierung des regionalen Vorhabens zur Förderung des Fremdenverkehrs im karibischen Raum wird zur Zeit durchgeführt, um die Auswirkungen der bisher zugestandenen Finanzierungen zu ermessen und einen Orientierungsrahmen für die Zukunft zu liefern. 3.34. Es ist durchaus normal, daß man sich von nationalen Programmen mehr verspricht. Die Gemeinschaft unterstützt nationale Maßnahmen über komplementäre regionale Programme um eine grössere Kohäsion in der regionalen Integration zu erreichen.
Einige Staaten im karibischen Raum haben inzwischen erkannt, daß eine Förderung des Fremdenverkehrs für mehrere Länder gleichzeitig von grösserem Interesse ist. Die Länder ÖCS liefern dafür ein gutes Beispiel. Hilfe für regionale Organisationen 3.36. Die Bemerkungen des Rechnungshofes zu dem Caribbean Disaster Prevention Programme, für das der EEF im Rahmen des I. und II. Abkommens in Lomé 0,7 Mio ECU bereitstellte, sind durchaus zutreffend und zeigen, daß die Hauptschwierigkeit in der regionalen Zusammenarbeit darin liegt, daß die nationalen Regierungen nicht bereit sind, die Betriebskosten regionaler Organisationen und Projekte zu tragen.
Genau aus diesem Grunde lehnte die Kommission in diesem Fall 1985 den Antrag von CARICOM auf weitere Unterstüztung für das Vorhaben ab und sahen sich auch die Regierungen der Staaten im karibischen Raum veranlasst, die Zukunft der Projekte kritischer zu prüfen. Dies hatte zur Folge, daß das Projekt Ende 1986 beendet wurde. 3.37. Nach Auffassung der Kommission war diese Veränderung für das Programm nur von Nutzen, zumal es sich im wesentlichen nur um eine Änderung des Standortes - Barbados statt Guyana - wegen logistischer Vorteile handelte. Bei der mit 0,65 Mio ECU finanzierten technischen Hilfe für das CARICOM-Sekretariat sind effektiv erhebliche Verzögerungen eingetreten, jedoch sind in den letzten Monaten auch Fortschritte zu verzeichnen, so daß die technische Studie abgeschlossen werden konnte.
Bei früheren Evaluierungen, die von der Kommission selbst durchgeführt worden sind, wurden die Ergebnisse dieses Projektes unter Berücksichtigung des schwierigen Handelsklimas, das im karibischen Raum während seiner Dauer vorherrschte, als zufriedenstellend beurteilt. 3.38. Die im Rahmen dieses Programms finanzierten sechs Studien sollten in erster Linie Vorschläge und Gutachten ermöglichen. An eine systematische und sofortige Durchführung war nicht gedacht. 3.39. Die Ersetzung der Stipendien durch Seminare, die in dem ursprünglichen Programm nicht vorgesehen war, erfolgte mit Zustimmung der Kommission.
Zu den Seminaren ist folgendes zu sagen: (b) Es handelt sich um das Seminar von Kigali, für das die Flugtickets der Delegierten, die nicht teilgenommen haben, erstattet worden sind (Einnahme von 1.961.000,00 FR W vom 11. Februar 1983). (c) Dieser Fall betrifft Staatsangehörige von Kongo (Seminar von Libreville), da nur eine wöchentliche Verbindung zwischen Brazzaville und Libreville besteht. (e) Seminar von Kigali : Die Tagegelder mussten von 2.000,00 auf 6.000,00 FR W erhöht werden, um die Aufenthaltskosten in dem Hotel Méridien zu decken, in dem die Regierung Ruandas die Teilnehmer untergebracht hatte.XIX/373/88-DE (f) Die Tatsache, daß einige Personen entgegen den ursprünglichen Plänen nicht an dem Seminar teilgenommen haben, spricht nicht unbedingt für ein mangelndes Interesse ihrerseits.
Die Abwesenheit ist unter Umständen auch darauf zurückzuführen, daß der Termin des Seminars mehrmals verschoben wurde oder daß die Verkehrsverbindungen zwischen den betreffenden Ländern schwierig waren. 3.41. Die Kommission führt bei den regionalen Projekten die gleichen Kontrollen durch wie bei den nationalen Projekten, insbesondere über ihre Beauftragtren an Ort und Stelle und in Verbindung mit den verantwortlichen regionalen Organisationen. Sie kann nicht ausschließen, daß gewisse Projekte nicht in zufriedenstellender Weise durchgeführt wurden, muß aber gleichzeitig betonen, daß andere zufriedenstellende Ergebnisse erzielten.
4. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN 4.1 und 4.2. Die Kommission antwortet indirekt auf dieses Kapitel in ihren allgemeinen Ausführungen. Sie ist der Auffassung, daß in dem Bericht des Rechnungshofes die Verbesserungen, die in der regionalen Zusammenarbeit im Laufe der drei Abkommen sowohl in den Abkommensbestimmungen als auch bei der Untersuchung/Ausführung der Einzelprojekte vorgenommen wurden, nicht genügend betont werden. Ein grosser Teil der Bemerkungen des Rechnungshofes zu einigen der ersten vom EEF geförderten Regionalprojekte sollten als "Anlaufprobleme" angesehen werden, die darauf zurückzuführen, sind, daß es der Kommission in der Anfangszeit an Erfahrung mit den Regionalprojekten, die eine Kategorie für sich darstellen, fehlte.
Die Kommission stützte sich daher weitgehend auf regionale Organisationen, die sich dann als weniger wirksam erwiesen als zunächst erwartet. Diese Erfahrungen wurden in den Bestimmungen des Abkommens Lomé III über die Regionalprogrammierung gebührend berücksichtigt : So wurden die Kriterien für die Definition des regionalen Charakters eines Vorhabens und die Unterstützung der Maßnahmen, die der regionale Ausdruck einer sektoralen Strategie sind, in Lomé III genau festgelegt, bei der Programmierung der regionalen Mittel für jede Region berücksichtigt und bei der täglichen Verwaltung der regionalen Vorhaben und Programme angewandt.
Ausserdem lässt sich die Verwirklichung kurzfristiger Ziele besser beurteilen als die Verwirklichung langfristiger Ziele. Dies bedeutet nicht unbedingt, daß letztere nicht erreicht wurden.XIX/373/88-DE Verbesserungsmöglichkeiten 4.3. (a) und (b) Es ist nicht so sicher, daß sich die regionale Zusammenarbeit auf diese Art von Projekten konzentrieren sollte, die sich in der Regel als besonders erfolgreich erwiesen haben. Diese Art von Projekten - gleich ob regionaler oder nationaler Natur - ist wahrscheinlich im allgemeinen leichter zu verwirklichen. Der regionale Charakter ist dann meistens nicht sehr eindeutig.
Dementsprechend würde man zögern dafür zu plädieren, daß in den nationalen Richtprogrammen eher der Strassenbau statt die ländliche Entwicklung gefördert werden sollte, nur weil Strassenbauprojekte leichter zu verwirklichen sind. Strassenbauprojekte sind ein typischer Fall, in dem der regionale Charakter oft gering war. Die Bekämpfung der Desertifikation und der Verschlechterung der Umweltbedingungen verdient in der regionalen Zusammenarbeit eine hohe Priorität, weil es sich hier um ein echtes regionales Problem handelt, obgleich Vorhaben in diesem Bereich relativ schwierig durchzuführen sind.
Die Prioritäten sollten daher nicht nur nach der bisherigen Erfahrung hinsichtlich der Aussichten für eine erfolgreiche Durchführung, sondern auch nach dem Bedarf für echte regionale Aktionen in diesem Bereich bestimmt werden, und zwar unabhängig von den Schwierigkeiten, die mit derartigen Aktionen verbunden sind. (c) Die Beauftragten der Kommission haben bereits diese Aufgabe. Jedes Abkommen über die Finanzierung eines Regionalprojekts enthält eine Standardbestimmung, in der die zuständige Delegation genannt wird. Möglicherweise sind bisher die Delegationen nicht immer so stark an Vorhaben der regionalen Zusammenarbeit beteiligt worden, wie dies hätte der Fall sein müssen.
Jedoch hat sich dies in den letzten Jahren gebessert. (1) Bedeutung der Abkürzungen CARICOM : Caribbean Community (Karibische Gemeinschaft) CEAO : Communauté économique des Etats de l'Afrique de l'Oüst (Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft) ECOWAS : Economic Community of West African States (Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten) SADCC : Southern Africa Development Coordination Conference (Koordinierungskonferenz für die Entwicklung des südlichen Afrika) UDEAC : Union douanière et économique des Etats de l'Afrique Centrale (Zoll- und Wirtschaftsunion Zentralafrikas) PTA :
Preferential Trade Area (Präferenzhandelszone) SPEC : South Pacific bureau for economic cooperation (südpazifisches Büro für wirtschaftliche Zusammenarbeit) CILSS : Comité permanent inter-états de la lutte contre la sécheresse dans le Sahel (Ständiger zwischenstaatlicher Ausschuß zur Dürrebekämpfung in der Sahelregion) IGADD : Intergovernmental Authority on Drought and Development (zwischenstaatiche Behörde für Fragen im Zusammenhang mit der Dürre und der Entwicklung) ÖCS : Organisation of Eastern Caribbean States (Organisation ostkaribischer Staaten) CFC : Caribbean Food Corporation (Karibische Nahrungsmittelgesellschaft) CARDI :
Caribbean Agriculture Research Institute (Karibisches Institut für Agrarforschung) CIADFOR : Centre interafricain pour le développement de la formation professionnelle (Interafrikanisches Zentrum für die Entwicklung der Berufsbildung) WISCO : West Indies Shipping Corporation (Westindische Schiffahrtsgesellschaft)