Skip to content
Seqlense EUR-Lex

89/49/EWG: Empfehlung des Rates vom 21. Dezember 1988 betreffend die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten Diploms sind

CELEX
31989H0049
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
1988-12-21
In force since
1988-12-21
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

89/49/EWG: Empfehlung des Rates vom 21. Dezember 1988 betreffend die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten Diploms sind Amtsblatt Nr. L 019 vom 24/01/1989 S. 0024 - 0024 ***** EMPFEHLUNG DES RATES vom 21. Dezember 1988 betreffend die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten Diploms sind (89/49/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - bei der Genehmigung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (1), mit der Feststellung, daß diese Richtlinie nur die den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten in den Mitgliedstaaten ausgestellten Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise betrifft, in dem Bestreben, der besonderen Lage der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten Diploms, Prüfungszeugnisses oder sonstigen Befähigungsnachweises sind und die sich in einer Lage befinden, die einer der in Artikel 3 der Richtlinie beschriebenen Situationen vergleichbar ist - EMPFIEHLT den Regierungen der Mitgliedstaaten, den obengenannten Personen den Zugang zu reglementierten Berufen und ihre Ausübung innerhalb der Gemeinschaft durch Anerkennung dieser Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise in ihrem Hoheitsgebiet zu erleichtern.

Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 1988. Im Namen des Rates Der Präsident V. PAPANDREOU (1) Siehe Seite 16 dieses Amtsblatts.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions