Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS betreffend den Entwurf zur Änderung des EGKS- Funktionshaushaltsplans für 1988 Amtsblatt Nr. C 198 vom 28/07/1988 S. 0004 - 0004 Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS betreffend den Entwurf zur Änderung des EGKS-Funktionshaushaltsplans für 1988 ( In der 272 . Vollsitzung vom 20 . und 21 . Juni 1988 bei einer Enthaltung einstimmig angenommen ) ( 88/C 198/04 ) DER BERATENDE AUSSCHUSS, - nach Kenntnisnahme des von der Europäischen Kommission eingereichten Entwurfs zur Änderung des EGKS-Funktionshaushaltsplans für 1988; -nach Feststellung, daß die Europäische Kommission die Finanzierung der ergänzenden Sozialmaßnahmen durch Anhebung der Umlage auf die EGKS-Erzeugnisse sowie die Abführung eines Teils der Zölle auf EGKS-Erzeugnisse an die EGKS für die Jahre 1989 und 1990 plant;
1 . bestätigt seine auf der 267 . Vollsitzung vom 18 . Dezember 1987 verabschiedete Entschließung, in der er die vollständige Aufrechterhaltung der sozialen Maßnahmen fordert und sich ganz entschieden gegen jegliche Erhöhung der Umlage ausspricht; 2.unterstreicht erneut, daß die EGKS-Umlage im Rahmen der Gemeinschaftsfinanzen besonders insofern eine Anomalie darstellt, als besage Umlage auf die eingeführten Mengen von EGKS-Erzeugnissen nicht erhoben wird; 3.erinnert daran, daß sich der Ministerrat auf seiner Tagung vom 22 . Dezember 1987 dafür ausgesprochen hat, Zolleinnahmen auf EGKS-Produkte auf den EGKS-Haushalt zu übertragen;
4.betrachtet eine Maßnahme als völlig ungeeignet, die den Steinkohlenbergbau und die Eisen - und Stahlindustrie zusätzlich belasten würde, da diese Sektoren nach wie vor mit strukturellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben; 5.fordert daher, die Übertragungen der Zolleinnahmen auf EGKS-Produkte ausreichend zu bemessen, um den Gesamtbedarf der im Rahmen der zusätzlichen Sozialmaßnahmen erforderlichen Mittel zu decken, und ferner die für 1988 zu treffenden Übergangsregelungen dementsprechend anzupassen .