Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS über die Durchführung eines 11. sozialen Wohnungsbauprogramms der EGKS Amtsblatt Nr. C 277 vom 27/10/1988 S. 0007 - 0007 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS über die Durchführung eines 11 . sozialen Wohnungsbauprogramms der EGKS ( in der 273 . Vollsitzung vom 4 . Oktober 1988 einstimmig angenommen) ( 88/C 277/08 ) DER BERATENDE AUSSCHUSS, Aufgrund der Tatsache, daß das 10 . Programm ,,EGKS-Sozialwohnungen´´ am 31 . Dezember 1988 zu Ende geht; In der Erfahrung, daß die gezielte Vergabe zinsverbilligter Darlehen für den EGKS - Wohnungsbau als flankierende Maßnahme zur Umstrukturierung des Kohlebergbaus und der Stahlindustrie diese sozial erträglicher durchführen lässt, 1 .
FORDERT DIE KOMMISSION AUF, die Kontinuität der Sozialpolitik für die Beschäftigten der EGKS-Industrien auch auf dem Gebiet des Wohnungsbaus durch die Fortsetzung des EGKS-Programms zum Bau von Sozialwohnungen sicherzustellen, 2 . BETONT daß ein mehrjähriges Programm zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse einer sich weiter verjüngenden Belegschaft, zur Sicherung eines angemessenen Wohnstandards der Beschäftigten und zur Erleichterung sozialverträglicher Umstrukturierungsmaßnahmen unumgänglich ist, 3 . BITTET DAHER DIE KOMMISSION, baldmöglichst, d . h . noch vor Ablauf des 10 . Programms, einen Beschluß über die kontinuierliche Weiterführung der Wohnungsbaumaßnahmen in Form eines 11 .
Programms ,,EGKS-Sozialwohnungen´´ zu fassen, 4 . SCHLAEGT der Kommission VOR, die Bedingungen für die Darlehensgewährung zu überprüfen, indem sie diese flexibler gestaltet . In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob durch eine Erhöhung der EGKS-Darlehen in Verbindung mit der Gewährung anderer zinsverbilligter Mittel eine hundertprozentige Finanzierung der Baukosten von Sozialwohnungen in den Mitgliedstaaten erreicht werden kann .