90/202/Euratom: Stellungnahme der Kommission vom 18. April 1990 über das Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente in Ahaus (Bundesrepublik Deutschland) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 105 vom 25/04/1990 S. 0027 - 0027 ***** STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 18. April 1990 über das Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente in Ahaus (Bundesrepublik Deutschland) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (90/202/Euratom) Mit Schreiben vom 18. Oktober 1989, das am 24. Oktober einging, hat die deutsche Regierung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel 37 des Euratom-Vertrags die Allgemeinen Angaben über den Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente in Ahaus übermittelt.
Auf der Grundlage der Angaben für diese Anlage, deren Standort in einer Entfernung von 14 km zur niederländischen Grenze liegt, und nach Konsultation der Sachverständigengruppe ist die Kommission der Ansicht, daß die Durchführung dieses Plans weder bei Normalbetrieb noch unter Unfallbedingungen zu einer unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes signifikanten Kontamination des Wassers, des Bodens oder des Luftraums eines anderen Mitgliedstaats führen dürfte. Diese Stellungnahme ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Brüssel, den 18. April 1990 Für die Kommission Carlo RIPA DI MEANA Mitglied der Kommission