Entschließung des Rates vom 21. Juni 1989 über Treibhauseffekt und Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 183 vom 20/07/1989 S. 0004 - 0005 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 21. Juni 1989 über Treibhauseffekt und Gemeinschaft (89/C 183/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, nach Kenntnisnahme von dem Entschließungsentwurf der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sieht die Entwicklung und Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Umwelt vor.
Die vorliegenden wissenschaftlichen Daten, insbesondere die Ergebnisse der gemeinschaftlichen Umwelt-Forschungsprogramme, zeigen an, daß die Zusammensetzung der Atmosphäre merklich durch die Aktivitäten des Menschen verändert wird. Nach den vorhandenen klimatologischen Modellen könnte dies mit der Zeit durch den sogenannten "Treibhauseffekt" Veränderungen des Klimas hervorrufen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt, den Menschen und seine Aktivitäten hätten. Es ist daher dringend notwendig, mögliche Maßnahmen zu untersuchen, die die mit dem Treibhauseffekt verbundenen Risiken ausschalten oder reduzieren könnten.
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung von Rhodos im Dezember 1988 betont, daß die weltweiten Probleme, zu denen der Treibhauseffekt gehört, eine wirksame internationale Reaktion erfordern. Während der kürzlich abgehaltenen internationalen Konferenzen, insbesondere auf den Konferenzen in Toronto im Juni 1988, in London und im Haag im März 1989 und in Nairobi im Mai 1989, wurde ein sehr weiter Konsens erreicht, wonach dringend Maßnahmen in Betracht zu ziehen sind, um die Emissionen der für den Treibhauseffekt verantwortlichen Gase zu reduzieren. Aufgrund der Komplexität des Treibhauseffekts, der vielfältigen und weitreichenden Auswirkungen dieses Effekts und der möglichen Maßnahmen zur Verhinderung oder Abschwächung der Folgen ist eine vorhergehende gründliche Prüfung der politischen Optionen notwendig.
Es ist wichtig, daß die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten einen wirksamen Beitrag zur Erarbeitung politischer Entscheidungen im geeigneten internationalen Rahmen leisten - 1. BETONT, daß der Treibhauseffekt in globalen Dimensionen zu sehen ist und daß die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten an der Ausarbeitung und Verwirklichung einer weltweiten Reaktion auf dieses Problem uneingeschränkt mitwirken müssen. Eine solche Reaktion sollte ungeachtet noch verbleibender Ungewißheiten bei einigen wissenschaftlichen Aspekten des Treibhauseffekts ohne weiteren Verzug erfolgen; 2. IST DER ANSICHT, daß ein internationales Übereinkommen über die Klimaänderung erforderlich ist, BEGRÜSST die im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie hierfür eingeleiteten Vorarbeiten und BEKRÄFTIGT, daß die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten einen bedeutenden Beitrag zur Ausarbeitung eines solchen Übereinkommens leisten müssen;
3. BEKRÄFTIGT, daß die Gemeinschaft im Einklang mit den Schlußfolgerungen des Rates vom 2. März 1989 aktiv dazu beitragen wird, daß das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, bis 1990 mit dem Ziel revidiert wird, die Erzeugung und den Verbrauch der unter die Regelungen dieses Protokolls fallenden FCKW bis zur Jahrhundertwende einzustellen, ERKLÄRT, daß die derzeitigen Verbrauchs- und Herstellungsmengen dieser FCKW sowohl innerhalb der Gemeinschaft als auch weltweit so bald wie möglich um mindestens 85 % reduziert werden sollten, und NIMMT ZUR KENNTNIS, daß auch in bezug auf andere Stoffe, die für den Treibhauseffekt von Belang sind, einschließlich der FCKW, die von dem Montrealer Protokoll nicht erfasst werden, Maßnahmen erforderlich sind;
4. ERKLÄRT, daß die Wiederaufforstungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Pflanzendecke innerhalb der Gemeinschaft intensiviert werden sollten und daß sich die Gemeinschaft an den internationalen Bemühungen um die Beendigung der Zerstörung der tropischen Regenwälder und des Prozesses der Wüstenbildung uneingeschränkt beteiligen sollte; 5. ERSUCHT die Kommission, die derzeitigen Gemeinschaftspolitiken und Orientierungen, die im Lichte der Notwendigkeit einer Bekämpfung des Treibhauseffekts möglicherweise nicht mehr angemessen sind, so bald wie möglich erneut zu prüfen, ERKLÄRT, daß die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten bei künftigen politischen Entscheidungen dem Problem einer potentiellen Klimaänderung im Zusammenhang mit dem Treibhauseffekt gebührend Rechnung tragen sollten, und ERSUCHT die Kommission und die Mitgliedstaaten, dringend Maßnahmen im Sinne einer verstärkten Energieeinsparung, einer Erhöhung des Energiewirkungsgrades sowie der Entwicklung und Nutzung anderer Energiequellen als fossiler Brennstoffe, die nicht zum Treibhauseffekt beitragen, zu ergreifen und der Entwicklung und Einführung entsprechender innovativer, wirtschaftlich lebensfähiger Technologien in den Mitgliedstaaten hohe Priorität einzuräumen.
In diesem Zusammenhang sind Sicherheitsaspekte, Versorgungssicherheit, Auswirkungen auf die Umwelt, öffentliche Gesundheit und wirtschaftliche Erwägungen gebührend zu berücksichtigen; 6. ERSUCHT die Kommission, im Rahmen der Hilfsprogramme der Gemeinschaft für Entwicklungsländer dringend Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um zwischen den Entwicklungserfordernissen der genannten Länder und den aus dem Treibhauseffekt erwachsenden Zwängen zu einem Ausgleich zu finden und diesen Ländern erforderlichenfalls bei der Anpassung an die vielleicht unausweichlichen Folgen des Treibhauseffekts zu helfen;
7. BETONT, daß es wichtig und vordringlich ist, die einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Forschungsanstrengungen und Untersuchungen zu intensivieren, um zu einem besseren Verständnis des Treibhauseffekts zu gelangen und seine potentiellen ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen einschätzen zu können; 8. BEGRÜSST die Initiative der Kommission, ein umfangreiches Programm zur Untersuchung politischer Optionen einzuleiten, und IST DER ANSICHT, daß dieses Programm folgende Schwerpunkte vorsehen sollte: - Bestimmung und technische Beurteilung von Maßnahmen und Technologien, die zu einer Verringerung der Emissionen von "Treibhausgasen", insbesondere von CO2, beitragen können, oder von anderen Maßnahmen, einschließlich Wiederaufforstungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung von Waldbränden, die dem Treibhauseffekt in anderer Weise entgegenwirken können; - Untersuchung der ökologischen, wirtschaftlichen, industriellen, energiewirtschaftlichen, sozialen, landwirtschaftlichen und ordnungspolitischen Implikationen möglicher Maßnahmen und Technologien; - Einschätzung der voraussichtlichen positiven Auswirkungen der einzelnen politischen Optionen mittels eines Rahmens für Entscheidungsanalysen; - Bestimmung von Maßnahmen, die - wie z.B. ein weiterreichender Küstenschutz - zur Anpassung an neue Situationen erforderlich sind, welche nach den Ergebnissen der Entscheidungsanalyse als Folge des Treibhauseffekts unweigerlich eintreten dürften, sowie erforderlichenfalls Ausarbeitung von Gemeinschaftspolitiken zur Durchführung dieser Maßnahmen;
9. ERSUCHT die Kommission, bei der Durchführung des Arbeitsprogramms anderen einschlägigen Tätigkeiten in hiermit zusammenhängenden Bereichen, die auf Gemeinschaftsebene oder auch weltweit durchgeführt werden, insbesondere der Tätigkeit der Zwischenstaatlichen Gruppe für Klimaveränderungen (IPCC), in vollem Umfang Rechnung zu tragen, und FORDERT die Mitgliedstaaten DRINGEND AUF, aktiv mit der Kommission bei der Ausführung des Arbeitsprogramms zusammenzuarbeiten und ihre entsprechenden Tätigkeiten in diesem Rahmen zu koordinieren; 10. ERSUCHT die Kommission und die Mitgliedstaaten sicherzustellen, daß die Öffentlichkeit ausführlich über den Treibhauseffekt und die für seine Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere über die Notwendigkeit weltweiter Bemühungen, zu denen jeder einzelne beitragen muß, unterrichtet wird;
11. ERSUCHT die Kommission, bis spätestens Ende 1990 einen Bericht mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen in den obengenannten Bereichen, im besonderen in bezug auf das CO2-Problem, vorzulegen, um so einen nützlichen Beitrag zu der umfassenderen internationalen Diskussion zu leisten.